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Am 1. September ist der zweite Termin des öffentlich bekannten Zeitplans gerissen: Bis „Ende August" wollte das Finanzministerium nach Presseberichten den Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung vorlegen, im September sollte die Verbändeanhörung folgen. Der August ist ohne Entwurf zu Ende gegangen, in der Gesetzesvorhaben-Übersicht des BMF ist ein Vorhaben zur Besteuerung von Kryptowerten weiterhin nicht verzeichnet, und der angekündigten Verbändeanhörung fehlt damit die Grundlage. Wie schon beim Jahressteuergesetz zeigt der Vergleich im eigenen Haus, welches Tempo möglich wäre: Das Einkommensteuerreformgesetz 2027, dessen Referentenentwurf am 18. August an die Verbände ging, war laut Anschreiben bereits für die Kabinettsitzung am 2. September vorgesehen. Quellen [41], [66], [71]
Am 2. September hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen, zwölf Tage nach Ablauf der Stellungnahmefrist der Verbände und genau zu dem im Anschreiben genannten Termin. An der Krypto-Leerstelle ändert der 35-seitige Regierungsentwurf nichts: Kryptowerte, Haltefrist und §23 EStG kommen im gesamten Text nicht vor, und die Pressemitteilung des Finanzministeriums stellt die Entlastung von Familien mit Kindern in den Mittelpunkt. Damit hat binnen drei Wochen nach dem Jahressteuergesetz 2026 das zweite Einkommensteuer-Vorhaben aus dem Haus Klingbeil das Kabinett passiert, ohne die seit dem 6. Juli angekündigte Abschaffung der Haltefrist aufzunehmen; für sie lag öffentlich weiterhin kein Referentenentwurf vor; dass ein solcher seit Mitte August intern existierte, wurde erst am 8. September bekannt. Quellen [71], [66]
Am 3. September hat die CDU/CSU-Fraktion bestätigt, dass ihr früherer Vorsitzender Jens Spahn, der den Fraktionsvorsitz Mitte Juli abgegeben hatte, ordentliches Mitglied des Haushaltsausschusses wird; das Fraktionsprofil führt ihn bereits dort und in der Arbeitsgruppe Haushalt. Für die Haltefrist ist das eine Personalie mit Gewicht: Der Haushaltsausschuss hat in der Bereinigungssitzung im November das letzte Wort über den Milliardenposten aus Krypto-Besteuerung und Steuerkriminalität, und Spahn war von 2015 bis 2018 Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium. Zur Haltefrist selbst hat er sich bislang nicht geäußert. Den Sitz gibt nach dem Fraktionsprofil Franziska Hoppermann ab, seit Ende Juli Generalsekretärin der CDU. Quelle [83]
Am 7. September, am Vortag der Haushaltswoche, hat Philipp Rottwilm, ordentliches Mitglied des Finanzausschusses für die SPD-Fraktion und Mitautor des Strategiepapiers des Seeheimer Kreises, das im Oktober 2025 die Abschaffung der Frist forderte, auf abgeordnetenwatch.de geantwortet. Auf die Frage eines Rentners vom 3. September, ob er einer Abschaffung zustimmen werde und einen Bestandsschutz für bereits erworbene Bestände für zwingend halte, erklärt er: „Bereits im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 haben wir eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen angekündigt." Derzeit gelte die einjährige Haltefrist „weiterhin unverändert", und zum Bestandsschutz: „Eine Bestandsschutzregelung ist mangels neu beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt." Ob er selbst zustimmen wird, sagt er nicht. Dabei verweist er auf eine bislang unbeachtete Antwort vom 30. Juli, in der er die Ungleichbehandlung von Gold und Kryptowerten ausdrücklich verteidigt: Kryptowährungen dienten „oft als spekulative Anlageobjekte" und sollten „wie andere Kapitalerträge besteuert werden, um Steuerlücken zu schließen"; Anlagegold bleibe nach einem Jahr steuerfrei, weil es „international wie eine Währung bzw. ein physisches Währungssubstitut behandelt" werde und als „krisensicherer Wertspeicher" dem Schutz der Kaufkraft diene, was „nach unserer Meinung nicht dem allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG" widerspreche. Die Frage nach der vollständigen Verlustverrechnung lässt er unbeantwortet. Seine Gold-Begründung setzt genau an dem Punkt an, an dem die Unionsfraktion am 28. August ihre verfassungsrechtlichen Zweifel angemeldet hat; ob ein Währungssubstitut-Argument die Folgerichtigkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts trägt, wäre im Gesetzgebungsverfahren zu klären. Quellen [84], [79]
Ebenfalls am 7. September hat Annika Klose (SPD) die Nachfrage beantwortet, die ihre Antwort vom 31. August offen gelassen hatte: ob für bereits erworbene Bestände ein Bestandsschutz vorgesehen sei. Sie wiederholt die Linie ihrer Fraktion nahezu wortgleich und fügt einen Satz hinzu: „Dabei wird es im Sinne des Vertrauensschutzes entsprechende Übergangsfristen geben." Stichtag, Dauer und Ausgestaltung nennt sie nicht. Aus der SPD-Fraktion ist das die erste konkrete Aussage zum Umgang mit Altbeständen. Was damit gemeint sein dürfte, zeigte am folgenden Nachmittag der WELT-Bericht über den Referentenentwurf: eine Stichtagsregelung, nach der Altbestände dauerhaft im bisherigen Regime bleiben, dazu eine Übergangszeit für die Handelsplattformen bis zum ersten Steuerabzug 2028. Rottwilm hatte am selben Tag erklärt, eine Bestandsschutzregelung sei mangels beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt. Quellen [82], [84], [86]
Am 8. September hat der Bundestag die erste Lesung des Haushaltsgesetzes 2027 eröffnet. Bundesfinanzminister Klingbeil stellte den Regierungsentwurf (Drucksache 21/7300) und den Finanzplan bis 2030 (Drucksache 21/7301) vor; anschließend begann die allgemeine Finanzdebatte, in der auch das am 7. September als Drucksache 21/7860 zugeleitete Haushaltsbegleitgesetz 2027 erstmals beraten wurde. In den Berichten des Bundestages zur Einbringung und zur Finanzdebatte kommt die Krypto-Besteuerung nicht vor, und auch die automatische Transkription der Aufzeichnungen des Finanzministeriums (Einbringungsrede) und von phoenix (gesamter Sitzungstag) enthält weder „Krypto" noch „Bitcoin" noch „Haltefrist"; die inzwischen veröffentlichten Plenarprotokolle aller vier Sitzungstage vom 8. bis 11. September bestätigen den Befund (siehe 11. September). Die Einzelpläne wurden bis Freitag, 11. September, beraten und dann an den Haushaltsausschuss überwiesen. Quellen [85], [74], [76], [77]
Ebenfalls am 8. September, am Nachmittag des ersten Haushaltstages, hat die WELT unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Referentenentwurf des Finanzministeriums von Mitte August erstmals Details der geplanten Krypto-Besteuerung veröffentlicht. Der Entwurf existiert demnach seit Wochen, ist aber nie veröffentlicht worden: Er befindet sich in der Frühkoordinierung, der Abstimmung zwischen Kanzleramt und zentralen Ministerien, also noch vor Ressortabstimmung und Verbändeanhörung; die Pläne „können sich also noch ändern". Inhalt laut Bericht: Gewinne aus dem Verkauf von „Tauschkryptowerten" wie Bitcoin und Ether werden unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig und wie Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer unterworfen; erstmals gilt das auch für Erträge aus Lending und Staking; ausgenommen bleiben NFTs, Security-Token und bestimmte Stablecoins. Zur Begründung heißt es im Entwurf, Kryptowerte seien wegen ihrer „spekulativen Nutzung, hohen Liquidität und fehlenden Abnutzung" eher mit klassischen Vermögensanlagen vergleichbar als mit gewöhnlichen Wirtschaftsgütern. Der entscheidende Satz betrifft die Altbestände: Die Änderungen „erfassen Tauschkryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind". Wer heute Bitcoin hält, bliebe damit dauerhaft im bisherigen Regime, also nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, der erste Steuerabzug durch die Handelsplattformen ist erst ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen; kann eine Plattform die Anschaffungskosten nicht ermitteln, greift ein pauschaler „Steuerabzug nach 50 Prozent der Einnahmen aus der Veräußerung". Und die Mehreinnahmen: Das Ministerium selbst rechnet laut Entwurf mit 160 Millionen Euro im Jahr 2028 und rund 350 Millionen Euro pro Jahr bis 2031, davon für den Bund anfangs 75, später 160 Millionen Euro; die ersten Mehreinnahmen erwartet es für 2028. Im Haushalt 2027 steht der Sammelposten aus Krypto-Besteuerung und Steuerkriminalität mit einer Milliarde Euro. Für die Haltefrist-Debatte verschiebt der Bericht drei Dinge: Der Bestandsschutz, den die Union seit Juli fordert und den die SPD am Vortag noch als „Übergangsfristen" umschrieb, steht als Stichtagsregelung im Entwurf; der Streit verlagert sich damit auf Neuerwerbe ab 2027; und die fiskalische Begründung schrumpft von Milliarden auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Ob der Entwurf die Frühkoordinierung in dieser Form verlässt, entscheidet sich im Kanzleramt. Quellen [86], [33], [36], [82]
Am 9. September zeigt sich die Wirkung des Berichts. Der SPIEGEL, dem der Entwurf nach eigenen Angaben ebenfalls vorliegt, ergänzt am Abend des 8. September Details: Der Entwurf sei „zur Abstimmung an andere Bundesministerien verschickt", Kryptogewinne sollten sich mit Verlusten aus Aktien und anderen Wertpapieren verrechnen lassen, der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro gelte auch für Kryptowerte, und bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent sei eine Günstigerprüfung möglich. Aus dem Ministerium heißt es dazu: „Es ist ungerecht, wenn hart erarbeitete Einkommen und Kapitalerträge besteuert werden, aber die Gewinne aus Spekulationen aus Kryptowerten weitgehend steuerfrei werden." Die rund eine Milliarde Euro des Haushalts ordnet der SPIEGEL dem gesamten Aktionsplan gegen Schwarzgeld und Steuerbetrug zu, die Krypto-Steuer trägt davon 350 Millionen Euro bei, und das erst ab 2028. Reuters verbreitete den Bericht am Nachmittag, Handelsblatt, t-online, Blocktrainer und CryptoTicker griffen ihn auf. Am Morgen des 9. September bestätigte das Finanzministerium gegenüber BTC-ECHO erstmals die Arbeiten an der Reform: „Kern der Neuregelung soll sein, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten gleich behandelt werden mit Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren wie Aktien", so ein Sprecher; die konkrete Ausgestaltung werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, zu Details, auch zum Stichtag, äußert sich das Ministerium nicht. Im Lauf des Tages griffen ZEIT, heise online, FOCUS, Frankfurter Rundschau, Börsen-Zeitung und weitere Medien den Bericht auf; Blocktrainer veröffentlichte die Jahrestabelle des Entwurfs: keine Mehreinnahmen 2027, 160 Millionen Euro 2028, 305 Millionen 2029, 325 Millionen 2030, 350 Millionen 2031. Von der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion gibt es weiterhin keine Stellungnahme. Blocktrainer ordnet die Reform für Anleger mit Altbeständen als „deutlich weniger einschneidend" ein, genau die Entlastungswirkung, mit der ein Bestandsschutz die Gegner der Reform spalten kann. Die Petition reagierte trotzdem: Der Zähler stieg binnen eines Tages um 277 auf 43.656 Mitzeichnungen am Morgen des 9. September, nach Wochen mit 30 bis 60 pro Tag, und bis zum frühen Nachmittag um weitere 179 auf 43.835. Am Abend legt der Steueranwalt Ingo Heuel bei Blocktrainer die erste juristische Analyse des Entwurfstexts vor: Der Bestandsschutz sei besser als erwartet, habe aber Lücken (Lending- und Staking-Erträge ab 2027 auch bei Altbeständen, Schenkung und Erbfall ungeregelt), die Abschaffung der Frist löse kein Vollzugsproblem, das DAC8 und die Meldepflichten nicht ohnehin lösten, Altverluste blieben ohne Verrechnungsbrücke, und ohne Nachweis des Anschaffungszeitpunkts ziehe die Plattform Steuer auf 50 Prozent des Erlöses ab. Sein Fazit: keine Sonderbehandlung für Bitcoin, aber auch „keine steuerliche Sonderbestrafung". Ebenfalls am 9. September kam die erste Reaktion einer Fraktion, von der Linken: Isabelle Vandre, Sprecherin für Finanzkriminalität, nennt die Berichte „erschreckend", wirft Klingbeil vor, „vor der Lobby eingeknickt" zu sein, stellt den 350 Millionen Euro des Entwurfs eine Expertenhochrechnung von zwölf Milliarden gegenüber und fordert für ihre Fraktion „ein komplettes Ende des Bestandsschutzes". Quellen [87], [88], [89], [90], [91], [92], [57]
Am 10. September berichtet BILD unter Berufung auf Fraktionskreise von einem „Steueraufstand" in der Union: Rund 20 Abgeordnete wollen Teilen der Steuerpläne der Regierung nicht zustimmen. Die Arbeitsgruppe Landwirtschaft lehnt die Zuckersteuer geschlossen ab, weil der Koalitionsvertrag Steuererhöhungen ausschließe; in der Arbeitsgruppe Finanzen verlangen zahlreiche Mitglieder den vollen Ausgleich der kalten Progression, der CSU-Finanzpolitiker Florian Dorn nennt die Einkommensteuerreform „peinlich und zu mickrig", und Olav Gutting, in der Unionsfraktion Berichterstatter für den §23 EStG, sagt: „Ich mach' das nicht mehr mit." Der Haushälter Andreas Mattfeldt wirft Klingbeil vor, trotz steigender Einnahmen nach neuen Geldquellen zu suchen. In der Arbeitsgruppe Finanzen wurden nach BILD-Informationen „gleich die gesamten Steuerpläne abgelehnt", und der Volltext benennt, was gemeint ist: „die neue Kryptosteuer, die neue Plastiksteuer, die neue Zuckersteuer, die Mini-Reform bei der Einkommensteuer". Die dpa-Zusammenfassungen bei t-online und WELT lassen genau diesen Satz weg. Damit ist erstmals berichtet, dass die Finanzpolitiker der Union, die den Krypto-Entwurf verhandeln werden, ihn als Teil des Pakets ablehnen, mit dem Argument, mit dem Unionsabgeordnete seit Mai die Haltefrist verteidigen: Der Koalitionsvertrag schließe Steuererhöhungen aus. Der Krypto-Entwurf selbst ist noch nicht im Bundestag, er steckt in der regierungsinternen Abstimmung; ob die Fraktionsführung der Linie ihrer Fachpolitiker folgt, ist offen. Fraktionschef Thorsten Frei saß laut BILD in der Runde der Agrarpolitiker, als diese die Zuckersteuer geschlossen ablehnten. Quelle [93]
Am 11. September endete die Haushaltswoche mit der Schlussrunde; anschließend überwies der Bundestag das Haushaltsgesetz 2027 mit allen Einzelplänen und den Finanzplan bis 2030, der die Krypto-Passage enthält, an den Haushaltsausschuss. Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 war bereits am 8. September an den federführenden Haushaltsausschuss und mitberatend unter anderem an den Finanzausschuss überwiesen worden. Die inzwischen veröffentlichten Plenarprotokolle der Sitzungen vom 8. bis 11. September enthalten an allen vier Sitzungstagen kein einziges Mal die Wörter „Krypto", „Bitcoin" oder „Haltefrist"; der im Finanzplan eingeplante Konsolidierungsbeitrag wurde im Plenum nicht angesprochen. Am selben Tag veröffentlichten WELT und Business Insider ein Ratgeberstück zum Stichtag, das die ersten Stellungnahmen aus den Koalitionsfraktionen zum Referentenentwurf enthält: Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, verteidigt die Regelung als „gerecht"; es könne nicht sein, dass hart erarbeitetes Einkommen und Kapitalerträge besteuert würden, Gewinne aus Spekulationen mit Kryptowerten aber weitgehend steuerfrei blieben. Von den führenden Finanzpolitikern der Union wollte sich auf Anfrage der WELT niemand äußern. Für die Grünen kritisiert Max Lucks den Entwurf von der anderen Seite: Dass Krypto-Spekulationsgewinne „bis 2028 steuerfrei bleiben", sei „in Zeiten von Sparzwang und sozialem Kahlschlag ein fatales Signal"; die „teilweise Abschaffung der Steuergeschenke für Kryptospekulanten" verbucht er als Erfolg grüner Oppositionsarbeit. Roman Reher (Blocktrainer) nennt die Abschaffung der Frist im selben Beitrag „den völlig falschen Ansatz", weil sie langfristiges Sparen bestrafe und kurzfristigen Handel für Gutverdiener attraktiver mache; der Investor Alex von Frankenberg sieht ein „negatives Signal" für den Standort. Die WELT hält zudem fest, dass ein Bestandsschutz später aufgeweicht werden kann, und verweist auf die Investmentfonds: Nach der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 waren Altanteile zunächst unbegrenzt steuerfrei, bis der Gesetzgeber nachträglich eine Obergrenze für die steuerfreien Gewinne einzog. Ebenfalls am 11. September legte die Kanzlei Winheller, die den Entwurf nach eigenen Angaben ebenfalls einsehen konnte, eine zweite juristische Auswertung vor: Der Arbeitstitel lautet „Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen"; unentgeltlich erhaltene Kryptowerte, etwa aus Airdrops, sollen mit Anschaffungskosten von null angesetzt werden; die Veräußerungsreihenfolge soll per Rechtsverordnung geregelt werden können; und anders als der SPIEGEL es zusammengefasst hatte, bleiben die Verlustverrechnungsbeschränkungen des Kapitalvermögens bestehen, Aktienverluste lassen sich demnach weiterhin nicht mit Kryptogewinnen verrechnen. Der Grund ist §20 Abs. 6 Satz 4 EStG: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden; umgekehrt könnten Kryptoverluste im allgemeinen Verrechnungskreis auch Aktiengewinne mindern. Die Berliner Morgenpost holt am selben Tag Einschätzungen von Steuerberatern und Branche ein: Für Matthias Steger werden „die langfristigen Sparer benachteiligt", Clemens Steinmann (Taxfix) sieht „für Langfristanleger eine Steuererhöhung, für Vieltrader mit hohem Einkommen faktisch eine Senkung" und warnt davor, allein wegen des Stichtags zu kaufen. Der Petitionszähler stand am Morgen des 12. September bei 44.227. Quellen [94], [95], [96], [124], [98], [57]
Am 12. September veröffentlicht BTC-ECHO einen Gastbeitrag zweier BearingPoint-Berater mit einer bislang unveröffentlichten Umfrage: YouGov hatte vom 28. bis 30. Juli 2.118 Personen befragt. 26 Prozent bevorzugen eine Besteuerung wie bei Aktien mit festem Steuersatz, 12 Prozent die geltende Steuerfreiheit nach einem Jahr, 11 Prozent den persönlichen Einkommensteuersatz; ein großer Teil der Befragten macht keine Angabe. Unter denen, die selbst Kryptowerte halten, liegt die geltende Regel mit 33 zu 25 Prozent vorn, 21 Prozent wollen vollständige Steuerfreiheit. Die Autoren werben mit der Umfrage für die Abgeltungsteuer als einfachere Lösung; bei denen, die die Frage betrifft, rangiert die Steuerfreiheit nach einem Jahr gleichwohl auf Platz eins. Quelle [100] Am 13. September stellt sich die F.A.Z. in einem Kommentar hinter den Finanzminister, nicht wegen der Einnahmen, sondern „aus Gerechtigkeitsgründen", und zieht die Konsequenz, die Befürworter der Reform sonst meiden: Dann dürften auch Gewinne mit Gold, Kunst und anderen Sachwerten nicht nach einem Jahr steuerfrei bleiben, ebenso wenig Immobiliengewinne nach zehn Jahren; im Gegenzug müssten Kursverluste wie bei Aktien verrechenbar sein, und alle Anlagen könnten nach 15 oder 20 Jahren Haltedauer steuerfrei werden. Genau diese Ausweitung auf Gold und Immobilien ist das Szenario, vor dem Argument 1 warnt. Quelle [99] Die Süddeutsche Zeitung kommt am selben Morgen zum umgekehrten Urteil: Klingbeils Vorschlag sei „pure Symbolpolitik". Einer kleineren Gruppe ein Privileg zu nehmen, koste nicht viel und lasse sich unter dem Schlagwort Gerechtigkeit gut verkaufen; wer täglich handle und über ein hohes Einkommen verfüge, profitiere sogar, weil sein Steuersatz auf 25 Prozent sinke; die „Gold-Fans" bleibe der Minister verschont, und es gehe „nur um mickrige 350 Millionen Euro, und das auch erst 2031". Besser wäre es aus Sicht der SZ gewesen, auch Aktiengewinne nach einem Jahr steuerfrei zu stellen. Quelle [101] Der Petitionszähler stand am Morgen des 13. September bei 44.287 am Vormittag des 14. September bei 44.367 und am Morgen des 15. September, dem letzten Tag der Mitzeichnungsfrist, bei 44.405. Quelle [57]
Am 14. September erscheinen zwei Fachanalysen des Entwurfstexts, die denselben Punkt treffen: Der Systemwechsel entlastet kurzfristige Trader, deren Gewinne heute dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent unterliegen, auf 25 Prozent und belastet Langfristanleger, die heute nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Für „Der Betrieb" schreibt der Rechtsanwalt David Hötzel, aus der Politik habe „bisher noch niemand erklären" können, warum diese Belastungsverschiebung „zu einem gerechteren System führen soll". Er nennt die Aufkommenserwartung des Entwurfs Jahr für Jahr (2027 null, 2028 160, 2029 305, 2030 325, 2031 350 Millionen Euro), den fehlenden Verlustrücktrag, das Auslegungsrisiko bei Schenkung und Erbfall, den auf inländische Anbieter beschränkten Steuerabzug ab 2028 und hält fest, der Bestandsschutz sei „nur Entwurfsinhalt des BMF, keine rechtlich gesicherte Position". Quelle [103] Der Steuerberater Matthias Steger, zu diesem Zeitpunkt Finanzvorstand des Bitcoin Bundesverbands, geht bei BTC-ECHO einen Schritt weiter: Die Abgeltungsteuer, in die Bitcoin überführt werden soll, sei selbst verfassungsrechtlich umstritten (das Finanzgericht Niedersachsen legte sie 2022 dem Bundesverfassungsgericht vor, hob die Vorlage aber im August 2022 wieder auf, nachdem das Finanzamt dem Kläger abgeholfen hatte; eine Entscheidung gibt es nicht, der Bundesfinanzhof hält den Sondersatz für verfassungsgemäß), und SPD, Grüne und Linke wollten sie ohnehin durch den persönlichen Steuersatz ersetzen; das Aktien-Modell sei deshalb eher „Übergangsstation" als Prinzip. Da DAC8 und CARF dem Fiskus ab 2027 erstmals die Daten liefern, um das geltende, höhere Regime durchzusetzen, sei die Senkung des Satzes unmittelbar davor „ein absehbarer Einnahmeausfall". Quelle [102] Die WELT veröffentlicht ihren Bericht vom 8. September am selben Tag unter neuer Überschrift erneut. Quelle [86]
Am 15. September endete die Mitzeichnungsfrist der Petition 201716 mit 44.439 Mitzeichnungen; das Portal führt sie seit dem 16. September als „in der Prüfung", die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss steht aus. Das Ziel der Initiatoren von 210.000 wurde verfehlt, das Quorum von 30.000 um fast die Hälfte übertroffen. Quelle [57] Am selben Tag veröffentlichte der Bitcoin Bundesverband seine Stellungnahme zum Referentenentwurf: Die Verlagerung von Bitcoin in die Kapitaleinkünfte sei „ein tiefgreifender Systemwechsel", der langfristiges Sparen erstmals dauerhaft besteuere und kurzfristige Spekulation teilweise entlaste; Bitcoin sei „keine Aktie und keine Anleihe", jede Zahlung mit Bitcoin sei steuerlich eine Veräußerung, weshalb ohne Frist auch Lightning- und Kleinzahlungen dauerhaft steuerrelevant blieben. Der Verband begrüßt den Bestandsschutz, hält den geplanten Steuerabzug mit Self-Custody für unvereinbar und fordert neben dem Erhalt der Frist eine Bagatellregelung für Zahlungen, portable Anschaffungsdaten vor jedem Steuerabzug, eine Auswertung der DAC8-Daten und eine Anhörung der Betroffenen vor einer Systemänderung. Quelle [104]
Am 18. September zieht DER SPIEGEL in einer längeren Analyse (Michael Brächer, Gerald Traufetter) Bilanz zum Referentenentwurf und lässt erstmals das Finanzministerium seine beiden Zugeständnisse begründen: Würde man Kryptowerte anders als Aktien behandeln, „würde dagegen sicher geklagt werden"; der Stichtag diene der Rechtssicherheit, Anleger sollten „schon beim Kauf der Kryptowährungen wissen, mit welchen Steuern sie rechnen müssen"; und bei einer Besteuerung alter Bestände fürchtet das Ministerium nachträglich geltend gemachte Verluste, etwa von Anlegern, die bei Bitcoin-Kursen über 100.000 Dollar eingestiegen sind. Der Entwurf ist laut Bericht „noch nicht im Kabinett abgestimmt", die Haushälter von CDU und CSU seien „auffallend zurückhaltend". Der Frankfurt-School-Professor Co-Pierre Georg nennt die Verrechnung von Kryptoverlusten mit Aktiengewinnen einen „klassischen Fehlanreiz" und den Stichtag „die Lizenz zum großen Krypto-Schlussverkauf"; Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit hält den Entwurf für „besser als nichts", Kryptowährungen blieben aber privilegiert; Robert Bosch von BearingPoint sieht eine „grundlegende Vereinfachung" mit einem „gesunden Mittelmaß" beim Steuersatz. Bei den Grünen heißt es, der Entwurf bleibe „deutlich hinter dem zurück, was möglich und nötig wäre"; Isabelle Vandre (Die Linke) wiederholt den Lobby-Vorwurf ihrer Fraktion vom 9. September. Quelle [106]
Zum 19. September liegen die Tagesordnungen der kommenden Woche vor. Der Bundesrat berät in seiner 1068. Sitzung am 25. September unter TOP 2 das Haushaltsgesetz 2027, den Finanzplan und das Haushaltsbegleitgesetz 2027, unter TOP 35 das Jahressteuergesetz 2026; der federführende Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt, gegen das Haushaltsbegleitgesetz „keine Einwendungen zu erheben", und keine der Ausschussempfehlungen zu den drei Vorlagen erwähnt Kryptowerte. Das Einkommensteuerreformgesetz 2027, dem Bundesrat am 4. September zugeleitet, steht noch nicht auf der Tagesordnung; sein erster Durchgang fällt damit frühestens auf die Sitzung am 16. Oktober. Quelle [107] Im Bundestag stehen für Donnerstag, den 24. September, unter den Überweisungen im vereinfachten Verfahren, also ohne Aussprache, das CARF-Vertragsgesetz (Drucksache 21/7195) und der Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (Drucksache 21/5824 vom 7. Mai) mit Überweisung an den Finanzausschuss; die Tagesordnung ist vorläufig, ein Einvernehmen der Fraktionen darüber gibt es noch nicht. Der Krypto-Gesetzentwurf selbst ist weiterhin nicht im Parlament. Quelle [108]
Ebenfalls am 19. September gab Nicole Nowak, Leiterin der Steuer-Taskforce des Bitcoin Bundesverbands und Petentin der Petition 201716, auf dem Blocktrainer Event 2026 in den MMC Studios Köln den Termin der parlamentarischen Behandlung bekannt: Der Petitionsausschuss berät die Petition am Montag, dem 12. Oktober 2026, um 12 Uhr in öffentlicher Sitzung, mit Anhörung der Petenten. Der 12. Oktober ist der Montag der Sitzungswoche vom 12. bis 16. Oktober; die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses fallen regelmäßig auf den Montag einer Sitzungswoche, die nächste ist für den 21. September angesetzt. Auf dem Petitionsportal, wo die Petition weiter „in der Prüfung" steht, und in der Sitzungsliste des Ausschusses auf bundestag.de war der Termin am 20. September noch nicht vermerkt. In der Sitzung stellt der Petent sein Anliegen kurz dar und beantwortet Nachfragen der Abgeordneten; Vertreter der Bundesregierung stehen für Rückfragen bereit, die Sitzung wird auf bundestag.de und im Parlamentsfernsehen live übertragen und bleibt als Aufzeichnung abrufbar. Die Beratung fällt damit in die Wochen, in denen der Haushaltsausschuss den Etat 2027 berät und der Kabinettsbeschluss über den Krypto-Entwurf noch aussteht. Auf demselben Event moderierte Nowak ein Podium mit dem Steueranwalt Ingo Heuel und Berken Menges von CoinTracking, dessen Aufzeichnung Blocktrainer am 3. Oktober veröffentlicht hat; einen Befürworter der Reform hatte der Veranstalter nach Angabe der Moderation nicht gefunden. Heuel ordnete den damals nur durchgestochenen Entwurf ein: Der Bestandsschutz „hätte schlimmer kommen können", die Verteilung (Entlastung für den Trader mit zehn Minuten Haltedauer, Belastung für den Zehn-Jahres-Sparplan) und die Begründung trügen nicht, weil Volatilität, Liquidität und Fungibilität ebenso für Gold gälten; er nannte das Vorhaben „eine Bagatellsteuer mit dem Vollzugsaufwand einer Großsteuer", vermisste eine Verlustregel wie 2009 und eine gesetzliche Verwendungsreihenfolge statt einer Rechtsverordnung, gab zur 50-Prozent-Regel juristische Entwarnung (die Angaben des Anlegers sind anzusetzen) und dämpfte Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht, das nur die Grenze zur Willkür prüfe. Quellen [57], [109], [110], [129]
Am 21. September berichtet BTC-ECHO über eine neue Briefaktion des früheren FDP-Finanzpolitikers Frank Schäffler, die sich diesmal gezielt an die Wahlkreisabgeordneten der CDU richtet: Bürger sollen ihre Abgeordneten nach deren Haltung zur Abschaffung der Haltefrist fragen; erklärtes Ziel ist, dass der Referentenentwurf in seiner bekannt gewordenen Form das Kabinett nicht passiert. Nach Schäfflers Angaben gibt es bereits erste Reaktionen aus der CDU/CSU-Fraktion, einzelne Abgeordnete hätten auf die Schreiben Vorbehalte gegen die Pläne erkennen lassen. In der Sache warnt er vor den Folgen für Anleger, die ihre Bitcoin selbst verwahren: „Wer seine Bitcoin auf einer Hardware Wallet hält und später über eine Börse verkauft, muss lückenlos nachweisen, wann und zu welchem Preis er sie erworben hat." Änderungsbedarf an der geltenden Regelung sieht er nicht; wolle der Gesetzgeber die Anlageklassen angleichen, solle er die einjährige Frist auch für Aktien einführen: „Das wäre ein echter Beitrag zum privaten Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge statt eines Griffs in die Taschen derer, die langfristig sparen." Quelle [111]
Am 24. September hat der Bundestag in seiner 96. Sitzung unter den Überweisungen im vereinfachten Verfahren, also ohne Aussprache, den Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (Drucksache 21/5824) an den federführenden Finanzausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen, ebenso das CARF-Vertragsgesetz (Drucksache 21/7195) an den Finanzausschuss; der Vermerk zum fehlenden Einvernehmen der Fraktionen war aus der Tagesordnung gestrichen. Der Antrag der Linken ist ein Oppositionsantrag und nicht der Regierungsentwurf: Er will Kryptowerte ab Verkündung eines Gesetzes ohne Bestandsschutz den Kapitaleinkünften und der Wegzugsbesteuerung unterstellen und geht damit über die Pläne des Finanzministeriums hinaus. Der Krypto-Gesetzentwurf der Bundesregierung selbst ist weiterhin nicht im Parlament; das Protokoll der Sitzung vom Vortag (21/95) enthält keine Äußerung zur Krypto-Besteuerung, und das am 25. September veröffentlichte Protokoll 21/96 bestätigt die Überweisung als unstrittigen Punkt ohne Wortmeldung; das Dokumentationssystem des Bundestages führt den Antrag seit dem 25. September als überwiesen. Quelle [108]
Ebenfalls am 24. September hat der CDU-Abgeordnete Lars Ehm (Wahlkreis Recklinghausen II, Ausschuss für Arbeit und Soziales) einem Bürger, der ihn zum zweiten Mal angeschrieben und gefragt hatte, ob er den Entwurf des Finanzministeriums im Kabinett stoppen und im Bundestag dagegen stimmen werde, per E-Mail geantwortet; Frank Schäffler veröffentlichte die Antwort am frühen Abend mit geschwärztem Empfängernamen auf X, Blocktrainer griff sie am 25. September als Bericht auf. Ehm legt sich nicht fest: Sein Abstimmungsverhalten richte er am konkreten Gesetzentwurf aus, der dem Parlament vorliege; die geplante Änderung sei vorher sorgfältig zu prüfen, insbesondere auf die Gleichbehandlung der Anlageformen und die Folgen für langfristig orientierte Anleger, worauf die Fraktion schon beim früheren Abschaffungsvorschlag hingewiesen habe. Bemerkenswert ist seine Lesart des Koalitionsvertrags, den Unionsabgeordnete seit dem Frühjahr als Argument gegen die Abschaffung anführen: Eine Vereinbarung zum unveränderten Fortbestand der Haltefrist enthalte er nicht, vereinbart sei nur die Überprüfung der Krypto-Regulierung auf Lücken; daraus lasse sich weder eine Festlegung auf die Abschaffung ableiten noch eine verbindliche Zusage zu ihrem Fortbestand. Der Wortlaut steht in der Datenbank; die Antwort ist die erste dokumentierte Reaktion eines CDU-Wahlkreisabgeordneten auf Schäfflers Briefaktion und durch das Büro Ehm nicht bestätigt. Quellen [111], [112]
Am 25. September hat der Bundesrat in seiner 1068. Sitzung im ersten Durchgang zum Haushaltsgesetz 2027, zum Finanzplan 2026 bis 2030 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 Stellung genommen. Nach der Sitzungszusammenfassung des Bundesrates fordern die Länder zügige Investitionen aus dem Sondervermögen, eine zielgenauere Beschaffung bei Verteidigungsausgaben, mehr Geld für den Bevölkerungsschutz, niedrigere Stromkosten einschließlich einer Senkung der Stromsteuer, erweiterte Befugnisse zur Vermögensabschöpfung mit Beweislastumkehr und den Erhalt der Mittel für die Kita-Qualität; die Krypto-Passage des Finanzplans kommt darin nicht vor. Das Jahressteuergesetz 2026 stand ebenfalls auf der Tagesordnung, dazu ein Plenarantrag Hessens für Strukturmaßnahmen im Unternehmensteuerrecht und Bürokratieabbau, ohne Bezug zu Kryptowerten. Die inzwischen veröffentlichten Beschlussdrucksachen bestätigen das: Weder die Stellungnahme zum Haushaltsgesetz und Finanzplan noch die zum Haushaltsbegleitgesetz erwähnt Kryptowerte, und die 70 Seiten lange Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 schlägt zum §23 EStG nur eine Ausnahme für selbst genutzte Immobilien bei Scheidung vor. Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, der Haushalt bleibt im Haushaltsausschuss des Bundestages. Quelle [107]
Am 26. September berichtet BILD unter Berufung auf eigene Informationen von einer zweiten Front gegen die Steuerpläne der Regierung: Fast alle CDU-Ministerpräsidenten seien sich einig, keine neuen Belastungen mehr mitzutragen, und drohten mit Blockaden im Bundesrat. Als Beteiligte nennt der Bericht die Regierungschefs von Hessen, Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz sowie den stellvertretenden Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg; besprochen worden sei das auch am Abend des 24. September in einer Kaminrunde in Berlin. Namentlich zitiert werden Mario Voigt („Ich halte nichts von Steuererhöhungen in diesen Zeiten"), Boris Rhein und Manuel Hagel. Ihre Aussagen richten sich gegen Steuererhöhungen allgemein, gegen die Zuckersteuer und gegen die Einkommensteuerreform; Kryptowerte nennt keiner von ihnen. Zur Bundestagsfraktion heißt es: „Die CDU/CSU-Finanzer lehnen die ‚Reform' der Einkommensteuer (Mini-Entlastung, mehr Reichensteuer) und neue Steuern (Zucker, Bitcoin, Plastik) ab." Einen neuen Vorgang beschreibt der Satz nicht: Er wiederholt ohne Datum und Anlass, was BILD am 10. September aus der Arbeitsgruppe Finanzen berichtet hatte; Namen, einen Beschluss oder eine Erklärung der Fraktion nennt auch dieser Bericht nicht. Neu ist die Länderseite. Blocktrainer greift den Bericht am 27. September auf, liest den Satz als neue Entwicklung, stellt ihn der Antwort des Abgeordneten Lars Ehm vom 24. September gegenüber und hält selbst fest, dass es von Unionspolitikern bislang keine offizielle Erklärung gibt, sich gegen die Abschaffung der Haltefrist zu stellen. Für das Verfahren zählt die Länderseite, weil ein Gesetz zur Krypto-Besteuerung die Zustimmung des Bundesrates braucht (Art. 105 Abs. 3 GG); der Bundesrat hat sich zu den Krypto-Plänen bisher nicht geäußert, ein Gesetzentwurf liegt ihm nicht vor. Quellen [113], [114], [93]
Zum 28. September liegt die vorläufige Tagesordnung des Bundestages für die Sitzungswoche vom 7. bis 9. Oktober vor. Für Donnerstag, den 8. Oktober, sind vier Punkte mit Bezug zur Krypto-Besteuerung angesetzt. Um 9 Uhr beginnt die erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, das keine Krypto-Regelung enthält, aber als Trägergesetz für einen Änderungsantrag der Koalition in Frage kommt. Ab 10:10 Uhr folgt unter dem Titel „Steuerpolitik" eine verbundene Debatte über sechs Vorlagen der Grünen, die der Finanzausschuss sämtlich zur Ablehnung empfiehlt: darunter die zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs 21/5752, der die Haltefrist mit Stichtag 31. Dezember 2025 abschaffen will, und der Antrag 21/6644, der dieselbe Forderung enthält. Damit kommt der Gesetzentwurf zur Schlussabstimmung ins Plenum. Im Ausschuss hatten CDU/CSU, SPD und AfD ihn am 20. Mai abgelehnt, die SPD mit dem Hinweis, sie wolle die Vorschläge des Finanzministeriums abwarten. Folgt das Plenum der Empfehlung, ist der Entwurf der Grünen erledigt; die Pläne der Regierung berührt das nicht. Für 20:35 Uhr ist die zweite und dritte Beratung des CARF-Vertragsgesetzes 21/7195 vorgesehen, das erst am 24. September an den Finanzausschuss überwiesen worden war, für 0:20 Uhr die erste Lesung des Jahressteuergesetzes 2026. Der Referentenentwurf des Finanzministeriums steht nicht auf der Tagesordnung, er war weiterhin nicht im Kabinett. Uhrzeiten und Reihenfolge können sich bis zum Sitzungstag verschieben. Quellen [115], [21], [105], [108], [71]
Am 29. September erreicht die Fachdebatte über den Entwurfstext die Steuerberater-Praxis: Bei Haufe, einem der großen Fachverlage für Steuerrecht, beschreibt die Steuerberaterin Afra Stöhr, was der Wechsel zu §20 EStG im Alltag bedeuten würde. Weil nur Käufe ab 2027 erfasst werden, lägen in derselben Wallet gleiche Coins, die je nach Anschaffungszeitpunkt und Verbrauchsreihenfolge nach altem oder neuem Recht besteuert werden; wer seit 2024 monatlich per Sparplan kauft und 2031 die Hälfte verkauft, müsste für jede Einheit klären, zu welchem Regime sie gehört. Der Steuerabzug ab 2028 soll auch beim Tausch von Kryptowert gegen Kryptowert greifen, bei dem kein Euro fließt; dann müsste unter Umständen erst ein Teil der Coins gegen Euro verkauft werden, um die Steuer abführen zu können. Fehlen die Anschaffungsdaten, unterstellt der Entwurf einen Kauf nach dem Stichtag und besteuert die Hälfte des Erlöses, auch wenn tatsächlich ein steuerfreier Altbestand oder ein Verlust vorliegt. Für Coins, die unentgeltlich oder für andere als die im Entwurf genannten Leistungen zufließen, setzt der Entwurf Anschaffungskosten von null an; bei Token, die als Arbeitslohn bereits versteuert wurden, würde derselbe Wert nach dem Wortlaut ein zweites Mal erfasst. Erträge aus dezentralen Finanzanwendungen jenseits von Lending und Staking erfasst die neue Vorschrift möglicherweise gar nicht. Die Analyse bewertet die Abschaffung der Frist nicht politisch; ihr Befund ist, dass der Systemwechsel „weit mehr als eine Änderung des Steuersatzes" wäre. Quellen [116], [91], [96]
Zum 30. September liegt der Entwurf der Tagesordnung für die 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober vor. Unter TOP 28 (in der endgültigen Tagesordnung vom 6. Oktober TOP 22) nimmt der Bundesrat im ersten Durchgang zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 Stellung (Drucksache 507/26, dem Bundesrat am 4. September zugeleitet), federführend im Finanzausschuss, mitberatend die Ausschüsse für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Wirtschaftsausschuss; die Ausschussempfehlungen sind noch nicht veröffentlicht. Der Entwurf enthält keine Krypto-Regelung, kommt aber als Trägergesetz für einen Änderungsantrag der Koalition in Frage. Die Regierung hat die Vorlage als besonders eilbedürftig eingebracht (Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG); deshalb kann der Bundestag sie am 8. Oktober in erster Lesung beraten, bevor der Bundesrat Stellung genommen hat. Für die Haltefrist folgt daraus: Würde die Krypto-Regelung erst im Finanzausschuss des Bundestages in dieses Gesetz eingefügt, wäre der erste Durchgang im Bundesrat schon vorbei; die Länder kämen dann erst im zweiten Durchgang zu Wort, in dem das Gesetz ihre Zustimmung braucht. Kein Punkt der Tagesordnung nennt Kryptowerte, der Referentenentwurf des Finanzministeriums war weiterhin nicht im Kabinett. Quellen [117], [107], [115]
Ebenfalls am 30. September hat das Finanzministerium den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen" an Verbände und Interessenvertretungen verschickt. Das Anschreiben der Leiterin der Steuerabteilung, das Blocktrainer abgebildet hat, begründet die Reform damit, dass sich Kryptowerte als Form der Kapitalanlage etabliert hätten und ihre Erfassung über private Veräußerungsgeschäfte dem „nicht mehr gerecht" werde; künftig sollen die Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach §20 EStG besteuert werden. Stellungnahmen erbittet das Ministerium bis zum 6. Oktober, die Kabinettbefassung ist für den 14. Oktober 2026 vorgesehen. Damit hat der Entwurf, den die WELT am 8. September bekannt gemacht hatte, die interne Vorabstimmung verlassen; den Verbänden bleiben sechs Tage. Inhaltlich hat sich nach dem Vergleich von Blocktrainer und nach Frank Schäffler nichts geändert: Stichtag 31. Dezember 2026 mit Bestandsschutz für Altbestände, Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer, Lending und Staking als Kapitalerträge, Steuerabzug durch die Plattformen ab 2028 und, wenn der Kaufpreis nicht belegt werden kann, ein Abzug auf 50 Prozent des Erlöses. Ausgearbeitet sind die Haushaltszahlen, langfristig 350 Millionen Euro im Jahr; der Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung steht weiter auf „folgt". BTC-ECHO, dem das 16-seitige Dokument ebenfalls vorliegt, bestätigt Frist und Kabinettstermin. Ob die unionsgeführten Ministerien dem Entwurf schon zugestimmt haben, ist nach Blocktrainer offen; bis zur Kabinettsitzung kann er sich noch ändern. Veröffentlicht hat das Ministerium ihn zunächst nicht, in seiner Gesetzesvorhaben-Übersicht fehlte er am 1. Oktober noch; online steht er seit dem 2. Oktober (siehe dort). Für das Verfahren heißt das: Mit einem Beschluss am 14. Oktober käme die Regelung als eigener Regierungsentwurf ins Parlament, noch innerhalb der Frist bis Ende Oktober, die für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 bleibt (siehe Fragen und Antworten); der Bundesrat könnte frühestens am 20. November Stellung nehmen, der 18. Dezember bliebe für den zweiten Durchgang. Für Briefe an Abgeordnete der Union ist das Fenster bis zum 14. Oktober das wichtigste: Im Kabinett entscheiden die Minister der Union mit. Quellen [118], [66], [86]
Zum 1. Oktober liegt die Tagesordnung des Finanzausschusses für Mittwoch, den 7. Oktober vor. Der Ausschuss schließt seine Beratung des CARF-Vertragsgesetzes (Drucksache 21/7195) zusammen mit zwei weiteren Abkommen über den automatischen Informationsaustausch ab und berät den Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (Drucksache 21/5824). Damit ist die Beschlussempfehlung für die Schlussabstimmung im Plenum am 8. Oktober vorbereitet. Der Krypto-Referentenentwurf ist dort kein Thema, er liegt dem Bundestag nicht vor. Quellen [119], [108], [115]
Am 2. Oktober hat der Bundestag die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zur Petition 201716 offiziell angesetzt und den von der Petentin am 19. September angekündigten Termin damit bestätigt: Montag, 12. Oktober 2026, 12 Uhr, im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Der Ausschuss berät in dieser Sitzung zwei Petitionen; die zur Haltefrist steht als erste auf der Tagesordnung, um 13 Uhr folgt eine Petition zum Tierversuchsgesetz. Die Petenten stellen ihr Anliegen kurz dar und beantworten Nachfragen der Abgeordneten, Vertreter der Bundesregierung stehen für Rückfragen bereit. Die Sitzung wird live auf bundestag.de und im Parlamentsfernsehen übertragen; Zuhörer konnten sich bis zum 9. Oktober, 12 Uhr, beim Sekretariat des Ausschusses anmelden. Die Anhörung fällt zwischen die Schlussabstimmung über den Grünen-Entwurf am 8. Oktober und die für den 14. Oktober vorgesehene Kabinettbefassung des Krypto-Entwurfs; die Abgeordneten des Ausschusses beraten die Petition also, bevor die Bundesregierung entschieden hat. Quellen [109], [120]
Ebenfalls am 2. Oktober hat das Finanzministerium den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen" auf seiner Website veröffentlicht, zwei Tage nach dem Versand an die Verbände und dreieinhalb Wochen nach dem ersten Bericht der WELT. Damit lässt sich der Text erstmals amtlich nachlesen; bisher war er nur aus Presseberichten und Kanzleianalysen bekannt. Nach dem Begleittext des Ministeriums ist der Entwurf in der Ressortabstimmung, eine Kabinettsbefassung ist vorgesehen; ein Datum nennt die Seite nicht. Die 16 Seiten bestätigen die bekannten Eckpunkte. Einnahmen aus der Überlassung von „Tauschkryptowerten" und aus der Transaktionsverarbeitung sowie Gewinne aus ihrer Veräußerung werden Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Entwurfsfassung); die Veräußerung wird laut Begründung „fristenunabhängig besteuert". Das gilt für Tauschkryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden oder zugegangen sind; „für Altbestände finden im Übrigen unverändert die §§ 22 und 23 EStG Anwendung". Als Neubestand zählen ausdrücklich auch Coins, die nach dem Stichtag aus dem Lending oder Staking von Altbeständen zufließen. Den Steuerabzug von 25 Prozent sollen inländische Krypto-Dienstleister ab dem 1. Januar 2028 vornehmen. Kennen sie Kaufpreis und Kaufdatum nicht, gelten zunächst die Angaben des Kunden; werden diese nicht angesetzt, unterstellt der Entwurf einen Kauf nach dem Stichtag und bemisst den Abzug nach 50 Prozent des Erlöses. Welche Angaben genügen und wie sie geprüft werden, soll erst eine Verordnung regeln. Beim Tausch von Kryptowert gegen Kryptowert darf die Plattform einen Teil der Coins des Kunden verwerten, um die Steuer in Euro abzuführen. Für Coins, die unentgeltlich oder für andere als die genannten Leistungen zugehen, setzt der Entwurf Anschaffungskosten von null Euro an; die Begründung nennt Airdrops und Bountys. Nach Einschätzung des Steueranwalts Ingo Heuel reicht der Wortlaut weiter: Er warnt am selben Tag bei Blocktrainer vor einer doppelten Belastung von Gehalt oder Miete, die in Bitcoin gezahlt und beim Zufluss schon versteuert werden, und will den Punkt über die Bundessteuerberaterkammer in die fachliche Abstimmung einbringen. Die volle Jahreswirkung, laut Entwurf eine „vorsichtige Schätzung", liegt ab 2029 bei 350 Millionen Euro; kassenmäßig weist die Finanztabelle für 2027 keinen Betrag aus, für 2028 160, für 2029 305, für 2030 325 und für 2031 350 Millionen Euro. Den Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung beziffert der Entwurf nicht („[folgt]"), unter „Alternativen" steht „Keine". Begründet wird die Sonderregel damit, dass sich diese Kryptowerte von den sonstigen Wirtschaftsgütern des §23 EStG „grundlegend" unterschieden: Wegen „ihrer spekulativen Nutzung, hohen Liquidität und fehlenden Abnutzung" würden sie wie die Wirtschaftsgüter des §20 EStG genutzt. Gold und Fremdwährungen, auf die diese Merkmale nach Heuel ebenso zutreffen, erwähnt der Entwurf nicht; eine Regel für Schenkung und Erbfall von Altbeständen enthält er ebenfalls nicht. Laut Eingangsformel braucht das Gesetz die Zustimmung des Bundesrates. Beschlossen ist damit weiterhin nichts: Aus dem Referentenentwurf wird erst mit dem Kabinettsbeschluss ein Regierungsentwurf. Quellen [125], [66], [91], [118]
Zum 3. Oktober hat sich die vorläufige Tagesordnung des Bundestages für Donnerstag, den 8. Oktober, in drei Punkten geändert. Die erste Lesung des Jahressteuergesetzes 2026 (Drucksache 21/8283) ist von der Nacht auf 9 Uhr vorgezogen und mit der des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 21/8235) verbunden; beide Entwürfe enthalten keine Krypto-Regelung, kommen aber als Trägergesetz für einen Änderungsantrag der Koalition in Frage. In der Debatte „Steuerpolitik" ab 10:10 Uhr steht neben den sechs Vorlagen der Grünen jetzt auch die Beschlussempfehlung zum Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (Drucksache 21/5824); der Finanzausschuss berät ihn erst am Vortag, die Empfehlung trägt deshalb noch keine Nummer. Nach dieser Tagesordnung entscheidet der Bundestag am selben Vormittag über beide Oppositionsvorlagen zur Abschaffung der Haltefrist: den Gesetzentwurf der Grünen mit Stichtag 31. Dezember 2025 und den Antrag der Linken ohne Bestandsschutz. Die Schlussabstimmung über das CARF-Vertragsgesetz ist auf 21:25 Uhr gerückt. Der Entwurf der Regierung steht weiterhin nicht auf der Tagesordnung. Quellen [115], [108], [119]
Am 4. Oktober hat der Bitcoin Bundesverband seine Stellungnahme zum Referentenentwurf veröffentlicht, zwei Tage vor Ablauf der Frist, die das Finanzministerium den Verbänden gesetzt hat. Auf elf Seiten bittet der Verband, „die einjährige Haltefrist für unmittelbar gehaltene Bitcoin im Privatvermögen beizubehalten" und den geltenden Rahmen beim Vollzug zu verbessern, statt die Einkunftsart zu wechseln. Vom Ministerium verlangt er eine ausdrückliche Begründung, warum langfristig gehaltene Bitcoin anders behandelt werden sollen als physisches Anlagegold: Die im Entwurf genannten Merkmale (spekulative Nutzung, hohe Liquidität, fehlende Abnutzung) träfen auf Gold ebenso zu. Weil die Frist für Neubestände entfiele, bliebe jede private Zahlung mit Bitcoin dauerhaft ein steuerlich zu prüfender Vorgang; der Verband fordert deshalb eine gesetzliche Bagatellregel für Waren- und Dienstleistungszahlungen. Die Daten aus den neuen Meldepflichten (DAC8, CARF, Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz) sind für das Jahr 2026 erst bis zum 31. Juli 2027 zu melden; der Verband empfiehlt, mindestens zwei vollständige Melde- und Veranlagungszyklen auszuwerten, bevor das System gewechselt wird. Für den Fall, dass die Regierung am Entwurf festhält, benennt die Stellungnahme Korrekturbedarf im Gesetzestext: Bei Schenkung und Erbfall soll der Erwerber ausdrücklich in Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und Altbestandsstatus des Vorgängers eintreten; der Ansatz von null Euro Anschaffungskosten birgt nach dem Wortlaut das Risiko, als Arbeitslohn versteuerte Coins doppelt zu erfassen; der Steuerabzug auf 50 Prozent des Erlöses soll auf Fälle ohne verwertbare Daten begrenzt und ein vor dem Stichtag nachgewiesener Kauf nicht wegen fehlender Preisangaben in einen Neubestand umgedeutet werden; bei nicht gewerblichem Mining wäre der Abzug tatsächlicher Kosten wie Strom und Hardware grundsätzlich ausgeschlossen; eine Übergangsregel für die Verrechnung alter Verluste fehlt. Zwei fehlerhafte Verweise im Entwurf sind vermerkt. Weil der Erfüllungsaufwand im Entwurf weiter auf „[folgt]" steht, bittet der Verband, die vollständige Folgenabschätzung vor einer abschließenden Festlegung vorzulegen und den Verbänden dazu eine ergänzende Stellungnahme zu ermöglichen. Auf die Frage nach dem fehlenden Erfüllungsaufwand hatte das Ministerium laut BTC-ECHO vom 2. Oktober geantwortet, wegen der laufenden regierungsinternen Abstimmungen könne es „momentan noch nicht detailliert Stellung nehmen". Die Frist für Stellungnahmen endet am 6. Oktober; das Ministerium will sie erst nach dem Kabinettsbeschluss veröffentlichen. Quellen [126], [125], [118], [104]
Am 5. Oktober veröffentlicht BTC-ECHO ein Interview mit Parsa Marvi, Mitglied des Finanzausschusses und Berichterstatter der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Grünen. Zwei Aussagen betreffen das Verfahren. Erstens sagt Marvi, SPD und Union hätten sich „darauf verständigt, Gewinne aus Krypto-Werten und andere Kapitalerträge steuerlich stärker gleichzubehandeln". Worauf sich diese Verständigung stützt, sagt er nicht; belegt ist der gemeinsame Kabinettsbeschluss vom 6. Juli zum Haushalt 2027, während sich die Unionsfraktion im August öffentlich gegen die Abschaffung gestellt hat. Zweitens lässt er den Bestandsschutz offen: Im weiteren Verfahren müsse „sorgfältig geprüft werden, ob und in welchem Umfang Übergangs- und Bestandsschutzregelungen geboten und sinnvoll sind"; zur konkreten Ausgestaltung könne er noch keine belastbare Aussage treffen. Der Referentenentwurf des Finanzministeriums sieht den Stichtag 31. Dezember 2026 vor; der Berichterstatter der SPD-Fraktion legt sich darauf nicht fest. Als offene Punkte nennt Marvi außerdem den Anwendungsbereich, die Verlustverrechnung, die Nachweise bei Anbieterwechsel und privaten Wallets und „praktikable Lösungen für Klein- und Micropayments", Punkte, die auch die Stellungnahme des Bitcoin Bundesverbands vom Vortag aufwirft. An der Abschaffung selbst hält er fest: Die Förderung innovativer Technologien setze nicht voraus, dass Veräußerungsgewinne nach einer Haltedauer steuerfrei bleiben. Zum Zeitplan sagt er nur, der Entwurf werde noch zwischen den Ressorts abgestimmt und sei nicht Teil eines parlamentarischen Verfahrens. Quellen [127], [125], [126], [31], [79]
Ebenfalls am 5. Oktober haben die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen für die Stellungnahme zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt (Drucksache 507/1/26, 16 Seiten), über die der Bundesrat am 16. Oktober abstimmt. Kryptowerte kommen darin nicht vor. Der federführende Finanzausschuss der Länder schlägt aber vor, in dasselbe Gesetz eine Änderung des §23 EStG einzufügen: Die zehnjährige Veräußerungsfrist für Grundstücke (§23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) soll gestrichen werden; Gewinne aus nicht selbst genutzten Immobilien würden dann „unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert". Begründung: Die vollständige Steuerfreiheit nach zehn Jahren sei „eine sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung von Grundvermögen gegenüber anderen Anlageformen, deren Veräußerungsgewinne dauerhaft steuerlich erfasst werden". Die Ausnahme für selbst genutztes Wohneigentum wird neu gefasst (durchgängige Eigennutzung von mindestens 36 Monaten, Gleichstellung der Überlassung an Kinder und im Scheidungsfall). Einen Bestandsschutz nach dem Muster des Krypto-Entwurfs sieht der Vorschlag nicht vor: Die Neuregelung soll für alle Grundstücke gelten, deren Zehnjahresfrist am Tag der Verkündung noch läuft; nur bereits abgelaufene Fristen bleiben steuerfrei, weil ein Zugriff darauf eine unzulässige echte Rückwirkung wäre (BVerfGE 127, 1). Für die Haltefrist-Debatte zählt das doppelt. Erstens liegt damit aus der Ländervertretung ein Vorschlag vor, die Systematik des §23 EStG auch bei Immobilien aufzugeben, also das Szenario, vor dem Argument 1 warnt; die Grünen haben dazu eigene Gesetzentwürfe eingebracht (Drucksachen 21/4745 und 21/6637), über die der Bundestag am 8. Oktober ebenfalls abstimmt. Zweitens zeigt die Übergangsregel, wie knapp ein Vertrauensschutz ausfallen kann, wenn der Gesetzgeber nur bereits abgelaufene Fristen schont: Übertragen auf Kryptowerte wären Coins, die am Stichtag noch keine zwölf Monate gehalten werden, nicht geschützt; der Referentenentwurf des Finanzministeriums geht mit seinem Stichtag 31. Dezember 2026 für alle Altbestände weiter. Das Plenum ist der Empfehlung am 16. Oktober nicht gefolgt. Quellen [128], [117], [115], [99]
Am 6. Oktober erscheint in der Börsen-Zeitung ein Interview mit Georg Günther (CDU/CSU), Mitglied des Finanzausschusses. Er spricht für die Union: Sie stehe dem Vorhaben „sehr kritisch gegenüber", sehe keinen überzeugenden Grund für einen Systemwechsel und habe sich gegen die pauschale Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne und gegen die Abschaffung der Haltefrist ausgesprochen. Als offene Punkte nennt Günther Gleichbehandlung und Vertrauensschutz, die Umsetzbarkeit bis 2028 und die Aufkommensschätzung des Ministeriums; vor einer Änderung solle der Gesetzgeber die ersten Daten aus den neuen Meldepflichten auswerten. Zwei Tage später wiederholt er den Kernsatz in der CARF-Debatte im Bundestag (siehe 8. Oktober). Quellen [139], [138]
Zum 7. Oktober sind die ersten Stellungnahmen aus der am 6. Oktober abgelaufenen Verbändeanhörung bekannt. Veröffentlicht haben ihre Texte der Bitcoin Bundesverband (4. Oktober) und der Potsdamer Steuerberater Matthias Steger, bis September Finanzvorstand des Verbands (5. Oktober, 23 Seiten): §23 EStG beibehalten und den Vollzug über die neuen Meldepflichten ausbauen, hilfsweise die Ersatzbemessungsgrundlage auf 30 Prozent begrenzen; bei einem Gewinn von 2.000 Euro aus einem Verkauf für 40.000 Euro betrüge der Abzug auf 50 Prozent des Erlöses 5.275 Euro statt 527,50 Euro. Blocktrainer liegen außerdem die nicht veröffentlichten Stellungnahmen der Bundessteuerberaterkammer, der Deutschen Kreditwirtschaft und des Fondsverbands BVI vor. Die Steuerberaterkammer nennt die Frist von vier Werktagen „deutlich zu kurz bemessen", rät, „zunächst die Wirkungen des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes zu evaluieren", und hält fest, dass der Entwurf langfristige Anleger dauerhaft steuerpflichtig macht, kurzfristigen Handel bei einem persönlichen Steuersatz über 25 Prozent aber entlastet; die Merkmale, mit denen das Ministerium die Sonderbehandlung begründet, träfen auch auf Anlagegold und Fremdwährungen zu. Die Deutsche Kreditwirtschaft hält eine Umsetzung realistischerweise frühestens zum 1. Januar 2029 für möglich, sieht in der 50-Prozent-Pauschale ein „Druckmittel" zur Offenlegung von Anschaffungskosten, fordert höchstens 30 Prozent wie bei Wertpapieren und nennt den Nullansatz der Anschaffungskosten bei Schenkung und Erbfall „in mehrfacher Hinsicht befremdlich"; solange der Erfüllungsaufwand nicht beziffert sei, fehle der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Grundlage. Der BVI will tokenisierte Finanzinstrumente steuerlich wie ihre nicht tokenisierten Pendants behandelt sehen. Das Finanzministerium will die Stellungnahmen erst nach dem Kabinettsbeschluss zugänglich machen. Quellen [130], [131], [126]
Ebenfalls zum 7. Oktober liegen die Tagesordnungen der beiden nächsten Plenartage in endgültiger Form vor. Der Bundesrat führt das Einkommensteuerreformgesetz 2027 in seiner am 6. Oktober veröffentlichten Tagesordnung für den 16. Oktober als TOP 22 (im Entwurf TOP 28); Beratungsgegenstand und Drucksachen sind unverändert, Kryptowerte kommen weiter nicht vor. Im Bundestag bleibt es für den 8. Oktober bei der ersten Lesung um 9 Uhr und der Steuerdebatte ab 10:10 Uhr mit dem Grünen-Entwurf 21/5752 und dem Linken-Antrag 21/5824. Namentliche Abstimmungen sind nur für drei Vorlagen der Grünen zur Immobilien- und Erbschaftsteuer angekündigt; über den Krypto-Entwurf und den Linken-Antrag soll danach ohne namentliche Abstimmung entschieden werden (tatsächlich wurde am 8. Oktober auch der Krypto-Entwurf namentlich abgestimmt, siehe unten). Die Schlussabstimmung über das CARF-Vertragsgesetz ist auf 23:25 Uhr gerückt. Der Finanzausschuss des Bundestages berät am Vormittag des 7. Oktober abschließend über das CARF-Vertragsgesetz und den Linken-Antrag. Quellen [117], [115], [119]
Am 8. Oktober hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Grünen „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (Drucksache 21/5752), der die Haltefrist mit Stichtag 31. Dezember 2025 abschaffen und Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz belegen wollte, in zweiter und dritter Beratung abgelehnt: in namentlicher Abstimmung mit 132 Ja- gegen 445 Nein-Stimmen, wie es der Finanzausschuss im Mai empfohlen hatte. Entgegen der Tagesordnung, die namentliche Abstimmungen nur für drei Immobilien- und Erbschaftsteuervorlagen angekündigt hatte, wurden alle sieben Vorlagen der Grünen namentlich abgestimmt. Die am Abend veröffentlichte Stimmliste zeigt: Mit Ja stimmten alle anwesenden Abgeordneten von Grünen und Linken sowie zwei Fraktionslose, mit Nein alle anwesenden Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und AfD; kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, 53 gaben keine Stimme ab. Das Stimmverhalten jedes Abgeordneten steht seitdem auf seiner Seite in der Abgeordneten-Datenbank; eine Ja-Stimme zählt dort als eigene Aussage mit dem Wert des Entwurfs, eine Nein-Stimme wird angezeigt, aber nicht gewertet (Begründung). Den Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (21/5824) lehnte das Plenum per Handzeichen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen Grüne und Linke ab; der Finanzausschuss hatte ihn am 7. Oktober mit derselben Mehrheit zur Ablehnung empfohlen und zugleich die Annahme des CARF-Vertragsgesetzes 21/7195 gegen die Stimmen der AfD; das Plenum hat es in der Nacht zum 9. Oktober mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken gegen die AfD angenommen. In der Debatte dazu sagte Georg Günther (CDU/CSU) nach Blocktrainer: „Ein überzeugender Grund für einen Systemwechsel ist nicht erkennbar. Kryptowerte sind keine klassischen Wertpapiere."; die Abschaffung der Haltefrist würde langfristiges Sparen unattraktiver machen, Alt- und Neubestände, Nachweise und Altverluste schüfen zusätzliche Komplexität, „Steuertransparenz ja, aber keine Verschärfung um ihrer selbst willen". Jörn König (AfD) lehnte das Abkommen wegen des Datenaustauschs mit Staaten ohne EU-Datenschutzniveau ab und sagte: „Die einjährige Haltefrist bleibt und Krypto wird nicht schlechter behandelt als andere Anlagen." Im Bericht dazu nennt die CDU/CSU-Fraktion die vom Linken-Antrag geforderte sofortige Änderung der Krypto-Besteuerung einen Bruch der „steuerlichen Systematik", die SPD begrüßt den Referentenentwurf, die AfD nennt die Steuerfreiheit nach einem Jahr „kein Privileg, sondern Systemlogik", die Grünen halten eine Regelung in §23 EStG „rechtspolitisch für konsistenter" als die Abgeltungsteuer, und die Linke nennt die Abgeltungsteuer langfristig „nur ein Zwischenschritt". In der Debatte sagte Parsa Marvi (SPD) nach dem Textarchiv des Bundestages, die SPD teile ausdrücklich das Ziel, bei Kryptowährungen für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, und begrüße den Referentenentwurf des Finanzministeriums. Für die Union nannte Olav Gutting die Steuerfreiheit nach Ablauf der Frist „keine exotische Sonderbehandlung für Kryptowährungen", sie entspreche „der Grundentscheidung des Steuerrechts bei privaten Veräußerungsgeschäften"; eine Debatte darüber sei zulässig, müsse aber „offen und systematisch für vergleichbare Fälle" geführt werden und „nicht punktuell". Fritz Güntzler sagte, die Überführung der Kryptowerte in die Kapitaleinkünfte wie früher bei Aktien und Termingeschäften werde „auch in der Koalition" diskutiert; man müsse aber sehen, ob gegenüber Edelmetallen und Fremdwährungsgeschäften „nicht eine neue Gerechtigkeitslücke" entstehe, und es gebe „ein erhebliches Vollzugsdefizit". Lukas Krieger (CDU/CSU) warnte vor neuen Gerechtigkeitslücken „im Vergleich zur Besteuerung von Fremdwährungen, Edelmetallen und Wertpapieren". Keiner der drei schloss eine Zustimmung der Fraktion zum Regierungsentwurf aus. Max Lucks (Grüne) bezifferte die Mehreinnahmen ohne Verlustverrechnung auf bis zu 5 Milliarden Euro, Isabelle Vandre (Linke) forderte erneut ein Handelsverbot für „ökologisch schädliche Coins". Ein neuer Antrag der Grünen (21/8379) wiederholt die Forderung, Kryptogewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern, und ging an den Finanzausschuss. Zuvor hatte der Bundestag das Einkommensteuerreformgesetz 2027 und das Jahressteuergesetz 2026, beide ohne Krypto-Regelung, in erster Lesung an den Finanzausschuss überwiesen. Über den Krypto-Entwurf der Bundesregierung ist damit nichts entschieden; seine Kabinettbefassung ist weiter für den 14. Oktober vorgesehen. Quellen [132], [133], [134], [137], [138], [115], [21]
Zum 9. Oktober liegt die Vorabfassung des Plenarprotokolls 21/99 vor (190 Seiten; die Seiten des späten Abends mit dem CARF-Punkt fehlen noch, die endgültige Fassung folgt am 13. Oktober). Sie bestätigt die Zahlen der namentlichen Abstimmung (577 abgegebene Stimmkarten, 132 Ja, 445 Nein, keine Enthaltung), nennt für den Linken-Antrag die Gegenstimmen von Grünen und Linken und enthält keine Erklärungen nach §31 der Geschäftsordnung; die Wortlaute der Reden stehen seitdem auf den Detailseiten der Abgeordneten. Ebenfalls zum 9. Oktober berichtet BTC-ECHO aus weiteren Stellungnahmen zum Referentenentwurf: Der Digitalverband Bitkom nennt die geltende Frist „eine nachvollziehbare Differenzierung zwischen kurzfristigen Realisierungen und langfristigem Halten", warnt bei der 50-Prozent-Ersatzbemessung vor einem „deutlich überhöhten Steuerabzug" und schlägt vor, Neuregelung und Steuerabzug einheitlich zum 1. Januar 2028 anzuwenden; der Blockchain Bundesverband empfiehlt in seiner am 7. Oktober veröffentlichten Stellungnahme, „am geltenden Recht festzuhalten und zunächst die DAC8-Daten auszuwerten"; das Finanzministerium wollte sich gegenüber BTC-ECHO „aufgrund der laufenden regierungsinternen Abstimmungen" nicht zum Erfüllungsaufwand äußern. Quellen [132], [135], [136]
Am 12. Oktober hat der Petitionsausschuss die Petition 201716 in öffentlicher Sitzung beraten. Die Petentin Nicole Nowak, begleitet vom Steuerberater Ingo Heuel, warb für den Erhalt der Frist: Die Reform entlaste kurzfristige Spekulanten mit hohem Einkommen und belaste langfristige Sparer, für Mehreinnahmen von weniger als 0,1 Prozent der Steuereinnahmen bei unbeziffertem Aufwand; warum Gold die Frist behalten solle, Bitcoin aber nicht, begründe der Entwurf nicht. In zwei Fragerunden kamen Heiko Hain (CDU/CSU), Dirk Brandes (AfD), Ruppert Stüwe (SPD), Max Lucks (Grüne) und Isabelle Vandre (Linke) zu Wort, die meisten Fragen gingen an das Finanzministerium. Dessen Vertreter sagten, es gehe nicht um einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel, sondern um eine rechtssichere Einordnung; Kryptowerte entsprächen eher Kapitalanlagen, eine Sonderregel in §23 werde der Frage nicht gerecht. Der Entwurf befinde sich „aktuell in der Ressortabstimmung“, deren Ergebnis „in der Sache auch abzuwarten“ bleibe. Hain wollte wissen, warum es einen Paradigmenwechsel brauche, ob das Ministerium auch die übrigen privaten Veräußerungsgeschäfte anders besteuern wolle und ob es Ausweichbewegungen etwa in Gold eingerechnet habe; darauf sagte der zuständige Referatsleiter, nach Auswertung der Verbändestellungnahmen nehme er zur Kenntnis, dass es „auch dann eine Möglichkeit gäbe, eher noch Richtung Gold auszuweiten“; es gebe „viele Vorschläge, die aktuell im Raum sind“. Stüwe fragte, wie sich Kryptowerte von Gold und Devisen unterscheiden und ob nicht alles gleich besteuert werden sollte. Lucks hält die Regelung in §23 für „grundsätzlich sinnvoll“, will dort aber die Frist streichen und fragte, warum das Ministerium stattdessen den Weg über §20 gehe; in der zweiten Runde antwortete der Referatsleiter, auch wer mit ETFs fürs Alter vorsorge, werde besteuert, es gebe private Altersvorsorgeprodukte, „die vom Staat gefördert werden, und die sollen dann genutzt werden“; die Frist in §23 nur für Kryptowerte abzuschaffen, fiele schwer, und dann stelle sich die Frage, „ob das die Politik wünscht, dass man dann im Bereich 23 gar keine Haltefrist mehr hat“. Brandes plädierte dafür, „dass der Eingriff in die private Vorsorge unterbleibt“; Vandre nannte die geltende Regel eine „steuerliche Bevorteilung“ auch von Meme- und Privacy-Coins. Eine Entscheidung fiel nicht, seine Empfehlung an den Bundestag beschließt der Ausschuss später. Heuel nannte den Entwurf danach gegenüber BTC-ECHO „überhaupt noch nicht beschlussreif“. Die Aufzeichnung steht dauerhaft in der Mediathek des Bundestages (die Petition bis Minute 38), dazu der Bericht im Textarchiv; unser Material zur Anhörung: Faktenblatt (PDF, eine Seite) und Drei Fragen an die Bundesregierung (PDF), gemeinfrei. Quellen [140], [141], [120]
Am 13. Oktober ist die endgültige Fassung des Plenarprotokolls 21/99 erschienen (268 statt 190 Seiten). Sie enthält jetzt auch die Debatte über das CARF-Vertragsgesetz vom späten Abend des 8. Oktober und die zu Protokoll gegebenen Reden. Für die SPD nannte Jens Behrens die Besteuerung von Kryptowerten den „nächsten richtigen Schritt“: Gewinne sollen der Kapitalertragsteuer unterliegen, „und die derzeit geltende Steuerbefreiung nach einem Jahr Haltedauer soll entfallen“, umgesetzt „noch in diesem Jahr“. Die Sätze von Georg Günther (CDU/CSU) und Jörn König (AfD) zur Haltefrist, bisher nach Videoausschnitten zitiert, stehen dort im amtlichen Wortlaut. In seiner zu Protokoll gegebenen Rede schreibt Heiko Hain (CDU/CSU), die geltende Regelung habe „einen guten Grund“ und füge sich in die steuerliche Systematik ein; eine Änderung würde „die Axt an die grundlegende steuersystematische Behandlung von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG legen“, im parlamentarischen Verfahren gebe es „noch Gesprächsbedarf“. Max Lucks (Grüne) verlangt zu Protokoll einen „konsequenter“ gefassten Stichtag beim Bestandsschutz und lehnt die Verrechnung von Kryptoverlusten mit Aktiengewinnen ab; Isabelle Vandre (Linke) fordert „viel stärkere Reglementierungen von Krypto insgesamt“. Alle Wortlaute stehen in der Abgeordneten-Datenbank. Quellen [132], [137], [138] Ebenfalls am 13. Oktober warnt Daniel Eckert in einem Kommentar in der WELT, der Eingriff in §23 EStG sei der „erste Dominostein“: Wer Kryptowerte herauslöse, müsse erklären, warum Gold weiter in §23 EStG bleiben solle. Quelle [142] Am Nachmittag teilt der frühere FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler auf X mit, die Abschaffung der Haltefrist sei „noch in der Ressortabstimmung und kommt morgen nicht ins Kabinett“; BTC-ECHO berichtet unter Berufung auf ihn, der Kabinettstermin sei „vorerst geplatzt“. Eine Quelle nennt Schäffler nicht; bestätigt hat die Absetzung die Kabinettssitzung am 14. Oktober. Von der laufenden Ressortabstimmung hatten schon die Vertreter des Ministeriums in der Anhörung am 12. Oktober gesprochen. Quellen [143], [140]
Am 14. Oktober hat das Bundeskabinett in seiner 62. Sitzung nicht über den Krypto-Entwurf beraten; in der Liste der Ergebnisse kommt er nicht vor, wie Frank Schäffler am Vortag angekündigt hatte. Die Vorhabenseite des Finanzministeriums nennt weiter keinen Termin, eine Mitteilung zum Entwurf gab es nicht; er bleibt ein Referentenentwurf in der Ressortabstimmung. Bis zum Kabinettsbeschluss kann er sich noch ändern, und bis dahin entscheiden die Minister der Union mit. Quellen [144], [143], [125] Auf die Frage von Blocktrainer, ob die Befassung verschoben sei, warum und ob es einen neuen Termin gebe, antwortet die Pressestelle des Finanzministeriums nur: „Die regierungsinternen Abstimmungen dazu laufen. Ich bitte um Verständnis, dass wir uns noch nicht näher äußern können.“ In der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung kam das Thema nach dem Bericht nicht vor. Quelle [145] Am Abend berichtet t-online über ein Positionspapier des Wirtschaftsrats der CDU, das die Reform ablehnt; der Wirtschaftsrat hat es am 15. Oktober selbst veröffentlicht. Generalsekretär Wolfgang Steiger: „Bei der geplanten Reform der Kryptobesteuerung stehen Aufwand und erwarteter Ertrag in keinem überzeugenden Verhältnis, da die praktische Umsetzung Finanzämter, Unternehmen und Anleger vor große Herausforderungen stellt.“ Der Verband kritisiert außerdem, dass die Abgeltungsteuer ohne Haltefrist kurzfristige Spekulation begünstige und langfristiges Halten, etwa zur Altersvorsorge, benachteilige, und sieht in der Reform eine Steuererhöhung entgegen dem Versprechen von CDU und CSU. Quelle [146]
Am 16. Oktober hat der Bundesrat in seiner 1069. Sitzung (TOP 22) zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 Stellung genommen. Der Vorschlag seines Finanzausschusses, über dieses Gesetz die zehnjährige Veräußerungsfrist für Immobilien in §23 EStG zu streichen (Nr. 2 der Empfehlungen, siehe 5. Oktober), fand im Plenum keine Mehrheit. Angenommen wurden nur Nr. 1 zu den Sonn- und Feiertagszuschlägen und die Punkte zur Gewerbesteuer für Rechenzentren, darunter ein Antrag Hessens. Kryptowerte kamen weder in der Stellungnahme noch in der Debatte vor; der Parlamentarische Staatssekretär Michael Schrodi sprach für das Finanzministerium nur über die Entlastungen und bat um eine zügige Beratung, damit sie zum 1. Januar 2027 greifen. Für die Haltefrist heißt das: Die Länderkammer hat die Systematik des §23 EStG bei Immobilien nicht angetastet, und ihre Stellungnahme zum möglichen Trägergesetz enthält keine Forderung zu §23. Der Krypto-Entwurf selbst ist weiter nicht vom Kabinett beschlossen; einen neuen Termin gibt es nicht. Quellen [147], [128]
Am 19. Oktober bestätigt Regierungssprecher Stefan Kornelius in der Regierungspressekonferenz, dass das Kabinett am 21. Oktober „wegen der Herbstferien“ nicht tagt; die Kabinettsplanung sei „bis zum Ende des Jahres auch vollgepackt“. Nach dem Krypto-Entwurf fragte dort niemand. Quelle [149] Frank Schäffler nennt am selben Tag auf X den 28. Oktober als frühesten regulären Termin für den Entwurf, der weiter in der Ressortabstimmung stecke. Am 20. Oktober schreibt er: „Am 28.10. kein Kabinettsbeschluss zur #Haltefrist, und auch im November ist keiner vorgesehen.“ Eine Quelle nennt er nicht. Blocktrainer veröffentlicht dazu einen Auszug aus der vorläufigen Kabinettzeitplanung für den 28. Oktober: Vom Finanzministerium stehen dort nur die Gegenäußerungen der Bundesregierung zu den Stellungnahmen des Bundesrates zum FAG-Änderungsgesetz 2026 und zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, der Krypto-Entwurf nicht. Für November gibt es nur Schäfflers Angabe. Amtlich ist beides nicht, die Bundesregierung veröffentlicht ihre Kabinettsplanung nicht, und nach dem Hinweis auf dem Auszug können sich Termine „jederzeit verschieben“. Bleibt es dabei, verstreicht Ende Oktober die Frist, bis zu der ein eigener, eilbedürftiger Regierungsentwurf beschlossen sein müsste, um noch zum 1. Januar 2027 Gesetz zu werden; für diesen Termin blieben dann ein Änderungsantrag der Koalition in einem laufenden Steuergesetz oder ein Fraktionsentwurf (siehe FAQ zum Verfahren). Beschlossen ist nichts, und bis zu einem Kabinettsbeschluss entscheiden die Minister der Union mit. Quellen [150], [147], [118]