STAND 21. OKTOBER 2026 · KABINETT 6. JULI: HALTEFRIST SOLL AB 1.1.2027 FALLEN · REFERENTENENTWURF SEIT 2.10. VERÖFFENTLICHT, AM 14. OKTOBER NICHT IM KABINETT, LAUT SCHÄFFLER AUCH NICHT AM 28. OKTOBER UND IM NOVEMBER: STICHTAG 31.12.2026, ALTBESTÄNDE BLEIBEN IM ALTEN REGIME · HAUSHALT 2027 IM AUSSCHUSS, SCHLUSSABSTIMMUNG ENDE NOVEMBER · FAX ZURÜCK
§23 EStG · Krypto-Haltefrist Stand: 21. Oktober 2026

HÄNDE WEG
VON DER SPEKULATIONSFRIST

Berlin macht Faxen. Fax zurück.
Animiertes Vintage-Faxgerät druckt ein Blatt mit dem Wort FACTS

Die Bundesregierung will die Spekulationsfrist abschaffen: Bitcoin-Gewinne wären dann nicht mehr nach einem Jahr steuerfrei, sondern immer steuerpflichtig. Bevor das Kabinett darüber berät, kannst du deinem Bundestagsabgeordneten schreiben; am 14. Oktober stand der Entwurf nicht auf der Tagesordnung, für den 28. Oktober ist er nach der vorläufigen Kabinettsplanung nicht vorgesehen, für November laut Frank Schäffler auch nicht. Altbestände geschützt? Nur auf dem Papier: Lücken bei Staking, Erbe und Nachweis, und jeder Kauf ab 2027 wäre dauerhaft steuerpflichtig. Beschlossen ist nichts.

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★ Stand heute ★ 21. Oktober 2026

Was gilt
Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten im Privatvermögen sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei (§23 EStG, bestätigt vom Bundesfinanzhof). Diese Jahresfrist heißt auch Spekulationsfrist oder Haltefrist; gemeint ist immer dieselbe Regel. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Was geplant ist
Die Bundesregierung will die Frist ab dem 1. Januar 2027 abschaffen und Kryptogewinne wie Aktien mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegen. Der Referentenentwurf, den das Finanzministerium am 2. Oktober veröffentlicht hat, schützt Käufe bis zum 31. Dezember 2026, mit Lücken bei Staking, Schenkung und Nachweis; Käufe ab 2027 wären dauerhaft steuerpflichtig. Beschlossen ist nichts: Die Verbändeanhörung ist am 6. Oktober zu Ende gegangen; Bundessteuerberaterkammer, Deutsche Kreditwirtschaft, Fondsverband BVI, Bitkom, Blockchain Bundesverband und Bitcoin Bundesverband kritisieren in ihren Stellungnahmen das Tempo, die 50-Prozent-Pauschale und den unbezifferten Aufwand, die Banken halten eine Umsetzung vor 2029 für unrealistisch. Am 14. Oktober hat das Kabinett den Entwurf nicht beraten, anders als vorgesehen; er ist noch in der Ressortabstimmung, einen neuen Termin hat die Bundesregierung nicht genannt; das Finanzministerium teilt nur mit, die „regierungsinternen Abstimmungen“ liefen. Am 21. Oktober tagt das Kabinett wegen der Herbstferien nicht; für den 28. Oktober ist der Entwurf nach einem Auszug aus der vorläufigen Kabinettsplanung nicht vorgesehen, und auch im November ist nach Angaben von Frank Schäffler kein Beschluss geplant (20. Oktober). Der Wirtschaftsrat der CDU lehnt die Reform in einem Positionspapier ab: Aufwand und erwarteter Ertrag stünden „in keinem überzeugenden Verhältnis“ (14. Oktober). Nach dem Kabinett entscheiden Bundestag und Bundesrat (Termine in der Chronik). In der Anhörung des Petitionsausschusses am 12. Oktober sagten Vertreter des Ministeriums, der Entwurf befinde sich „aktuell in der Ressortabstimmung“, und nannten eine Ausweitung „Richtung Gold“ als eine Möglichkeit unter vielen Vorschlägen (Anhörung). Am 8. Oktober hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Grünen (Drs. 21/5752), der die Frist mit Stichtag 31. Dezember 2025 abschaffen wollte, in namentlicher Abstimmung mit 445 zu 132 Stimmen abgelehnt, den Antrag der Linken (Drs. 21/5824) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD; über den Entwurf der Bundesregierung ist damit nichts entschieden. Wie jeder Abgeordnete abgestimmt hat, steht auf seiner Seite in der Datenbank. Quellen [132], [125], [91], [118], [126], [130], [135], [136], [140], [144], [145], [146], [149], [150]
Was du tun kannst
Jetzt ein persönliches Fax an deinen Wahlkreisabgeordneten und an ein Mitglied des Finanzausschusses schicken (Aktionsbox, zwei Minuten). Die Entscheidung fällt im Bundestag, voraussichtlich zwischen Oktober und Dezember.
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Die Union entscheidet doppelt: Ihre Minister bestimmen im Kabinett mit, ob aus dem Referentenentwurf ein Regierungsentwurf wird (am vorgesehenen Termin, dem 14. Oktober, stand der Entwurf nicht auf der Tagesordnung; ein neuer Termin ist nicht bekannt), und im Bundestag gibt es ohne ihre Stimmen keine Mehrheit. Ein Klick wählt alle passenden Abgeordneten aus, danach wie gewohnt weiter zu Brief und Versand.

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Alle 630 Mitglieder des 21. Bundestages mit Wahlkreis, Faxnummer und Ampel-Wertung von 1 (Verbotsforderung) bis 10 (Bitcoin-Förderung); Erhalt der Frist ab Wert 7. Abgeordnete mit belegter eigener Aussage zu §23 EStG sind markiert, die übrigen tragen die Linie ihrer Fraktion.

630 MdBs 1–10 Ampel-Wertung Quellen-Pflicht für jedes Zitat

Worum es geht

★ Verfahrensstand 2026 ★

Drei Spuren: Haushalt Haushaltsgesetz 2027 mit der Krypto-Passage im Finanzplan · Krypto-Gesetz das eigene Steuergesetz zur Haltefrist, noch nicht im Parlament · Petition Bundestagspetition 201716

  1. ✓29. APRHaushalt Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027. Krypto-Besteuerung und Bekämpfung von Steuerkriminalität zusammen als 2-Mrd.-€-Fiskalannahme eingeplant; der Krypto-Anteil ist nicht beziffert. Quelle [30]
  2. ✓20. MAIKrypto-Gesetz Klingbeil-Stichtag für ressortabgestimmte Regelungsentwürfe. Gleichzeitig lehnt der Finanzausschuss den parallelen Grünen-Gesetzentwurf 21/5752 ab (CDU/CSU, SPD, AfD gegen Grüne und Linke; SPD verweist auf abzuwartende BMF-Vorschläge). Die inhaltliche Reform liegt jetzt ausschließlich beim BMF. Quelle [21]
  3. ✗JUNIKrypto-Gesetz Referentenentwurf des BMF, Verbände- und Länderbeteiligung: für die Krypto-Regelung öffentlich ausgeblieben. Das parallel laufende Jahressteuergesetz 2026 enthält in der Verbändefassung keine §23-Änderung; Bestandsschutz, Stichtag und Steuersatz sind bis zum Kabinettstermin unveröffentlicht. Quelle [26]
  4. ✓3. JULIHaushalt Kabinettvorlage vorab publik: Kryptowerte im Privatvermögen sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen (§20 EStG) zugeordnet werden, Veräußerungsgewinne wären „unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig". Bestandsschutz, Steuersatz und Stichtag bleiben im gesamten Dokument ungeregelt; die Krypto-Mehreinnahme ist nicht beziffert. Quelle [30]
  5. ✓6. JULIHaushalt Kabinettsbeschluss: Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 beschlossen. Klingbeil auf der Bundespressekonferenz: Krypto-Gewinne sollen „künftig genauso besteuert werden wie Kapitaleinkünfte", die Änderung soll ab dem 1. Januar 2027 greifen. Bestandsschutz, Steuersatz und Stichtag bleiben auch im beschlossenen Entwurf ungeregelt; einen Gesetzentwurf gibt es weiterhin nicht. Quellen [31], [32]
  6. ✓13. JULIKrypto-Gesetz Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt, ohne jede Krypto-Regelung. Die Abschaffung der Haltefrist braucht damit einen eigenen Gesetzentwurf; das BMF arbeitet nach Klingbeils Worten vom 16. Juli daran und will „bald in die Frühkoordinierung". Quellen [40], [42]
  7. ✓24. JULIKrypto-Gesetz Vorläufige Kabinettplanung ohne Jahressteuergesetz: Der Referentenentwurf enthält weiterhin keine §23-Änderung, das Gesetz ist für die Kabinettsitzungen im August und September nicht eingeplant, und ein eigener Krypto-Gesetzentwurf fehlt ebenfalls. Auf welchem Weg die Abschaffung ins Parlament kommen soll, ist damit weiter offen. Quelle [44]
  8. ✓4. AUGPetition Bundestagspetition 201716 zum Erhalt der Haltefrist zur Mitzeichnung freigeschaltet, mehr als neun Wochen nach der Einreichung. Mitzeichnung bis zum 15. September 2026; für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss sind 30.000 Mitzeichnungen nötig.Mitzeichnung beendet. Quelle [57]
  9. ✓5. AUGPetition Quorum erreicht: Am Abend des 5. August überschreitet die Petition 30.000 Mitzeichnungen, keine zwei Tage nach der Freischaltung; der Petitionsausschuss berät damit in der Regel öffentlich. Quellen [57], [61]
  10. ✗12. AUGKrypto-Gesetz Kabinettsfrist verstrichen: letzter Kabinettstermin für den Gesetzentwurf, wenn das Gesetzgebungsverfahren „normal, das heißt ohne Verkürzung von Fristen" ablaufen soll; so hatte es die F.A.Z. vom 1. August vorgerechnet. Das Kabinett beschließt an diesem Tag das Jahressteuergesetz 2026, erneut ohne jede Krypto-Regelung; ein Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung hat das Kabinett nicht passiert. Die Abschaffung zum 1. Januar 2027 ist damit nur noch mit verkürzten Fristen oder über Änderungsanträge aus den Fraktionen zu haben. Quellen [56], [65], [66]
  11. ✓Mitte AUGKrypto-Gesetz Referentenentwurf des BMF, zunächst unveröffentlicht: Laut WELT vom 8. September datiert der Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung von Mitte August und befindet sich in der Frühkoordinierung zwischen Kanzleramt und zentralen Ministerien. Eckpunkte laut Bericht: Zuordnung zu den Kapitaleinkünften mit Abgeltungsteuer, Stichtag 31. Dezember 2026 mit dauerhaftem Bestandsschutz für Altbestände, Lending und Staking als Kapitalerträge, Inkrafttreten 1. Januar 2027, erster Steuerabzug durch die Plattformen ab 1. Januar 2028, Mehreinnahmen 160 Millionen Euro (2028) bis rund 350 Millionen Euro (2031). Nach dem SPIEGEL, dem der Entwurf ebenfalls vorliegt, ist er inzwischen zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien verschickt; dort auch: Sparer-Pauschbetrag, Günstigerprüfung und Verlustverrechnung im Verrechnungskreis der Kapitaleinkünfte. Die Kanzlei Winheller, die den Entwurf nach eigenen Angaben ebenfalls einsehen konnte, nennt am 11. September den Arbeitstitel „Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen". Die Verrechnung mit Aktien gilt danach nur in eine Richtung: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nach §20 Abs. 6 Satz 4 EStG nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, also nicht mit Kryptogewinnen; Kryptoverluste fielen dagegen in den allgemeinen Verrechnungskreis und könnten auch Aktiengewinne mindern. Die für Ende August angekündigte Vorlage blieb aus; an die Verbände ging der Entwurf erst am 30. September, veröffentlicht wurde er am 2. Oktober (siehe dort). Quellen [86], [87], [96], [124], [41], [66]
  12. ✓2. SEPKrypto-Gesetz Kabinett beschließt das Einkommensteuerreformgesetz 2027 als Regierungsentwurf, erneut ohne Krypto-Regelung: Nach dem Jahressteuergesetz 2026 passiert binnen drei Wochen das zweite Einkommensteuer-Vorhaben das Kabinett, ohne die angekündigte Abschaffung der Haltefrist aufzunehmen. Quelle [71]
  13. ✓8.–11. SEPHaushalt 1. Lesung im Bundestag abgeschlossen: Einbringung des Haushaltsgesetzes 2027 (Drucksache 21/7300) und des Finanzplans 2026 bis 2030 (Drucksache 21/7301, mit der Krypto-Passage) am 8. September, Beratung der Einzelpläne bis zum 11. September. Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 (Drucksache 21/7860, ohne Krypto-Regelung) wurde am 8. September an den federführenden Haushaltsausschuss und mitberatend unter anderem an den Finanzausschuss überwiesen, Haushaltsgesetz und Finanzplan nach der Schlussrunde am 11. September an den Haushaltsausschuss. In den Plenarprotokollen der Sitzungen vom 8. bis 10. September kommt die Krypto-Besteuerung nicht vor. Quellen [94], [76], [77]
  14. ✓15. SEPPetition Ende der Mitzeichnungsfrist der Petition 201716 mit 44.439 Mitzeichnungen, Status seit dem 16. September „in der Prüfung"; es folgt die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss mit Anhörung der Petenten. Quelle [57]
  15. ✓24. SEPKrypto-Gesetz Bundestag überweist den Linken-Antrag 21/5824 („Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern") und das CARF-Vertragsgesetz 21/7195 im vereinfachten Verfahren ohne Aussprache an den Finanzausschuss. Der Krypto-Gesetzentwurf selbst ist weiterhin nicht im Parlament. Quelle [108]
  16. ✓25. SEPHaushalt Bundesrat, erster Durchgang (1068. Sitzung): Stellungnahme zu Haushaltsgesetz, Finanzplan und Haushaltsbegleitgesetz 2027 mit Forderungen zu Investitionen, Rüstungsbeschaffung, Bevölkerungsschutz, Stromsteuer und Vermögensabschöpfung, ohne ein Wort zu Kryptowerten; auch die Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 berührt die Haltefrist für Kryptowerte nicht. Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 folgt im Bundesrat am 16. Oktober. Quellen [76], [77], [107]
  17. ✓30. SEPKrypto-Gesetz Das Finanzministerium verschickt den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen" an Verbände und Interessenvertretungen: Stellungnahmen bis 6. Oktober, Kabinettbefassung laut Anschreiben für den 14. Oktober vorgesehen. Inhaltlich gleicht er nach den Vergleichen von Blocktrainer und Frank Schäffler der im September bekannt gewordenen Fassung (Stichtag 31. Dezember 2026 mit Bestandsschutz, Abgeltungsteuer, Steuerabzug durch die Plattformen ab 2028, Abzug auf 50 Prozent des Erlöses ohne Kaufnachweis); ausgearbeitet sind die Haushaltszahlen, der Erfüllungsaufwand steht weiter auf „folgt". Veröffentlicht hat das Ministerium den Entwurf erst zwei Tage später (siehe 2. Oktober). Quellen [118], [66]
  18. ✓2. OKTKrypto-Gesetz Das Finanzministerium veröffentlicht den Referentenentwurf auf seiner Website (16 Seiten, Eintrag datiert auf den 30. September); nach dem Begleittext ist er in der Ressortabstimmung, eine Kabinettsbefassung ist vorgesehen. Der Text bestätigt die bekannten Eckpunkte: Gewinne aus „Tauschkryptowerten" wie Bitcoin und Ether werden „fristenunabhängig besteuert", aber nur bei Coins, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden oder zugegangen sind; für Altbestände gelten die §§ 22 und 23 EStG weiter. Steuerabzug von 25 Prozent durch inländische Krypto-Dienstleister ab dem 1. Januar 2028, ohne verwertbare Angaben zum Kauf auf 50 Prozent des Erlöses. Mehreinnahmen kassenmäßig 160 Millionen Euro (2028) bis 350 Millionen Euro (2031). Der Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung steht weiter auf „[folgt]", unter „Alternativen" steht „Keine"; Gold und Fremdwährungen kommen im Entwurf nicht vor. Quellen [125], [66]
  19. ✓6. OKTKrypto-Gesetz Ende der Verbändeanhörung. Bitcoin Bundesverband und Steuerberater Matthias Steger veröffentlichen ihre Stellungnahmen; aus denen der Bundessteuerberaterkammer, der Deutschen Kreditwirtschaft und des BVI zitiert Blocktrainer am 7. Oktober: Frist von vier Werktagen „deutlich zu kurz", Umsetzung realistischerweise frühestens 2029, 50-Prozent-Pauschale als „Druckmittel", Erfüllungsaufwand unbeziffert; langfristige Anleger würden dauerhaft steuerpflichtig, kurzfristiger Handel bei hohem Steuersatz entlastet. Das Finanzministerium will die Stellungnahmen erst nach dem Kabinettsbeschluss veröffentlichen. Quellen [130], [131], [126]
  20. ✓8. OKTKrypto-Gesetz Bundestag lehnt den Grünen-Gesetzentwurf 21/5752 zur Abschaffung der Haltefrist in zweiter und dritter Beratung ab, wie vom Finanzausschuss empfohlen: in namentlicher Abstimmung 132 Ja, 445 Nein; den Antrag der Linken 21/5824 lehnt er mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD ab. Erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 und des Jahressteuergesetzes 2026, beide ohne Krypto-Regelung, überwiesen an den Finanzausschuss; das CARF-Vertragsgesetz 21/7195 hat er in der Nacht zum 9. Oktober mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken gegen die AfD angenommen. Der Krypto-Gesetzentwurf der Regierung stand nicht auf der Tagesordnung; seine Kabinettbefassung ist für den 14. Oktober vorgesehen. Entgegen der Tagesordnung wurden alle sieben Grünen-Vorlagen namentlich abgestimmt. Die Stimmliste liegt seit dem Abend vor: 577 abgegebene Stimmen, kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, 53 gaben keine Stimme ab; das Stimmverhalten jedes Abgeordneten steht auf seiner Seite in der Abgeordneten-Datenbank. Quellen [132], [133], [115], [21]
  21. ✓12. OKTPetition Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zur Petition 201716: Die Petentin Nicole Nowak und der Steuerberater Ingo Heuel werben für den Erhalt der Frist, Abgeordnete aller fünf Fraktionen fragen vor allem das Finanzministerium. Dessen Vertreter sagen, der Entwurf befinde sich „aktuell in der Ressortabstimmung“, und nennen eine Ausweitung „Richtung Gold“ als eine Möglichkeit unter vielen Vorschlägen aus den Stellungnahmen der Verbände. Entschieden wurde nichts; seine Empfehlung an den Bundestag beschließt der Ausschuss später. Aufzeichnung und Bericht auf bundestag.de (Anhörung). Quellen [140], [120]
  22. ✗14. OKTKrypto-Gesetz Kabinettbefassung des Referentenentwurfs zur Krypto-Besteuerung, laut Anschreiben des Finanzministeriums vom 30. September vorgesehen: ausgeblieben. Das Kabinett hat den Entwurf in seiner 62. Sitzung nicht beraten, einen neuen Termin hat die Bundesregierung nicht genannt. Erst mit dem Beschluss wird daraus ein Regierungsentwurf, der an Bundesrat und Bundestag geht; der Bundesrat könnte frühestens am 20. November Stellung nehmen. Der Entwurf ist noch in der Ressortabstimmung; Frank Schäffler hatte die Absetzung am Vortag gemeldet. Das Finanzministerium: „Die regierungsinternen Abstimmungen dazu laufen.“ Quellen [118], [144], [143], [145]
  23. ✓16. OKTKrypto-Gesetz Bundesrat, erster Durchgang (1069. Sitzung, TOP 22): Stellungnahme zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, das keine Krypto-Regelung enthält, aber als Trägergesetz für einen Änderungsantrag der Koalition in Frage kommt. Von den zehn Ausschussempfehlungen (Drucksache 507/1/26) fanden nur Nr. 1 (Sonn- und Feiertagszuschläge) sowie Nr. 8 und Nr. 10 (Gewerbesteuer für Rechenzentren) eine Mehrheit, dazu ein Antrag Hessens zu den Rechenzentren. Den Vorschlag des Finanzausschusses, die zehnjährige Veräußerungsfrist für Immobilien in §23 EStG zu streichen (Nr. 2), hat das Plenum abgelehnt. Kryptowerte kamen weder in der Stellungnahme noch in den Reden vor. Der Krypto-Referentenentwurf ist weiter nicht vom Kabinett beschlossen. Quellen [147], [128], [117]
  24. ○OKT/NOVHaushalt Ausschussberatungen zum Haushalt, Anhörungen, Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Der Krypto-Gesetzentwurf selbst ist noch nicht im Parlament; er muss zuerst das Kabinett passieren; am vorgesehenen Termin, dem 14. Oktober, stand er dort nicht auf der Tagesordnung (siehe FAQ zum Verfahren).
  25. ○bis Ende OKTKrypto-Gesetz Kabinettsbeschluss über den Krypto-Entwurf: kein neuer Termin, das Kabinett tagt regulär mittwochs. Am 21. Oktober fällt die Sitzung wegen der Herbstferien aus; für den 28. Oktober führt ein von Blocktrainer veröffentlichter Auszug aus der vorläufigen Kabinettzeitplanung vom Finanzministerium nur zwei Gegenäußerungen auf, nicht den Krypto-Entwurf, und auch im November ist nach Frank Schäffler kein Beschluss vorgesehen. Damit ein eigener, eilbedürftiger Regierungsentwurf noch zum 1. Januar 2027 Gesetz werden kann, müsste er bis spätestens Ende Oktober beschlossen sein; sonst bleibt für diesen Termin nur ein Änderungsantrag der Koalition in einem laufenden Steuergesetz (siehe FAQ zum Verfahren). Quellen [118], [144], [149], [150]
  26. ○2. NOVKrypto-Gesetz Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum Jahressteuergesetz 2026 (Drucksache 21/8283), 16 bis 17:30 Uhr, live auf bundestag.de. Der Regierungsentwurf enthält keine Krypto-Regelung; als laufendes Steuergesetz kommt er aber als Trägergesetz für einen Änderungsantrag der Koalition in Frage. Quelle [148]
  27. ○4. NOVKrypto-Gesetz Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Drucksache 21/8235), 11 bis 12:30 Uhr, live auf bundestag.de; mitberaten werden Vorlagen von AfD, Grünen und Linken, keine davon erwähnt Kryptowerte. Auch dieses Gesetz kommt als Trägergesetz in Frage; der Bundesrat hat am 16. Oktober in seiner Stellungnahme dazu nichts zu §23 EStG gefordert. Quellen [148], [147]
  28. ○Ende NOVHaushalt 2./3. Lesung und Schlussabstimmung. Danach zweiter Durchgang im Bundesrat, laut BMF-Zeitplan am 18. Dezember 2026, dem letzten Plenartermin des Bundesrates im Jahr. Quellen [33], [76]

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§23 EStG regelt die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte. Wer ein „anderes Wirtschaftsgut" länger als ein Jahr im Privatvermögen hält und danach verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Einkommensteuer (§23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Diese Jahresfrist, auch Spekulationsfrist oder Haltefrist genannt, gilt seit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (vorher sechs Monate) für Gold, Silber, Kunst, Oldtimer, Briefmarken, Wein und andere private Wertgegenstände. Quellen [1], [6]

Das Bundesfinanzministerium wendet die Jahresfrist seit 2013 auf Bitcoin an; im Schreiben vom 10. Mai 2022 hat es das für Bitcoin, Ether und vergleichbare Kryptowerte ausgeführt, maßgeblich ist heute die Neufassung vom 6. März 2025. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) entschieden, dass virtuelle Währungen (Currency Token) wie Bitcoin „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des §23 EStG sind, und damit auch die Anwendbarkeit der einjährigen Frist bestätigt. Quellen [5], [2], [121], [3]

Aktuelle Rechtslage Veräußerungsgewinne aus Bitcoin und vergleichbaren Kryptowerten im Privatvermögen sind nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steuerfrei. Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.

Chronik der Reform

Vier Abschnitte, der aktuelle Monat ist aufgeklappt; die Vorgeschichte lässt sich mit einem Klick öffnen.

April und Mai 2026: Eckwertebeschluss, Finanzausschuss lehnt den Grünen-Entwurf ab
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Mit dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 vom 29. April 2026 hat die Bundesregierung die Verschärfung der Bitcoin-Besteuerung in die Haushaltsplanung aufgenommen. Im Kabinettsentwurf setzte Klingbeil den Ressorts eine Frist bis zum 20. Mai 2026, ihre „ressortabgestimmten Regelungsentwürfe" vorzulegen. Quelle [17] Der daraufhin angekündigte Referentenentwurf mit den Krypto-Regeln ist bis Anfang Juli öffentlich ausgeblieben: Das Jahressteuergesetz 2026, das am 26. Mai 2026 in die Verbändebeteiligung ging, enthält keine Änderung des §23 EStG, und ein eigenständiger Krypto-Entwurf ist auf den Seiten des BMF nicht dokumentiert. Ob es einen Bestandsschutz gibt und wie hoch der Steuersatz ausfällt, blieb bis zuletzt unveröffentlicht. In den Finanzplan eingeplant hat die Bundesregierung die Abschaffung mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2027, den das Kabinett am Montag, dem 6. Juli 2026, beschlossen hat; das Steuerrecht ändert ein Finanzplan selbst nicht. Quellen [26], [31] Dessen Krypto-Passage war bereits am 3. Juli vorab publik geworden (siehe unten). Quelle [30] Die rechtliche Umsetzung der §23-EStG-Änderung erfolgt dabei nicht im Haushaltsgesetz selbst, sondern in einem begleitenden Steueränderungsgesetz; ein veröffentlichter Gesetzentwurf dazu existiert bis heute nicht.

„Wir wollen die Kryptowährungen anders besteuern."

Lars Klingbeil, Bundesfinanzminister, Bundespressekonferenz am 29. April 2026 Quelle [18]

Aus Bitcoin-Besteuerung und Anti-Geldwäsche-Maßnahmen zusammen rechnete das BMF zunächst mit Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro jährlich; auf die Bitcoin-Komponente allein entfällt davon ein nicht bezifferter Anteil. Das BMF wog lange zwei Wege ab: Frist behalten und Meldepflichten verschärfen, oder Frist abschaffen und alles unter die Abgeltungsteuer. Die Kabinettvorlage entschied sich für den zweiten Weg. Quelle [30] Mit dem Regierungsentwurf liegen erstmals konkretere Zahlen vor: Der Posten „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie Einführung einer Krypto-Besteuerung" soll 2027 eine Milliarde Euro zur Konsolidierung beitragen; in der Finanzplanung bis 2030 rechnet das BMF mit Mehreinnahmen von bis zu drei Milliarden Euro. Der reine Krypto-Anteil bleibt weiterhin unbeziffert. Quelle [33]

Auf Verbandsseite organisiert sich die Branche: Der Bitcoin Bundesverband hat am 14. Mai 2026 eine „Taskforce Haltefrist" eingerichtet Quelle [20] und über sie am 30. Mai 2026 die Bundestagspetition zum Erhalt der Krypto-Haltefrist beim Petitionsausschuss eingereicht. Nach gut neunwöchiger Vorprüfung, länger als die sechswöchige Mitzeichnungsfrist selbst, wurde die Petition am 4. August 2026 zur Mitzeichnung freigeschaltet (mehr dazu im Kasten und in der Chronik weiter unten). Quellen [23], [57] Begleitend ist mit prohaltefrist.de eine Informations- und Mitzeichnungs-Plattform online gegangen, die im Stand vom 15. August 2026 insgesamt 196 namentliche Unterstützer aus Branche, Medien und Wissenschaft listet. Schon am Morgen des Kabinettstags im Juli hatte die Initiative ProHaltefrist öffentlich protestiert und dazu aufgerufen, Bundestagsabgeordnete direkt zu kontaktieren, also genau den Weg zu gehen, den diese Seite mit Fax, Brief und abgeordnetenwatch-Fragen unterstützt. Quelle [37]

Am 20. Mai 2026 hat der Finanzausschuss des Bundestages in seiner 35. Sitzung den Grünen-Gesetzentwurf zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist (Drs. 21/5752) abgelehnt. Die Beschlussempfehlung (Drs. 21/6112 vom 22. Mai 2026, Berichterstatter Parsa Marvi (SPD) und Max Lucks (Grüne)) trägt die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Quelle [21] Vier der fünf abstimmenden Fraktionen wollen die Frist abschaffen oder mindestens den Steuervollzug verschärfen; der Streit verläuft entlang des „Wie".

Die SPD-Fraktion legt sich im Bericht erstmals schriftlich fest: „Die Fraktion der SPD setze sich dafür ein, die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen abzuschaffen, nach der Gewinne gemäß § 23 EStG steuerfrei seien. Entsprechende Gewinne sollten künftig der Abgeltungsteuer unterliegen." Damit lehnt sie den Grünen-Entwurf nicht inhaltlich ab, sondern nur den Weg: Die SPD will die Abgeltungsteuer-Variante (25 Prozent, §20 EStG), nicht den persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent, §23-EStG-Variante der Grünen). Die CDU/CSU verteidigt die Frist unter Verweis auf den Gleichklang mit Gold und Fremdwährungen und plädiert ausdrücklich für „eine Verbesserung des Steuervollzugs bei Kryptowerten" als Alternative zur Abschaffung, also für die DAC8-Linie. Die AfD trägt fünf Kritikpunkte vor, darunter den drohenden Systembruch und das Rückwirkungsproblem des Grünen-Stichtags 31.12.2025. Die Linke stimmt zu, will aber den eigenen Antrag 21/5824: §20-EStG-Lösung plus Wegzugsbesteuerung.

Die Ablehnung ist also eine taktische, keine inhaltliche Entscheidung. Der Grünen-Berichterstatter Max Lucks bekräftigte gegenüber BTC-ECHO, seine Partei halte an dem Vorhaben fest: „Wir halten die Erfolgsaussichten inhaltlich für gut." Es gehe „nicht um eine neue Steuer, sondern um das Ende einer steuerlichen Ausnahme"; die Haltefrist sei „ursprünglich nicht für hochliquide Anlageprodukte geschaffen" worden. Zugleich richteten die Grünen den Blick ausdrücklich aufs Kabinett: „Wir haben uns ausdrücklich darüber gefreut, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die Kryptobesteuerung zuletzt bei der Vorstellung der Eckwerte des Bundeshaushalts 2027 selbst als Thema benannt hat." Quelle [22] Das verschob den Druckpunkt vom Plenum zurück auf den Kabinettsweg. Die Frage, ob Abschaffung oder Vollzug, und falls Abschaffung, ob zu 25 oder 45 Prozent, lag damit bei der Koalitionsspitze. Der Koalitionsausschuss vom 1./2. Juli 2026 hat sie nicht beantwortet: Das dort vereinbarte Einkommensteuer-Paket (Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Kindergeld) erwähnt Kryptowerte und Kapitalerträge nicht. Quelle [28] Die Antwort lieferte zwei Tage später die vorab publik gewordene Kabinettvorlage (siehe unten).

Juni und Juli 2026: Kabinettsbeschluss, Jahressteuergesetz ohne Krypto, Fronten in der Koalition
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Im Juni 2026 führte das ZDF-Format „politiX" die Kontrahenten erstmals ausführlich zusammen. Auf der Befürworterseite wirbt neben Klingbeil und den Fraktionen der Grünen und Linken auch die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. für eine Gleichbehandlung mit Aktiengewinnen. Die Union bekräftigte am 13. Juni 2026 ihre Skepsis: Ihr finanzpolitischer Sprecher Fritz Güntzler hielt die geltende Einordnung bei Gold und Fremdwährungen „systematisch für richtig" und erklärte, nach derzeitigem Kenntnisstand bedürfe es der Gesetzesänderung nicht. Zugleich warnte er, eine Steuerpflicht zwänge zur vollen Abziehbarkeit der Verluste, was bei der Volatilität der Kurse erhebliche haushaltspolitische Risiken berge. Quelle [24] Auch fraktionsintern wurde diese Haltung Mitte Juni 2026 bekräftigt: Bei einem Blockchain-Round-Table im Bundestag bestätigten CDU/CSU-Abgeordnete, darunter Marvin Schulz und erneut Fritz Güntzler, nach öffentlichen Teilnehmerberichten die Linie, an der einjährigen Haltefrist festzuhalten und bei privaten Veräußerungsgeschäften gemäß Koalitionsvertrag keine Änderung mitzutragen. Begründet wurde das mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Krypto-Sondersteuerrecht, der bereits durch DAC8 geschaffenen Transparenz und dem Erhalt Deutschlands als Standort für Krypto-Dienstleister. Quelle [25]

Kurz vor dem Kabinettstermin nahm die Nervosität zu. Ende Juni kursierte auf X der Screenshot einer angeblichen Antwort-Mail des CSU-Abgeordneten Thomas Silberhorn an einen Bürger, die statt eines Bestandsschutzes nur eine Übergangsfrist andeutete, „bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können". Verifizieren ließ sich die Mail nicht; Silberhorns Büro erklärte auf Anfrage lediglich, der Abgeordnete habe sich öffentlich nicht geäußert und beabsichtige das auch weiterhin nicht. Ein Dementi ist das nicht, eine Bestätigung auch nicht. Quelle [27] Aus der SPD-Fraktion bekräftigte das Finanzausschussmitglied Jens Behrens am 2. Juli 2026 im BTC-ECHO-Interview die Abschaffungslinie seiner Fraktion: „Wir setzen uns für eine steuerliche Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder Fonds ein." Im Gegenzug würden „auch der steuerliche Freibetrag wie auch eine Verlustverrechnung möglich sein", also ein Freibetrag statt der heutigen 1.000-Euro-Freigrenze. Wobei der Artikel selbst einordnet: Eine Verlustverrechnung ist schon heute möglich, allerdings nur für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Jahresfrist; ein Teil der angebotenen Gegenleistung ist also bereits geltendes Recht. Quelle [29]

Am Nachmittag des 3. Juli 2026 wurde die Krypto-Passage der Kabinettvorlage vorab publik: Blocktrainer veröffentlichte einen Auszug aus dem Regierungsentwurf, wonach die Bundesregierung die Besteuerung von Kryptowerten „mit konkreten und modernen Vorschriften reformieren" will. Kernaussagen des Auszugs: Die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte sollen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, Veräußerungsgewinne wären „unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig", und die Reform soll „zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen". Das entspricht der Abgeltungsteuer-Linie der SPD-Fraktion (§20 EStG), nicht der Variante mit persönlichem Steuersatz aus dem gescheiterten Grünen-Entwurf. Das vollständige Dokument liegt inzwischen auch dieser Seite vor (Fundstelle: Anschreiben, Seite 8 f.; PDF in Quelle [30]) und erlaubt zwei weitergehende Befunde. Erstens: Im gesamten Dokument findet sich keinerlei Bestandsschutz- oder Übergangsregelung für Altbestände; auch Steuersatz, Verlustverrechnung, die Behandlung laufender Einkünfte (Staking, Lending) und ein Stichtag bleiben ungeregelt. Zweitens: Die Krypto-Mehreinnahme ist nirgends beziffert. Sie steckt in einer pauschalen „Globalen Mehreinnahme" von 2,6 Milliarden Euro im Einzelplan 60, gemeinsam mit Plastiksteuer, Steuerkriminalitäts-Bekämpfung und dem Abbau von Steuervergünstigungen, ausdrücklich für Maßnahmen, „die wegen der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum Regierungsentwurf noch nicht beschlossen wurden" (so im Original). Die Formulierung „mit konkreten und modernen Vorschriften" übernimmt wörtlich eine Wendung der BMF-Stellungnahme vom 12. Mai 2026. Quelle [19] Amtlich wurde das Dokument mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli. Quelle [30]

Parallel dazu hat die Opposition ihre Position im Parlament festgeschrieben. Am 23. Juni legte die Grünen-Fraktion einen Antrag zur Einkommensteuerreform vor (Drucksache 21/6644), der als Gegenfinanzierung ausdrücklich verlangt, „die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten abzuschaffen", und dafür „strukturell etwa 5 Milliarden Euro" ansetzt. In der ersten Beratung am 25. Juni hielt Georg Günther (CDU/CSU) dem entgegen, Grüne und Linke verwiesen „regelmäßig auf angebliche Milliardeneinnahmen", die entscheidende Frage sei die „belastbare Datengrundlage"; die von Max Lucks genannten 12 Milliarden Euro der Frankfurt School of Finance halte er „nicht für belastbar", der Markt dürfe nicht „mit vorschnellen Entscheidungen" verunsichert werden. Katharina Beck entgegnete, der Antrag rechne bewusst konservativ „von 5 und nicht von 12 Milliarden Euro". Der Finanzausschuss lehnte den Antrag am 8. Juli mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD ab. Quelle [105]

Am Montag, dem 6. Juli 2026, hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 beschlossen, unverändert einschließlich der Krypto-Passage. In der Pressemitteilung des BMF heißt es im Konsolidierungsteil: „Gleichzeitig stärkt die Bundesregierung die Einnahmeseite. Dazu wird die Bundesregierung Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen." Die Bundesregierung führt die Krypto-Besteuerung in ihrer eigenen Meldung in einer Reihe mit Plastiksteuer und Tabaksteuer-Anpassung als Maßnahme, die Konsolidierungsspielräume schafft. Quelle [31] Finanzminister Klingbeil wurde auf der Bundespressekonferenz am Nachmittag deutlicher: „Um die Konsolidierungsaufgabe zu bewältigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne künftig genauso besteuern wie Kapitaleinkünfte." Die Änderung soll nach seinen Worten ab dem 1. Januar 2027 greifen. Quelle [32] Eine dem Regierungsentwurf beigefügte BMF-Präsentation beziffert den Posten „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie Einführung einer Krypto-Besteuerung" mit einer Milliarde Euro Konsolidierungsbeitrag für 2027 und nennt für die Finanzplanung bis 2030 Mehreinnahmen von bis zu drei Milliarden Euro. Quelle [33] Was der Beschluss nicht enthält: einen Gesetzentwurf, einen Steuersatz, eine Regelung zur Verlustverrechnung oder zu Staking und Lending, und weiterhin keinerlei Bestandsschutz- oder Übergangsregelung für Altbestände. All das entscheidet sich erst im umsetzenden Steueränderungsgesetz, das im Juli noch nicht einmal als Referentenentwurf existierte, und damit im Parlament. Dort ist die Lage offen: Die CDU/CSU-Fraktion hat sich im Mai im Finanzausschuss gegen die Abschaffung gestellt (siehe oben), während die Unions-Minister im Kabinett den Entwurf mitgetragen haben. Ob die Fraktion ihre Linie im Gesetzgebungsverfahren hält, ist die entscheidende Frage der kommenden Monate, und genau hier setzen Briefe an Abgeordnete an. Quelle [32] Zur Einordnung der Größenordnung: Die Bundesregierung geht nach Presseberichten von rund sieben Millionen Krypto-Nutzern in Deutschland aus; Steuerexperten halten die erhofften Mehreinnahmen mit Verweis auf Österreich (33,8 Millionen Euro Kapitalertragsteuer aus Krypto im starken Kryptojahr 2024) für deutlich zu hoch gegriffen. Quellen [24], [34]

Die erste ausführliche Verbandsreaktion kam vom Blockchain Bundesverband (Bundesblock): Sein am 6. Juli 2026 veröffentlichtes Positionspapier zur Besteuerung von Kryptowerten richtet sich direkt an das Bundeskanzleramt, das BMF, weitere Bundesministerien und die Bundestagsfraktionen. Der Verband fordert die „Beibehaltung des § 23 EStG einschließlich der Haltefrist" und ausdrücklich „kein[en] rückwirkende[n] Eingriff in bestehende Haltepositionen". Das geltende Recht sei „kohärent in das Einkommensteuerrecht eingebettet"; erwartete Mehreinnahmen aus einer Tarifverschärfung würden „regelmäßig überschätzt", belastbare Daten zum heutigen Krypto-Steueraufkommen fehlten trotz mehrerer parlamentarischer Anfragen („Evidenz vor Reform"). Dem oft als Vorbild genannten österreichischen Modell widmet das Papier ein eigenes Kapitel: Als Vorlage für Deutschland sei es „weder unter Standort- noch unter Vollzugs- oder Aufkommensgesichtspunkten geeignet". Quelle [35]

Am Abend des 7. Juli trafen in einer Diskussionsrunde der Frankfurt School of Finance erstmals nach dem Kabinettsbeschluss Abgeordnete von vier Fraktionen aufeinander (Gutting/CDU, Behrens/SPD, Lucks/Grüne, Vandre/Linke). Der CDU/CSU-Berichterstatter Olav Gutting kritisierte das Verfahren scharf: „Hier werden schon Werte im Kabinett beschlossen und eingestellt, ohne dass überhaupt die Fachpolitiker einbezogen sind, ohne dass überhaupt ein Referentenentwurf vorliegt. Ich finde es sehr bedenklich, wie hier auch mit dem Parlament umgegangen wird." Und er machte die erste konkrete Bestandsschutz-Zusage der Union nach dem Beschluss: „Diejenigen, die heute und gestern in Krypto investiert haben, im Vertrauen auf das geltende Recht, die müssen natürlich geschützt bleiben." SPD-Finanzausschussmitglied Jens Behrens räumte ein, den beschlossenen Entwurf selbst noch nicht zu kennen, verteidigte aber die Abgeltungsteuer-Linie; die Frage der Verlustverrechnung wollte er erst nach einem Referentenentwurf beantworten. Die härteste Position vertrat Isabelle Vandre (Linke): Die Maßnahmen sollten „sofort mit Verkündung" gelten, also ohne jede Übergangsregelung. Bemerkenswert schließlich der Grünen-Berichterstatter Max Lucks: Er sieht „schon ein Problem" darin, Aktien-Verluste mit Krypto-Gewinnen verrechnen zu können. Die zentralen Ausgestaltungsfragen sind damit auch im Pro-Abschaffungs-Lager sichtbar ungeklärt. Alle vier Positionen sind mit Wortlaut in der Abgeordneten-Datenbank dokumentiert. Quelle [36]

Nach dem Beschluss verhärten sich die Linien innerhalb der Koalition. Das Bundesfinanzministerium bekräftigte in einer am 9. Juli veröffentlichten Stellungnahme gegenüber BTC-ECHO durch seinen Sprecher Dr. David Rüll den Kurs: Die Regierung wolle Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen; „Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie diejenigen, die ihren Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuern." Zu Bestandsschutz, Steuersatz und Stichtag sagte das Ministerium erneut nichts; einen konkreten Gesetzentwurf hat es weiterhin nicht vorgelegt. Quelle [38] Die CDU hält dagegen: In einem am 10. Juli erschienenen BTC-ECHO-Bericht geht ihr finanzpolitischer Sprecher offen in die Konfrontation: „Dass ausgerechnet das SPD-geführte Finanzministerium die Steuern für Daytrader & Krypto-Spekulanten bei unterjährigen Veräußerungen senken will, ist schon bemerkenswert." Wer Kryptogewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG herausnehme und der Abgeltungsteuer unterwerfe, senke für Spitzenverdiener den Steuersatz von bis zu 45 auf 25 Prozent; das könne man machen, „dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen". Zudem dürfe der Gesetzgeber die Unterschiede digitaler Vermögenswerte nicht einebnen: „Krypto ist nicht gleich Krypto: Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFT oder DeFi-Erträge sind wirtschaftlich sehr unterschiedliche Dinge." Bewerten lasse sich die Reform erst, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt: „Wir werden uns den ausstehenden Entwurf deshalb sehr genau anschauen. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich." Das Ministerium, von BTC-ECHO mit der Unionskritik konfrontiert, blieb bei seiner Linie: Eine einheitliche und nachvollziehbare Besteuerung werde „die Akzeptanz einer Reform in der Bevölkerung deutlich steigern". Der Konflikt, der sich seit der Fraktionslinie vom Mai und der Gutting-Kritik vom 7. Juli abzeichnet, wird damit offen ausgetragen: Das Kabinett hat beschlossen, der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion stellt sich dagegen. Quelle [39]

Eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss folgte die erste Überraschung im Gesetzgebungsverfahren: Das am 13. Juli vorgelegte Jahressteuergesetz 2026, mit 188 Seiten das zentrale Steuergesetz des Jahres, enthält keine einzige Krypto-Regelung. Die Abschaffung der Haltefrist braucht damit einen eigenen Gesetzentwurf, den es weiterhin nicht gibt. Der frühere FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler, der als Erster auf die Lücke hinwies, hält Zeitnot, Widerstand in der Union oder rechtliche Bedenken für mögliche Gründe („Vielleicht haben sie auch rechtliche Bedenken, ob man das so machen kann, also Bitcoin anders zu behandeln als Gold") und benennt die Folge für das Verfahren: Müsste die Koalition mit Änderungsanträgen aus den Fraktionen arbeiten, „ist [das] schwieriger für die Regierung, weil sie dann nicht mehr Herr des Verfahrens ist". Quelle [40] Nach Presseberichten will das BMF den Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung bis Ende August vorlegen; im September solle dann die Verbändeanhörung folgen, entschieden würde in den Ausschussberatungen zwischen September und November. Quelle [41]

Aufgegeben hat das Ministerium die Pläne nicht, im Gegenteil: Am 16. Juli bekräftigte Klingbeil sie bei der Vorstellung des „Aktionsplans gegen Steuerkriminalität" mit Bundesjustizministerin Hubig: „Dass Arbeit besteuert wird, dass Aktien besteuert werden und das ist bei Krypto nicht passiert. Deswegen werden wir diese Gerechtigkeitslücke jetzt schließen." Im Ministerium werde daran gearbeitet, Ziel sei, „bald in die Frühkoordinierung" zu gehen. Bemerkenswert ist der Rahmen: Die Nutzung der geltenden, vom BFH bestätigten Haltefrist ist legales Verhalten; wer ihre Abschaffung in einem Aktionsplan gegen Steuerkriminalität ankündigt, rückt Millionen rechtstreue Anleger in die Nähe von Steuerbetrügern. Quelle [42]

Dass Güntzlers Aussagen vom 10. Juli keine Einzeläußerung waren, zeigte sich wenige Tage später: Blocktrainer veröffentlichte am 16. Juli den aktuellen Formulierungsbaukasten, mit dem die CDU/CSU-Fraktion Anfragen zum Thema beantwortet; das darin enthaltene Statement ihres finanzpolitischen Sprechers Fritz Güntzler deckt sich nahezu wortgleich mit den Aussagen gegenüber BTC-ECHO vom 10. Juli und ist die bislang schärfste Abgrenzung der Fraktion: „Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Wer sie abschaffen will, muss sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer." Eine pauschale Regelung nach dem Motto „alles Krypto ist Kapitalvermögen" wäre „handwerklich dünn". Verfassungsrechtlich seien die Pläne zweifelhaft, „weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen – zumal unwahrscheinlich ist, dass es dabei zu Mehreinnahmen kommt". Mangels Referentenentwurf seien Übergangsregeln, Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen für Kleinanleger ungeklärt; die Fraktion werde sich den Entwurf „sehr genau anschauen". Quellen [39], [43] Die Gegenseite bleibt ebenso auf Linie: Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden verteidigte am 13. Juli in einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de die „vollständige Abschaffung der Sonderfrist" als „einzig konsequenten Schritt"; ihre Argumentation ist mit Wortlaut in der Abgeordneten-Datenbank dokumentiert.

Seither ist der angekündigte Gesetzentwurf nicht vorangekommen, im Gegenteil: Wie BTC-ECHO am 24. Juli berichtete, enthält der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 weiterhin keine Änderung des §23 EStG, und in der vorläufigen Kabinettzeitplanung vom selben Tag ist das Gesetz für die Sitzungen im August und September gar nicht aufgeführt. Ein eigenständiger Krypto-Gesetzentwurf existiert ebenfalls weiterhin nicht. Der frühere FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler deutete das am 25. Juli auf X als mögliches Indiz für rechtliche Zweifel im Finanzministerium: „Lars Klingbeil hat bislang nicht gesagt, wie er die #Haltefrist abschaffen will. [...] Die Verzögerungen beim Jahressteuergesetz 2026 lassen das vermuten." Quelle [55] Damit bleibt offen, auf welchem Weg die Koalition die Abschaffung überhaupt ins Parlament bringen will: durch eine späte Ergänzung des Jahressteuergesetzes vor dem Kabinettsbeschluss, durch Änderungsanträge aus den Fraktionen im laufenden Verfahren oder durch ein eigenes Gesetz. Der Bundestag ist bis zum 7. September in der Sommerpause; je später der Entwurf kommt, desto kürzer wird die Zeit für Verbändeanhörung und Ausschussberatungen vor der geplanten Schlussabstimmung Ende November. Für die Kampagne hieß das: Das Zeitfenster, in dem Abgeordnete vor der heißen Phase erreichbar sind, begann im Sommer. Quelle [44]

August 2026: Petition und Quorum, Kabinettsfrist verstrichen, Entwurf bleibt aus
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Zum Monatswechsel bestätigt die F.A.Z. in ihrer Ausgabe vom 1. August diesen Befund und macht den Zeitdruck erstmals konkret: Ein Gesetzentwurf sei „immer noch nicht in Sicht", das Finanzministerium antwortet auf Nachfrage nur ausweichend („Die Abstimmungen in der Bundesregierung laufen, weshalb wir Ihnen noch keine weiteren Details zum Verfahren mitteilen können."). Die entscheidende Rechnung der Zeitung: „Wenn die Regierung die Gesetzgebung starten will und diese normal, das heißt ohne Verkürzung von Fristen, ablaufen soll, muss der Gesetzentwurf spätestens am 12. August durch das Kabinett." Dabei konkurriert die Krypto-Regelung in der Warteschlange des Ministeriums mit dem Einkommensteuertarif, dem Jahressteuergesetz, den manipulationssicheren Registrierkassen und der Frühstartrente. Zugleich hält das Blatt fest, dass von der ursprünglich erwarteten Mehreinnahme von zwei Milliarden Euro binnen weniger Wochen die Hälfte „dahingeschmolzen" ist. Der Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg warnt vor massenhaft neuen Zweifelsfragen und Streit vor den Finanzgerichten (mehr dazu in Argument 5). Und für die Union bekräftigt Fritz Güntzler gegenüber der Zeitung nun unter eigenem Namen, was in den Fraktionsantworten bis dahin nur über die Funktion des finanzpolitischen Sprechers zuzuordnen war (Quellen [39], [43]): die Haltefrist als Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte („Wer sie abschaffen will, muss sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer."), die verfassungsrechtlichen Zweifel und den Daytrader-Einwand: „Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen." Quelle [56]

Am 4. August 2026, mehr als neun Wochen nach der Einreichung, hat der Petitionsausschuss die Bundestagspetition zum Erhalt der Haltefrist endlich zur Mitzeichnung freigeschaltet. Die Petition mit der Id-Nr. 201716 läuft in der Rubrik Einkommensteuer und fordert neben dem Erhalt der einjährigen Haltefrist nach §23 EStG ausdrücklich, die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter" gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung beizubehalten, also genau die Zuordnung, die der Regierungsentwurf zugunsten der Kapitalvermögens-Lösung kippen will. Die Mitzeichnungsfrist läuft sechs Wochen, bis zum 15. September 2026; ihr Endspurt fällt damit unmittelbar in die Sitzungswoche der 1. Lesung des Haushalts (erste Beratung vom 8. bis 11. September). Kommen bis dahin 30.000 Mitzeichnungen zusammen, berät der Petitionsausschuss in der Regel öffentlich, mit Anhörung der Petenten. Die Mobilisierung griff sofort: Beim ersten Abruf am frühen Morgen des 4. August stand der Zähler noch auf null, am Abend desselben Tages wies das Petitionsportal bereits 17.009 Mitzeichnungen aus, mehr als die Hälfte des Quorums am ersten Tag. Quellen [57], [74]

Die Resonanz kam binnen Stunden: Blocktrainer rief noch am Vormittag des 4. August per Artikel und YouTube-Video zur Mitzeichnung auf, BTC-ECHO folgte am frühen Nachmittag („Jetzt zählt jede Stimme"). Quellen [58], [59] Die Initiative ProHaltefrist verband ihre Pressemitteilung zur Freischaltung mit einem Argument, das einen Widerspruch der Regierungspolitik offenlegt: Mit dem im März 2026 beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz (Altersvorsorgedepot statt Riester ab 2027) und der geplanten Frühstartrente (Referentenentwurf vom 21. Juli 2026) fördert der Staat gezielt die kapitalgedeckte private Vorsorge, während er langfristiges privates Sparen in Kryptowerten künftig dauerhaft besteuern will. „Wenn die Politik private Vorsorge stärken will, darf sie langfristiges Sparen nicht gleichzeitig durch neue Steuerlasten und zusätzliche Bürokratie erschweren." Quelle [60]

Am Abend des 5. August 2026 fiel das Quorum: Um 19:59 Uhr wies das Petitionsportal 30.015 Mitzeichnungen aus und führt die Petition seither offiziell mit dem Vermerk „Quorum erreicht", keine zwei Tage nach der Freischaltung. Für diese Schwelle hätte die volle sechswöchige Mitzeichnungsfrist zur Verfügung gestanden; genommen wurde sie in weniger als 48 Stunden. Damit steht fest, dass sich der Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung mit der Haltefrist befassen muss, mit Anhörung der Petenten, und das voraussichtlich mitten in den parlamentarischen Beratungen über den Haushalt 2027 und das angekündigte Steueränderungsgesetz. Erledigt ist die Mitzeichnung damit nicht: Die Frist läuft noch bis zum 15. September 2026, und jede weitere Mitzeichnung erhöht das Gewicht, mit dem die Petition in die Beratung geht. Quelle [57]

Mit dem Quorum verließ die Debatte die Fachpresse. Noch am Abend des 5. August meldete die Deutsche Presse-Agentur den Erfolg unter der Überschrift „Bundestags-Petition gegen Krypto-Steuerpläne erfolgreich"; über den Basisdienst lief der Text binnen Minuten in die überregionale Wirtschaftspresse, darunter Handelsblatt (20:21 Uhr) und WirtschaftsWoche (20:39 Uhr), dazu zahlreiche Regionalzeitungen. Die Agentur hält fest, dass sich der Petitionsausschuss nun „in einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen der Anleger beschäftigen" muss, benennt die von Klingbeil erhofften „Mehreinnahmen in Milliardenhöhe" und referiert die Kritik, eine Streichung der Frist benachteilige langfristige Anleger und schwäche den Innovationsstandort Deutschland. Bis dahin war das Thema fast ausschließlich in Krypto-Fachmedien verhandelt worden. Der Zähler lief unterdessen weiter: Am Abend des 6. August wies das Portal bereits 35.191 Mitzeichnungen aus, gut 5.100 mehr als beim Durchbruch. Quellen [57], [61]

Die Initiatoren nehmen das Quorum nicht als Ziellinie, sondern setzen sich eine neue Marke. In einer Pressemitteilung vom 6. August, aus der BTC-ECHO zitiert, schreibt ProHaltefrist: „30.000 Mitzeichnungen nach nur einem Tag sind kein Achtungserfolg. Das ist ein politischer Weckruf." Das Erreichen der Schwelle öffne „die Tür zur öffentlichen Anhörung", doch erst „210.000 Mitzeichnungen machen daraus ein unübersehbares Signal". Die Zielzahl spielt auf die auf 21 Millionen Stück begrenzte Gesamtmenge von Bitcoin an und soll bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 15. September erreicht werden; gemessen am Abendstand des 6. August fehlten dafür noch rund 175.000 Mitzeichnungen. Ob diese Marke fällt, ist offen. Politisch zählt vorerst etwas anderes: Weitere Mitzeichnungen oberhalb des Quorums sind der einzige Weg, das Gewicht der Petition in der Ausschussberatung noch zu erhöhen. Quelle [62]

Fachlich rückt unterdessen die Frage in den Vordergrund, die der Regierungsentwurf offenlässt: der Umgang mit Altbeständen. In einer am 6. August veröffentlichten Gesprächsrunde von BTC-ECHO ordnen drei Steuerfachleute die Lage ein. Johannes Edlbacher, Partner bei PwC, hält es für möglich, dass Deutschland dem österreichischen Modell folgt: „Ich glaube, dass Österreich vielleicht auch ein Role Model für Deutschland ist. […] Ich denke schon, dass das kopiert werden könnte." Die Steuerexpertin Tami Mönnig (TAxMON Consulting) grenzt ab, was bereits feststeht: „All das, was bis zum 31. Dezember 2025 mit Verkäufen abschließend passiert ist, ist an sich safe." Offen sei dagegen der Fall, der die meisten langfristigen Anleger trifft, nämlich Bestände, die schon länger als ein Jahr gehalten, aber erst nach einer Reform verkauft werden; denkbar wären dem Bericht zufolge Stichtage oder fiktive Anschaffungskosten. Als rechtliches Problem benennt der Bericht genau die Systematikfrage, an der auch die Unionsfraktion ansetzt: Bei Gold, Kunst und anderen Wirtschaftsgütern gilt die Haltefrist weiter, eine abweichende Behandlung von Bitcoin müsste der Gesetzgeber nachvollziehbar begründen. Mönnig warnt deshalb vor einem übereilten Verfahren: „Wenn jetzt irgendetwas beschlossen wird, nur damit etwas beschlossen wurde, wird das voraussichtlich nicht tragbar sein. Eine solche Regelung könnte gegen andere Grundsätze verstoßen." Und Blockpit-Geschäftsführer Florian Wimmer beschreibt die Entscheidung als offenen Verhandlungspunkt zwischen den Koalitionspartnern: „Wenn die Wählerschaft lautstark genug ist, sehe ich durchaus eine Chance, dass hier dagegengehalten wird." Quelle [63]

Am 7. August stellt sich erstmals ein Unternehmen aus einer etablierten deutschen Börsengruppe öffentlich hinter die Petition. Ulli Spankowski, Mitgründer und Geschäftsführer der Krypto-Handelsplattform BISON (Boerse Stuttgart Group), erklärt in einem Statement, das BTC-ECHO vorliegt: „Wer kurzfristige Spekulation eindämmen will, darf langfristiges Investieren nicht bestrafen." Treffen würde die Abschaffung vor allem Anleger, „die mit Kryptowerten langfristig Vermögen aufbauen oder privat vorsorgen". Statt bewährte Regeln pauschal abzuschaffen, brauche es „Transparenz, einen konsequenten Steuervollzug und langfristige Planungssicherheit". Deshalb unterstütze BISON die Petition. Bislang war die Unterstützung auf den Bundesverband als Initiator, die Krypto-Fachmedien und einzelne Steuerfachleute begrenzt. Quelle [64]

Im selben Beitrag ordnet der Steuerberater Matthias Steger den Verfahrensstand ein, und zwar zurückhaltender, als die Zahlen es nahelegen. Seine Doppelrolle gehört dabei mitgelesen: Das Medium führt ihn als Bitcoin-Steuerexperten, er war zu diesem Zeitpunkt zugleich Finanzvorstand des Bitcoin Bundesverbands (bis zur Neuwahl des Vorstands am 26. September 2026) und damit Vorstand des Verbands, der die Petition eingereicht hat. Seine Verfahrenshinweise sind davon unabhängig nachprüfbar. Zum Stand des Vorhabens: „Bislang sind es nur politische Absichtserklärungen, dass die Besteuerung von Kryptowerten geändert werden soll." Selbst ein verabschiedetes Haushaltsgesetz ändere das Einkommensteuergesetz nicht automatisch, das geschehe nur, „wenn Bundestag und Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zustimmen". Zur Reichweite der Petition sagt er ebenso klar, was sie nicht leistet: „Ein Petent darf die Argumente im Bundestag vortragen. Das macht deutlich, dass Bürger in unserem Land eine Stimme haben. Es gibt jedoch kein Vetorecht durch die Petenten gegen ein Gesetz." Inhaltlich benennt er die Verlustverrechnung als „eine Nuss, die bisher die SPD-geführten Finanzminister nicht erfolgreich knacken konnten" (dazu Argument 6), fordert für Altbestände „Was schon steuerfrei ist, muss steuerfrei bleiben" und hält den Zeitplan für technisch nicht einlösbar: „Für 2027 könnte keine Exchange und kein CASP das per 01.01. umsetzen." Eine dann nötige Übergangsfrist sieht er dem Bericht zufolge als erhebliches rechtliches Risiko, weil sie zu einem „normativen Vollzugsdefizit" führen könne, das verfassungswidrig wäre. An einem strukturellen Vollzugsdefizit ist die Spekulationsbesteuerung von Wertpapieren nach §23 EStG schon einmal gescheitert, 2004 vor dem Bundesverfassungsgericht. Quellen [64], [46] Der Zähler stand am Morgen des 7. August bei 36.703 Mitzeichnungen. Quelle [57]

Wie konkret die verfassungsrechtlichen Bedenken in der Unionsfraktion inzwischen sind, zeigt sich am Vorabend des Stichtags in der Antwortpost an Bürger. Der Welt-Finanzredakteur Daniel Eckert, Autor der Analyse vom 5. Juli (Quelle [34]), hatte als Privatmann an seinen CDU-Wahlkreisabgeordneten Marvin Schulz geschrieben, der sich in der Unionsfraktion des Bitcoin-Themas angenommen hat, und veröffentlichte am Abend des 11. August unter eigenem Namen dessen Antwort im Wortlaut. Schulz schreibt: „Ich nehme Ihre Argumente sehr ernst und teile mehrere Ihrer Bedenken." Eine selektive Herauslösung von Kryptowerten aus dem Regime der „anderen Wirtschaftsgüter", während Gold weiter von der Jahresfrist profitiere, werfe „legitime Fragen zur steuerrechtlichen Folgerichtigkeit und zum verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot" auf: „Diese Bedenken hat auch meine Fraktion klar formuliert." Auch das Vertrauensschutz-Argument „überzeugt" ihn. Er werde sich „in der Fraktion für eine sorgfältige, verfassungsrechtlich fundierte Prüfung aller Reformvorschläge einsetzen" und wolle vor einer abschließenden Bewertung den Referentenentwurf abwarten, „insbesondere was etwaige Bestandsschutzregelungen und die Gleichbehandlung anderer Wirtschaftsgüter betrifft". Zur Einordnung: Es handelt sich um einen privaten Antwortbrief, den der Empfänger mit Fotos öffentlich gemacht hat; eine separate Bestätigung durch das Büro Schulz liegt nicht vor. Bereits Ende Juli hatte Eckert berichtet, auf eine Anfrage seiner Familie eine „kenntnisreiche und differenzierte" Antwort des CDU-Berichterstatters Olav Gutting erhalten zu haben. Schulz' Position ist mit Wortlaut in der Abgeordneten-Datenbank dokumentiert. Quelle [67]

Am 12. August 2026 ist die von der F.A.Z. errechnete Kabinettsfrist verstrichen. Das Bundeskabinett hat an diesem Tag getagt und dabei den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung jedoch nicht. Die Pressemitteilung des Finanzministeriums zählt die Schwerpunkte des Gesetzes auf, vom Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren über die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden bis zur Forschungszulage; eine Regelung zu Kryptowerten oder eine Änderung des §23 EStG ist nicht darunter, im gesamten Text der Mitteilung kommen Kryptowerte nicht vor. Inzwischen ist auch der vollständige Regierungsentwurf auf der Gesetzesvorhaben-Seite des Ministeriums veröffentlicht; die Prüfung des Volltextes bestätigt den Befund: Der 168-seitige Entwurf enthält keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des §23 EStG. Quelle [65] Ein eigenständiger Krypto-Gesetzentwurf ist weder in der Gesetzesvorhaben-Übersicht des BMF noch in den veröffentlichten Kabinettsthemen der Bundesregierung verzeichnet. Der einzige seit Anfang August neu veröffentlichte Steuer-Gesetzentwurf des Ministeriums aus dem Themenfeld Steuerhinterziehung, der Referentenentwurf des Kassenpflicht-Gesetzes „zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung" vom 7. August, enthält ebenfalls keine Krypto-Regelung, obwohl das BMF die Krypto-Besteuerung haushalterisch genau diesem Themenfeld zugeordnet hatte (Quelle [33]). Quelle [66] Der Kontrast verschärft sich: Die Tabaksteuer, von der Bundesregierung im Juli neben der Krypto-Besteuerung als Konsolidierungsmaßnahme geführt, hat seit dem 10. August ihren Referentenentwurf; die angekündigte Krypto-Regelung hat weiterhin keinen. Quellen [31], [66] Damit gilt die Rechnung der Zeitung vom 1. August: Ein Gesetzgebungsverfahren „ohne Verkürzung von Fristen" ist nicht mehr zu haben. Quelle [56] Wer die Haltefrist zum 1. Januar 2027 abschaffen will, muss nun mit verkürzten Fristen arbeiten oder mit Änderungsanträgen aus den Fraktionen, bei denen die Regierung „nicht mehr Herr des Verfahrens ist". Quelle [40] Der für Ende August angekündigte Referentenentwurf stand damals noch aus; öffentlich wurde er erst durch den WELT-Bericht vom 8. September. Quelle [41] Die Petition wächst unterdessen weiter, wenn auch deutlich langsamer: Am Nachmittag des 12. August weist das Portal um 17:05 Uhr 41.251 Mitzeichnungen aus, bis zum Vormittag des 15. August steigt der Zähler auf 41.731. Quelle [57]

Am 14. August 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 als Drucksache 21/7300 und den Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 als Drucksache 21/7301 dem Bundestag zugeleitet; der Bundesrat, dem beide Vorlagen parallel zugingen, kann bis zum 25. September 2026 Stellung nehmen, dem Tag seiner nächsten Plenarsitzung. Der Finanzplan enthält auf Seite 21 die aus der Kabinettvorlage bekannte Krypto-Passage nun als amtliche Bundestagsdrucksache, wortgleich und unverändert: Kryptowerte im Privatvermögen sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, „Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig"; Bestandsschutz, Steuersatz, Stichtag und Gesetzesweg bleiben auch dort ungenannt. Quelle [76] Am selben Tag ging dem Bundesrat der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 zu, das vom Kabinett am 6. Juli mitbeschlossene Artikelgesetz, das nach eigener Begründung die dem Haushaltsentwurf „zugrunde gelegten Änderungen" von Steuergesetzen aufnimmt. Es erhöht die Alkohol-, Schaumwein- und Alkopopsteuer (455 Millionen Euro Mehreinnahmen jährlich) und ändert Haushalts-, Sozial- und Fondsvorschriften, enthält aber keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Die angekündigte Krypto-Besteuerung hat damit auch im Haushaltsbegleitgesetz, dem üblichen Vehikel für haushaltsbegründete Steueränderungen, keinen Platz gefunden; der ebenfalls am 14. August veröffentlichte Finanzbericht 2027 des Finanzministeriums wiederholt lediglich die Passage des Finanzplans. Quellen [77], [78] Das Haushaltsbegleitgesetz steht am 8. September als Tagesordnungspunkt 2 in der allgemeinen Finanzdebatte zur ersten Beratung an. Quelle [74]

Am 15. August 2026 hat der Bitcoin Bundesverband einen Faktencheck zur Haltefrist veröffentlicht: Peter Rochel, Verbandsmitglied und einer von neun Petenten der Initiative ProHaltefrist, prüft im Bericht „Die öffentliche Begründung der Reform" vierzehn zentrale Tatsachenbehauptungen der Debatte an den Primärquellen, darunter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs, Bundestagsdrucksachen, Unterlagen des österreichischen Parlaments und Daten der Europäischen Zentralbank. Damit liegt die von der Taskforce Haltefrist im Mai angekündigte Analyse der behaupteten Mehreinnahmen vor (Quelle [20]). Zentrale Befunde: Die kursierenden Milliardenschätzungen beruhen nicht auf amtlicher Steuerstatistik, sondern auf der Hochrechnung von gut 10.000 Nutzerkonten eines Steuersoftware-Anbieters; die Bundesregierung selbst hatte im September 2025 auf eine parlamentarische Anfrage erklärt, dass ihr zur Höhe der Steuereinnahmen aus Kryptowerten keine Angaben vorliegen (siehe Argument 6). Beim Kriminalitätsargument referiert der Bericht den aktuellen Chainalysis-Report: 2025 entfiel demnach weniger als ein Prozent des zugeordneten Transaktionsvolumens auf illegale Aktivität, und davon entfielen 84 Prozent auf Stablecoins, nicht auf Bitcoin (siehe Argument 7). Bemerkenswert ist die Nüchternheit des Berichts: Das Argument der horizontalen Steuergerechtigkeit gegenüber Aktienanlegern bezeichnet er ausdrücklich als das stärkste der Reformbefürworter. Der Bericht ist mit vollständigem Belegapparat unter freier Lizenz auf dem Forschungsrepositorium Zenodo publiziert; die Doppelrolle des Autors als Petent legt die Verbandsmeldung offen. Quelle [70] Die Petition wächst unterdessen weiter, wenn auch langsam: Am Morgen des 18. August stand der Zähler bei 42.008 Mitzeichnungen. Quelle [57]

Der für Ende August angekündigte Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung steht weiter aus; dass das Finanzministerium liefern kann, wenn es will, zeigt es zeitgleich an anderer Stelle. Am 18. August 2026 hat es den Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 an die Verbände übersandt, die Umsetzung des im Koalitionsausschuss vom 1./2. Juli vereinbarten Entlastungspakets. Der 36-seitige Entwurf ändert das Einkommensteuergesetz in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028: höhere Grund- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld, ein angehobener Arbeitnehmer-Pauschbetrag, ein höherer Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung. Eine Regelung zu Kryptowerten oder eine Änderung des §23 EStG enthält er nicht; im gesamten Entwurf kommen Kryptowerte nicht vor. Damit lässt binnen einer Woche das zweite Einkommensteuer-Gesetzgebungsvorhaben aus dem Haus Klingbeil die angekündigte Abschaffung der Haltefrist aus. Aufschlussreich ist auch das Tempo: Die Kabinettbefassung ist laut Verbände-Anschreiben bereits für den 2. September vorgesehen, die Stellungnahmefrist der Verbände endet nach drei Tagen am 21. August. Für die Krypto-Regelung lag dagegen öffentlich weiterhin kein Entwurf vor. Quellen [71], [66]

Ebenfalls am 18. August hat der Bitcoin Bundesverband ein Positionspapier zur steuerlichen Behandlung von Bitcoin vorgelegt. Der Verband fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist für privat gehaltene Bitcoin und erweitert die Debatte um die Standortperspektive: Betroffen wären nicht nur Privatanleger, sondern auch Broker, Verwahrer, Wallet-Anbieter und Lightning-Unternehmen, deren Produkte und Steuerreports an der bestehenden Rechtslage ausgerichtet sind. Gegen eine pauschale Steuerkategorie „Krypto" setzt das Papier die wirtschaftliche Funktion des jeweiligen Vermögenswerts; Bitcoin unterscheide sich grundlegend von Stablecoins, tokenisierten Wertpapieren oder NFTs. Konkret gefordert werden eine gesetzliche Bagatellregel für private Klein- und Micropayments, damit ohne Haltefrist nicht jede Alltagszahlung eine steuerliche Gewinnermittlung auslöst, sowie klare Regeln für Self-Custody: Eigenübertragungen zwischen eigenen Wallets sind wirtschaftlich kein Verkauf, und private Schlüssel oder Seed-Phrasen dürfen „niemals als steuerlicher Nachweis verlangt werden". Quelle [72]

Am 19. August ordnet der frühere FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler, auf dessen parlamentarische Anfrage die steuerliche Einstufung von Bitcoin im Jahr 2013 zurückgeht, die Lage in einem WELT-Interview ein. Dass das Jahressteuergesetz die Krypto-Besteuerung nicht anpasst, findet er „erst einmal bemerkenswert": „Für solche kleinen Änderungen ist das ja eigentlich gedacht." Als mögliche Erklärungen nennt er Zeitnot, zu großen Widerstand aus der Union oder einen noch geplanten eigenen Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Sein Musterbrief-Aufruf an die Wahlkreisabgeordneten von Anfang Juli hat nach seinen Worten mehr als 250.000 Aufrufe erreicht; aus den Antwortbriefen, die ihm Bürger zuschickten, gehe „schon deutlich hervor, dass die Abgeordneten der Union da zu einigem Widerstand bereit sind", während sich die SPD-Seite überwiegend auf die Ungleichbehandlung gegenüber Aktien berufe. Das schnelle Erreichen des Petitions-Quorums nennt er „schon außergewöhnlich"; es führt zur öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss mit Anhörung der Petenten. Auf die Frage, ob das Gleichbehandlungs-Argument dem Ministerium den Weg öffne, die Frist stattdessen auch bei Gold zu kippen: „Ja, das kann natürlich schon sein, aber das wird man sich gut überlegen. Ich glaube, beim Gold wären der Aufschrei und die Widerstände viel größer, damit träfe man ja noch deutlich größere Kreise bis hin zur Oma, die ihre eine Goldmünze hat." Danach stünden Oldtimer und Antiquitäten infrage, deren Wertermittlungsaufwand für die Finanzverwaltung „absurd hoch" wäre. Den Daytrader-Einwand formuliert er als Frage: „Wer Kryptogewinne [...] pauschal der Abgeltungsteuer unterwirft, senkt den Steuersatz für Spitzenverdiener von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. Und das soll dann eine Reform für mehr Gerechtigkeit sein?" Am Morgen darauf brachte er es auf X auf die Formel: „Beim Gold würde man sich eine Abschaffung der Haltefrist sehr gut überlegen. Bei Bitcoin offenbar nicht. Genau das ist das Problem: Es geht nicht um Systematik, es geht um Kasse." Quelle [73] Der Petitionszähler stand am Morgen des 20. August bei 42.193 Mitzeichnungen. Quelle [57]

Am 21. August meldet sich mit Max Lucks ein Abgeordneter der Reformbefürworter zu Wort. Gegenüber BTC-ECHO erklärt der Grünen-Finanzpolitiker, dessen Fraktionsentwurf zur Streichung der Frist der Finanzausschuss am 20. Mai abgelehnt hatte: „Die einzige konkrete Vorlage ist bisher der rechtssichere und substanzielle Gesetzesentwurf meiner Fraktion. Vielleicht dient er ja der Koalition als Vorlage." Einen Zeitplan kenne er nicht, leite aber aus Klingbeils Ankündigung in den Haushaltseckwerten ab: „Also muss eine Regelung spätestens zeitgleich mit dem Bundeshaushalt beschlossen werden." Und weiter: „Der Druck von Bündnis 90/Die Grünen wirkt. Die Koalition scheint endlich steuerliche Ungerechtigkeiten beenden zu wollen und das ist auch gut so." Belege für diesen Eindruck nennt der Beitrag nicht; ein Regierungsentwurf lag zum Zeitpunkt des Statements weiterhin nicht vor. Aufschlussreich ist die Zeitangabe: Wer die Regelung zusammen mit dem Haushalt beschließen will, muss sie bis zur Schlussabstimmung Ende November ins Verfahren bringen, und das geht nach Ablauf der Kabinettsfrist nur noch als Änderungsantrag aus den Fraktionen oder mit verkürzten Fristen. Quelle [75]

Am 27. August liefert Neuseeland einen Kontrapunkt zur deutschen Debatte: Die Regierungspartei ACT, Koalitionspartner der konservativen National Party, kündigt als Wahlversprechen für die Parlamentswahl am 7. November die Einführung einer einjährigen Haltefrist für private Krypto-Anlagen an. Neuseeland kennt bislang keine solche Frist; Gewinne aus Kryptowerten werden dort unabhängig von der Haltedauer als Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, und jeder Tausch zwischen zwei Coins ist ein steuerpflichtiger Vorgang. Nach dem Vorschlag sollen Gewinne nach zwölf Monaten steuerfrei sein, während gewerblicher Handel voll steuerpflichtig bleibt. Die Begründung der stellvertretenden Parteivorsitzenden Nicole McKee deckt sich mit dem Argument der Verwaltungspraktikabilität (Argument 5), nur aus der Gegenrichtung formuliert: Die Steuerbehörde solle sich auf „significant taxable activity" konzentrieren, „not trivial transactions that create more paperwork than revenue"; eine feste Frist gebe Kleinanlegern „certainty and simplicity". Es ist ein Wahlversprechen, kein Gesetz, und seine Umsetzung hängt vom Wahlausgang und einem Koalitionspartner ab. Bemerkenswert ist gleichwohl die Konstellation: Während die Bundesregierung ihre Frist als Privileg abschaffen will, führt eine Regierungspartei anderswo dieselbe Frist als Vereinfachung ins Wahlprogramm ein, und zwar in einem Land, das mit dem OECD-Meldestandard CARF gerade das Gegenstück zu DAC8 umsetzt. Quelle [80]

Am 28. August folgt die Antwort aus der anderen Koalitionsfraktion: Erstmals seit dem Kabinettsbeschluss äußert sich die CDU/CSU-Fraktion als solche über ihre Pressestelle gegenüber einem Krypto-Medium zu den Plänen. Auf eine BTC-ECHO-Anfrage an den Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei stellt ein Pressesprecher klar, dass die Fraktion die Reform kritisch sieht: „Dies würde dazu führen, dass die Steuern für die Spitzenverdiener im Daytrading & Krypto-Handel bei unterjährigen Veräußerungen gesenkt würden", weil der Steuersatz von teils 45 auf 25 Prozent sinke. „Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen." Die einjährige Haltefrist sei „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte", sie gelte ebenso für Gold und Fremdwährungsgeschäfte: „Wer sie abschaffen will, muss deshalb sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer." Die „nur vage umschriebenen Pläne" seien zudem verfassungsrechtlich zweifelhaft, „weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen". Damit macht sich die Fraktionsspitze die Argumente zu eigen, die einzelne Unionsabgeordnete seit Wochen in Bürgerantworten verwenden, vom 45-auf-25-Einwand bis zur Folgerichtigkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Bemerkenswert ist die zweite Ebene des Berichts: Aus CDU-Kreisen heißt es demnach, Frei habe mit dem Koalitionspartner bereits über das Aus der Haltefrist verhandelt; der Sprecher ließ das unkommentiert. Ob die deutliche Kritik Verhandlungsposition oder Ablehnung ist, bleibt damit offen. Einen Referentenentwurf hat das Finanzministerium weiterhin nicht vorgelegt. Quelle [79]

Am 31. August erreicht der neuseeländische Vorstoß die deutsche Krypto-Öffentlichkeit: Das Bitcoin-Portal Blocktrainer berichtet unter der Überschrift „Regierungspartei will Haltefrist für Bitcoin einführen" über das ACT-Wahlversprechen und fragt, ob Deutschland den entgegengesetzten Weg geht. Der Beitrag stellt die geltende neuseeländische Rechtslage dem Vorschlag gegenüber, referiert die Positionen der Bundestagsfraktionen zur deutschen Haltefrist und verlinkt am Ende direkt auf die Mitzeichnung der Petition 201716. Quelle [81]

Ebenfalls am 31. August bekräftigt eine Abgeordnete der SPD-Fraktion die Linie ihrer Partei: Auf die Frage eines Bürgers auf abgeordnetenwatch.de, ob sie einer Abschaffung der Frist zustimmen werde und ob sie einen Bestandsschutz für bereits erworbene Bestände für zwingend halte, antwortet Annika Klose, stellvertretendes Mitglied des Finanzausschusses, ausdrücklich im Namen der SPD: „Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig, wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen." Eine Beibehaltung der Steuerbefreiung nach einem Jahr wäre aus ihrer Sicht eine steuerliche Bevorzugung gegenüber Zinsen und Dividenden, Bitcoin sei „nicht als Sonderfall unter den Kryptowährungen" zu betrachten, und die Neuregelung wolle die SPD „zeitnah angehen". Zur Frage des Bestandsschutzes äußert sie sich nicht. Die Antwort zeigt, wie weit die Koalitionsfraktionen in der Sache auseinanderliegen: Genau diese Gleichstellung mit der Kapitalertragsteuer hatte die Unionsfraktion drei Tage zuvor als Steuersenkung für unterjährigen Handel kritisiert. Quelle [82]

September 2026: Referentenentwurf wird bekannt, Haushaltswoche, erste Fraktionsreaktionen
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Am 1. September ist der zweite Termin des öffentlich bekannten Zeitplans gerissen: Bis „Ende August" wollte das Finanzministerium nach Presseberichten den Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung vorlegen, im September sollte die Verbändeanhörung folgen. Der August ist ohne Entwurf zu Ende gegangen, in der Gesetzesvorhaben-Übersicht des BMF ist ein Vorhaben zur Besteuerung von Kryptowerten weiterhin nicht verzeichnet, und der angekündigten Verbändeanhörung fehlt damit die Grundlage. Wie schon beim Jahressteuergesetz zeigt der Vergleich im eigenen Haus, welches Tempo möglich wäre: Das Einkommensteuerreformgesetz 2027, dessen Referentenentwurf am 18. August an die Verbände ging, war laut Anschreiben bereits für die Kabinettsitzung am 2. September vorgesehen. Quellen [41], [66], [71]

Am 2. September hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen, zwölf Tage nach Ablauf der Stellungnahmefrist der Verbände und genau zu dem im Anschreiben genannten Termin. An der Krypto-Leerstelle ändert der 35-seitige Regierungsentwurf nichts: Kryptowerte, Haltefrist und §23 EStG kommen im gesamten Text nicht vor, und die Pressemitteilung des Finanzministeriums stellt die Entlastung von Familien mit Kindern in den Mittelpunkt. Damit hat binnen drei Wochen nach dem Jahressteuergesetz 2026 das zweite Einkommensteuer-Vorhaben aus dem Haus Klingbeil das Kabinett passiert, ohne die seit dem 6. Juli angekündigte Abschaffung der Haltefrist aufzunehmen; für sie lag öffentlich weiterhin kein Referentenentwurf vor; dass ein solcher seit Mitte August intern existierte, wurde erst am 8. September bekannt. Quellen [71], [66]

Am 3. September hat die CDU/CSU-Fraktion bestätigt, dass ihr früherer Vorsitzender Jens Spahn, der den Fraktionsvorsitz Mitte Juli abgegeben hatte, ordentliches Mitglied des Haushaltsausschusses wird; das Fraktionsprofil führt ihn bereits dort und in der Arbeitsgruppe Haushalt. Für die Haltefrist ist das eine Personalie mit Gewicht: Der Haushaltsausschuss hat in der Bereinigungssitzung im November das letzte Wort über den Milliardenposten aus Krypto-Besteuerung und Steuerkriminalität, und Spahn war von 2015 bis 2018 Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium. Zur Haltefrist selbst hat er sich bislang nicht geäußert. Den Sitz gibt nach dem Fraktionsprofil Franziska Hoppermann ab, seit Ende Juli Generalsekretärin der CDU. Quelle [83]

Am 7. September, am Vortag der Haushaltswoche, hat Philipp Rottwilm, ordentliches Mitglied des Finanzausschusses für die SPD-Fraktion und Mitautor des Strategiepapiers des Seeheimer Kreises, das im Oktober 2025 die Abschaffung der Frist forderte, auf abgeordnetenwatch.de geantwortet. Auf die Frage eines Rentners vom 3. September, ob er einer Abschaffung zustimmen werde und einen Bestandsschutz für bereits erworbene Bestände für zwingend halte, erklärt er: „Bereits im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 haben wir eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen angekündigt." Derzeit gelte die einjährige Haltefrist „weiterhin unverändert", und zum Bestandsschutz: „Eine Bestandsschutzregelung ist mangels neu beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt." Ob er selbst zustimmen wird, sagt er nicht. Dabei verweist er auf eine bislang unbeachtete Antwort vom 30. Juli, in der er die Ungleichbehandlung von Gold und Kryptowerten ausdrücklich verteidigt: Kryptowährungen dienten „oft als spekulative Anlageobjekte" und sollten „wie andere Kapitalerträge besteuert werden, um Steuerlücken zu schließen"; Anlagegold bleibe nach einem Jahr steuerfrei, weil es „international wie eine Währung bzw. ein physisches Währungssubstitut behandelt" werde und als „krisensicherer Wertspeicher" dem Schutz der Kaufkraft diene, was „nach unserer Meinung nicht dem allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG" widerspreche. Die Frage nach der vollständigen Verlustverrechnung lässt er unbeantwortet. Seine Gold-Begründung setzt genau an dem Punkt an, an dem die Unionsfraktion am 28. August ihre verfassungsrechtlichen Zweifel angemeldet hat; ob ein Währungssubstitut-Argument die Folgerichtigkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts trägt, wäre im Gesetzgebungsverfahren zu klären. Quellen [84], [79]

Ebenfalls am 7. September hat Annika Klose (SPD) die Nachfrage beantwortet, die ihre Antwort vom 31. August offen gelassen hatte: ob für bereits erworbene Bestände ein Bestandsschutz vorgesehen sei. Sie wiederholt die Linie ihrer Fraktion nahezu wortgleich und fügt einen Satz hinzu: „Dabei wird es im Sinne des Vertrauensschutzes entsprechende Übergangsfristen geben." Stichtag, Dauer und Ausgestaltung nennt sie nicht. Aus der SPD-Fraktion ist das die erste konkrete Aussage zum Umgang mit Altbeständen. Was damit gemeint sein dürfte, zeigte am folgenden Nachmittag der WELT-Bericht über den Referentenentwurf: eine Stichtagsregelung, nach der Altbestände dauerhaft im bisherigen Regime bleiben, dazu eine Übergangszeit für die Handelsplattformen bis zum ersten Steuerabzug 2028. Rottwilm hatte am selben Tag erklärt, eine Bestandsschutzregelung sei mangels beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt. Quellen [82], [84], [86]

Am 8. September hat der Bundestag die erste Lesung des Haushaltsgesetzes 2027 eröffnet. Bundesfinanzminister Klingbeil stellte den Regierungsentwurf (Drucksache 21/7300) und den Finanzplan bis 2030 (Drucksache 21/7301) vor; anschließend begann die allgemeine Finanzdebatte, in der auch das am 7. September als Drucksache 21/7860 zugeleitete Haushaltsbegleitgesetz 2027 erstmals beraten wurde. In den Berichten des Bundestages zur Einbringung und zur Finanzdebatte kommt die Krypto-Besteuerung nicht vor, und auch die automatische Transkription der Aufzeichnungen des Finanzministeriums (Einbringungsrede) und von phoenix (gesamter Sitzungstag) enthält weder „Krypto" noch „Bitcoin" noch „Haltefrist"; die inzwischen veröffentlichten Plenarprotokolle aller vier Sitzungstage vom 8. bis 11. September bestätigen den Befund (siehe 11. September). Die Einzelpläne wurden bis Freitag, 11. September, beraten und dann an den Haushaltsausschuss überwiesen. Quellen [85], [74], [76], [77]

Ebenfalls am 8. September, am Nachmittag des ersten Haushaltstages, hat die WELT unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Referentenentwurf des Finanzministeriums von Mitte August erstmals Details der geplanten Krypto-Besteuerung veröffentlicht. Der Entwurf existiert demnach seit Wochen, ist aber nie veröffentlicht worden: Er befindet sich in der Frühkoordinierung, der Abstimmung zwischen Kanzleramt und zentralen Ministerien, also noch vor Ressortabstimmung und Verbändeanhörung; die Pläne „können sich also noch ändern". Inhalt laut Bericht: Gewinne aus dem Verkauf von „Tauschkryptowerten" wie Bitcoin und Ether werden unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig und wie Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer unterworfen; erstmals gilt das auch für Erträge aus Lending und Staking; ausgenommen bleiben NFTs, Security-Token und bestimmte Stablecoins. Zur Begründung heißt es im Entwurf, Kryptowerte seien wegen ihrer „spekulativen Nutzung, hohen Liquidität und fehlenden Abnutzung" eher mit klassischen Vermögensanlagen vergleichbar als mit gewöhnlichen Wirtschaftsgütern. Der entscheidende Satz betrifft die Altbestände: Die Änderungen „erfassen Tauschkryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind". Wer heute Bitcoin hält, bliebe damit dauerhaft im bisherigen Regime, also nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, der erste Steuerabzug durch die Handelsplattformen ist erst ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen; kann eine Plattform die Anschaffungskosten nicht ermitteln, greift ein pauschaler „Steuerabzug nach 50 Prozent der Einnahmen aus der Veräußerung". Und die Mehreinnahmen: Das Ministerium selbst rechnet laut Entwurf mit 160 Millionen Euro im Jahr 2028 und rund 350 Millionen Euro pro Jahr bis 2031, davon für den Bund anfangs 75, später 160 Millionen Euro; die ersten Mehreinnahmen erwartet es für 2028. Im Haushalt 2027 steht der Sammelposten aus Krypto-Besteuerung und Steuerkriminalität mit einer Milliarde Euro. Für die Haltefrist-Debatte verschiebt der Bericht drei Dinge: Der Bestandsschutz, den die Union seit Juli fordert und den die SPD am Vortag noch als „Übergangsfristen" umschrieb, steht als Stichtagsregelung im Entwurf; der Streit verlagert sich damit auf Neuerwerbe ab 2027; und die fiskalische Begründung schrumpft von Milliarden auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Ob der Entwurf die Frühkoordinierung in dieser Form verlässt, entscheidet sich im Kanzleramt. Quellen [86], [33], [36], [82]

Am 9. September zeigt sich die Wirkung des Berichts. Der SPIEGEL, dem der Entwurf nach eigenen Angaben ebenfalls vorliegt, ergänzt am Abend des 8. September Details: Der Entwurf sei „zur Abstimmung an andere Bundesministerien verschickt", Kryptogewinne sollten sich mit Verlusten aus Aktien und anderen Wertpapieren verrechnen lassen, der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro gelte auch für Kryptowerte, und bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent sei eine Günstigerprüfung möglich. Aus dem Ministerium heißt es dazu: „Es ist ungerecht, wenn hart erarbeitete Einkommen und Kapitalerträge besteuert werden, aber die Gewinne aus Spekulationen aus Kryptowerten weitgehend steuerfrei werden." Die rund eine Milliarde Euro des Haushalts ordnet der SPIEGEL dem gesamten Aktionsplan gegen Schwarzgeld und Steuerbetrug zu, die Krypto-Steuer trägt davon 350 Millionen Euro bei, und das erst ab 2028. Reuters verbreitete den Bericht am Nachmittag, Handelsblatt, t-online, Blocktrainer und CryptoTicker griffen ihn auf. Am Morgen des 9. September bestätigte das Finanzministerium gegenüber BTC-ECHO erstmals die Arbeiten an der Reform: „Kern der Neuregelung soll sein, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten gleich behandelt werden mit Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren wie Aktien", so ein Sprecher; die konkrete Ausgestaltung werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, zu Details, auch zum Stichtag, äußert sich das Ministerium nicht. Im Lauf des Tages griffen ZEIT, heise online, FOCUS, Frankfurter Rundschau, Börsen-Zeitung und weitere Medien den Bericht auf; Blocktrainer veröffentlichte die Jahrestabelle des Entwurfs: keine Mehreinnahmen 2027, 160 Millionen Euro 2028, 305 Millionen 2029, 325 Millionen 2030, 350 Millionen 2031. Von der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion gibt es weiterhin keine Stellungnahme. Blocktrainer ordnet die Reform für Anleger mit Altbeständen als „deutlich weniger einschneidend" ein, genau die Entlastungswirkung, mit der ein Bestandsschutz die Gegner der Reform spalten kann. Die Petition reagierte trotzdem: Der Zähler stieg binnen eines Tages um 277 auf 43.656 Mitzeichnungen am Morgen des 9. September, nach Wochen mit 30 bis 60 pro Tag, und bis zum frühen Nachmittag um weitere 179 auf 43.835. Am Abend legt der Steueranwalt Ingo Heuel bei Blocktrainer die erste juristische Analyse des Entwurfstexts vor: Der Bestandsschutz sei besser als erwartet, habe aber Lücken (Lending- und Staking-Erträge ab 2027 auch bei Altbeständen, Schenkung und Erbfall ungeregelt), die Abschaffung der Frist löse kein Vollzugsproblem, das DAC8 und die Meldepflichten nicht ohnehin lösten, Altverluste blieben ohne Verrechnungsbrücke, und ohne Nachweis des Anschaffungszeitpunkts ziehe die Plattform Steuer auf 50 Prozent des Erlöses ab. Sein Fazit: keine Sonderbehandlung für Bitcoin, aber auch „keine steuerliche Sonderbestrafung". Ebenfalls am 9. September kam die erste Reaktion einer Fraktion, von der Linken: Isabelle Vandre, Sprecherin für Finanzkriminalität, nennt die Berichte „erschreckend", wirft Klingbeil vor, „vor der Lobby eingeknickt" zu sein, stellt den 350 Millionen Euro des Entwurfs eine Expertenhochrechnung von zwölf Milliarden gegenüber und fordert für ihre Fraktion „ein komplettes Ende des Bestandsschutzes". Quellen [87], [88], [89], [90], [91], [92], [57]

Am 10. September berichtet BILD unter Berufung auf Fraktionskreise von einem „Steueraufstand" in der Union: Rund 20 Abgeordnete wollen Teilen der Steuerpläne der Regierung nicht zustimmen. Die Arbeitsgruppe Landwirtschaft lehnt die Zuckersteuer geschlossen ab, weil der Koalitionsvertrag Steuererhöhungen ausschließe; in der Arbeitsgruppe Finanzen verlangen zahlreiche Mitglieder den vollen Ausgleich der kalten Progression, der CSU-Finanzpolitiker Florian Dorn nennt die Einkommensteuerreform „peinlich und zu mickrig", und Olav Gutting, in der Unionsfraktion Berichterstatter für den §23 EStG, sagt: „Ich mach' das nicht mehr mit." Der Haushälter Andreas Mattfeldt wirft Klingbeil vor, trotz steigender Einnahmen nach neuen Geldquellen zu suchen. In der Arbeitsgruppe Finanzen wurden nach BILD-Informationen „gleich die gesamten Steuerpläne abgelehnt", und der Volltext benennt, was gemeint ist: „die neue Kryptosteuer, die neue Plastiksteuer, die neue Zuckersteuer, die Mini-Reform bei der Einkommensteuer". Die dpa-Zusammenfassungen bei t-online und WELT lassen genau diesen Satz weg. Damit ist erstmals berichtet, dass die Finanzpolitiker der Union, die den Krypto-Entwurf verhandeln werden, ihn als Teil des Pakets ablehnen, mit dem Argument, mit dem Unionsabgeordnete seit Mai die Haltefrist verteidigen: Der Koalitionsvertrag schließe Steuererhöhungen aus. Der Krypto-Entwurf selbst ist noch nicht im Bundestag, er steckt in der regierungsinternen Abstimmung; ob die Fraktionsführung der Linie ihrer Fachpolitiker folgt, ist offen. Fraktionschef Thorsten Frei saß laut BILD in der Runde der Agrarpolitiker, als diese die Zuckersteuer geschlossen ablehnten. Quelle [93]

Am 11. September endete die Haushaltswoche mit der Schlussrunde; anschließend überwies der Bundestag das Haushaltsgesetz 2027 mit allen Einzelplänen und den Finanzplan bis 2030, der die Krypto-Passage enthält, an den Haushaltsausschuss. Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 war bereits am 8. September an den federführenden Haushaltsausschuss und mitberatend unter anderem an den Finanzausschuss überwiesen worden. Die inzwischen veröffentlichten Plenarprotokolle der Sitzungen vom 8. bis 11. September enthalten an allen vier Sitzungstagen kein einziges Mal die Wörter „Krypto", „Bitcoin" oder „Haltefrist"; der im Finanzplan eingeplante Konsolidierungsbeitrag wurde im Plenum nicht angesprochen. Am selben Tag veröffentlichten WELT und Business Insider ein Ratgeberstück zum Stichtag, das die ersten Stellungnahmen aus den Koalitionsfraktionen zum Referentenentwurf enthält: Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, verteidigt die Regelung als „gerecht"; es könne nicht sein, dass hart erarbeitetes Einkommen und Kapitalerträge besteuert würden, Gewinne aus Spekulationen mit Kryptowerten aber weitgehend steuerfrei blieben. Von den führenden Finanzpolitikern der Union wollte sich auf Anfrage der WELT niemand äußern. Für die Grünen kritisiert Max Lucks den Entwurf von der anderen Seite: Dass Krypto-Spekulationsgewinne „bis 2028 steuerfrei bleiben", sei „in Zeiten von Sparzwang und sozialem Kahlschlag ein fatales Signal"; die „teilweise Abschaffung der Steuergeschenke für Kryptospekulanten" verbucht er als Erfolg grüner Oppositionsarbeit. Roman Reher (Blocktrainer) nennt die Abschaffung der Frist im selben Beitrag „den völlig falschen Ansatz", weil sie langfristiges Sparen bestrafe und kurzfristigen Handel für Gutverdiener attraktiver mache; der Investor Alex von Frankenberg sieht ein „negatives Signal" für den Standort. Die WELT hält zudem fest, dass ein Bestandsschutz später aufgeweicht werden kann, und verweist auf die Investmentfonds: Nach der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 waren Altanteile zunächst unbegrenzt steuerfrei, bis der Gesetzgeber nachträglich eine Obergrenze für die steuerfreien Gewinne einzog. Ebenfalls am 11. September legte die Kanzlei Winheller, die den Entwurf nach eigenen Angaben ebenfalls einsehen konnte, eine zweite juristische Auswertung vor: Der Arbeitstitel lautet „Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen"; unentgeltlich erhaltene Kryptowerte, etwa aus Airdrops, sollen mit Anschaffungskosten von null angesetzt werden; die Veräußerungsreihenfolge soll per Rechtsverordnung geregelt werden können; und anders als der SPIEGEL es zusammengefasst hatte, bleiben die Verlustverrechnungsbeschränkungen des Kapitalvermögens bestehen, Aktienverluste lassen sich demnach weiterhin nicht mit Kryptogewinnen verrechnen. Der Grund ist §20 Abs. 6 Satz 4 EStG: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden; umgekehrt könnten Kryptoverluste im allgemeinen Verrechnungskreis auch Aktiengewinne mindern. Die Berliner Morgenpost holt am selben Tag Einschätzungen von Steuerberatern und Branche ein: Für Matthias Steger werden „die langfristigen Sparer benachteiligt", Clemens Steinmann (Taxfix) sieht „für Langfristanleger eine Steuererhöhung, für Vieltrader mit hohem Einkommen faktisch eine Senkung" und warnt davor, allein wegen des Stichtags zu kaufen. Der Petitionszähler stand am Morgen des 12. September bei 44.227. Quellen [94], [95], [96], [124], [98], [57]

Am 12. September veröffentlicht BTC-ECHO einen Gastbeitrag zweier BearingPoint-Berater mit einer bislang unveröffentlichten Umfrage: YouGov hatte vom 28. bis 30. Juli 2.118 Personen befragt. 26 Prozent bevorzugen eine Besteuerung wie bei Aktien mit festem Steuersatz, 12 Prozent die geltende Steuerfreiheit nach einem Jahr, 11 Prozent den persönlichen Einkommensteuersatz; ein großer Teil der Befragten macht keine Angabe. Unter denen, die selbst Kryptowerte halten, liegt die geltende Regel mit 33 zu 25 Prozent vorn, 21 Prozent wollen vollständige Steuerfreiheit. Die Autoren werben mit der Umfrage für die Abgeltungsteuer als einfachere Lösung; bei denen, die die Frage betrifft, rangiert die Steuerfreiheit nach einem Jahr gleichwohl auf Platz eins. Quelle [100] Am 13. September stellt sich die F.A.Z. in einem Kommentar hinter den Finanzminister, nicht wegen der Einnahmen, sondern „aus Gerechtigkeitsgründen", und zieht die Konsequenz, die Befürworter der Reform sonst meiden: Dann dürften auch Gewinne mit Gold, Kunst und anderen Sachwerten nicht nach einem Jahr steuerfrei bleiben, ebenso wenig Immobiliengewinne nach zehn Jahren; im Gegenzug müssten Kursverluste wie bei Aktien verrechenbar sein, und alle Anlagen könnten nach 15 oder 20 Jahren Haltedauer steuerfrei werden. Genau diese Ausweitung auf Gold und Immobilien ist das Szenario, vor dem Argument 1 warnt. Quelle [99] Die Süddeutsche Zeitung kommt am selben Morgen zum umgekehrten Urteil: Klingbeils Vorschlag sei „pure Symbolpolitik". Einer kleineren Gruppe ein Privileg zu nehmen, koste nicht viel und lasse sich unter dem Schlagwort Gerechtigkeit gut verkaufen; wer täglich handle und über ein hohes Einkommen verfüge, profitiere sogar, weil sein Steuersatz auf 25 Prozent sinke; die „Gold-Fans" bleibe der Minister verschont, und es gehe „nur um mickrige 350 Millionen Euro, und das auch erst 2031". Besser wäre es aus Sicht der SZ gewesen, auch Aktiengewinne nach einem Jahr steuerfrei zu stellen. Quelle [101] Der Petitionszähler stand am Morgen des 13. September bei 44.287 am Vormittag des 14. September bei 44.367 und am Morgen des 15. September, dem letzten Tag der Mitzeichnungsfrist, bei 44.405. Quelle [57]

Am 14. September erscheinen zwei Fachanalysen des Entwurfstexts, die denselben Punkt treffen: Der Systemwechsel entlastet kurzfristige Trader, deren Gewinne heute dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent unterliegen, auf 25 Prozent und belastet Langfristanleger, die heute nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Für „Der Betrieb" schreibt der Rechtsanwalt David Hötzel, aus der Politik habe „bisher noch niemand erklären" können, warum diese Belastungsverschiebung „zu einem gerechteren System führen soll". Er nennt die Aufkommenserwartung des Entwurfs Jahr für Jahr (2027 null, 2028 160, 2029 305, 2030 325, 2031 350 Millionen Euro), den fehlenden Verlustrücktrag, das Auslegungsrisiko bei Schenkung und Erbfall, den auf inländische Anbieter beschränkten Steuerabzug ab 2028 und hält fest, der Bestandsschutz sei „nur Entwurfsinhalt des BMF, keine rechtlich gesicherte Position". Quelle [103] Der Steuerberater Matthias Steger, zu diesem Zeitpunkt Finanzvorstand des Bitcoin Bundesverbands, geht bei BTC-ECHO einen Schritt weiter: Die Abgeltungsteuer, in die Bitcoin überführt werden soll, sei selbst verfassungsrechtlich umstritten (das Finanzgericht Niedersachsen legte sie 2022 dem Bundesverfassungsgericht vor, hob die Vorlage aber im August 2022 wieder auf, nachdem das Finanzamt dem Kläger abgeholfen hatte; eine Entscheidung gibt es nicht, der Bundesfinanzhof hält den Sondersatz für verfassungsgemäß), und SPD, Grüne und Linke wollten sie ohnehin durch den persönlichen Steuersatz ersetzen; das Aktien-Modell sei deshalb eher „Übergangsstation" als Prinzip. Da DAC8 und CARF dem Fiskus ab 2027 erstmals die Daten liefern, um das geltende, höhere Regime durchzusetzen, sei die Senkung des Satzes unmittelbar davor „ein absehbarer Einnahmeausfall". Quelle [102] Die WELT veröffentlicht ihren Bericht vom 8. September am selben Tag unter neuer Überschrift erneut. Quelle [86]

Am 15. September endete die Mitzeichnungsfrist der Petition 201716 mit 44.439 Mitzeichnungen; das Portal führt sie seit dem 16. September als „in der Prüfung", die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss steht aus. Das Ziel der Initiatoren von 210.000 wurde verfehlt, das Quorum von 30.000 um fast die Hälfte übertroffen. Quelle [57] Am selben Tag veröffentlichte der Bitcoin Bundesverband seine Stellungnahme zum Referentenentwurf: Die Verlagerung von Bitcoin in die Kapitaleinkünfte sei „ein tiefgreifender Systemwechsel", der langfristiges Sparen erstmals dauerhaft besteuere und kurzfristige Spekulation teilweise entlaste; Bitcoin sei „keine Aktie und keine Anleihe", jede Zahlung mit Bitcoin sei steuerlich eine Veräußerung, weshalb ohne Frist auch Lightning- und Kleinzahlungen dauerhaft steuerrelevant blieben. Der Verband begrüßt den Bestandsschutz, hält den geplanten Steuerabzug mit Self-Custody für unvereinbar und fordert neben dem Erhalt der Frist eine Bagatellregelung für Zahlungen, portable Anschaffungsdaten vor jedem Steuerabzug, eine Auswertung der DAC8-Daten und eine Anhörung der Betroffenen vor einer Systemänderung. Quelle [104]

Am 18. September zieht DER SPIEGEL in einer längeren Analyse (Michael Brächer, Gerald Traufetter) Bilanz zum Referentenentwurf und lässt erstmals das Finanzministerium seine beiden Zugeständnisse begründen: Würde man Kryptowerte anders als Aktien behandeln, „würde dagegen sicher geklagt werden"; der Stichtag diene der Rechtssicherheit, Anleger sollten „schon beim Kauf der Kryptowährungen wissen, mit welchen Steuern sie rechnen müssen"; und bei einer Besteuerung alter Bestände fürchtet das Ministerium nachträglich geltend gemachte Verluste, etwa von Anlegern, die bei Bitcoin-Kursen über 100.000 Dollar eingestiegen sind. Der Entwurf ist laut Bericht „noch nicht im Kabinett abgestimmt", die Haushälter von CDU und CSU seien „auffallend zurückhaltend". Der Frankfurt-School-Professor Co-Pierre Georg nennt die Verrechnung von Kryptoverlusten mit Aktiengewinnen einen „klassischen Fehlanreiz" und den Stichtag „die Lizenz zum großen Krypto-Schlussverkauf"; Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit hält den Entwurf für „besser als nichts", Kryptowährungen blieben aber privilegiert; Robert Bosch von BearingPoint sieht eine „grundlegende Vereinfachung" mit einem „gesunden Mittelmaß" beim Steuersatz. Bei den Grünen heißt es, der Entwurf bleibe „deutlich hinter dem zurück, was möglich und nötig wäre"; Isabelle Vandre (Die Linke) wiederholt den Lobby-Vorwurf ihrer Fraktion vom 9. September. Quelle [106]

Zum 19. September liegen die Tagesordnungen der kommenden Woche vor. Der Bundesrat berät in seiner 1068. Sitzung am 25. September unter TOP 2 das Haushaltsgesetz 2027, den Finanzplan und das Haushaltsbegleitgesetz 2027, unter TOP 35 das Jahressteuergesetz 2026; der federführende Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt, gegen das Haushaltsbegleitgesetz „keine Einwendungen zu erheben", und keine der Ausschussempfehlungen zu den drei Vorlagen erwähnt Kryptowerte. Das Einkommensteuerreformgesetz 2027, dem Bundesrat am 4. September zugeleitet, steht noch nicht auf der Tagesordnung; sein erster Durchgang fällt damit frühestens auf die Sitzung am 16. Oktober. Quelle [107] Im Bundestag stehen für Donnerstag, den 24. September, unter den Überweisungen im vereinfachten Verfahren, also ohne Aussprache, das CARF-Vertragsgesetz (Drucksache 21/7195) und der Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (Drucksache 21/5824 vom 7. Mai) mit Überweisung an den Finanzausschuss; die Tagesordnung ist vorläufig, ein Einvernehmen der Fraktionen darüber gibt es noch nicht. Der Krypto-Gesetzentwurf selbst ist weiterhin nicht im Parlament. Quelle [108]

Ebenfalls am 19. September gab Nicole Nowak, Leiterin der Steuer-Taskforce des Bitcoin Bundesverbands und Petentin der Petition 201716, auf dem Blocktrainer Event 2026 in den MMC Studios Köln den Termin der parlamentarischen Behandlung bekannt: Der Petitionsausschuss berät die Petition am Montag, dem 12. Oktober 2026, um 12 Uhr in öffentlicher Sitzung, mit Anhörung der Petenten. Der 12. Oktober ist der Montag der Sitzungswoche vom 12. bis 16. Oktober; die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses fallen regelmäßig auf den Montag einer Sitzungswoche, die nächste ist für den 21. September angesetzt. Auf dem Petitionsportal, wo die Petition weiter „in der Prüfung" steht, und in der Sitzungsliste des Ausschusses auf bundestag.de war der Termin am 20. September noch nicht vermerkt. In der Sitzung stellt der Petent sein Anliegen kurz dar und beantwortet Nachfragen der Abgeordneten; Vertreter der Bundesregierung stehen für Rückfragen bereit, die Sitzung wird auf bundestag.de und im Parlamentsfernsehen live übertragen und bleibt als Aufzeichnung abrufbar. Die Beratung fällt damit in die Wochen, in denen der Haushaltsausschuss den Etat 2027 berät und der Kabinettsbeschluss über den Krypto-Entwurf noch aussteht. Auf demselben Event moderierte Nowak ein Podium mit dem Steueranwalt Ingo Heuel und Berken Menges von CoinTracking, dessen Aufzeichnung Blocktrainer am 3. Oktober veröffentlicht hat; einen Befürworter der Reform hatte der Veranstalter nach Angabe der Moderation nicht gefunden. Heuel ordnete den damals nur durchgestochenen Entwurf ein: Der Bestandsschutz „hätte schlimmer kommen können", die Verteilung (Entlastung für den Trader mit zehn Minuten Haltedauer, Belastung für den Zehn-Jahres-Sparplan) und die Begründung trügen nicht, weil Volatilität, Liquidität und Fungibilität ebenso für Gold gälten; er nannte das Vorhaben „eine Bagatellsteuer mit dem Vollzugsaufwand einer Großsteuer", vermisste eine Verlustregel wie 2009 und eine gesetzliche Verwendungsreihenfolge statt einer Rechtsverordnung, gab zur 50-Prozent-Regel juristische Entwarnung (die Angaben des Anlegers sind anzusetzen) und dämpfte Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht, das nur die Grenze zur Willkür prüfe. Quellen [57], [109], [110], [129]

Am 21. September berichtet BTC-ECHO über eine neue Briefaktion des früheren FDP-Finanzpolitikers Frank Schäffler, die sich diesmal gezielt an die Wahlkreisabgeordneten der CDU richtet: Bürger sollen ihre Abgeordneten nach deren Haltung zur Abschaffung der Haltefrist fragen; erklärtes Ziel ist, dass der Referentenentwurf in seiner bekannt gewordenen Form das Kabinett nicht passiert. Nach Schäfflers Angaben gibt es bereits erste Reaktionen aus der CDU/CSU-Fraktion, einzelne Abgeordnete hätten auf die Schreiben Vorbehalte gegen die Pläne erkennen lassen. In der Sache warnt er vor den Folgen für Anleger, die ihre Bitcoin selbst verwahren: „Wer seine Bitcoin auf einer Hardware Wallet hält und später über eine Börse verkauft, muss lückenlos nachweisen, wann und zu welchem Preis er sie erworben hat." Änderungsbedarf an der geltenden Regelung sieht er nicht; wolle der Gesetzgeber die Anlageklassen angleichen, solle er die einjährige Frist auch für Aktien einführen: „Das wäre ein echter Beitrag zum privaten Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge statt eines Griffs in die Taschen derer, die langfristig sparen." Quelle [111]

Am 24. September hat der Bundestag in seiner 96. Sitzung unter den Überweisungen im vereinfachten Verfahren, also ohne Aussprache, den Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (Drucksache 21/5824) an den federführenden Finanzausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen, ebenso das CARF-Vertragsgesetz (Drucksache 21/7195) an den Finanzausschuss; der Vermerk zum fehlenden Einvernehmen der Fraktionen war aus der Tagesordnung gestrichen. Der Antrag der Linken ist ein Oppositionsantrag und nicht der Regierungsentwurf: Er will Kryptowerte ab Verkündung eines Gesetzes ohne Bestandsschutz den Kapitaleinkünften und der Wegzugsbesteuerung unterstellen und geht damit über die Pläne des Finanzministeriums hinaus. Der Krypto-Gesetzentwurf der Bundesregierung selbst ist weiterhin nicht im Parlament; das Protokoll der Sitzung vom Vortag (21/95) enthält keine Äußerung zur Krypto-Besteuerung, und das am 25. September veröffentlichte Protokoll 21/96 bestätigt die Überweisung als unstrittigen Punkt ohne Wortmeldung; das Dokumentationssystem des Bundestages führt den Antrag seit dem 25. September als überwiesen. Quelle [108]

Ebenfalls am 24. September hat der CDU-Abgeordnete Lars Ehm (Wahlkreis Recklinghausen II, Ausschuss für Arbeit und Soziales) einem Bürger, der ihn zum zweiten Mal angeschrieben und gefragt hatte, ob er den Entwurf des Finanzministeriums im Kabinett stoppen und im Bundestag dagegen stimmen werde, per E-Mail geantwortet; Frank Schäffler veröffentlichte die Antwort am frühen Abend mit geschwärztem Empfängernamen auf X, Blocktrainer griff sie am 25. September als Bericht auf. Ehm legt sich nicht fest: Sein Abstimmungsverhalten richte er am konkreten Gesetzentwurf aus, der dem Parlament vorliege; die geplante Änderung sei vorher sorgfältig zu prüfen, insbesondere auf die Gleichbehandlung der Anlageformen und die Folgen für langfristig orientierte Anleger, worauf die Fraktion schon beim früheren Abschaffungsvorschlag hingewiesen habe. Bemerkenswert ist seine Lesart des Koalitionsvertrags, den Unionsabgeordnete seit dem Frühjahr als Argument gegen die Abschaffung anführen: Eine Vereinbarung zum unveränderten Fortbestand der Haltefrist enthalte er nicht, vereinbart sei nur die Überprüfung der Krypto-Regulierung auf Lücken; daraus lasse sich weder eine Festlegung auf die Abschaffung ableiten noch eine verbindliche Zusage zu ihrem Fortbestand. Der Wortlaut steht in der Datenbank; die Antwort ist die erste dokumentierte Reaktion eines CDU-Wahlkreisabgeordneten auf Schäfflers Briefaktion und durch das Büro Ehm nicht bestätigt. Quellen [111], [112]

Am 25. September hat der Bundesrat in seiner 1068. Sitzung im ersten Durchgang zum Haushaltsgesetz 2027, zum Finanzplan 2026 bis 2030 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 Stellung genommen. Nach der Sitzungszusammenfassung des Bundesrates fordern die Länder zügige Investitionen aus dem Sondervermögen, eine zielgenauere Beschaffung bei Verteidigungsausgaben, mehr Geld für den Bevölkerungsschutz, niedrigere Stromkosten einschließlich einer Senkung der Stromsteuer, erweiterte Befugnisse zur Vermögensabschöpfung mit Beweislastumkehr und den Erhalt der Mittel für die Kita-Qualität; die Krypto-Passage des Finanzplans kommt darin nicht vor. Das Jahressteuergesetz 2026 stand ebenfalls auf der Tagesordnung, dazu ein Plenarantrag Hessens für Strukturmaßnahmen im Unternehmensteuerrecht und Bürokratieabbau, ohne Bezug zu Kryptowerten. Die inzwischen veröffentlichten Beschlussdrucksachen bestätigen das: Weder die Stellungnahme zum Haushaltsgesetz und Finanzplan noch die zum Haushaltsbegleitgesetz erwähnt Kryptowerte, und die 70 Seiten lange Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 schlägt zum §23 EStG nur eine Ausnahme für selbst genutzte Immobilien bei Scheidung vor. Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, der Haushalt bleibt im Haushaltsausschuss des Bundestages. Quelle [107]

Am 26. September berichtet BILD unter Berufung auf eigene Informationen von einer zweiten Front gegen die Steuerpläne der Regierung: Fast alle CDU-Ministerpräsidenten seien sich einig, keine neuen Belastungen mehr mitzutragen, und drohten mit Blockaden im Bundesrat. Als Beteiligte nennt der Bericht die Regierungschefs von Hessen, Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz sowie den stellvertretenden Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg; besprochen worden sei das auch am Abend des 24. September in einer Kaminrunde in Berlin. Namentlich zitiert werden Mario Voigt („Ich halte nichts von Steuererhöhungen in diesen Zeiten"), Boris Rhein und Manuel Hagel. Ihre Aussagen richten sich gegen Steuererhöhungen allgemein, gegen die Zuckersteuer und gegen die Einkommensteuerreform; Kryptowerte nennt keiner von ihnen. Zur Bundestagsfraktion heißt es: „Die CDU/CSU-Finanzer lehnen die ‚Reform' der Einkommensteuer (Mini-Entlastung, mehr Reichensteuer) und neue Steuern (Zucker, Bitcoin, Plastik) ab." Einen neuen Vorgang beschreibt der Satz nicht: Er wiederholt ohne Datum und Anlass, was BILD am 10. September aus der Arbeitsgruppe Finanzen berichtet hatte; Namen, einen Beschluss oder eine Erklärung der Fraktion nennt auch dieser Bericht nicht. Neu ist die Länderseite. Blocktrainer greift den Bericht am 27. September auf, liest den Satz als neue Entwicklung, stellt ihn der Antwort des Abgeordneten Lars Ehm vom 24. September gegenüber und hält selbst fest, dass es von Unionspolitikern bislang keine offizielle Erklärung gibt, sich gegen die Abschaffung der Haltefrist zu stellen. Für das Verfahren zählt die Länderseite, weil ein Gesetz zur Krypto-Besteuerung die Zustimmung des Bundesrates braucht (Art. 105 Abs. 3 GG); der Bundesrat hat sich zu den Krypto-Plänen bisher nicht geäußert, ein Gesetzentwurf liegt ihm nicht vor. Quellen [113], [114], [93]

Zum 28. September liegt die vorläufige Tagesordnung des Bundestages für die Sitzungswoche vom 7. bis 9. Oktober vor. Für Donnerstag, den 8. Oktober, sind vier Punkte mit Bezug zur Krypto-Besteuerung angesetzt. Um 9 Uhr beginnt die erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, das keine Krypto-Regelung enthält, aber als Trägergesetz für einen Änderungsantrag der Koalition in Frage kommt. Ab 10:10 Uhr folgt unter dem Titel „Steuerpolitik" eine verbundene Debatte über sechs Vorlagen der Grünen, die der Finanzausschuss sämtlich zur Ablehnung empfiehlt: darunter die zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs 21/5752, der die Haltefrist mit Stichtag 31. Dezember 2025 abschaffen will, und der Antrag 21/6644, der dieselbe Forderung enthält. Damit kommt der Gesetzentwurf zur Schlussabstimmung ins Plenum. Im Ausschuss hatten CDU/CSU, SPD und AfD ihn am 20. Mai abgelehnt, die SPD mit dem Hinweis, sie wolle die Vorschläge des Finanzministeriums abwarten. Folgt das Plenum der Empfehlung, ist der Entwurf der Grünen erledigt; die Pläne der Regierung berührt das nicht. Für 20:35 Uhr ist die zweite und dritte Beratung des CARF-Vertragsgesetzes 21/7195 vorgesehen, das erst am 24. September an den Finanzausschuss überwiesen worden war, für 0:20 Uhr die erste Lesung des Jahressteuergesetzes 2026. Der Referentenentwurf des Finanzministeriums steht nicht auf der Tagesordnung, er war weiterhin nicht im Kabinett. Uhrzeiten und Reihenfolge können sich bis zum Sitzungstag verschieben. Quellen [115], [21], [105], [108], [71]

Am 29. September erreicht die Fachdebatte über den Entwurfstext die Steuerberater-Praxis: Bei Haufe, einem der großen Fachverlage für Steuerrecht, beschreibt die Steuerberaterin Afra Stöhr, was der Wechsel zu §20 EStG im Alltag bedeuten würde. Weil nur Käufe ab 2027 erfasst werden, lägen in derselben Wallet gleiche Coins, die je nach Anschaffungszeitpunkt und Verbrauchsreihenfolge nach altem oder neuem Recht besteuert werden; wer seit 2024 monatlich per Sparplan kauft und 2031 die Hälfte verkauft, müsste für jede Einheit klären, zu welchem Regime sie gehört. Der Steuerabzug ab 2028 soll auch beim Tausch von Kryptowert gegen Kryptowert greifen, bei dem kein Euro fließt; dann müsste unter Umständen erst ein Teil der Coins gegen Euro verkauft werden, um die Steuer abführen zu können. Fehlen die Anschaffungsdaten, unterstellt der Entwurf einen Kauf nach dem Stichtag und besteuert die Hälfte des Erlöses, auch wenn tatsächlich ein steuerfreier Altbestand oder ein Verlust vorliegt. Für Coins, die unentgeltlich oder für andere als die im Entwurf genannten Leistungen zufließen, setzt der Entwurf Anschaffungskosten von null an; bei Token, die als Arbeitslohn bereits versteuert wurden, würde derselbe Wert nach dem Wortlaut ein zweites Mal erfasst. Erträge aus dezentralen Finanzanwendungen jenseits von Lending und Staking erfasst die neue Vorschrift möglicherweise gar nicht. Die Analyse bewertet die Abschaffung der Frist nicht politisch; ihr Befund ist, dass der Systemwechsel „weit mehr als eine Änderung des Steuersatzes" wäre. Quellen [116], [91], [96]

Zum 30. September liegt der Entwurf der Tagesordnung für die 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober vor. Unter TOP 28 (in der endgültigen Tagesordnung vom 6. Oktober TOP 22) nimmt der Bundesrat im ersten Durchgang zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 Stellung (Drucksache 507/26, dem Bundesrat am 4. September zugeleitet), federführend im Finanzausschuss, mitberatend die Ausschüsse für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Wirtschaftsausschuss; die Ausschussempfehlungen sind noch nicht veröffentlicht. Der Entwurf enthält keine Krypto-Regelung, kommt aber als Trägergesetz für einen Änderungsantrag der Koalition in Frage. Die Regierung hat die Vorlage als besonders eilbedürftig eingebracht (Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG); deshalb kann der Bundestag sie am 8. Oktober in erster Lesung beraten, bevor der Bundesrat Stellung genommen hat. Für die Haltefrist folgt daraus: Würde die Krypto-Regelung erst im Finanzausschuss des Bundestages in dieses Gesetz eingefügt, wäre der erste Durchgang im Bundesrat schon vorbei; die Länder kämen dann erst im zweiten Durchgang zu Wort, in dem das Gesetz ihre Zustimmung braucht. Kein Punkt der Tagesordnung nennt Kryptowerte, der Referentenentwurf des Finanzministeriums war weiterhin nicht im Kabinett. Quellen [117], [107], [115]

Ebenfalls am 30. September hat das Finanzministerium den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen" an Verbände und Interessenvertretungen verschickt. Das Anschreiben der Leiterin der Steuerabteilung, das Blocktrainer abgebildet hat, begründet die Reform damit, dass sich Kryptowerte als Form der Kapitalanlage etabliert hätten und ihre Erfassung über private Veräußerungsgeschäfte dem „nicht mehr gerecht" werde; künftig sollen die Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach §20 EStG besteuert werden. Stellungnahmen erbittet das Ministerium bis zum 6. Oktober, die Kabinettbefassung ist für den 14. Oktober 2026 vorgesehen. Damit hat der Entwurf, den die WELT am 8. September bekannt gemacht hatte, die interne Vorabstimmung verlassen; den Verbänden bleiben sechs Tage. Inhaltlich hat sich nach dem Vergleich von Blocktrainer und nach Frank Schäffler nichts geändert: Stichtag 31. Dezember 2026 mit Bestandsschutz für Altbestände, Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer, Lending und Staking als Kapitalerträge, Steuerabzug durch die Plattformen ab 2028 und, wenn der Kaufpreis nicht belegt werden kann, ein Abzug auf 50 Prozent des Erlöses. Ausgearbeitet sind die Haushaltszahlen, langfristig 350 Millionen Euro im Jahr; der Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung steht weiter auf „folgt". BTC-ECHO, dem das 16-seitige Dokument ebenfalls vorliegt, bestätigt Frist und Kabinettstermin. Ob die unionsgeführten Ministerien dem Entwurf schon zugestimmt haben, ist nach Blocktrainer offen; bis zur Kabinettsitzung kann er sich noch ändern. Veröffentlicht hat das Ministerium ihn zunächst nicht, in seiner Gesetzesvorhaben-Übersicht fehlte er am 1. Oktober noch; online steht er seit dem 2. Oktober (siehe dort). Für das Verfahren heißt das: Mit einem Beschluss am 14. Oktober käme die Regelung als eigener Regierungsentwurf ins Parlament, noch innerhalb der Frist bis Ende Oktober, die für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 bleibt (siehe Fragen und Antworten); der Bundesrat könnte frühestens am 20. November Stellung nehmen, der 18. Dezember bliebe für den zweiten Durchgang. Für Briefe an Abgeordnete der Union ist das Fenster bis zum 14. Oktober das wichtigste: Im Kabinett entscheiden die Minister der Union mit. Quellen [118], [66], [86]

Zum 1. Oktober liegt die Tagesordnung des Finanzausschusses für Mittwoch, den 7. Oktober vor. Der Ausschuss schließt seine Beratung des CARF-Vertragsgesetzes (Drucksache 21/7195) zusammen mit zwei weiteren Abkommen über den automatischen Informationsaustausch ab und berät den Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (Drucksache 21/5824). Damit ist die Beschlussempfehlung für die Schlussabstimmung im Plenum am 8. Oktober vorbereitet. Der Krypto-Referentenentwurf ist dort kein Thema, er liegt dem Bundestag nicht vor. Quellen [119], [108], [115]

Am 2. Oktober hat der Bundestag die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zur Petition 201716 offiziell angesetzt und den von der Petentin am 19. September angekündigten Termin damit bestätigt: Montag, 12. Oktober 2026, 12 Uhr, im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Der Ausschuss berät in dieser Sitzung zwei Petitionen; die zur Haltefrist steht als erste auf der Tagesordnung, um 13 Uhr folgt eine Petition zum Tierversuchsgesetz. Die Petenten stellen ihr Anliegen kurz dar und beantworten Nachfragen der Abgeordneten, Vertreter der Bundesregierung stehen für Rückfragen bereit. Die Sitzung wird live auf bundestag.de und im Parlamentsfernsehen übertragen; Zuhörer konnten sich bis zum 9. Oktober, 12 Uhr, beim Sekretariat des Ausschusses anmelden. Die Anhörung fällt zwischen die Schlussabstimmung über den Grünen-Entwurf am 8. Oktober und die für den 14. Oktober vorgesehene Kabinettbefassung des Krypto-Entwurfs; die Abgeordneten des Ausschusses beraten die Petition also, bevor die Bundesregierung entschieden hat. Quellen [109], [120]

Ebenfalls am 2. Oktober hat das Finanzministerium den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen" auf seiner Website veröffentlicht, zwei Tage nach dem Versand an die Verbände und dreieinhalb Wochen nach dem ersten Bericht der WELT. Damit lässt sich der Text erstmals amtlich nachlesen; bisher war er nur aus Presseberichten und Kanzleianalysen bekannt. Nach dem Begleittext des Ministeriums ist der Entwurf in der Ressortabstimmung, eine Kabinettsbefassung ist vorgesehen; ein Datum nennt die Seite nicht. Die 16 Seiten bestätigen die bekannten Eckpunkte. Einnahmen aus der Überlassung von „Tauschkryptowerten" und aus der Transaktionsverarbeitung sowie Gewinne aus ihrer Veräußerung werden Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Entwurfsfassung); die Veräußerung wird laut Begründung „fristenunabhängig besteuert". Das gilt für Tauschkryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden oder zugegangen sind; „für Altbestände finden im Übrigen unverändert die §§ 22 und 23 EStG Anwendung". Als Neubestand zählen ausdrücklich auch Coins, die nach dem Stichtag aus dem Lending oder Staking von Altbeständen zufließen. Den Steuerabzug von 25 Prozent sollen inländische Krypto-Dienstleister ab dem 1. Januar 2028 vornehmen. Kennen sie Kaufpreis und Kaufdatum nicht, gelten zunächst die Angaben des Kunden; werden diese nicht angesetzt, unterstellt der Entwurf einen Kauf nach dem Stichtag und bemisst den Abzug nach 50 Prozent des Erlöses. Welche Angaben genügen und wie sie geprüft werden, soll erst eine Verordnung regeln. Beim Tausch von Kryptowert gegen Kryptowert darf die Plattform einen Teil der Coins des Kunden verwerten, um die Steuer in Euro abzuführen. Für Coins, die unentgeltlich oder für andere als die genannten Leistungen zugehen, setzt der Entwurf Anschaffungskosten von null Euro an; die Begründung nennt Airdrops und Bountys. Nach Einschätzung des Steueranwalts Ingo Heuel reicht der Wortlaut weiter: Er warnt am selben Tag bei Blocktrainer vor einer doppelten Belastung von Gehalt oder Miete, die in Bitcoin gezahlt und beim Zufluss schon versteuert werden, und will den Punkt über die Bundessteuerberaterkammer in die fachliche Abstimmung einbringen. Die volle Jahreswirkung, laut Entwurf eine „vorsichtige Schätzung", liegt ab 2029 bei 350 Millionen Euro; kassenmäßig weist die Finanztabelle für 2027 keinen Betrag aus, für 2028 160, für 2029 305, für 2030 325 und für 2031 350 Millionen Euro. Den Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung beziffert der Entwurf nicht („[folgt]"), unter „Alternativen" steht „Keine". Begründet wird die Sonderregel damit, dass sich diese Kryptowerte von den sonstigen Wirtschaftsgütern des §23 EStG „grundlegend" unterschieden: Wegen „ihrer spekulativen Nutzung, hohen Liquidität und fehlenden Abnutzung" würden sie wie die Wirtschaftsgüter des §20 EStG genutzt. Gold und Fremdwährungen, auf die diese Merkmale nach Heuel ebenso zutreffen, erwähnt der Entwurf nicht; eine Regel für Schenkung und Erbfall von Altbeständen enthält er ebenfalls nicht. Laut Eingangsformel braucht das Gesetz die Zustimmung des Bundesrates. Beschlossen ist damit weiterhin nichts: Aus dem Referentenentwurf wird erst mit dem Kabinettsbeschluss ein Regierungsentwurf. Quellen [125], [66], [91], [118]

Zum 3. Oktober hat sich die vorläufige Tagesordnung des Bundestages für Donnerstag, den 8. Oktober, in drei Punkten geändert. Die erste Lesung des Jahressteuergesetzes 2026 (Drucksache 21/8283) ist von der Nacht auf 9 Uhr vorgezogen und mit der des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 21/8235) verbunden; beide Entwürfe enthalten keine Krypto-Regelung, kommen aber als Trägergesetz für einen Änderungsantrag der Koalition in Frage. In der Debatte „Steuerpolitik" ab 10:10 Uhr steht neben den sechs Vorlagen der Grünen jetzt auch die Beschlussempfehlung zum Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (Drucksache 21/5824); der Finanzausschuss berät ihn erst am Vortag, die Empfehlung trägt deshalb noch keine Nummer. Nach dieser Tagesordnung entscheidet der Bundestag am selben Vormittag über beide Oppositionsvorlagen zur Abschaffung der Haltefrist: den Gesetzentwurf der Grünen mit Stichtag 31. Dezember 2025 und den Antrag der Linken ohne Bestandsschutz. Die Schlussabstimmung über das CARF-Vertragsgesetz ist auf 21:25 Uhr gerückt. Der Entwurf der Regierung steht weiterhin nicht auf der Tagesordnung. Quellen [115], [108], [119]

Am 4. Oktober hat der Bitcoin Bundesverband seine Stellungnahme zum Referentenentwurf veröffentlicht, zwei Tage vor Ablauf der Frist, die das Finanzministerium den Verbänden gesetzt hat. Auf elf Seiten bittet der Verband, „die einjährige Haltefrist für unmittelbar gehaltene Bitcoin im Privatvermögen beizubehalten" und den geltenden Rahmen beim Vollzug zu verbessern, statt die Einkunftsart zu wechseln. Vom Ministerium verlangt er eine ausdrückliche Begründung, warum langfristig gehaltene Bitcoin anders behandelt werden sollen als physisches Anlagegold: Die im Entwurf genannten Merkmale (spekulative Nutzung, hohe Liquidität, fehlende Abnutzung) träfen auf Gold ebenso zu. Weil die Frist für Neubestände entfiele, bliebe jede private Zahlung mit Bitcoin dauerhaft ein steuerlich zu prüfender Vorgang; der Verband fordert deshalb eine gesetzliche Bagatellregel für Waren- und Dienstleistungszahlungen. Die Daten aus den neuen Meldepflichten (DAC8, CARF, Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz) sind für das Jahr 2026 erst bis zum 31. Juli 2027 zu melden; der Verband empfiehlt, mindestens zwei vollständige Melde- und Veranlagungszyklen auszuwerten, bevor das System gewechselt wird. Für den Fall, dass die Regierung am Entwurf festhält, benennt die Stellungnahme Korrekturbedarf im Gesetzestext: Bei Schenkung und Erbfall soll der Erwerber ausdrücklich in Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und Altbestandsstatus des Vorgängers eintreten; der Ansatz von null Euro Anschaffungskosten birgt nach dem Wortlaut das Risiko, als Arbeitslohn versteuerte Coins doppelt zu erfassen; der Steuerabzug auf 50 Prozent des Erlöses soll auf Fälle ohne verwertbare Daten begrenzt und ein vor dem Stichtag nachgewiesener Kauf nicht wegen fehlender Preisangaben in einen Neubestand umgedeutet werden; bei nicht gewerblichem Mining wäre der Abzug tatsächlicher Kosten wie Strom und Hardware grundsätzlich ausgeschlossen; eine Übergangsregel für die Verrechnung alter Verluste fehlt. Zwei fehlerhafte Verweise im Entwurf sind vermerkt. Weil der Erfüllungsaufwand im Entwurf weiter auf „[folgt]" steht, bittet der Verband, die vollständige Folgenabschätzung vor einer abschließenden Festlegung vorzulegen und den Verbänden dazu eine ergänzende Stellungnahme zu ermöglichen. Auf die Frage nach dem fehlenden Erfüllungsaufwand hatte das Ministerium laut BTC-ECHO vom 2. Oktober geantwortet, wegen der laufenden regierungsinternen Abstimmungen könne es „momentan noch nicht detailliert Stellung nehmen". Die Frist für Stellungnahmen endet am 6. Oktober; das Ministerium will sie erst nach dem Kabinettsbeschluss veröffentlichen. Quellen [126], [125], [118], [104]

Am 5. Oktober veröffentlicht BTC-ECHO ein Interview mit Parsa Marvi, Mitglied des Finanzausschusses und Berichterstatter der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Grünen. Zwei Aussagen betreffen das Verfahren. Erstens sagt Marvi, SPD und Union hätten sich „darauf verständigt, Gewinne aus Krypto-Werten und andere Kapitalerträge steuerlich stärker gleichzubehandeln". Worauf sich diese Verständigung stützt, sagt er nicht; belegt ist der gemeinsame Kabinettsbeschluss vom 6. Juli zum Haushalt 2027, während sich die Unionsfraktion im August öffentlich gegen die Abschaffung gestellt hat. Zweitens lässt er den Bestandsschutz offen: Im weiteren Verfahren müsse „sorgfältig geprüft werden, ob und in welchem Umfang Übergangs- und Bestandsschutzregelungen geboten und sinnvoll sind"; zur konkreten Ausgestaltung könne er noch keine belastbare Aussage treffen. Der Referentenentwurf des Finanzministeriums sieht den Stichtag 31. Dezember 2026 vor; der Berichterstatter der SPD-Fraktion legt sich darauf nicht fest. Als offene Punkte nennt Marvi außerdem den Anwendungsbereich, die Verlustverrechnung, die Nachweise bei Anbieterwechsel und privaten Wallets und „praktikable Lösungen für Klein- und Micropayments", Punkte, die auch die Stellungnahme des Bitcoin Bundesverbands vom Vortag aufwirft. An der Abschaffung selbst hält er fest: Die Förderung innovativer Technologien setze nicht voraus, dass Veräußerungsgewinne nach einer Haltedauer steuerfrei bleiben. Zum Zeitplan sagt er nur, der Entwurf werde noch zwischen den Ressorts abgestimmt und sei nicht Teil eines parlamentarischen Verfahrens. Quellen [127], [125], [126], [31], [79]

Ebenfalls am 5. Oktober haben die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen für die Stellungnahme zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt (Drucksache 507/1/26, 16 Seiten), über die der Bundesrat am 16. Oktober abstimmt. Kryptowerte kommen darin nicht vor. Der federführende Finanzausschuss der Länder schlägt aber vor, in dasselbe Gesetz eine Änderung des §23 EStG einzufügen: Die zehnjährige Veräußerungsfrist für Grundstücke (§23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) soll gestrichen werden; Gewinne aus nicht selbst genutzten Immobilien würden dann „unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert". Begründung: Die vollständige Steuerfreiheit nach zehn Jahren sei „eine sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung von Grundvermögen gegenüber anderen Anlageformen, deren Veräußerungsgewinne dauerhaft steuerlich erfasst werden". Die Ausnahme für selbst genutztes Wohneigentum wird neu gefasst (durchgängige Eigennutzung von mindestens 36 Monaten, Gleichstellung der Überlassung an Kinder und im Scheidungsfall). Einen Bestandsschutz nach dem Muster des Krypto-Entwurfs sieht der Vorschlag nicht vor: Die Neuregelung soll für alle Grundstücke gelten, deren Zehnjahresfrist am Tag der Verkündung noch läuft; nur bereits abgelaufene Fristen bleiben steuerfrei, weil ein Zugriff darauf eine unzulässige echte Rückwirkung wäre (BVerfGE 127, 1). Für die Haltefrist-Debatte zählt das doppelt. Erstens liegt damit aus der Ländervertretung ein Vorschlag vor, die Systematik des §23 EStG auch bei Immobilien aufzugeben, also das Szenario, vor dem Argument 1 warnt; die Grünen haben dazu eigene Gesetzentwürfe eingebracht (Drucksachen 21/4745 und 21/6637), über die der Bundestag am 8. Oktober ebenfalls abstimmt. Zweitens zeigt die Übergangsregel, wie knapp ein Vertrauensschutz ausfallen kann, wenn der Gesetzgeber nur bereits abgelaufene Fristen schont: Übertragen auf Kryptowerte wären Coins, die am Stichtag noch keine zwölf Monate gehalten werden, nicht geschützt; der Referentenentwurf des Finanzministeriums geht mit seinem Stichtag 31. Dezember 2026 für alle Altbestände weiter. Das Plenum ist der Empfehlung am 16. Oktober nicht gefolgt. Quellen [128], [117], [115], [99]

Am 6. Oktober erscheint in der Börsen-Zeitung ein Interview mit Georg Günther (CDU/CSU), Mitglied des Finanzausschusses. Er spricht für die Union: Sie stehe dem Vorhaben „sehr kritisch gegenüber", sehe keinen überzeugenden Grund für einen Systemwechsel und habe sich gegen die pauschale Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne und gegen die Abschaffung der Haltefrist ausgesprochen. Als offene Punkte nennt Günther Gleichbehandlung und Vertrauensschutz, die Umsetzbarkeit bis 2028 und die Aufkommensschätzung des Ministeriums; vor einer Änderung solle der Gesetzgeber die ersten Daten aus den neuen Meldepflichten auswerten. Zwei Tage später wiederholt er den Kernsatz in der CARF-Debatte im Bundestag (siehe 8. Oktober). Quellen [139], [138]

Zum 7. Oktober sind die ersten Stellungnahmen aus der am 6. Oktober abgelaufenen Verbändeanhörung bekannt. Veröffentlicht haben ihre Texte der Bitcoin Bundesverband (4. Oktober) und der Potsdamer Steuerberater Matthias Steger, bis September Finanzvorstand des Verbands (5. Oktober, 23 Seiten): §23 EStG beibehalten und den Vollzug über die neuen Meldepflichten ausbauen, hilfsweise die Ersatzbemessungsgrundlage auf 30 Prozent begrenzen; bei einem Gewinn von 2.000 Euro aus einem Verkauf für 40.000 Euro betrüge der Abzug auf 50 Prozent des Erlöses 5.275 Euro statt 527,50 Euro. Blocktrainer liegen außerdem die nicht veröffentlichten Stellungnahmen der Bundessteuerberaterkammer, der Deutschen Kreditwirtschaft und des Fondsverbands BVI vor. Die Steuerberaterkammer nennt die Frist von vier Werktagen „deutlich zu kurz bemessen", rät, „zunächst die Wirkungen des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes zu evaluieren", und hält fest, dass der Entwurf langfristige Anleger dauerhaft steuerpflichtig macht, kurzfristigen Handel bei einem persönlichen Steuersatz über 25 Prozent aber entlastet; die Merkmale, mit denen das Ministerium die Sonderbehandlung begründet, träfen auch auf Anlagegold und Fremdwährungen zu. Die Deutsche Kreditwirtschaft hält eine Umsetzung realistischerweise frühestens zum 1. Januar 2029 für möglich, sieht in der 50-Prozent-Pauschale ein „Druckmittel" zur Offenlegung von Anschaffungskosten, fordert höchstens 30 Prozent wie bei Wertpapieren und nennt den Nullansatz der Anschaffungskosten bei Schenkung und Erbfall „in mehrfacher Hinsicht befremdlich"; solange der Erfüllungsaufwand nicht beziffert sei, fehle der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Grundlage. Der BVI will tokenisierte Finanzinstrumente steuerlich wie ihre nicht tokenisierten Pendants behandelt sehen. Das Finanzministerium will die Stellungnahmen erst nach dem Kabinettsbeschluss zugänglich machen. Quellen [130], [131], [126]

Ebenfalls zum 7. Oktober liegen die Tagesordnungen der beiden nächsten Plenartage in endgültiger Form vor. Der Bundesrat führt das Einkommensteuerreformgesetz 2027 in seiner am 6. Oktober veröffentlichten Tagesordnung für den 16. Oktober als TOP 22 (im Entwurf TOP 28); Beratungsgegenstand und Drucksachen sind unverändert, Kryptowerte kommen weiter nicht vor. Im Bundestag bleibt es für den 8. Oktober bei der ersten Lesung um 9 Uhr und der Steuerdebatte ab 10:10 Uhr mit dem Grünen-Entwurf 21/5752 und dem Linken-Antrag 21/5824. Namentliche Abstimmungen sind nur für drei Vorlagen der Grünen zur Immobilien- und Erbschaftsteuer angekündigt; über den Krypto-Entwurf und den Linken-Antrag soll danach ohne namentliche Abstimmung entschieden werden (tatsächlich wurde am 8. Oktober auch der Krypto-Entwurf namentlich abgestimmt, siehe unten). Die Schlussabstimmung über das CARF-Vertragsgesetz ist auf 23:25 Uhr gerückt. Der Finanzausschuss des Bundestages berät am Vormittag des 7. Oktober abschließend über das CARF-Vertragsgesetz und den Linken-Antrag. Quellen [117], [115], [119]

Am 8. Oktober hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Grünen „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (Drucksache 21/5752), der die Haltefrist mit Stichtag 31. Dezember 2025 abschaffen und Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz belegen wollte, in zweiter und dritter Beratung abgelehnt: in namentlicher Abstimmung mit 132 Ja- gegen 445 Nein-Stimmen, wie es der Finanzausschuss im Mai empfohlen hatte. Entgegen der Tagesordnung, die namentliche Abstimmungen nur für drei Immobilien- und Erbschaftsteuervorlagen angekündigt hatte, wurden alle sieben Vorlagen der Grünen namentlich abgestimmt. Die am Abend veröffentlichte Stimmliste zeigt: Mit Ja stimmten alle anwesenden Abgeordneten von Grünen und Linken sowie zwei Fraktionslose, mit Nein alle anwesenden Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und AfD; kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, 53 gaben keine Stimme ab. Das Stimmverhalten jedes Abgeordneten steht seitdem auf seiner Seite in der Abgeordneten-Datenbank; eine Ja-Stimme zählt dort als eigene Aussage mit dem Wert des Entwurfs, eine Nein-Stimme wird angezeigt, aber nicht gewertet (Begründung). Den Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (21/5824) lehnte das Plenum per Handzeichen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen Grüne und Linke ab; der Finanzausschuss hatte ihn am 7. Oktober mit derselben Mehrheit zur Ablehnung empfohlen und zugleich die Annahme des CARF-Vertragsgesetzes 21/7195 gegen die Stimmen der AfD; das Plenum hat es in der Nacht zum 9. Oktober mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken gegen die AfD angenommen. In der Debatte dazu sagte Georg Günther (CDU/CSU) nach Blocktrainer: „Ein überzeugender Grund für einen Systemwechsel ist nicht erkennbar. Kryptowerte sind keine klassischen Wertpapiere."; die Abschaffung der Haltefrist würde langfristiges Sparen unattraktiver machen, Alt- und Neubestände, Nachweise und Altverluste schüfen zusätzliche Komplexität, „Steuertransparenz ja, aber keine Verschärfung um ihrer selbst willen". Jörn König (AfD) lehnte das Abkommen wegen des Datenaustauschs mit Staaten ohne EU-Datenschutzniveau ab und sagte: „Die einjährige Haltefrist bleibt und Krypto wird nicht schlechter behandelt als andere Anlagen." Im Bericht dazu nennt die CDU/CSU-Fraktion die vom Linken-Antrag geforderte sofortige Änderung der Krypto-Besteuerung einen Bruch der „steuerlichen Systematik", die SPD begrüßt den Referentenentwurf, die AfD nennt die Steuerfreiheit nach einem Jahr „kein Privileg, sondern Systemlogik", die Grünen halten eine Regelung in §23 EStG „rechtspolitisch für konsistenter" als die Abgeltungsteuer, und die Linke nennt die Abgeltungsteuer langfristig „nur ein Zwischenschritt". In der Debatte sagte Parsa Marvi (SPD) nach dem Textarchiv des Bundestages, die SPD teile ausdrücklich das Ziel, bei Kryptowährungen für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, und begrüße den Referentenentwurf des Finanzministeriums. Für die Union nannte Olav Gutting die Steuerfreiheit nach Ablauf der Frist „keine exotische Sonderbehandlung für Kryptowährungen", sie entspreche „der Grundentscheidung des Steuerrechts bei privaten Veräußerungsgeschäften"; eine Debatte darüber sei zulässig, müsse aber „offen und systematisch für vergleichbare Fälle" geführt werden und „nicht punktuell". Fritz Güntzler sagte, die Überführung der Kryptowerte in die Kapitaleinkünfte wie früher bei Aktien und Termingeschäften werde „auch in der Koalition" diskutiert; man müsse aber sehen, ob gegenüber Edelmetallen und Fremdwährungsgeschäften „nicht eine neue Gerechtigkeitslücke" entstehe, und es gebe „ein erhebliches Vollzugsdefizit". Lukas Krieger (CDU/CSU) warnte vor neuen Gerechtigkeitslücken „im Vergleich zur Besteuerung von Fremdwährungen, Edelmetallen und Wertpapieren". Keiner der drei schloss eine Zustimmung der Fraktion zum Regierungsentwurf aus. Max Lucks (Grüne) bezifferte die Mehreinnahmen ohne Verlustverrechnung auf bis zu 5 Milliarden Euro, Isabelle Vandre (Linke) forderte erneut ein Handelsverbot für „ökologisch schädliche Coins". Ein neuer Antrag der Grünen (21/8379) wiederholt die Forderung, Kryptogewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern, und ging an den Finanzausschuss. Zuvor hatte der Bundestag das Einkommensteuerreformgesetz 2027 und das Jahressteuergesetz 2026, beide ohne Krypto-Regelung, in erster Lesung an den Finanzausschuss überwiesen. Über den Krypto-Entwurf der Bundesregierung ist damit nichts entschieden; seine Kabinettbefassung ist weiter für den 14. Oktober vorgesehen. Quellen [132], [133], [134], [137], [138], [115], [21]

Zum 9. Oktober liegt die Vorabfassung des Plenarprotokolls 21/99 vor (190 Seiten; die Seiten des späten Abends mit dem CARF-Punkt fehlen noch, die endgültige Fassung folgt am 13. Oktober). Sie bestätigt die Zahlen der namentlichen Abstimmung (577 abgegebene Stimmkarten, 132 Ja, 445 Nein, keine Enthaltung), nennt für den Linken-Antrag die Gegenstimmen von Grünen und Linken und enthält keine Erklärungen nach §31 der Geschäftsordnung; die Wortlaute der Reden stehen seitdem auf den Detailseiten der Abgeordneten. Ebenfalls zum 9. Oktober berichtet BTC-ECHO aus weiteren Stellungnahmen zum Referentenentwurf: Der Digitalverband Bitkom nennt die geltende Frist „eine nachvollziehbare Differenzierung zwischen kurzfristigen Realisierungen und langfristigem Halten", warnt bei der 50-Prozent-Ersatzbemessung vor einem „deutlich überhöhten Steuerabzug" und schlägt vor, Neuregelung und Steuerabzug einheitlich zum 1. Januar 2028 anzuwenden; der Blockchain Bundesverband empfiehlt in seiner am 7. Oktober veröffentlichten Stellungnahme, „am geltenden Recht festzuhalten und zunächst die DAC8-Daten auszuwerten"; das Finanzministerium wollte sich gegenüber BTC-ECHO „aufgrund der laufenden regierungsinternen Abstimmungen" nicht zum Erfüllungsaufwand äußern. Quellen [132], [135], [136]

Am 12. Oktober hat der Petitionsausschuss die Petition 201716 in öffentlicher Sitzung beraten. Die Petentin Nicole Nowak, begleitet vom Steuerberater Ingo Heuel, warb für den Erhalt der Frist: Die Reform entlaste kurzfristige Spekulanten mit hohem Einkommen und belaste langfristige Sparer, für Mehreinnahmen von weniger als 0,1 Prozent der Steuereinnahmen bei unbeziffertem Aufwand; warum Gold die Frist behalten solle, Bitcoin aber nicht, begründe der Entwurf nicht. In zwei Fragerunden kamen Heiko Hain (CDU/CSU), Dirk Brandes (AfD), Ruppert Stüwe (SPD), Max Lucks (Grüne) und Isabelle Vandre (Linke) zu Wort, die meisten Fragen gingen an das Finanzministerium. Dessen Vertreter sagten, es gehe nicht um einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel, sondern um eine rechtssichere Einordnung; Kryptowerte entsprächen eher Kapitalanlagen, eine Sonderregel in §23 werde der Frage nicht gerecht. Der Entwurf befinde sich „aktuell in der Ressortabstimmung“, deren Ergebnis „in der Sache auch abzuwarten“ bleibe. Hain wollte wissen, warum es einen Paradigmenwechsel brauche, ob das Ministerium auch die übrigen privaten Veräußerungsgeschäfte anders besteuern wolle und ob es Ausweichbewegungen etwa in Gold eingerechnet habe; darauf sagte der zuständige Referatsleiter, nach Auswertung der Verbändestellungnahmen nehme er zur Kenntnis, dass es „auch dann eine Möglichkeit gäbe, eher noch Richtung Gold auszuweiten“; es gebe „viele Vorschläge, die aktuell im Raum sind“. Stüwe fragte, wie sich Kryptowerte von Gold und Devisen unterscheiden und ob nicht alles gleich besteuert werden sollte. Lucks hält die Regelung in §23 für „grundsätzlich sinnvoll“, will dort aber die Frist streichen und fragte, warum das Ministerium stattdessen den Weg über §20 gehe; in der zweiten Runde antwortete der Referatsleiter, auch wer mit ETFs fürs Alter vorsorge, werde besteuert, es gebe private Altersvorsorgeprodukte, „die vom Staat gefördert werden, und die sollen dann genutzt werden“; die Frist in §23 nur für Kryptowerte abzuschaffen, fiele schwer, und dann stelle sich die Frage, „ob das die Politik wünscht, dass man dann im Bereich 23 gar keine Haltefrist mehr hat“. Brandes plädierte dafür, „dass der Eingriff in die private Vorsorge unterbleibt“; Vandre nannte die geltende Regel eine „steuerliche Bevorteilung“ auch von Meme- und Privacy-Coins. Eine Entscheidung fiel nicht, seine Empfehlung an den Bundestag beschließt der Ausschuss später. Heuel nannte den Entwurf danach gegenüber BTC-ECHO „überhaupt noch nicht beschlussreif“. Die Aufzeichnung steht dauerhaft in der Mediathek des Bundestages (die Petition bis Minute 38), dazu der Bericht im Textarchiv; unser Material zur Anhörung: Faktenblatt (PDF, eine Seite) und Drei Fragen an die Bundesregierung (PDF), gemeinfrei. Quellen [140], [141], [120]

Am 13. Oktober ist die endgültige Fassung des Plenarprotokolls 21/99 erschienen (268 statt 190 Seiten). Sie enthält jetzt auch die Debatte über das CARF-Vertragsgesetz vom späten Abend des 8. Oktober und die zu Protokoll gegebenen Reden. Für die SPD nannte Jens Behrens die Besteuerung von Kryptowerten den „nächsten richtigen Schritt“: Gewinne sollen der Kapitalertragsteuer unterliegen, „und die derzeit geltende Steuerbefreiung nach einem Jahr Haltedauer soll entfallen“, umgesetzt „noch in diesem Jahr“. Die Sätze von Georg Günther (CDU/CSU) und Jörn König (AfD) zur Haltefrist, bisher nach Videoausschnitten zitiert, stehen dort im amtlichen Wortlaut. In seiner zu Protokoll gegebenen Rede schreibt Heiko Hain (CDU/CSU), die geltende Regelung habe „einen guten Grund“ und füge sich in die steuerliche Systematik ein; eine Änderung würde „die Axt an die grundlegende steuersystematische Behandlung von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG legen“, im parlamentarischen Verfahren gebe es „noch Gesprächsbedarf“. Max Lucks (Grüne) verlangt zu Protokoll einen „konsequenter“ gefassten Stichtag beim Bestandsschutz und lehnt die Verrechnung von Kryptoverlusten mit Aktiengewinnen ab; Isabelle Vandre (Linke) fordert „viel stärkere Reglementierungen von Krypto insgesamt“. Alle Wortlaute stehen in der Abgeordneten-Datenbank. Quellen [132], [137], [138] Ebenfalls am 13. Oktober warnt Daniel Eckert in einem Kommentar in der WELT, der Eingriff in §23 EStG sei der „erste Dominostein“: Wer Kryptowerte herauslöse, müsse erklären, warum Gold weiter in §23 EStG bleiben solle. Quelle [142] Am Nachmittag teilt der frühere FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler auf X mit, die Abschaffung der Haltefrist sei „noch in der Ressortabstimmung und kommt morgen nicht ins Kabinett“; BTC-ECHO berichtet unter Berufung auf ihn, der Kabinettstermin sei „vorerst geplatzt“. Eine Quelle nennt Schäffler nicht; bestätigt hat die Absetzung die Kabinettssitzung am 14. Oktober. Von der laufenden Ressortabstimmung hatten schon die Vertreter des Ministeriums in der Anhörung am 12. Oktober gesprochen. Quellen [143], [140]

Am 14. Oktober hat das Bundeskabinett in seiner 62. Sitzung nicht über den Krypto-Entwurf beraten; in der Liste der Ergebnisse kommt er nicht vor, wie Frank Schäffler am Vortag angekündigt hatte. Die Vorhabenseite des Finanzministeriums nennt weiter keinen Termin, eine Mitteilung zum Entwurf gab es nicht; er bleibt ein Referentenentwurf in der Ressortabstimmung. Bis zum Kabinettsbeschluss kann er sich noch ändern, und bis dahin entscheiden die Minister der Union mit. Quellen [144], [143], [125] Auf die Frage von Blocktrainer, ob die Befassung verschoben sei, warum und ob es einen neuen Termin gebe, antwortet die Pressestelle des Finanzministeriums nur: „Die regierungsinternen Abstimmungen dazu laufen. Ich bitte um Verständnis, dass wir uns noch nicht näher äußern können.“ In der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung kam das Thema nach dem Bericht nicht vor. Quelle [145] Am Abend berichtet t-online über ein Positionspapier des Wirtschaftsrats der CDU, das die Reform ablehnt; der Wirtschaftsrat hat es am 15. Oktober selbst veröffentlicht. Generalsekretär Wolfgang Steiger: „Bei der geplanten Reform der Kryptobesteuerung stehen Aufwand und erwarteter Ertrag in keinem überzeugenden Verhältnis, da die praktische Umsetzung Finanzämter, Unternehmen und Anleger vor große Herausforderungen stellt.“ Der Verband kritisiert außerdem, dass die Abgeltungsteuer ohne Haltefrist kurzfristige Spekulation begünstige und langfristiges Halten, etwa zur Altersvorsorge, benachteilige, und sieht in der Reform eine Steuererhöhung entgegen dem Versprechen von CDU und CSU. Quelle [146]

Am 16. Oktober hat der Bundesrat in seiner 1069. Sitzung (TOP 22) zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 Stellung genommen. Der Vorschlag seines Finanzausschusses, über dieses Gesetz die zehnjährige Veräußerungsfrist für Immobilien in §23 EStG zu streichen (Nr. 2 der Empfehlungen, siehe 5. Oktober), fand im Plenum keine Mehrheit. Angenommen wurden nur Nr. 1 zu den Sonn- und Feiertagszuschlägen und die Punkte zur Gewerbesteuer für Rechenzentren, darunter ein Antrag Hessens. Kryptowerte kamen weder in der Stellungnahme noch in der Debatte vor; der Parlamentarische Staatssekretär Michael Schrodi sprach für das Finanzministerium nur über die Entlastungen und bat um eine zügige Beratung, damit sie zum 1. Januar 2027 greifen. Für die Haltefrist heißt das: Die Länderkammer hat die Systematik des §23 EStG bei Immobilien nicht angetastet, und ihre Stellungnahme zum möglichen Trägergesetz enthält keine Forderung zu §23. Der Krypto-Entwurf selbst ist weiter nicht vom Kabinett beschlossen; einen neuen Termin gibt es nicht. Quellen [147], [128]

Am 19. Oktober bestätigt Regierungssprecher Stefan Kornelius in der Regierungspressekonferenz, dass das Kabinett am 21. Oktober „wegen der Herbstferien“ nicht tagt; die Kabinettsplanung sei „bis zum Ende des Jahres auch vollgepackt“. Nach dem Krypto-Entwurf fragte dort niemand. Quelle [149] Frank Schäffler nennt am selben Tag auf X den 28. Oktober als frühesten regulären Termin für den Entwurf, der weiter in der Ressortabstimmung stecke. Am 20. Oktober schreibt er: „Am 28.10. kein Kabinettsbeschluss zur #Haltefrist, und auch im November ist keiner vorgesehen.“ Eine Quelle nennt er nicht. Blocktrainer veröffentlicht dazu einen Auszug aus der vorläufigen Kabinettzeitplanung für den 28. Oktober: Vom Finanzministerium stehen dort nur die Gegenäußerungen der Bundesregierung zu den Stellungnahmen des Bundesrates zum FAG-Änderungsgesetz 2026 und zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, der Krypto-Entwurf nicht. Für November gibt es nur Schäfflers Angabe. Amtlich ist beides nicht, die Bundesregierung veröffentlicht ihre Kabinettsplanung nicht, und nach dem Hinweis auf dem Auszug können sich Termine „jederzeit verschieben“. Bleibt es dabei, verstreicht Ende Oktober die Frist, bis zu der ein eigener, eilbedürftiger Regierungsentwurf beschlossen sein müsste, um noch zum 1. Januar 2027 Gesetz zu werden; für diesen Termin blieben dann ein Änderungsantrag der Koalition in einem laufenden Steuergesetz oder ein Fraktionsentwurf (siehe FAQ zum Verfahren). Beschlossen ist nichts, und bis zu einem Kabinettsbeschluss entscheiden die Minister der Union mit. Quellen [150], [147], [118]

Sieben Argumente für den Erhalt

  1. 01

    Gleichbehandlung mit anderen Wirtschaftsgütern

    Gold, Antiquitäten, Briefmarken: ein Jahr halten, danach steuerfrei. Bitcoin und vergleichbare Kryptowerte sind nach §23 EStG dieselbe Kategorie. Strukturell ist Bitcoin Gold näher als Aktien: ein knappes, algorithmisch auf 21 Millionen Einheiten begrenztes Gut ohne Emittenten, ohne haftende Instanz und ohne Insolvenzrisiko eines Dritten. Wer Bitcoin schlechter behandelt als Gold, muss das vor Art. 3 Abs. 1 GG sachlich rechtfertigen. Das BVerfG hat im Pendlerpauschalen-Urteil 2008 (2 BvL 1/07) festgehalten, dass eine einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig durchgehalten werden muss; rein fiskalische Zwecke wie Einnahmenerhöhung genügen ausdrücklich nicht. Quelle [14] Diese Bindung gilt innerhalb einer Belastungsentscheidung; einen Systemwechsel, wie 2009 bei Aktien, darf der Gesetzgeber grundsätzlich vornehmen. Dass die Herausnahme allein der Kryptowerte aus §23 EStG ohne tragfähigen Grund und damit verfassungswidrig wäre, ist deshalb eine Rechtsmeinung, keine entschiedene Rechtslage. Der Referentenentwurf begründet die Sonderregel mit Kapitalanlage, spekulativer Nutzung, Liquidität und fehlender Abnutzung. Der Steueranwalt Ingo Heuel hält dagegen, dass jedes dieser Kriterien auch auf Gold zutrifft, das ebenso wie Fremdwährungsbestände in §23 EStG bleibt, und dass Bitcoin ohne Emittenten, Schuldner und Zinsanspruch gerade nicht in die Kategorie der Kapitaleinkünfte passt. Quelle [91] Die Aussichten einer Verfassungsbeschwerde schätzt Heuel nüchtern ein: Der Gesetzgeber habe einen weiten Spielraum, das Gericht prüfe nur die Grenze zur Willkür, und der Weg eines einzelnen Anlegers über Einspruch, Finanzgericht und Bundesfinanzhof dauere Jahre. Quelle [129] Wohin die Gleichbehandlungslogik führt, spricht ein Befürworter der Reform selbst aus: Die F.A.Z. fordert in ihrem Kommentar vom 13. September 2026, die Steuerfreiheit nach einem Jahr auch für Gold, Kunst und andere Sachwerte zu streichen und Immobiliengewinne nach zehn Jahren zu besteuern. Quelle [99] Die Gegenposition vertritt der WELT-Finanzredakteur Daniel Eckert am 13. Oktober 2026, einen Tag nach der Anhörung, in der das Finanzministerium eine Ausweitung „Richtung Gold“ als Möglichkeit nannte: „Wer heute den Sonderfall Krypto schafft, wird morgen die Ausnahme bei Gold begründen müssen.“ Betroffen wären auch physisch hinterlegte Gold-ETPs, deren Attraktivität auf der steuerlichen Gleichstellung mit physischem Gold beruht. Quellen [142], [140]

    Weiterlesen: Haufe, „Private Veräußerungsgeschäfte – Zusammenfassung"

  2. 02

    Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot

    Wer Bitcoin erworben hat, durfte sich auf die geltende Einjahresfrist verlassen: BMF-Position seit 2013, Schreiben 2022 und 2025, BFH-Urteil 2023. Eine Verschärfung mit Wirkung auf bereits gehaltene Bestände wäre eine unechte Rückwirkung. Die hält das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich für zulässig, zieht aber eine feste Grenze: Nach dem Beschluss vom 7. Juli 2010 (2 BvL 14/02, BVerfGE 127, 1) zur nachträglichen Verlängerung der Spekulationsfrist ist eine solche Verschärfung nichtig, soweit sie Wertzuwächse erfasst, die bis zur Verkündung nach alter Rechtslage bereits steuerfrei realisiert worden sind oder hätten realisiert werden können. Quelle [4] Der Referentenentwurf trägt dem mit seinem Stichtag dem Grundsatz nach Rechnung. Die Probleme liegen in den Lücken: Staking- und Lending-Erträge aus Altbeständen fallen ab 2027 unter das neue Recht, für Schenkung und Erbfall fehlt eine Regel, und wer den Anschaffungszeitpunkt nicht belegen kann, dem zieht die Plattform zunächst Steuer auf 50 Prozent des Erlöses ab, auch wenn er einen längst steuerfreien Altbestand verkauft. Quellen [91], [116]

    Steuerrechtler Dr. Ingo Heuel (Kanzlei LHP Gruppe) ordnet die Lage gegenüber Blocktrainer ein: Wenn die geplante Anpassung Coins erfassen sollte, die nach alter Rechtslage bereits steuerfrei waren, sei das verfassungsrechtlich nicht ohne hinreichende Übergangsregelung möglich. Solange das BMF die Reform lediglich als „Anpassung" beschreibe, ohne diese Problematik zu adressieren, bleibe „ein zentrales verfassungsrechtliches Problem bislang unbeantwortet". Quelle [19]

    Weiterlesen: LTO, „BVerfG zu unechter Rückwirkung von Steueränderungen"

  3. 03

    Anreiz zur Selbstverwahrung

    Wer Bitcoin ein Jahr in der eigenen Hardware-Wallet hält, kann heute danach steuerfrei verkaufen. Die Frist belohnt damit das langfristige Halten in eigener Verwahrung, bei dem kein Dritter die Schlüssel hat. Verborgen bleibt dabei nichts: Nach der EU-Richtlinie DAC8 melden Krypto-Dienstleister seit 2026 Käufe, Verkäufe und auch Übertragungen auf nicht verwahrte Wallet-Adressen an die Steuerbehörden, und bei Übertragungen von mehr als 1.000 Euro an eine selbstverwahrte Adresse muss der Anbieter nach der Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113 prüfen, ob die Adresse dem Kunden gehört. Quellen [13], [123] Der Entwurf besteuert Selbstverwahrung genauso wie Börsenbestände, legt Selbstverwahrern aber die schwerste Nachweislast auf: Wer später über eine inländische Plattform verkauft, muss Anschaffungszeitpunkt und Preis lückenlos belegen, sonst zieht die Plattform Steuer auf 50 Prozent des Erlöses ab. Quellen [91], [111]

    Weiterlesen: Blocktrainer, „Krypto-Überwachung: Was sich durch DAC 8 ab 2026 ändert"

  4. 04

    Internationale Wettbewerbsfähigkeit

    Tschechien: 0 % nach drei Jahren Haltedauer (seit Februar 2025, Gesetz unterzeichnet am 6. Februar 2025), bis zu einer gemeinsamen Obergrenze mit Wertpapiererlösen von 40 Millionen Kronen. Schweiz: private Kapitalgewinne steuerfrei, solange kein gewerbsmäßiger Handel vorliegt; dafür erheben die Kantone eine Vermögensteuer, die auch Kryptowerte erfasst. Portugal: 0 % nach 365 Tagen, 28 % bei früherem Verkauf. Bei 100.000 Euro Bitcoin-Gewinn fällt in diesen drei Ländern nach Ablauf der Frist keine Einkommensteuer an. Nach Abschaffung der deutschen Frist wären es je nach Reformmodell bis zu 47.475 Euro (persönlicher Spitzensteuersatz von 45 Prozent, der erst oberhalb der Reichensteuer-Schwelle greift, plus Solidaritätszuschlag; nach der Abgeltungsteuer-Linie des Kabinetts wären es 26.375 Euro). Quellen [10], [11], [12], [122] Zur Ehrlichkeit gehört: Österreich, das Vorbild der Reform, sowie Frankreich, Italien, Spanien, Dänemark und Norwegen besteuern private Kryptogewinne ohne Haltefrist. Quellen [47], [122]

    Die zeitliche Differenzierung ist dabei kein Sonderweg kleiner Nachbarländer, sondern in den größten Kapitalmärkten etabliert. Die USA besteuern Gewinne aus Kryptowerten, die länger als ein Jahr gehalten wurden, mit ermäßigten Long-Term-Sätzen von 0, 15 oder 20 Prozent statt mit dem regulären Einkommensteuertarif von bis zu 37 Prozent; maßgeblich ist allein die Haltedauer von mehr als einem Jahr. Quelle [68] Japan wiederum, mit Sätzen von bis zu 55 Prozent bisher einer der härtesten Besteuerer von Kryptogewinnen, hat Mitte Juli 2026 per Parlamentsbeschluss Kryptowerte als Finanzprodukte eingestuft und damit den Weg zu einer pauschalen Gewinnsteuer von 20 Prozent frei gemacht; in Kraft treten soll die neue Besteuerung nicht vor 2027. Während Deutschland die Belastung langfristiger Anleger erhöhen will, bewegt sich eine der größten Volkswirtschaften der Welt in die Gegenrichtung. Quelle [69]

    Weiterlesen: Blocktrainer, „Tschechien: Bitcoin-Gewinne nach 3 Jahren steuerfrei"

  5. 05

    Verwaltungspraktikabilität

    Die Einjahresfrist ist eine saubere Schwelle: Wer länger hält, braucht keine Einzelnachweise. Ihr Wegfall macht jeden Tausch von Neubestand dauerhaft steuerpflichtig, auch nach Jahren: jede Lightning-Mikrozahlung, jeden DeFi-Swap, jeden Verkauf. Staking-Erträge sind dagegen schon heute beim Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (§22 Nr. 3 EStG; steuerfrei nur, solange alle Einkünfte dieser Art zusammen unter 256 Euro im Jahr bleiben). Quelle [121] Finanzämter und Steuerpflichtige bekämen einen Berg von Erklärungs- und Prüfungspflichten, deren Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Steueraufkommen steht. Genau davor warnt auch der Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, Markus Deutsch, in der F.A.Z.: Es gebe „eine extreme Verästelung in der Kryptowelt" mit tausenderlei Arten, wie Gewinne zufließen können; viele Sachverhalte ließen sich erst nach Jahren klären, was heute durch die Steuerfreiheit jenseits der Frist oft gar nicht relevant werde. „Wenn Klingbeil seine Pläne durchzieht, wird es viel mehr Zweifelsfragen und damit vor Finanzgerichten auszutragende Streitfälle geben." Quelle [56] Eric Demuth, Mitgründer der österreichischen Krypto-Börse Bitpanda, bezeichnete die analoge Reform in Österreich rückblickend als „extrem dumme Entscheidung", vor allem Bürokratie und Komplexität für Anleger, kaum zusätzlicher Nutzen für den Staat. Quelle [16] Die österreichischen Zahlen bestätigen das: Dort brachte die Krypto-Kapitalertragsteuer im starken Kryptojahr 2024 exakt 33,84 Millionen Euro über den verpflichtenden Steuerabzug der inländischen Anbieter ein, das sind 0,57 Prozent des gesamten österreichischen Kapitalertragsteuer-Aufkommens; so weist es die Anfragebeantwortung des Finanzministeriums an das österreichische Parlament vom Juli 2025 aus. Auf die deutsche Bevölkerung hochgerechnet wären das gut 300 Millionen Euro, ein Bruchteil der vom Bundesfinanzministerium erhofften Milliardenbeträge. Quellen [24], [47]

    Der Vollzug ist dabei keine Nebenfrage, sondern ein eigenes verfassungsrechtliches Risiko. Das Bundesverfassungsgericht hat 2004 die Besteuerung von Wertpapier-Spekulationsgeschäften nach §23 EStG für die Jahre 1997 und 1998 für nichtig erklärt, weil die Norm strukturell nicht durchsetzbar war: Eine Steuer, die faktisch nur die Ehrlichen trifft, verstößt gegen den Gleichheitssatz. Quelle [46] Der Bundesfinanzhof hat 2023 für Kryptowerte ein solches strukturelles Vollzugsdefizit verneint, und zwar für das Streitjahr 2017, also gerade unter Geltung der Einjahresfrist. Quelle [3] Fällt die Frist, wird jeder Veräußerungsvorgang dauerhaft steuerpflichtig, auch aus Selbstverwahrung und über Auslandsplattformen, die keiner deutschen Meldepflicht unterliegen. Wie schlecht sich das durchsetzen lässt, ist inzwischen empirisch untersucht: In Norwegen deklarieren rund 88 Prozent der Krypto-Halter ihre Bestände nicht, in Dänemark geben über 90 Prozent der Krypto-Anleger ihre Krypto-Einkünfte nicht an, und dort wichen Anleger nach Einführung inländischer Meldepflichten nachweislich auf ausländische Plattformen aus. Quelle [48] Der Gesetzgeber würde eine bewährte, vollziehbare Regel gegen eine eintauschen, deren Durchsetzungsprobleme international dokumentiert sind. Der Entwurf selbst schafft neue Komplexität: Alt- und Neubestände in derselben Wallet folgen dauerhaft verschiedenen Einkunftsarten, Verrechnungskreisen und Nachweisregeln, Altverluste aus §23 EStG bleiben ohne Brücke zu den neuen Gewinnen, und der Erfüllungsaufwand ist im Entwurf nicht beziffert. Quelle [91]

    Weiterlesen: CoinTracking, „DeFi Steuern in Deutschland – Der ultimative Guide"

  6. 06

    Die Milliarde, die nicht da ist

    Der Eckwertebeschluss nannte zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen jährlich, die BMF-Präsentation zum Regierungsentwurf vom 6. Juli 2026 beziffert eine Milliarde Konsolidierungsbeitrag für 2027 und bis zu drei Milliarden in der Finanzplanung bis 2030. Alle diese Zahlen gelten aber für Krypto-Besteuerung und die Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität zusammen. Quelle [33] Den reinen Bitcoin-Anteil hat das BMF bis heute nicht beziffert. Vor jeder Verschärfung gegen Privatanleger gehört auf den Tisch: Welcher Teil kommt aus DAC8 (zentrale Börsen ab 2026), welcher aus gewerblichen Aktivitäten, und welcher Rest bleibt überhaupt für die Frist-Abschaffung übrig? Die F.A.Z. zieht am 1. August 2026 die Bilanz dieser Zahlenreihe: Binnen weniger Wochen sei die Hälfte der erwarteten Mehreinnahme „dahingeschmolzen", und ein Gesetzentwurf sei „immer noch nicht in Sicht". Quelle [56]

    Dass statische Aufkommensrechnungen die Wirklichkeit verfehlen, ist gut belegt. Als Deutschland 2009 die Spekulationsfrist für Wertpapiere abschaffte, zogen Anleger massenhaft Verkäufe vor: An den letzten beiden Handelstagen 2008 stieg die Aktiennachfrage um 160 Prozent, mit einem kurzfristigen Kursaufschlag von 7,4 Prozent. Quelle [51] Danach greift der Lock-in-Effekt: Wer auf jeden Gewinn dauerhaft Steuern zahlen muss, verkauft seltener; für das deutsche §23-Regime ist genau das aus den Einkommensteuerdaten nachgewiesen. Quelle [50] Die US-Forschung beziffert die Folge solcher Verhaltensreaktionen: Von statisch gerechneten Mehreinnahmen einer Kapitalertragsteuer-Erhöhung bleibt real nur etwa ein Drittel übrig. Quelle [52] Für die deutsche Krypto-Reform hat bislang kein unabhängiges Forschungsinstitut, weder ifo noch ZEW noch DIW, eine eigene Aufkommensschätzung vorgelegt; auch eine wissenschaftliche Ex-post-Evaluation der österreichischen Reform von 2022 existiert nicht. Die Milliardenannahme des Haushalts steht damit ohne wissenschaftliche Grundlage da. Inzwischen liefert das Finanzministerium selbst eine Zahl: Der Referentenentwurf von Mitte August, über den die WELT am 8. September 2026 berichtet hat, erwartet 160 Millionen Euro Mehreinnahmen im Jahr 2028 und rund 350 Millionen Euro pro Jahr bis 2031, davon für den Bund anfangs 75 Millionen Euro; ein Bruchteil der Milliarde, die der Haushalt 2027 für Krypto-Besteuerung und Steuerkriminalität zusammen ansetzt. Quelle [86] Die Jahresreihe des Entwurfs lautet nach der Auswertung von „Der Betrieb": 2027 null, 2028 160, 2029 305, 2030 325 und 2031 350 Millionen Euro; der Erfüllungsaufwand ist mit „folgt" vermerkt. Quelle [103] Selbst diese Summe steht auf tönernen Füßen, weil die Reform an anderer Stelle Einnahmen kostet, die der Staat heute schon hat: Gewinne aus Verkäufen innerhalb der Jahresfrist unterliegen heute dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent, künftig nur noch 25 Prozent; die erhoffte Kompensation aus Langfristbeständen bleibt aus, solange deren Halter nicht verkaufen. Quellen [102], [103]

    Die Rechnung hat zudem eine zweite, gern übersehene Seite: Eine unbefristete Steuerpflicht wirkt symmetrisch. Wo jeder Gewinn dauerhaft steuerpflichtig ist, werden auch Verluste dauerhaft steuerlich geltend gemacht, und Kryptomärkte durchlaufen regelmäßig ausgeprägte Abschwünge. Österreichs Steuerdaten zeigen die Größenordnung: Im Einführungsjahr 2022 standen 35,6 Millionen Euro erklärten Krypto-Einkünften bereits 23,4 Millionen Euro erklärte Verluste gegenüber; 2023 schrumpften die erklärten Einkünfte nach noch unvollständigen Erklärungsdaten auf 14,6 Millionen Euro. Quelle [47] Ein Aufkommen, das in guten Jahren klein ausfällt und in schlechten Jahren von der Verlustverrechnung aufgezehrt wird, steht dauerhaftem Prüf- und Verwaltungsaufwand für jede einzelne Transaktion gegenüber. Der Regierungsentwurf zum Haushalt lässt die Verlustverrechnung offen; der Referentenentwurf belässt es nach seiner Begründung bei den Verlustverrechnungsbeschränkungen beider Regime. Nach den Analysen von Heuel und Winheller heißt das: Neubestände fallen in den Verrechnungskreis des §20 Abs. 6 EStG, ohne Brücke für Altverluste aus §23 EStG und ohne Verrechnung von Aktienverlusten mit Kryptogewinnen (§20 Abs. 6 Satz 4 EStG); umgekehrt könnten Kryptoverluste auch Aktiengewinne mindern. Vgl. Quellen [30], [34], [125], [91], [96], [124]

    Weiterlesen: t3n, „Bund greift nach Kryptogewinnen"

  7. 07

    Geldwäsche-Argument trägt nicht

    Laut Chainalysis Crypto Crime Report 2025 entfielen 2024 nach erster Schätzung 0,14 Prozent des zugeordneten On-Chain-Transaktionsvolumens auf illegale Aktivität (2023: 0,61 Prozent). Der Wert ist eine Untergrenze: Chainalysis erwartet, dass er mit weiteren Zuordnungen steigt, hält aber fest, dass diese Anteile historisch unter einem Prozent bleiben. Bitcoin-Transaktionen sind nicht anonym, sondern pseudonym: jede ist in der Blockchain dauerhaft dokumentiert. Mit DAC8 sind ab 1. Januar 2026 zentralisierte Krypto-Dienstleister gegenüber den Steuerbehörden meldepflichtig. Eine Verschärfung der Haltefrist trägt zur Geldwäsche-Bekämpfung nichts bei; sie trifft Privatanleger, die ohnehin auf legalen Wegen handeln. Quelle [15] Die wissenschaftliche Literatur bestätigt die Größenordnung: Makarov und Schoar beziffern illegale Transaktionen, Betrugsmaschen und Glücksspiel zusammen auf unter drei Prozent des ökonomisch relevanten Bitcoin-Volumens und zeigen, dass ältere, weit höhere Schätzungen auf einer Zuordnungsmethode beruhen, die illegales Volumen systematisch überzeichnet. Quelle [54] Der quellenkritische Bericht des Bitcoin Bundesverbands vom August 2026 referiert dazu den Chainalysis-Report des Folgejahres: Auch 2025 lag der illegale Anteil demnach unter einem Prozent, und davon entfielen 84 Prozent auf Stablecoins, nicht auf Bitcoin. Quelle [70]

    Weiterlesen: Chainalysis, „2025 Crypto Crime Report Introduction"

Sechs Gegenargumente und ihre Antwort

  1. „Die Kryptolücke kostet den Staat Milliarden an Steuerausfällen."

    Die Zahl geht zurück auf eine Studie der Plattform kryptoluecke.de, die von dem Frankfurt-School-Professor Co-Pierre Georg betrieben wird. Die Recherche auf kryptoluege.de zeigt zwei wesentliche Schwachstellen. Erstens: Georg hat nach seinem eigenen Lebenslauf 1,65 Millionen US-Dollar Drittmittel von Krypto-Unternehmen erhalten: 1,1 Millionen von der Algorand Foundation für den Algorand-UCT Innovation Hub (2021 bis 2026), dessen Direktor er ist, 400.000 aus der University Blockchain Research Initiative von Ripple (2021 bis 2026) und 150.000 als Development Grant von AvaLabs (2025 bis 2026); dazu war er von 2019 bis 2022 Mitglied des Economic Advisory Committee der Algorand Foundation und von 2020 bis 2022 Berater für CBDC-Projekte bei Algorand Inc. Quelle [97] Alle drei Geldgeber stehen hinter Proof-of-Stake-Netzwerken, also hinter Kryptosystemen, die mit Bitcoin konkurrieren; die Mittel flossen an Georgs Forschungseinrichtungen, nicht in die Studie selbst, werden dort nach der Recherche von kryptoluege.de aber auch nicht offengelegt. Zweitens: Die zugrundeliegende Blockpit-Studie rechnet 10.000 Wallet-Datensätze auf sieben Millionen Anleger hoch, die Zahl, von der nach Presseberichten auch die Bundesregierung ausgeht ([34]), und arbeitet mit arithmetischen Mittelwerten statt mit Medianen. Beides treibt die behaupteten Steuerausfälle systematisch nach oben. Eine Gesetzesverschärfung sollte auf einer transparenten Datengrundlage stehen. In einer Diskussionsrunde der Frankfurt School am 7. Juli 2026 behauptete Georg zudem, der allergrößte Teil der Bitcoin-Transaktionen diene illegalen Zahlungen; laut Chainalysis lag der Anteil am zugeordneten Volumen 2024 bei 0,14 Prozent (siehe Argument 7). Sebastian Becker vom Blockchain Bundesverband widersprach in derselben Runde: „Ich beklage das Cherry-Picking in der Auswertung der Blockpit-Studie [...]. Sie wissen selber, dass ihre Grundgesamtheit, ihre Datengrundlage nicht repräsentativ ist." Quelle [36] Der Faktencheck des Bitcoin Bundesverbands vom 15. August 2026 kommt bei der Prüfung an den Primärquellen zum selben Befund: Auch die im Gesetzentwurf der Grünen angesetzten Milliardenschätzungen gehen auf diese Blockpit-Hochrechnung zurück, und selbst der Anbieter weist auf deren Grenzen hin. Quelle [70]

  2. „Bitcoin-Anleger sind Spekulanten. Das ist keine Anlage wie Gold."

    Genau diese Frage hat der Bundesfinanzhof 2023 entschieden: Kryptowerte sind nach §23 EStG sonstige Wirtschaftsgüter, dieselbe Kategorie wie Gold und Antiquitäten. Wer Bitcoin schlechter behandeln will als Gold, muss das vor Art. 3 Abs. 1 GG sachlich rechtfertigen. Vgl. Quelle [3] Dass die Frist gerade nicht die Spekulation belohnt, sondern das langfristige Halten, ist zudem empirisch belegt: Eine in Management Science erschienene Auswertung täglicher deutscher Depotdaten zeigt, dass Anleger unter der Einjahresfrist Gewinne gezielt erst nach Ablauf des Jahres realisierten; mit der Abschaffung der Wertpapier-Frist 2009 verschwand dieses langfristige Halteverhalten. Wer die Frist streicht, fördert kurzfristiges Handeln. Quelle [49]

  3. „Aktien-Anleger zahlen immer 25% Abgeltungsteuer. Alles andere ist ungerecht."

    Aktiengewinne fielen bis Ende 2008 selbst unter §23 EStG mit Jahresfrist; erst seit 2009 werden sie nach §20 EStG mit Abgeltungsteuer erfasst, während Gold, Oldtimer und Briefmarken in §23 EStG geblieben sind. Quelle [51] Wer Bitcoin aus Gerechtigkeitsgründen mit Aktien gleichstellen will, müsste dieselbe Frage für Gold und andere Sachwerte beantworten. Diese Konsequenz ziehen bisher nur wenige Befürworter offen, etwa die F.A.Z. in ihrem Kommentar vom 13. September 2026 Quelle [99]; der Referentenentwurf lässt Gold in §23 EStG. Quelle [91] Hinzu kommt ein Konstruktionsfehler: Würde die Frist gestrichen und stattdessen die 25-Prozent-Abgeltungsteuer angewandt, sänke die Last ausgerechnet für kurzfristige Daytrader, die ihre Gewinne heute mit dem höheren persönlichen Steuersatz versteuern, während langfristige Sparer, die bisher nach einem Jahr steuerfrei waren, künftig immer zahlen müssten. Die Reform belohnte damit die Spekulation und bestrafte das Sparen. Quelle [24] Zum selben Befund kommt der Blockchain Bundesverband in seinem Positionspapier vom 6. Juli 2026: „Begünstigt würden also ausgerechnet jene Aktivitäten, die das geltende System bewusst höher belastet." Quelle [35] Wie viele Anleger das trifft, zeigt eine repräsentative Marketagent-Umfrage im Auftrag der Börse Stuttgart: 48 Prozent der deutschen Krypto-Anleger verfolgen eine langfristige Strategie bis hin zur Altersvorsorge, 37 Prozent setzen auf kurzfristiges Trading; bei den 50- bis 59-Jährigen liegt der Anteil der Langfrist-Anleger bei 69 Prozent. Quelle [45] In dieselbe Richtung weisen die amtlichen US-Steuerdaten: Das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen der Steuerpflichtigen, die Krypto-Verkäufe in ihrer Steuererklärung angeben, fiel von 296.000 US-Dollar im Jahr 2013 auf 94.000 US-Dollar im Jahr 2021; der Trend zeigt sich laut der Studie auch am Median. Krypto ist ein Breitenphänomen geworden, keine Nische Vermögender. Quelle [53]

  4. „Andere Länder besteuern Krypto-Gewinne auch direkt."

    Das stimmt für einen Teil Europas: Österreich, das Vorbild der Reform, sowie Frankreich, Italien, Spanien, Dänemark und Norwegen besteuern private Kryptogewinne unabhängig von der Haltedauer. Ein einheitlicher Standard ist das aber nicht. In der Schweiz sind private Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei, sofern kein gewerbsmäßiger Handel vorliegt; dafür erheben die Kantone Vermögensteuer. In Tschechien gilt seit Februar 2025 eine dreijährige Haltefrist, nach deren Ablauf Krypto-Gewinne bis zu einer Obergrenze von 40 Millionen Kronen steuerfrei sind. In Portugal sind sie nach einem Jahr steuerfrei. Deutschland gehört mit seiner Einjahresfrist zu dieser zweiten Gruppe; eine Abschaffung wäre die Entscheidung für das österreichische Modell, keine Angleichung an eine einheitliche internationale Praxis. Auch jenseits der Nachbarschaft ist die zeitliche Differenzierung Standard: Die USA besteuern Kryptogewinne nach mehr als einjähriger Haltedauer ermäßigt, und Japan hat im Juli 2026 die Abkehr von seiner Hochbesteuerung eingeleitet (Argument 4). Vgl. Quellen [47], [122], [10], [11], [12], [68], [69]

  5. „Es geht um die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung."

    Für steuerliche Transparenz sorgt bereits die EU-Richtlinie DAC8, anwendbar seit 1. Januar 2026: Sie verpflichtet Krypto-Dienstleister zum automatischen Meldeaustausch mit den Steuerbehörden, einschließlich der Übertragungen auf selbstverwahrte Adressen; die Geldwäsche-Bekämpfung läuft daneben über das eigenständige EU-Geldwäscherecht, das bei Übertragungen von mehr als 1.000 Euro an eine selbstverwahrte Adresse die Prüfung verlangt, wem sie gehört. Die Haltefrist regelt dagegen nur, wann ein legal erzielter Gewinn steuerfrei ist. Eine Verschärfung von §23 EStG wirkt daher nicht gegen Geldwäsche, sie trifft Privatanleger, die ihre Coins langfristig halten. Vgl. Quellen [13], [123]

  6. „Kryptowerte haben sich weiterentwickelt. Sie wie alle sonstigen Wirtschaftsgüter zu behandeln, ist nicht mehr zeitgemäß."

    So begründet das Bundesfinanzministerium die geplante Ungleichbehandlung auf Nachfrage des ZDF. Steuerrechtlich ist das angreifbar. Eine Ungleichbehandlung braucht nach Art. 3 Abs. 1 GG einen sachlichen Grund, und bloßer Geldbedarf des Fiskus genügt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht. Der Steuerrechtler Dr. Ingo Heuel sieht im Verhältnis zu Fremdwährungen, Gold, Oldtimern oder Kunstgegenständen keinen solchen Grund und hält Klagen für aussichtsreich, falls die Änderung kommt. Das ist eine Rechtsmeinung: Einen Systemwechsel darf der Gesetzgeber grundsätzlich vornehmen, entschieden ist die Frage für Kryptowerte nicht. „Nicht mehr zeitgemäß" ist allerdings eine politische Wertung, kein Rechtsgrund. Quelle [24]

Was passiert nach dem Fax?

Briefe und Faxe an Bundestagsabgeordnete laufen über das Wahlkreisbüro. Die Wirkung steigt deutlich, wenn das Fax vor einem konkreten Verfahrensschritt eingeht. Drei Stationen:

★ Wirkungskette ★
  1. 1.EingangDas Fax landet im Büro des Abgeordneten; wie Bürgerpost dort gesammelt und ausgewertet wird, entscheidet jedes Büro selbst. Zu erwarten ist, dass ein persönlicher, sachlich begründeter Brief aus dem eigenen Wahlkreis eher wahrgenommen wird als ein Formular.
  2. 2.FraktionVor Lesungen und Ausschusssitzungen legt sich die Fraktion auf ihre Linie fest; vorbereitet wird sie von den Berichterstattern im Finanzausschuss. Ziel des Faxes ist, dass dein Abgeordneter das Thema und deine Argumente kennt, bevor dort entschieden wird.
  3. 3.LesungDas Verfahren durchläuft drei Lesungen im Bundestag, die letzte mit Schlussabstimmung. Zwei Wirkungsfenster sind noch offen: bis zum Kabinettsbeschluss über den Krypto-Entwurf, der nicht wie vorgesehen am 14. Oktober gefallen ist (dort entscheiden die Unionsminister mit, ob Stichtag, Bestandsschutz und Nachweisregeln so kommen) und in den Beratungen des Finanzausschusses, sobald der Krypto-Entwurf im Bundestag liegt; sein Zeitplan im Parlament ist offen (siehe FAQ zum Verfahren), Ende November steht zunächst nur die Schlussabstimmung über den Haushalt an. Mit der 3. Lesung des Krypto-Gesetzes ist der Text beschlossen.

In der Aktionsbox oben tragen Mitglieder des Finanzausschusses und des Haushaltsausschusses ein farbiges Badge neben ihrem Namen: diese beiden Gremien entscheiden über die Reform. Ein Fax an den eigenen Direktkandidaten plus ein zweites an ein Ausschuss-Mitglied erhöht die Reichweite spürbar. Wer gezielt sucht: Reiter Schlüssel-Ausschüsse in der Aktionsbox oder die Abgeordneten-Datenbank.

Fragen und Antworten

Was ist die Spekulationsfrist?
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Die in §23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG geregelte Frist, auch Haltefrist oder Jahresfrist genannt, bestimmt, wie lange ein privates Wirtschaftsgut gehalten werden muss, damit der Veräußerungsgewinn steuerfrei ist. Für „andere Wirtschaftsgüter" wie Gold, Kunst oder Bitcoin beträgt sie seit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ein Jahr, vorher waren es sechs Monate. Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Quellen [1], [6]

Warum gilt die Frist auch für Kryptowerte?
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Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) entschieden, dass virtuelle Währungen (Currency Token) wie Bitcoin „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des §23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind. Damit gelten für sie dieselben Regeln wie für andere private Wirtschaftsgüter. Die Finanzverwaltung hatte das schon im BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 so gesehen; maßgeblich ist heute dessen Neufassung vom 6. März 2025. Quellen [3], [2], [121]

Was passiert mit Coins, die ich schon länger als ein Jahr halte?
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Nach dem Kabinettsbeschluss war das offen; der Referentenentwurf des Finanzministeriums, über den die WELT am 8. September 2026 zuerst berichtet und den das Ministerium am 2. Oktober veröffentlicht hat, sieht eine Stichtagsregelung vor: Die Änderungen „erfassen Tauschkryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind"; „für Altbestände finden im Übrigen unverändert die §§ 22 und 23 EStG Anwendung". Der Entwurf war noch nicht im Kabinett und kann sich bis zur Kabinettbefassung noch ändern; am dafür vorgesehenen Termin, dem 14. Oktober, hat das Kabinett ihn nicht beraten, er ist noch in der Ressortabstimmung. Quellen [125], [86], [118] Der Steueranwalt Ingo Heuel nennt nach Lektüre des Entwurfs drei Einschränkungen: Erträge aus Lending und Staking fallen ab 2027 auch bei Altbeständen unter die neue Regel, und die zugeflossenen Coins gelten als Neubestand; für Schenkung und Erbfall sagt der Entwurf nicht, ob Altbestände geschützt bleiben; und wer Altbestände auf eine inländische Plattform überträgt, muss den Anschaffungszeitpunkt nachweisen, sonst zieht die Plattform Steuer auf 50 Prozent des Erlöses ab, korrigierbar erst in der Steuererklärung. Quelle [91] Die WELT weist am 11. September 2026 auf einen zweiten Vorbehalt hin: Ein Bestandsschutz kann später aufgeweicht werden; bei Investmentfonds waren Altanteile nach der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 zunächst unbegrenzt steuerfrei, bis der Gesetzgeber nachträglich eine Obergrenze für die steuerfreien Gewinne einzog. Quelle [95] Das Finanzministerium begründet den Stichtag gegenüber dem SPIEGEL vom 18. September 2026 mit Rechtssicherheit (Anleger sollten schon beim Kauf wissen, mit welchen Steuern sie rechnen müssen) und mit der Befürchtung, dass bei einer Besteuerung alter Bestände auch nachträgliche Verluste geltend gemacht würden; eine andere Behandlung als bei Aktien würde nach Einschätzung des Ministeriums „sicher" beklagt. Quelle [106] Der SPD-Berichterstatter Parsa Marvi hält die Frage dennoch offen: Am 5. Oktober 2026 sagte er, im weiteren Verfahren müsse geprüft werden, „ob und in welchem Umfang Übergangs- und Bestandsschutzregelungen geboten und sinnvoll sind". Quelle [127] Zur Vorgeschichte: Bundesfinanzminister Klingbeil hat sich auf der Bundespressekonferenz am 29. April 2026 und in der schriftlichen BMF-Stellungnahme vom 12. Mai 2026 ausdrücklich nicht festgelegt, ob Altbestände vom Bestandsschutz erfasst werden. Quelle [19] Der am 6. Juli 2026 beschlossene Regierungsentwurf enthält im gesamten Dokument keine Bestandsschutz- oder Übergangsregelung; er sagt nur, Veräußerungsgewinne wären künftig „unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig". Quellen [30], [31] Ein historischer Vergleichsfall stimmt vorsichtig optimistisch: Als 2009 die Spekulationsfrist für Aktien abgeschafft wurde, blieben vor dem Stichtag erworbene Papiere dauerhaft steuerfrei. Genau diese Lösung sieht der Referentenentwurf vor; verbindlich wird sie erst mit dem beschlossenen Gesetz. Quelle [34] Der Blockchain Bundesverband fordert in seinem Positionspapier vom 6. Juli 2026 ausdrücklich, es dürfe „kein rückwirkender Eingriff in bestehende Haltepositionen" erfolgen. Quelle [35] Am 7. Juli 2026 machte der CDU/CSU-Berichterstatter Olav Gutting die erste konkrete Bestandsschutz-Zusage der Union nach dem Kabinettsbeschluss: „Diejenigen, die heute und gestern in Krypto investiert haben, im Vertrauen auf das geltende Recht, die müssen natürlich geschützt bleiben." Die Linke hält dagegen: Isabelle Vandre will die Maßnahmen „sofort mit Verkündung" gelten lassen. Quelle [36] Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion benannte am 10. Juli 2026 gegenüber BTC-ECHO offene Fragen zur Verlustverrechnung und zu Bagatellgrenzen für Kleinanleger und verlangte in einem am 16. Juli 2026 publik gewordenen Statement Übergangsregeln, eine vernünftige Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen. Quellen [39], [43] Ein Ende Juni 2026 kursierendes, in seiner Echtheit unbestätigtes Abgeordnetenschreiben deutet statt eines echten Bestandsschutzes eine bloße Übergangsfrist an, „bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können". Quelle [27] Verfassungsrechtlich ist eine Grenze gezogen: Nach dem BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010 (2 BvL 14/02) ist eine unechte Rückwirkung im Steuerrecht zwar grundsätzlich zulässig, eine Verschärfung darf aber keine Wertzuwächse erfassen, die bis zur Verkündung nach alter Rechtslage bereits steuerfrei realisiert worden sind oder hätten realisiert werden können. Quelle [4] Der Grünen-Entwurf (Drs. 21/5752) sah einen Stichtag 31. Dezember 2025 vor: alle vor diesem Datum erworbenen Coins blieben nach Ablauf der Einjahresfrist steuerfrei. Der Finanzausschuss hat diesen Entwurf am 20. Mai 2026 abgelehnt Quelle [21]; den Bestandsschutz-Stichtag legt die Bundesregierung im Steuergesetzentwurf fest (im Referentenentwurf: 31. Dezember 2026), und der Bundestag kann ihn dort nachverhandeln. Verbindlich ist bis zum beschlossenen Gesetz nichts; der Rechtsanwalt David Hötzel bringt es in seiner Auswertung des Entwurfs auf die Formel, der Bestandsschutz sei „nur Entwurfsinhalt des BMF, keine rechtlich gesicherte Position", Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssten erst noch zustimmen. Quelle [103]

Altbestände sind laut Entwurf geschützt. Was bringt mein Fax jetzt noch?
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Viel, aus fünf Gründen. Erstens ist nichts beschlossen: Der Referentenentwurf ist seit dem 2. Oktober veröffentlicht, war aber noch nicht im Kabinett und kann sich ändern; Die Linke fordert bereits „ein komplettes Ende des Bestandsschutzes", der Grünen-Finanzpolitiker Max Lucks nennt ihn ein „fatales Signal", und der SPD-Berichterstatter Parsa Marvi will im weiteren Verfahren erst prüfen, „ob und in welchem Umfang Übergangs- und Bestandsschutzregelungen geboten und sinnvoll sind". Quellen [92], [95], [127] Zweitens kann ein Bestandsschutz später aufgeweicht werden: Bei Investmentfonds wurde die 2009 zugesagte unbegrenzte Steuerfreiheit für Altanteile nachträglich gedeckelt. Quelle [95] Drittens hat der Schutz im Entwurf Lücken: Erträge aus Staking und Lending werden ab 2027 auch bei Altbeständen steuerpflichtig, Schenkung und Erbfall sind ungeregelt, und wer den Anschaffungszeitpunkt nicht nachweisen kann, zahlt beim Übertrag auf eine Plattform zunächst auf 50 Prozent des Erlöses. Quellen [91], [96] Viertens trifft die Abschaffung jeden Kauf ab 2027, also jeden laufenden Sparplan. Fünftens bleibt die Reform in sich ungerecht: Langfristige Sparer werden erstmals dauerhaft belastet, Vieltrader mit hohem Einkommen zahlen künftig weniger. Quelle [98] Entschieden wird im Kabinett und im Bundestag. Die Unionsfraktion hat sich im Mai im Finanzausschuss und im August öffentlich gegen die Abschaffung gestellt, einen Fraktionsbeschluss zum Referentenentwurf gibt es aber nicht, und ihre führenden Finanzpolitiker schweigen zum Entwurf; genau in dieses Fenster gehört dein Fax. Quellen [21], [79], [95]

Bis wann muss ich handeln?
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Es laufen drei Uhren. Jetzt zählt der direkte Kontakt zu den Abgeordneten. Das Fax wirkt am stärksten, solange der Gesetzestext noch entsteht: bis zum Kabinettsbeschluss über den Krypto-Entwurf, der für den 14. Oktober vorgesehen war und an diesem Tag nicht gefallen ist, und danach in den Beratungen des Finanzausschusses; die Sitzungswochen bis Jahresende stehen in der Frage zum Gesetzgebungsverfahren, der letzte Bundesratstermin des Jahres ist der 18. Dezember. Steuerlich nennt der Entwurf den 31. Dezember 2026 als Stichtag für Altbestände; verbindlich ist das erst mit dem beschlossenen Gesetz. Quellen [125], [118]

Soll ich vor 2027 noch Bitcoin kaufen?
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Das ist keine Anlageberatung, und diese Seite gibt keine. Zur Sachlage: Nach dem Referentenentwurf blieben Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft werden, im bisherigen Regime; die Kanzlei Winheller rät deshalb, geplante Käufe vorzuziehen, und der Steuerberater Matthias Steger erwartet „eine größere Nachfrage aus Deutschland". Quellen [125], [96], [98] Dagegen warnt Clemens Steinmann von Taxfix: „Wer allein wegen des Stichtags handelt, tauscht eine ungeklärte steuerliche Frage gegen ein Kursrisiko." Der Bestandsschutz ist nicht beschlossen, der Stichtag kann sich verschieben, und Die Linke will ihn ganz streichen. Quellen [98], [92] Was in jedem Szenario hilft: eine lückenlose Dokumentation von Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und Transfers, denn ohne Nachweis droht die Schätzung durch das Finanzamt und beim Übertrag auf eine Plattform der Abzug auf 50 Prozent des Erlöses; wer ab 2027 neu kauft, kann Neubestände in einer getrennten Wallet halten. Quellen [91], [96], [98]

Gilt das auch für Ether, Staking und Lending?
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Ja. Der Entwurf erfasst „Tauschkryptowerte" wie Bitcoin und Ether; ausgenommen bleiben NFTs, Security-Token und bestimmte Stablecoins, für die die bisherigen Regeln weitergelten. Quellen [125], [96] Erträge aus Lending und passivem Staking sollen erstmals systematisch Kapitalerträge sein, und zwar ab 2027 auch dann, wenn die verliehenen oder gestakten Coins Altbestand sind; die zugeflossenen Coins gelten als Neubestand. Quellen [125], [91], [96], [103] Heute gilt für Ether wie für Bitcoin die einjährige Frist nach §23 EStG. Erträge aus passivem Staking und Lending sind schon heute beim Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (§22 Nr. 3 EStG; steuerfrei nur, solange alle Einkünfte dieser Art zusammen unter 256 Euro im Jahr bleiben). Die Frist für die eingesetzten Coins verlängert sich dadurch nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht: §23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG sieht für Wirtschaftsgüter, mit denen Einkünfte erzielt werden, zwar zehn Jahre vor, das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 wendet diese Verlängerung auf Currency Token aber nicht an. Quellen [121], [1]

Was passiert mit der Petition nach dem 15. September?
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Die öffentliche Petition 201716 „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten" war vom 4. August bis zum 15. September 2026 mitzeichenbar (Petitionsportal). Am 15. September 2026 ist die Mitzeichnungsfrist abgelaufen. Das Quorum von 30.000 ist seit dem 5. August weit übertroffen (Endstand 44.439). Der Petitionsausschuss hat die Petition deshalb öffentlich beraten: am 12. Oktober 2026 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, als ersten von zwei Punkten der Sitzung. Nicole Nowak, Leiterin der Steuer-Taskforce des Bitcoin Bundesverbands und Petentin, trug das Anliegen vor, begleitet vom Steuerberater Ingo Heuel; Abgeordnete aller Fraktionen fragten sie und Vertreter des Finanzministeriums. Die Aufzeichnung ist auf bundestag.de dauerhaft abrufbar (Anhörung). Entschieden wird in der Sitzung nicht: Danach beschließt der Ausschuss eine Empfehlung an das Plenum, etwa die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung" zu überweisen oder das Verfahren abzuschließen; bindend ist das nicht, einen Termin gibt es noch nicht; am 16. Oktober führte das Portal die Petition weiter als „in der Prüfung", und in den bis dahin veröffentlichten Sammelübersichten des Ausschusses kommt sie nicht vor. Ihr Gewicht entfaltet die Petition vor allem als Beleg dafür, wie viele Bürger sich gemeldet haben, und den tragen Abgeordnete in die Ausschussberatungen, wenn aus dem Wahlkreis dazu Post kommt. Quellen [57], [58], [109], [120], [140]

Wie läuft das Gesetzgebungsverfahren ab, und welche Termine sind noch offen?
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Der Referentenentwurf des Finanzministeriums ist noch kein Gesetzentwurf im Sinne der Verfassung. Bis zum Gesetz fehlen ihm alle parlamentarischen Stufen:

  1. Ressortabstimmung und Anhörung. Der Entwurf ist nach Angaben des Finanzministeriums in der Ressortabstimmung, war vom 30. September bis zum 6. Oktober bei den Verbänden (das Ministerium will die Stellungnahmen erst nach dem Kabinettsbeschluss veröffentlichen; vorab zugänglich sind die des Bitcoin Bundesverbands und des Steuerberaters Matthias Steger, aus denen der Bundessteuerberaterkammer, der Deutschen Kreditwirtschaft und des BVI zitiert Blocktrainer am 7. Oktober: Frist „deutlich zu kurz", Umsetzung realistischerweise frühestens 2029, 50-Prozent-Pauschale als „Druckmittel") und ist seit dem 2. Oktober öffentlich; hier kann er noch gestoppt oder umgeschrieben werden. Ob die anderen Ressorts zugestimmt haben, ist offen; am 12. Oktober sagten Vertreter des Ministeriums im Petitionsausschuss, die Ressortabstimmung laufe noch. Quellen [86], [87], [118], [125], [126], [130], [131], [140]
  2. Kabinettsbeschluss (regulär mittwochs; den Haushaltsentwurf 2027 hat das Kabinett an einem Montag, dem 6. Juli, beschlossen). Erst damit wird aus dem Referentenentwurf der Regierungsentwurf. Wenn es heißt, der Entwurf solle „im Herbst" verabschiedet werden, ist dieser Schritt gemeint, nicht das fertige Gesetz. Für den Krypto-Entwurf war die Kabinettbefassung laut Anschreiben des Finanzministeriums am 14. Oktober vorgesehen; an diesem Tag stand er nicht auf der Tagesordnung, er ist noch in der Ressortabstimmung, ein neuer Termin ist nicht bekannt. Am 21. Oktober tagt das Kabinett wegen der Herbstferien nicht; für den 28. Oktober ist der Entwurf nach der vorläufigen Kabinettsplanung nicht vorgesehen, für November nach Angaben von Frank Schäffler ebenfalls nicht. Quellen [118], [144], [143], [149], [150]
  3. Bundesrat, erster Durchgang (Art. 76 Abs. 2 GG): sechs Wochen Stellungnahmefrist; bei „besonders eilbedürftigen" Vorlagen darf die Regierung den Entwurf schon nach drei Wochen an den Bundestag weiterleiten.
  4. Bundestag: 1. Lesung, Finanzausschuss mit öffentlicher Anhörung, 2./3. Lesung. Im Ausschuss können die Koalitionsfraktionen Stichtag, Bestandsschutz, Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen per Änderungsantrag nachverhandeln; ob und wie sie das tun, ist offen.
  5. Bundesrat, zweiter Durchgang. Weil die Einkommensteuer den Ländern mit zufließt, braucht das Gesetz die Zustimmung des Bundesrates (Art. 105 Abs. 3 GG).
  6. Verkündung im Bundesgesetzblatt vor dem 31. Dezember, damit der 1. Januar 2027 hält.

Feste Termine bis Jahresende: Sitzungswochen des Bundestages 21.–25. September, 5.–9. und 12.–16. Oktober, 2.–6. und 9.–13. November, 23.–27. November, 7.–11. und 14.–18. Dezember; Plenarsitzungen des Bundesrates am 25. September, 16. Oktober, 20. November und 18. Dezember. Öffentliche Anhörungen des Finanzausschusses zu den möglichen Trägergesetzen: Jahressteuergesetz 2026 am 2. November, Einkommensteuerreformgesetz 2027 am 4. November (Quelle [148]). Quellen [74], [76]

Ein Verfahren ohne verkürzte Fristen hätte den Kabinettsbeschluss bis zum 12. August gebraucht. Quelle [56] Für den 1. Januar 2027 bleiben deshalb drei Wege: ein eilbedürftiger Regierungsentwurf mit Kabinettsbeschluss bis spätestens Ende Oktober; ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im laufenden Jahressteuergesetz 2026 (erster Durchgang im Bundesrat am 25. September, erste Lesung im Bundestag am 8. Oktober, seitdem im Finanzausschuss) oder im Einkommensteuerreformgesetz 2027 (erste Lesung im Bundestag ebenfalls am 8. Oktober, erster Durchgang im Bundesrat am 16. Oktober); oder ein wortgleicher Fraktionsentwurf von CDU/CSU und SPD, der den ersten Bundesratsdurchgang spart. Quellen [107], [115], [117] Das Finanzministerium steuert nach seinem Anschreiben vom 30. September den ersten Weg an, einen eigenen Regierungsentwurf mit Kabinettbefassung am 14. Oktober; an diesem Tag hat das Kabinett den Entwurf nicht beraten, ein neuer Termin ist nicht bekannt. Quellen [118], [144] In allen Fällen ist der 18. Dezember der letzte Bundesratstermin des Jahres. Fiskalisch drängt es weniger, als die Haushaltszahlen nahelegen: Der erste Steuerabzug ist laut Entwurf erst für 2028 vorgesehen. Quellen [125], [118]

Wie wirkt ein einzelner Brief?
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Belastbare Zahlen dazu, wie viel Post Abgeordnete zu einzelnen Steuerfragen bekommen und wie sie wirkt, gibt es nicht. Zu erwarten ist, dass ein persönlicher Brief aus dem eigenen Wahlkreis mit konkreten Argumenten eher wahrgenommen wird als ein wiederholtes Formular; deshalb setzt die Aktionsbox auf eine persönliche Begründung. Dass Briefe gelesen werden, zeigen veröffentlichte Antworten: Im September hat etwa der CDU-Abgeordnete Lars Ehm einem Bürger, der ihn zur Haltefrist angeschrieben hatte, ausführlich geantwortet. Quelle [112]

An wen sollte ich schreiben?
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Am wirksamsten ist eine Doppelstrategie: ein persönlicher Brief an den eigenen Wahlkreisabgeordneten (mit Wahlkreis-Bezug, möglichst vom Wohnort) und ein zweiter Brief an ein Mitglied des Finanzausschusses (gern fraktionsübergreifend). Die Aktionsbox oben zeigt beide Optionen. Wer einzelne MdBs vorher recherchieren will: in der Abgeordneten-Datenbank sind alle 630 Mitglieder mit Stammdaten, Faxnummer und ihren dokumentierten Aussagen zu Bitcoin und §23 EStG gelistet.

Geht das auch öffentlich, statt per Fax?
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Ja. Auf jeder MdB-Detailseite in der Abgeordneten-Datenbank findest du unter der Aktionsbox einen Block „oder online über abgeordnetenwatch.de fragen". Dort liegt eine vorformulierte Frage (max. 200 Zeichen) plus eine Begründung mit Quellen (max. 1.000 Zeichen) zum Kopieren bereit, plus ein Direktlink zum entsprechenden Profil auf abgeordnetenwatch.de. In der Listenansicht reicht ein Klick auf das kleine ✉-Symbol neben dem Namen. Frage und Antwort werden dort moderiert und öffentlich angezeigt; das erhöht den Druck zusätzlich. Kodex-Hinweise: Klarname und gültige E-Mail sind Pflicht, eine echte Frage muss erkennbar sein, Tatsachen und Zitate sind mit Quellen zu belegen (die Begründung enthält die nötigen Quellen bereits), und Massenversand vom selben Fragesteller wird vom Mod-Team nicht freigeschaltet; fünf bis zehn individuelle Fragen verteilt über mehrere Tage sind unproblematisch.

Was kostet das Faxen über bitcoinfax.net?
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Eine Seite Fax nach Deutschland kostet bei bitcoinfax.net derzeit etwa 270 Sat oder 18 Cent (Stand 12. September 2026). Die Aktion auf dieser Seite setzt nur die Faxnummer in deine Zwischenablage und öffnet den Anbieter in einem neuen Tab. Die Bezahlung läuft komplett zwischen deinem Wallet und bitcoinfax.net.

Brauche ich ein Lightning-Wallet?
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Nein. Lightning ist ein Zahlungsweg für Bitcoin mit sehr kleinen Beträgen und Gebühren; bitcoinfax.net nimmt nur Lightning an. Ohne Wallet geht es auch: In Schritt 4 der Aktionsbox stehen unter „Klappt nicht? Alternativen anzeigen" Fax-Dienste mit anderer Bezahlung, darunter alltofax.de mit einem kostenlosen Fax pro Tag. Außerdem kannst du den Brief als E-Mail aus deinem eigenen Mailprogramm schicken oder ausdrucken und per Post versenden.

Werden die Daten irgendwo gespeichert?
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Nicht auf dem Server dieser Seite. Die MdB-Liste wird einmal beim Seitenaufruf vom selben Server geladen. Deine Eingaben (PLZ, Name, Adresse, Brief) verlassen deinen Browser nicht, solange du sie nicht selbst weitergibst: Wer das Fax-PDF bei bitcoinfax.net hochlädt, übergibt Name, Adresse und Brieftext an diesen Anbieter und dessen Fax-Dienstleister, die das Fax nach eigener Angabe nach bestätigter Zustellung löschen. Es gibt keine Cookies und kein Tracking. Nur der Sammelbrief in der Abgeordneten-Datenbank kann Name und Adresse auf deinem Gerät speichern, und zwar nur, wenn du „auf diesem Gerät merken" ankreuzt; ein Knopf löscht sie wieder. Details in der Datenschutzerklärung.

Wer steht hinter dieser Seite?
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Eine unabhängige, ehrenamtliche und nicht-kommerzielle Initiative von Bürgern, die die Haltefrist erhalten wollen. Sie ist kein Verband und keine Partei, nimmt keine Spenden an und verfolgt keinen Geschäftszweck. Die einzigen laufenden Kosten, den Server, bezahlen die Betreiber selbst per Lightning. Von bitcoinfax.net und den anderen verlinkten Diensten erhält die Seite keine Provision. Jede Tatsachenaussage ist im Quellenverzeichnis belegt; Fehler bitte an bitcoinsteuer@teleworm.us melden. Das ist ein Postfach eines Wegwerf-Mail-Dienstes und nicht vertraulich: Nachrichten dorthin können von Dritten eingesehen werden, bitte schicke darüber keine vertraulichen Daten. Texte und Code stehen unter CC0 1.0, ausgenommen zitierte Fremdtexte, für die die Rechte ihrer Urheber gelten. Namen nennt die Seite bewusst nicht: Überzeugen sollen die belegten Argumente, nicht die Absender.

Quellen

  • [1] §23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte. gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
  • [2] BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022, IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token. BStBl I 2022, 668; neu gefasst durch das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (Quelle [121]). PDF auf bundesfinanzministerium.de
  • [3] BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 3/22, zur Steuerbarkeit privater Veräußerungsgeschäfte mit Bitcoin. bundesfinanzhof.de
  • [4] BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 2 BvL 14/02 u. a., zur unechten Rückwirkung im Steuerrecht: Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist des §23 EStG ist nichtig, soweit sie Wertsteigerungen erfasst, die nach alter Rechtslage bereits steuerfrei hätten realisiert werden können. BVerfGE 127, 1. bundesverfassungsgericht.de (Volltext) · dejure.org (Querverweise)
  • [5] BMF-Antwort an MdB Frank Schäffler vom August 2013: Bitcoin als „Rechnungseinheit" und „anderes Wirtschaftsgut" iSd §23 EStG, einjährige Frist anwendbar. Sekundärquelle: Haufe Steuern, „BMF erkennt Bitcoins an"
  • [6] Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999, BGBl I 1999, 402: Verlängerung der Veräußerungsfrist für „andere Wirtschaftsgüter" von sechs Monaten auf ein Jahr.
  • [7] Stammdaten der MdB, abgerufen aus Bundestag.de OpenData (XML), Stand …. bundestag.de/services/opendata
  • [8] Wahlkreiseinteilung 2025: Bundeswahlleiterin. PLZ-zu-Kreis-Zuordnung: Geonames DE (CC BY 4.0).
  • [9] Bundesregierung beschließt Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030. BMF-Pressemitteilung vom 29. April 2026. bundesfinanzministerium.de
  • [10] Tschechisches Einkommensteuergesetz, Novelle 2024 (3-Jahres-Haltefrist für Krypto-Privatanleger). Vom Senat am 22. Januar 2025 verabschiedet, von Präsident Pavel am 6. Februar 2025 unterzeichnet und im Februar 2025 in Kraft getreten; die Befreiung gilt für Zuflüsse ab Inkrafttreten, bis zu einer gemeinsamen Obergrenze mit Wertpapiererlösen von 40 Millionen Kronen. Grant Thornton CZ
  • [11] Schweiz: Art. 16 Abs. 3 DBG, Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne. fedlex.admin.ch
  • [12] Portugal: Art. 10 Código do IRS, seit 2023 365-Tage-Haltefrist (28 % bei Verkauf vorher, 0 % danach). Legal500, Taxation of Cryptoassets in Portugal
  • [13] EU-Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8), automatische Meldepflicht für Krypto-Dienstleister, auch für Übertragungen auf Adressen, die keinem Dienstleister zugeordnet sind. Anwendung ab 1. Januar 2026. eur-lex.europa.eu
  • [14] BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008, 2 BvL 1/07 u. a., Pendlerpauschale: Folgerichtigkeit der steuerrechtlichen Belastungsentscheidung; staatliche Einnahmenvermehrung allein rechtfertigt keine Ausnahme. BVerfGE 122, 210. bundesverfassungsgericht.de
  • [15] Chainalysis Crypto Crime Report 2025: Anteil illegaler Aktivität am zugeordneten („attributed") On-Chain-Volumen 2024 nach erster Schätzung 0,14 Prozent (2023: 0,61 Prozent); Chainalysis erwartet einen Anstieg mit weiteren Zuordnungen, historisch unter einem Prozent. chainalysis.com, „2025 Crypto Crime Report Introduction"
  • [16] Eric Demuth (Mitgründer Bitpanda) zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist in Österreich, X/Twitter vom 12. März 2026: „extrem dumme Entscheidung". Sekundärquelle: Blocktrainer, „Bitpanda-Gründer warnt Deutschland"
  • [17] Klingbeil-Frist 20. Mai 2026 für „ressortabgestimmte Regelungsentwürfe": ZDFheute zum Eckwertebeschluss des Kabinetts vom 29. April 2026. zdfheute.de, „Haushalt 2027: Bundesregierung ringt um Milliarden"
  • [18] Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz am 29. April 2026: „Wir wollen die Kryptowährungen anders besteuern." Wörtlich dokumentiert in Blocktrainer am selben Tag, 14:50 Uhr. blocktrainer.de, „Vizekanzler Lars Klingbeil bestätigt: Änderung bei Bitcoin- und Krypto-Steuern soll kommen"
  • [19] Schriftliche Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums (Dr. David Rüll, Pressesprecher Steuern) vom 12. Mai 2026: Die Bundesregierung habe sich mit dem Eckwertebeschluss „auf eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowerten verständigt"; Ziel sei eine Regelung „mit konkreten und modernen Vorschriften". Einordnung durch Steuerrechtler Dr. Ingo Heuel (LHP Gruppe) zur Vertrauensschutzdogmatik. blocktrainer.de, „Bundesfinanzministerium äußert sich zu Krypto-Steuer-Plänen"
  • [20] Bitcoin Bundesverband, Verbandsmeldung vom 14. Mai 2026: „Taskforce Haltefrist nimmt konkrete Arbeit auf". Die Petitions-Kerngruppe stimmt die Petition mit weiteren Verbänden und Stakeholdern ab; die Arbeitsgruppe „Rote Karte" übernimmt öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und Mobilisierung samt Aktionswebseite; angekündigt ist eine Analyse der öffentlich genannten Zahlen zu möglichen Steuermehreinnahmen. bitcoin-bundesverband.de, „Taskforce Haltefrist nimmt konkrete Arbeit auf"
  • [21] Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, 35. Sitzung am 20. Mai 2026: Beschlussempfehlung und Bericht zum Grünen-Gesetzentwurf 21/5752. Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Drucksache 21/6112 vom 22. Mai 2026; zusammengefasst in der hib-Kurzmeldung „Grüne scheitern mit Vorstoß zu Steuern auf Kryptowerte". bundestag.de, hib 1179034 · Beschlussempfehlung Drs. 21/6112 (PDF)
    Details

    Verlauf: Die abschließende zweite und dritte Beratung im Plenum steht nach der vorläufigen Tagesordnung am 8. Oktober 2026 an (Quelle [115]); bis dahin führt das DIP den Entwurf mit dem Beratungsstand „Beschlussempfehlung liegt vor". Nachtrag 8. Oktober: Das Plenum hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in namentlicher Abstimmung mit 132 Ja- gegen 445 Nein-Stimmen abgelehnt (Quelle [132]).

  • [22] Max Lucks (MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Erstunterzeichner Drs. 21/5752) gegenüber BTC-ECHO am 22. Mai 2026. btc-echo.de, „Aus für Grünen-Antrag zur Krypto-Halterfrist im Bundestag" („Halterfrist" so im Original)
    Details

    „Wir halten die Erfolgsaussichten inhaltlich für gut"; es gehe „nicht um eine neue Steuer, sondern um das Ende einer steuerlichen Ausnahme"; zur Begründung: „Wir sehen keinen überzeugenden Grund, warum Gewinne aus hochvolatilen Anlageobjekten steuerlich besser behandelt werden sollten als Arbeitseinkommen oder andere Kapitalerträge." Hinweis: Die verbreitete Formulierung „Wir halten die Erfolgsaussichten für die Abschaffung der Krypto-Haltefrist für gut" stammt aus der redaktionellen Überschrift des Artikels; im abgedruckten Wortlaut des Statements kommt sie nicht vor. Volltext kostenpflichtig, für diese Seite ausgewertet.

  • [23] Bitcoin Bundesverband, Pressemitteilung vom 1. Juni 2026: „Petition zum Erhalt der steuerlichen Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen eingereicht" (Autor: Jens Leinert, Vorstand). bitcoin-bundesverband.de · Informationsplattform: prohaltefrist.de · Blocktrainer-Hintergrund: blocktrainer.de
    Details

    Einreichung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 30. Mai 2026 durch die Steuer-Taskforce des Verbandes; nach über neunwöchiger Vorprüfung am 4. August 2026 als Petition 201716 zur Mitzeichnung freigeschaltet (Quelle [57]).

  • [24] ZDFheute Nachrichten, Format „politiX" (Daniel Pontzen), 13. Juni 2026: „Bitcoin, Krypto und Haltefrist: Über diese Steuer-Pläne streitet die Koalition". youtube.com (ZDFheute Nachrichten)
    Details

    Rund 24-minütiger Beitrag mit Interviews von Fritz Güntzler (finanzpolitischer Sprecher CDU/CSU), Dr. Ingo Heuel (Steuerrecht), Roman Reher (Blocktrainer) und einem Vertreter der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. sowie schriftlichen Antworten des Bundesfinanzministeriums; nennt für Österreich rund 34 Millionen Euro Mehreinnahmen im Jahr 2024.

  • [25] Blockchain-Round-Table im Bundestag, Mitte Juni 2026: öffentlicher LinkedIn-Bericht des Teilnehmers Matthias Steger. linkedin.com (Matthias Steger) · youtube.com (Blocktrainer)
    Details

    Danach hat sich die CDU/CSU-Fraktion auf den Erhalt der einjährigen Haltefrist und keine Änderung bei privaten Veräußerungsgeschäften gemäß Koalitionsvertrag festgelegt; wiedergegeben und eingeordnet im Blocktrainer-Livestream vom 14. Juni 2026.

  • [26] Kabinettstermin 6. Juli 2026 für Regierungsentwurf Haushalt 2027 und Finanzplan bis 2030: BMF-Monatsbericht Mai 2026, Kapitel „Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027". bundesfinanzministerium.de (Monatsbericht) · bundesfinanzministerium.de (JStG 2026)
    Details

    Dass die Verbändefassung des Jahressteuergesetzes 2026 (Referentenentwurf, Bearbeitungsstand 19. Mai 2026, Verbändebeteiligung ab 26. Mai 2026) keine Änderung des §23 EStG enthält, ergibt sich aus dem Entwurfstext selbst.

  • [27] Angebliche Silberhorn-Mail (Echtheit unbestätigt): Blocktrainer-Bericht vom 27. Juni 2026 über den auf X geteilten Screenshot einer Antwort-Mail des CSU-Abgeordneten Thomas Silberhorn. blocktrainer.de · btc-echo.de (28.06.) · btc-echo.de (29.06.)
    Details

    BTC-ECHO-Nachberichte vom 28. und 29. Juni 2026, darin das Statement des Abgeordnetenbüros („Herr Silberhorn hat sich zur steuerlichen Haltefrist für Kryptowährungen bislang nicht öffentlich geäußert und beabsichtigt dies auch weiterhin nicht.").

  • [28] Koalitionsausschuss vom 1./2. Juli 2026, Einigung auf Einkommensteuer-Reformpaket ohne Krypto-Komponente: ZDFheute vom 2. Juli 2026, „Geplante Steuerreform: Das steckt in der schwarz-roten Einigung" (Titel später geändert, URL-Slug trägt den früheren). zdfheute.de · blocktrainer.de
    Details

    Früherer Titel: „Reformpaket: Schwarz-rote Koalition einigt sich auf Steuer-Entlastung". Einordnung aus Krypto-Sicht bei Blocktrainer vom 3. Juli 2026, „Reformpaket ohne Krypto-Steuer: Entwarnung oder nur die Ruhe vor dem Sturm?".

  • [29] BTC-ECHO-Interview mit Jens Behrens (SPD, Finanzausschuss) vom 2. Juli 2026 (Josip Filipovic), inzwischen unter dem Titel „Krypto-Haltefrist abschaffen? SPD will Deutschlands größten Steuervorteil beseitigen". btc-echo.de
    Details

    Kernaussagen: „Aus SPD-Sicht besteht Reformbedarf bei der derzeitigen Besteuerung von Krypto-Werten"; Ziel sei die steuerliche Gleichbehandlung mit Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder Fonds; im Gegenzug würden „auch der steuerliche Freibetrag wie auch eine Verlustverrechnung möglich sein"; wegen der Volatilität seien Kryptowerte „eher als Anlageoption für erfahrene Anleger" zu sehen. Volltext kostenpflichtig, für diese Seite ausgewertet.

  • [30] Vorab bekannt gewordene Kabinettvorlage des BMF zum Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan 2026 bis 2030 (Anschreiben des Bundesministers an den Chef des Bundeskanzleramtes, Dokument-Erstellungsdatum 1. Juli 2026); Erstberichterstattung Blocktrainer vom 3. Juli 2026. Kabinettvorlage (PDF, 9,7 MB) · blocktrainer.de · x.com (Blocktrainer)
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    Die Krypto-Passage steht im Konsolidierungsteil des Anschreibens, Seite 8 von 28. Das vollständige Dokument liegt dieser Seite vor und ist hier dokumentiert. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 ist der Inhalt amtlich bestätigt (Quelle [31]); seit dem 14. August 2026 liegt die Passage wortgleich als Bundestagsdrucksache 21/7301 vor (Quelle [76]). Blocktrainer berichtete am 3. Juli 2026, 16:02 Uhr („Haushaltsentwurf bestätigt: Bundesregierung will Haltefrist für Kryptowährungen abschaffen!"), zuvor als Dokumentabbildung auf X (15:53 Uhr).

  • [31] Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 am 6. Juli 2026: BMF-Pressemitteilung „Bundeshaushalt 2027: Für ein starkes und krisenfestes Deutschland" und Meldung der Bundesregierung vom selben Tag. bundesfinanzministerium.de · bundesregierung.de
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    Die Pressemitteilung sagt im Konsolidierungsteil: „Gleichzeitig stärkt die Bundesregierung die Einnahmeseite. Dazu wird die Bundesregierung Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen." Ergänzend die Meldung der Bundesregierung vom selben Tag, die die „Besteuerung von Kryptowerten" als Konsolidierungsmaßnahme neben Plastik- und Tabaksteuer führt.

  • [32] Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz am 6. Juli 2026: „Um die Konsolidierungsaufgabe zu bewältigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne künftig genauso besteuern wie Kapitaleinkünfte." Wirkung laut Klingbeil ab 1. Januar 2027. Dokumentiert mit Videoausschnitten in: Blocktrainer vom 6. Juli 2026, 17:55 Uhr, „Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf mit Änderung der Krypto-Steuer". blocktrainer.de
  • [33] BMF-Präsentation zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und zur Finanzplanung bis 2030 (liegt BTC-ECHO vor); BTC-ECHO vom 6. Juli 2026, 11:49 Uhr, „Steuer-Hammer: So viele Milliarden erwartet der Staat von Krypto-Anlegern". btc-echo.de
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    Konsolidierungsbeitrag „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie Einführung einer Krypto-Besteuerung" 2027 eine Milliarde Euro, Mehreinnahmen bis zu drei Milliarden Euro; parlamentarischer Zeitplan (1. Lesung Bundestag 7. bis 11. September 2026, Bundesrat 18. Dezember 2026).

  • [34] Daniel Eckert: „Der Plan von der deutschen Krypto-Steuer steht – das können Anleger jetzt noch tun". WELT vom 5. Juli 2026 (Volltext kostenpflichtig). welt.de · archivierte Fassung
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    Darin: Regierung geht von rund sieben Millionen Krypto-Nutzern aus; zur Bestandsschutz-Frage der Vergleich mit der Aktien-Reform 2009 (Altbestände blieben dauerhaft steuerfrei), zugleich der Hinweis, dass es dafür keine Garantie gibt; Experteneinschätzungen zur Verlustverrechnung und zu den auf Basis Österreichs deutlich zu hoch gegriffenen Einnahmeerwartungen.

  • [35] Blockchain Bundesverband (Bundesblock): Positionspapier „Besteuerung von Kryptowerten in Deutschland: Standortvorteil sichern, Vollzug stärken, Innovationsfähigkeit erhalten" vom 6. Juli 2026. bundesblock.de · Positionspapier (PDF) · Bericht: blocktrainer.de, 7. Juli 2026
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    Gerichtet an Bundeskanzleramt, Bundesfinanzministerium, weitere Bundesministerien und die Fraktionen des Bundestages. Darin unter anderem: „Beibehaltung des § 23 EStG einschließlich der Haltefrist; kein rückwirkender Eingriff in bestehende Haltepositionen."

  • [36] Diskussionsrunde der Frankfurt School of Finance zur geplanten Krypto-Steueränderung am 7. Juli 2026. blocktrainer.de
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    Eröffnungsvortrag Dr. Co-Pierre Georg, Moderation Philipp Frohn (WirtschaftsWoche); auf dem Podium Olav Gutting (CDU/CSU, Berichterstatter §23 EStG), Jens Behrens (SPD, Finanzausschuss), Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), Isabelle Vandre (Die Linke) und Sebastian Becker (Blockchain Bundesverband). Dokumentiert mit Videoausschnitten in: Blocktrainer vom 7. Juli 2026, 19:28 Uhr, „Diskussionsrunde zur geplanten Krypto-Steuer: CDU, SPD, Grüne und Linke äußern sich!".

  • [37] Initiative ProHaltefrist: öffentlicher Protestaufruf vom 6. Juli 2026, Forderung nach Freischaltung der Bundestagspetition und Aufruf an Bürger, Unternehmen, Verbände und Krypto-Communities, Bundestagsabgeordnete direkt zu kontaktieren. Berichtet in: BTC-ECHO vom 6. Juli 2026, 09:20 Uhr, „Ende der Krypto-Haltefrist: Initiative ruft zu öffentlichem Protest auf". btc-echo.de
  • [38] Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums (Ministeriumssprecher Dr. David Rüll) gegenüber BTC-ECHO, veröffentlicht am 9. Juli 2026. btc-echo.de
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    Zuordnung der Kryptowerte im Privatvermögen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, Begründung über den Gleichbehandlungsgrundsatz („Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie diejenigen, die ihren Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuern"); ein konkreter Gesetzentwurf lag laut Bericht weiterhin nicht vor. BTC-ECHO vom 9. Juli 2026, „BMF zur Bitcoin-Haltefrist: ‚Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig beitragen'".

  • [39] BTC-ECHO vom 10. Juli 2026, „Bitcoin-Haltefrist vor dem Aus? CDU geht auf Konfrontation mit Klingbeil" (Dominic Döllel). btc-echo.de
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    Der Artikel zitiert auf Anfrage der Redaktion durchgehend den „finanzpolitischen Sprecher der CDU", unter anderem: „Dass ausgerechnet das SPD-geführte Finanzministerium die Steuern für Daytrader & Krypto-Spekulanten bei unterjährigen Veräußerungen senken will, ist schon bemerkenswert"; die Haltefrist sei „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte"; verfassungsrechtlich seien die Pläne zweifelhaft, weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung nicht rechtfertige; Prüfmaßstab für den ausstehenden Gesetzentwurf: „einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich"; zudem: „Krypto ist nicht gleich Krypto: Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFT oder DeFi-Erträge sind wirtschaftlich sehr unterschiedliche Dinge." Der Artikel nennt die Funktion, nicht den Namen; finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion ist Fritz Güntzler. Die Zuordnung ist inzwischen bestätigt: Gegenüber der F.A.Z. vertrat Güntzler dieselben Aussagen Ende Juli 2026 unter eigenem Namen (Quelle [56]). Volltext kostenpflichtig, für diese Seite ausgewertet.

  • [40] Blocktrainer vom 15. Juli 2026: „Klingbeils Jahressteuergesetz ohne neue Krypto-Steuer – Ein gutes Zeichen für die Bitcoin-Haltefrist?". Der am 13. Juli 2026 vorgelegte Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (188 Seiten) enthält keine Krypto-Regelung; mit Einordnung von Frank Schäffler zum weiteren Verfahren. blocktrainer.de
  • [41] WirtschaftsWoche vom 15. Juli 2026: „Bitcoin- und Krypto-Haltefrist vor dem Aus: Was bisher bekannt ist" (Sören Imöhl). Nennt den erwarteten Zeitplan (Referentenentwurf bis Ende August, Verbändeanhörung im September, Bundestags-Abstimmung Ende November/Anfang Dezember, Bundesrat am 18. Dezember 2026) sowie die österreichischen Aufkommenszahlen. wiwo.de
  • [42] Blocktrainer vom 16. Juli 2026: „‚Aktionsplan gegen Steuerkriminalität': Finanzministerium arbeitet laut Klingbeil an der Abschaffung der Krypto-Haltefrist". Pressekonferenz von Bundesfinanzminister Klingbeil und Bundesjustizministerin Hubig vom selben Tag mit den zitierten Klingbeil-Aussagen. blocktrainer.de
  • [43] Blocktrainer auf X vom 16. Juli 2026: Screenshot des aktuellen Antwortbaukastens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Kabinettsbeschluss mit dem Statement ihres finanzpolitischen Sprechers. Hinweis: Der Screenshot nennt die Funktion, nicht den Namen; das Amt des finanzpolitischen Sprechers der Fraktion hat Fritz Güntzler inne. Die Zuordnung ist inzwischen durch Güntzlers namentliche Stellungnahme gegenüber der F.A.Z. bestätigt (Quelle [56]). x.com
  • [44] BTC-ECHO vom 24. Juli 2026, 16:36 Uhr: „Krypto-Steuer vorerst vom Tisch? Haltefrist fehlt im Jahressteuergesetz 2026" (Johannes Dexl; Titel später verkürzt, Original im URL-Slug). btc-echo.de
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    Neuer Titel: „Krypto-Steuer vom Tisch? Haltefrist fehlt im Gesetzentwurf". Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 enthält keine Änderung des §23 EStG; in der vorläufigen Kabinettzeitplanung vom 24. Juli 2026 ist das Gesetz für die Sitzungen im August und September nicht aufgeführt.

  • [45] Börse Stuttgart, Pressemitteilung vom 26. November 2025: „Bitcoin für die Rente: Kryptowährungen werden für immer mehr Deutsche zur ernstzunehmenden Säule in der Altersvorsorge". Repräsentative Online-Umfrage des Marktforschungsinstituts Marketagent unter 2.000 Deutschen zwischen 18 und 70 Jahren, Erhebungszeitraum 29. August bis 11. September 2025. presseportal.de
  • [46] BVerfG, Urteil vom 9. März 2004, 2 BvL 17/02: Die Besteuerung von Wertpapier-Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG war in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig. BVerfGE 110, 94. bundesverfassungsgericht.de (Volltext)
  • [47] Anfragebeantwortung 1948/AB, XXVIII. GP, des österreichischen Bundesministers für Finanzen vom 14. Juli 2025 (zu 2411/J). parlament.gv.at · Anfragebeantwortung (PDF)
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    Abgeführte Kapitalertragsteuer auf Einkünfte aus Kryptowährungen im Jahr 2024 exakt 33.839.499,66 Euro bei einem KESt-Gesamtaufkommen von rund 5,9 Milliarden Euro (0,57 Prozent); erfasst ist der verpflichtende Steuerabzug inländischer Dienstleister, im Wege der Veranlagung erklärte Krypto-Einkünfte kommen hinzu. Die Beantwortung weist zudem die im Wege der Veranlagung erklärten Einkünfte und Verluste aus Kryptowährungen aus: 2022 (Einführungsjahr, Inkrafttreten 1. März) 35.596.967,93 Euro Einkünfte gegenüber 23.428.529,94 Euro Verlusten, 2023 bei noch unvollständigen Erklärungsdaten 14.626.898,74 Euro Einkünfte gegenüber 5.541.959,83 Euro Verlusten.

  • [48] Tom G. Meling, Magne Mogstad, Arnstein Vestre: „Crypto Tax Evasion". NBER Working Paper 32865, 2024: In Norwegen deklarieren 88 Prozent der Krypto-Halter ihre Bestände nicht in der Steuererklärung. nber.org · Hjalte Fejerskov Boas, Mona Barake: „Enforcing Taxes on Cryptocurrencies". CEBI Working Paper 21/24, Universität Kopenhagen, 2024: In Dänemark deklarieren über 90 Prozent nicht, trotz inländischer Meldepflichten; Anleger weichen nachweislich auf ausländische Plattformen aus. econ.ku.dk (PDF)
  • [49] Florian Buhlmann, Philipp Doerrenberg, Benjamin Loos, Johannes Voget: „How Do Taxes Affect the Trading Behavior of Private Investors? Evidence from Individual Portfolio Data". Management Science 72(5), 2026, S. 4558–4567 (zuerst ZEW Discussion Paper 20-047, 2020). informs.org (DOI) · ZEW-Fassung (PDF)
    Details

    Tägliche Depotdaten um die Abgeltungsteuer-Reform 2009: Unter der Einjahresfrist wurden Gewinne gehäuft erst nach Ablauf der 365 Tage realisiert; mit der Abschaffung der Frist verschwanden diese Verkaufsmuster.

  • [50] Martin Jacob: „Capital Gains Taxes and the Realization of Capital Gains and Losses: Evidence from German Income Tax Data". FinanzArchiv / Public Finance Analysis 69(1), 2013, S. 30–56. Auswertung deutscher Einkommensteuerdaten im §23-Regime: Je höher der Grenzsteuersatz, desto seltener werden steuerpflichtige Gewinne realisiert (Lock-in-Effekt). mohrsiebeck.com
  • [51] Sebastian Eichfelder, Mona Lau: „Capital Gains Taxes and Asset Prices: The Impact of Tax Awareness and Procrastination". arqus Discussion Paper 170, 2014: Vor Einführung der Abgeltungsteuer stieg die Aktiennachfrage an den letzten beiden Handelstagen 2008 um 160 Prozent, mit einem temporären Kursaufschlag von 7,4 Prozent. ideas.repec.org · dieselben: „Hat die Einführung der Abgeltungsteuer Aktienkurse beeinflusst?". Wirtschaftsdienst 96(2), 2016, S. 101–105. econpapers.repec.org
  • [52] Jon Bakija, William Gentry: „Capital Gains Taxes and Realizations: Evidence from a Long Panel of State-Level Data". Working Paper, Williams College, 2014: Realisations-Elastizität -0,66; von den statisch gerechneten Mehreinnahmen einer Kapitalertragsteuer-Erhöhung bleibt real nur „in the ballpark of one-third". williams.edu (PDF) · Tim Dowd, Robert McClelland, Athiphat Muthitacharoen: „New Evidence on the Tax Elasticity of Capital Gains". National Tax Journal 68(3), 2015, S. 511–544: persistente Elastizität -0,72 (in einer Folgearbeit 2024 auf -0,78 revidiert). ideas.repec.org
  • [53] Jeffrey L. Hoopes, Tyler S. Menzer, Jaron H. Wilde: „Who Reports Cryptocurrency to the IRS?". Review of Accounting Studies 31(1), 2026, auf Basis der IRS-Steuerdaten (Statistics of Income): Das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen der Steuerpflichtigen mit gemeldeten Krypto-Verkäufen fiel von 296.000 US-Dollar (2013) auf 94.000 US-Dollar (2021); der Rückgang zeigt sich auch am Median. irs.gov (PDF) · link.springer.com
  • [54] Igor Makarov, Antoinette Schoar: „Blockchain Analysis of the Bitcoin Market". NBER Working Paper 29396, 2021: Illegale Transaktionen, Scams und Glücksspiel machen zusammen unter drei Prozent des ökonomisch relevanten Bitcoin-Volumens aus; die Studie korrigiert methodisch die deutlich höheren Schätzungen von Foley/Karlsen/Putniņš (Review of Financial Studies 2019), deren rekursive Adress-Zuordnung illegales Volumen überzeichnet. nber.org
  • [55] Frank Schäffler (FDP, Mitglied des Bundestages bis 2025) am 25. Juli 2026 auf X, unter Verweis auf den BTC-ECHO-Bericht vom 24. Juli (Quelle [44]): „Lars Klingbeil hat bislang nicht gesagt, wie er die #Haltefrist abschaffen will. Kommen im BMF rechtliche Zweigel auf? Die Verzögerungen beim Jahressteuergesetz 2026 lassen das vermuten." („Zweigel" so im Original.) x.com
  • [56] Manfred Schäfers: „Lars Klingbeils Kryptosteuer: Was plant der SPD-Minister?". Frankfurter Allgemeine Zeitung, online erschienen am 31. Juli 2026, Druckausgabe vom 1. August 2026, S. 19. faz.net
    Details

    Darin: Ein Gesetzentwurf sei „immer noch nicht in Sicht"; für ein Gesetzgebungsverfahren „ohne Verkürzung von Fristen" müsse der Entwurf „spätestens am 12. August durch das Kabinett"; das BMF erklärt auf Anfrage lediglich, die Abstimmungen in der Bundesregierung liefen, Details könnten noch nicht mitgeteilt werden. Mit namentlichen Stellungnahmen von Fritz Güntzler (finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion) und Markus Deutsch (Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg).

  • [57] Deutscher Bundestag, Petitionsportal: Öffentliche Petition 201716 „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten", Rubrik Einkommensteuer, eingereicht am 30. Mai 2026, Mitzeichnung vom 4. August bis 15. September 2026, Endstand 44.439 Online-Mitzeichnungen, am 12. Oktober 2026 im Petitionsausschuss öffentlich beraten (Quelle [140]). epetitionen.bundestag.de
    Details

    Die Petition fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist nach §23 EStG und die ausdrückliche Beibehaltung der Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter" gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung. Das Quorum für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss liegt bei 30.000 Mitzeichnungen. Endstand am Ende der Mitzeichnungsfrist: 44.439 Online-Mitzeichnungen (Abruf 16. September 2026, 06:59 Uhr). Die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss ist nach Ankündigung der Petentin für Montag, den 12. Oktober 2026, 12 Uhr vorgesehen (Quelle [109]); auf dem Portal war der Termin bis zum 24. September 2026 nicht vermerkt.

  • [58] Blocktrainer vom 4. August 2026 (Autor: Tristan, Chefredakteur): „30.000 Unterschriften benötigt: Petition zur Beibehaltung der Bitcoin-Haltefrist ist online!". blocktrainer.de · YouTube-Video
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    Aufruf zur Mitzeichnung mit praktischen Hinweisen: keine deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich, Anmeldung mit echten Daten bei stichprobenartiger Prüfung, öffentliche Führung wahlweise unter Pseudonym oder nur mit Mitzeichnernummer. Begleitendes YouTube-Video vom selben Tag.

  • [59] BTC-ECHO vom 4. August 2026, 13:32 Uhr (Dominic Döllel): „Bitcoin-Haltefrist retten: Jetzt zählt jede Stimme – und so machst du mit". Bericht zur Freischaltung mit Wiedergabe der Petitionsbegründung; verbleibende Mitzeichnungsfrist „rund 42 Tage". btc-echo.de
  • [60] Initiative ProHaltefrist, Pressemitteilung vom 4. August 2026: „Jetzt abstimmen: Bundestagspetition zum Erhalt der Bitcoin-Haltefrist ist freigeschaltet". prohaltefrist.de · bundestag.de (Altersvorsorgereformgesetz) · bundesfinanzministerium.de (Frühstartrente)
    Details

    Aufruf zur sofortigen Mitzeichnung mit Fünf-Punkte-Appell an Multiplikatoren; verweist auf den Widerspruch zur staatlichen Förderung kapitalgedeckter Altersvorsorge. Hintergrund: Altersvorsorgereformgesetz vom Bundestag beschlossen am 27. März 2026; Frühstartrente als BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026.

  • [61] Deutsche Presse-Agentur (dpa), Meldung vom 5. August 2026: „Bundestags-Petition gegen Krypto-Steuerpläne erfolgreich". wiwo.de · Archiv (Handelsblatt, Original seit September 2026 nicht mehr online)
    Details

    Erste Meldung des Quorum-Erfolgs über einen Nachrichten-Basisdienst und damit erste Übernahme in die überregionale Wirtschaftspresse. Kernaussagen: Das Quorum von 30.000 Unterschriften ist erreicht, deshalb muss sich der Petitionsausschuss „in einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen der Anleger beschäftigen"; Vizekanzler Klingbeil erhofft sich „Mehreinnahmen in Milliardenhöhe"; kritisiert wird, dass eine Streichung der Frist langfristige Anleger benachteiligen und den Innovationsstandort Deutschland schwächen würde. Abgedruckt unter anderem im Handelsblatt (5. August 2026, 20:21 Uhr) und in der WirtschaftsWoche (5. August 2026, 20:39 Uhr) sowie in zahlreichen Regionalzeitungen.

  • [62] BTC-ECHO vom 6. August 2026, 12:31 Uhr (Moritz Draht): „Bitcoin-Haltefrist: Petition knackt 30.000 Stimmen in nur einem Tag" (Titel später geändert, Original im URL-Slug). btc-echo.de
    Details

    Neuer Titel: „Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist? Petition erreicht wichtiges Ziel". Bericht zum erreichten Quorum mit Zitaten aus einer Pressemitteilung der Initiative ProHaltefrist, die dem Medium vorliegt: „30.000 Mitzeichnungen nach nur einem Tag sind kein Achtungserfolg. Das ist ein politischer Weckruf."; das Quorum öffne „die Tür zur öffentlichen Anhörung. 210.000 Mitzeichnungen machen daraus ein unübersehbares Signal". Als neues Ziel bis zum Fristende am 15. September 2026 nennt die Initiative 210.000 Mitzeichnungen, in Anspielung auf die auf 21 Millionen begrenzte Gesamtmenge von Bitcoin. Die Pressemitteilung ist auf prohaltefrist.de nicht veröffentlicht; BTC-ECHO ist insoweit der einzige Beleg.

  • [63] BTC-ECHO vom 6. August 2026, 15:00 Uhr (Sven Wagenknecht): „Krypto-Steuer: Was Anleger jetzt über Haltefrist und DAC8 wissen müssen" (Titel später geändert, Original im URL-Slug). btc-echo.de
    Details

    Neuer Titel: „DAC8 und Haltefrist: Das droht Krypto-Anlegern". Gesprächsrunde beim World Venture Forum in Kitzbühel mit Johannes Edlbacher (Partner bei PwC), Florian Wimmer (Geschäftsführer des Steuersoftware-Anbieters Blockpit) und der Steuerexpertin Tami Mönnig (TAxMON Consulting). Kernaussagen: Österreich als mögliches Vorbild (27,5 Prozent, keine Haltefrist); bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossene Verkäufe sind „an sich safe"; für länger gehaltene, aber erst nach einer Reform verkaufte Bestände sind Stichtage oder fiktive Anschaffungskosten denkbar; da bei Gold, Kunst und anderen Wirtschaftsgütern die Haltefrist fortgilt, müsste der Gesetzgeber eine abweichende Behandlung von Bitcoin nachvollziehbar begründen. Zur Interessenlage: Der Artikel ist mit Werbung für den Steuersoftware-Anbieter Blockpit verbunden, dessen Geschäftsführer zu den Gesprächsteilnehmern zählt.

  • [64] BTC-ECHO vom 7. August 2026, 4:00 Uhr (Dominic Döllel): „Bitcoin-Haltefrist: Können Klingbeils Pläne doch noch verhindert werden?" (BTC-ECHO Plus; Titel später geändert, Original im URL-Slug). btc-echo.de · bitcoin-bundesverband.de (Funktion Steger)
    Details

    Neuer Titel: „Bitcoin-Haltefrist vor dem Aus? Steuerexperte nennt entscheidende Hürde". Enthält ein Statement von Dr. Ulli Spankowski, Mitgründer und Geschäftsführer der Krypto-Handelsplattform BISON (Boerse Stuttgart Group), mit dem sich das Unternehmen hinter die Petition stellt: „Wer kurzfristige Spekulation eindämmen will, darf langfristiges Investieren nicht bestrafen." Dazu Aussagen des Steuerberaters Matthias Steger zum Verfahrensstand: bislang nur politische Absichtserklärungen; ein Haushaltsgesetz ändert das Einkommensteuergesetz nicht automatisch; kein Vetorecht der Petenten gegen ein Gesetz; ungelöste Verlustverrechnung; „Was schon steuerfrei ist, muss steuerfrei bleiben"; Umsetzung zum 1. Januar 2027 sei für Handelsplätze und Krypto-Dienstleister technisch nicht leistbar, eine Übergangsfrist berge das Risiko eines „normativen Vollzugsdefizits". Zur Interessenlage: Das Statement von BISON liegt nach Angaben des Mediums vor, die Boerse Stuttgart Group hat dazu keine eigene Pressemitteilung veröffentlicht; Matthias Steger wird im Beitrag als Bitcoin-Steuerexperte geführt, ist aber zugleich Finanzvorstand des Bitcoin Bundesverbands, der die Petition eingereicht hat; der Beitrag ist zudem mit Werbung für den Steuersoftware-Anbieter Blockpit verbunden.

  • [65] Pressemitteilung Nr. 14/2026 des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. August 2026: „Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026". bundesfinanzministerium.de · Regierungsentwurf JStG 2026 (PDF) · x.com (@BMF_Bund)
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    Der beschlossene Regierungsentwurf umfasst nach der Mitteilung unter anderem Änderungen beim Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren, die Erweiterung des Informationsaustauschs über Plattform-Einkünfte auf Drittstaaten, Anpassungen des Mindeststeuergesetzes, die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2027, die Anhebung des Zinssatzes der Abgabenordnung auf 3,6 Prozent pro Jahr, Änderungen des Forschungszulagengesetzes und eine Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Kryptowerte, §23 EStG oder private Veräußerungsgeschäfte kommen in der Mitteilung an keiner Stelle vor. Angekündigt auch über den X-Account des Ministeriums am selben Tag um 11:22 Uhr. Der vollständige Regierungsentwurf ist auf der Gesetzesvorhaben-Seite des BMF veröffentlicht (dort mit Datum 12. August 2026); eine Volltextprüfung vom 15. August 2026 bestätigt: Der 168-seitige Entwurf enthält keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des §23 EStG. Die wenigen Fundstellen „§ 23" betreffen die Streichung eines Leerverweises auf den weggefallenen §23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die Zinsvorschriften der §§233a ff. der Abgabenordnung.

  • [66] Bundesministerium der Finanzen, Übersicht „Gesetze und Gesetzgebungsvorhaben", Stand 21. Oktober 2026: Der Referentenentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten ist dort seit dem 2. Oktober unverändert verzeichnet (Quelle [125]); ein Regierungsentwurf oder die Stellungnahmen aus der am 6. Oktober abgelaufenen Verbändeanhörung sind nicht hinzugekommen. Am Morgen des 2. Oktober fehlte er noch, obwohl ihn das Ministerium am 30. September an die Verbände verschickt hatte (Quelle [118]). bundesfinanzministerium.de (Übersicht) · Referentenentwurf Kassenpflicht-Gesetz
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    Neuester Eintrag ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen (datiert auf den 30. September 2026, Quelle [125]). Weitere Neuzugänge seit August sind der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts (Bearbeitungsstand 5. August 2026, veröffentlicht am 7. August 2026), der keine Regelung zu Kryptowerten oder zum §23 EStG enthält, der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (10. August 2026), der Entwurf einer Änderung der Zollverordnung (Stand 12. August 2026), der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung (Stand 13. August 2026), der Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Referentenentwurf vom 18. August 2026, Regierungsentwurf am 2. September 2026 vom Kabinett beschlossen), der ebenfalls keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des §23 EStG enthält (Quelle [71]), der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (Stand 28. August 2026), der die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern für das Jahr 2026 betrifft und keinen Bezug zu Kryptowerten hat, sowie der Entwurf einer Verordnung zur Anpassung bankaufsichtlicher Vorschriften nach Einstellung des Millionenkreditmeldewesens (Stand 15. September 2026), der ebenfalls keinen Bezug zu Kryptowerten hat. Zuletzt hinzugekommen ist zwischen dem 19. und dem 21. Oktober die Vierte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung (Stand 12. Oktober 2026), die eine Änderung der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete umsetzt und keinen Bezug zu Kryptowerten hat.

  • [67] X-Posts von Daniel D. Eckert (@Tiefseher, Finanzredakteur der WELT, Autor der Analyse in Quelle [34]) vom 11. August 2026 (Antwortbrief des CDU-Abgeordneten Marvin Schulz) und vom 31. Juli 2026 (Antwort von Olav Gutting). x.com (11. August, Schulz-Brief) · x.com (31. Juli, Gutting)
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    Der Schulz-Brief auf eine Bürgeranfrage Eckerts (zwei Fotos, Zitate im Text) enthält die Kernaussagen „Ich nehme Ihre Argumente sehr ernst und teile mehrere Ihrer Bedenken"; Folgerichtigkeits- und Gleichbehandlungs-Bedenken „hat auch meine Fraktion klar formuliert"; Prüfung des ausstehenden Referentenentwurfs insbesondere zu Bestandsschutz und Gleichbehandlung. Guttings Antwort beschreibt Eckert als „kenntnisreich und differenziert". Zur Einordnung: private Antwortbriefe, vom Empfänger unter eigenem Namen veröffentlicht; eine separate Bestätigung durch die Abgeordnetenbüros liegt nicht vor.

  • [68] Internal Revenue Service (US-Bundessteuerbehörde): Übersichtsseite „Digital Assets": Gewinne aus Kryptowerten, die als Kapitalanlage gehalten werden, unterliegen den Capital-Gains-Regeln; bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr gilt der ermäßigte Long-Term-Satz von 0, 15 oder 20 Prozent je nach Einkommen (Tax Topic 409), bei kürzerer Haltedauer der reguläre Einkommensteuertarif. irs.gov (Digital Assets) · irs.gov (Topic 409, Capital Gains)
  • [69] Blocktrainer vom 15. Juli 2026: „Japan klassifiziert Kryptowährungen als Finanzprodukte – Vorbote für Bitcoin-Spot-ETFs und geringere Steuern?". blocktrainer.de
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    Das Oberhaus des japanischen Parlaments verabschiedete an diesem Tag die Gesetzesänderung, die Kryptowährungen als Finanzprodukte einstuft; das Gesetz soll binnen eines Jahres in Kraft treten. Krypto-Gewinne werden in Japan bislang mit bis zu 55 Prozent besteuert; die Neueinstufung ermöglicht die steuerliche Gleichstellung mit Aktien bei einer Gewinnsteuer von 20 Prozent, deren Inkrafttreten nicht vor 2027 erwartet wird.

  • [70] Bitcoin Bundesverband, Meldung vom 15. August 2026: „Faktencheck zur Haltefrist: Vierzehn Behauptungen, geprüft an den Primärquellen", zum Bericht von Peter Rochel: „Die öffentliche Begründung der Reform – vierzehn Behauptungen zur Haltefrist nach § 23 EStG, geprüft an den Primärquellen", publiziert auf Zenodo unter der Lizenz CC BY 4.0. bitcoin-bundesverband.de · doi.org/10.5281/zenodo.21792953 (Zenodo)
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    Geprüft werden Behauptungen zu Kriminalität, Mehreinnahmen, Vollzug und Rückwirkung sowie steuerlicher Systematik, unter anderem an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs, Bundestagsdrucksachen, Berichten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Unterlagen des österreichischen Parlaments und Daten der Europäischen Zentralbank. Kernbefunde: Die kursierenden Milliardenschätzungen gehen auf die Hochrechnung von gut 10.000 Nutzerkonten des Steuersoftware-Anbieters Blockpit zurück, nicht auf amtliche Statistik; nach dem ausgewerteten Chainalysis Crypto Crime Report 2026 entfiel 2025 weniger als ein Prozent des zugeordneten Transaktionsvolumens auf illegale Aktivität, davon 84 Prozent auf Stablecoins; nach EZB-Daten hielten 54 Prozent der Kryptobesitzer im Euroraum weniger als 1.000 Euro und 91 Prozent weniger als 20.000 Euro. Das Argument der horizontalen Steuergerechtigkeit bezeichnet der Bericht ausdrücklich als das stärkste der Reformbefürworter. Zur Einordnung: Rochel ist einer von neun Petenten der Initiative ProHaltefrist; die Meldung legt diese Doppelrolle offen.

  • [71] Bundesministerium der Finanzen: Referentenentwurf (Bearbeitungsstand 18. August 2026) und Regierungsentwurf (Kabinettsbeschluss 2. September 2026) eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027; beide ohne Regelung zu Kryptowerten und ohne Änderung des §23 EStG. bundesfinanzministerium.de (Vorhabenseite) · Referentenentwurf (PDF) · Regierungsentwurf (PDF) · Pressemitteilung 2. September 2026
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    Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand 18. August 2026, den Verbänden mit Anschreiben vom 18. August 2026 übersandt; Stellungnahmefrist 21. August 2026, Kabinettbefassung laut Anschreiben für den 2. September 2026 vorgesehen. Der 36-seitige Entwurf setzt nach eigener Begründung die Vereinbarung des Koalitionsausschusses vom 1./2. Juli 2026 zur Reform der Einkommensteuer um und ändert das Einkommensteuergesetz in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028, unter anderem beim Einkommensteuertarif, bei Grund- und Kinderfreibeträgen, beim Kindergeld und beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag, mit einem höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung. Eine Regelung zu Kryptowerten oder eine Änderung des §23 EStG enthält der Entwurf nicht; die Begriffe Kryptowerte, Haltefrist und Spekulationsfrist kommen im Volltext nicht vor. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 2. September 2026 beschlossen (35 Seiten, Bearbeitungsstand 1. September 2026, am 2. September 2026 veröffentlicht); auch der Regierungsentwurf enthält keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des §23 EStG, und die Pressemitteilung des Ministeriums vom selben Tag („Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg: Insbesondere Familien mit Kindern werden entlastet") nennt Kryptowerte nicht.

  • [72] Bitcoin Bundesverband, Meldung vom 18. August 2026: „Bitcoin Steuer in Deutschland: Bundesverband fordert Erhalt der Haltefrist", zum Positionspapier „Steuerliche Behandlung von Bitcoin in Deutschland – Rechtssicherheit schaffen. Innovation fördern. Den Bitcoin-Standort Deutschland stärken." (Stand 17. August 2026, 12 Seiten). bitcoin-bundesverband.de · Positionspapier (PDF)
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    Kernforderungen: Erhalt der einjährigen Haltefrist für unmittelbar gehaltene Bitcoin im Privatvermögen; steuerliche Regeln nach der wirtschaftlichen Funktion des Vermögenswerts statt nach dem Sammelbegriff „Krypto"; eine gesetzliche Bagatellregel für private Klein- und Micropayments; klare Regeln, nach denen Eigenübertragungen zwischen eigenen Wallets ohne Wechsel des wirtschaftlichen Eigentümers steuerlich keine Veräußerung sind; private Schlüssel oder Seed-Phrasen dürfen niemals als steuerlicher Nachweis verlangt werden. Eine steuerliche Sonderbehandlung für Bitcoin oder eine Steuerbefreiung für Unternehmen fordert der Verband ausdrücklich nicht.

  • [73] Michael Höfling: „Beim Gold wäre der Aufschrei viel größer. Deshalb wird man sich das gut überlegen", Interview mit Frank Schäffler, WELT vom 19. August 2026 (Volltext kostenpflichtig). welt.de · archivierte Fassung · x.com (Schäffler, 20. August)
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    WELT befragt den früheren FDP-Bundestagsabgeordneten dazu, wie er die Lage einschätzt, nachdem das vom Kabinett beschlossene Jahressteuergesetz 2026 die geplante Abschaffung der Haltefrist nicht enthält und die Petition 201716 das Quorum auf Anhieb erreicht hat. Kernaussagen: Das Fehlen im Jahressteuergesetz sei „erst einmal bemerkenswert", mögliche Gründe seien Zeitnot, Widerstand aus der Union oder ein noch geplanter eigener Gesetzentwurf; aus Bürger-Antwortbriefen auf seinen Musterbrief-Aufruf (mehr als 250.000 Aufrufe) gehe Widerstandsbereitschaft der Unionsabgeordneten hervor; eine Ausweitung der Abschaffung auf Gold hält er für politisch nicht durchsetzbar („beim Gold wären der Aufschrei und die Widerstände viel größer"); die pauschale Abgeltungsteuer senke den Satz für Spitzenverdiener von bis zu 45 auf 25 Prozent; die FDP wolle umgekehrt die bis Ende 2008 geltende Aktien-Haltefrist zurück. Am 20. August 2026, 07:49 Uhr, fasste Schäffler das Interview auf X zusammen: „Beim Gold würde man sich eine Abschaffung der #Haltefrist sehr gut überlegen. Bei #Bitcoin offenbar nicht. Genau das ist das Problem: Es geht nicht um Systematik, es geht um Kasse."

  • [74] Deutscher Bundestag, vorläufige Tagesordnung für die Sitzungswoche vom 7. bis 11. September 2026 (Abruf 20. August 2026). bundestag.de/tagesordnung · bundestag.de/sitzungskalender
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    Plenarsitzungen 91 bis 94 von Dienstag, 8., bis Freitag, 11. September 2026; Tagesordnungspunkt 1 am 8. September, 10:00 Uhr: „Einbringung Haushaltsgesetz 2027", erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 sowie Beratung des Finanzplans des Bundes 2026 bis 2030; anschließend erste Beratung der Einzelpläne. Die Sitzungswoche ist im amtlichen Sitzungskalender verzeichnet, die Tagesordnung kann sich bis zur Sitzung noch ändern.

  • [75] Josip Filipovic: „Krypto-Steuer: Grünen-Politiker drängt auf neue Regeln im Bundestag", BTC-ECHO vom 21. August 2026, 04:00 Uhr (Wochenkolumne „Krypto in DACH", kostenpflichtig; Titel am Erscheinungstag geändert). btc-echo.de
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    Zunächst unter der Überschrift „Grünen-Politiker will Haltefrist abschaffen" erschienen. Exklusiv-Statement des Grünen-Bundestagsabgeordneten Max Lucks: Der Gesetzentwurf seiner Fraktion sei „die einzige konkrete Vorlage", eine Regelung müsse „spätestens zeitgleich mit dem Bundeshaushalt beschlossen werden", der Druck der Grünen „wirkt", die Koalition scheine „endlich steuerliche Ungerechtigkeiten beenden zu wollen". Der übrige Beitrag behandelt andere Themen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

  • [76] Deutscher Bundestag, Drucksachen 21/7300 (Haushaltsgesetz 2027) und 21/7301 (Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030), beide vom 14. August 2026. Drs. 21/7300 (PDF, 90 MB) · Drs. 21/7301 (PDF) · bundesrat.de (Plenartermine)
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    Der Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)" wurde mit Anschreiben des Bundeskanzlers vom 14. August 2026 gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG zugeleitet. Der Finanzplan enthält in Abschnitt 3.3 „Haushaltskonsolidierung", Seite 21, die Krypto-Passage („Die Bundesregierung wird die Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin im Privatvermögen mit konkreten und modernen Vorschriften reformieren. [...] Daher sollen künftig für eine gerechte und nachvollziehbare Besteuerung die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig. Mit diesen Änderungen wird die Reform der Kryptobesteuerung zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen."), wortgleich mit der Kabinettvorlage (Quelle [30]). Parallel dem Bundesrat zugeleitet als Drucksachen 450/26 und 451/26 (Fristablauf 25. September 2026); Plenarsitzungen des Bundesrates 2026 laut dessen Sitzungskalender am 25. September, 16. Oktober, 20. November und 18. Dezember.

  • [77] Bundesrat, Drucksache 442/26 vom 14. August 2026: Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027", besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG, Fristablauf 25. September 2026. bundesrat.de (PDF)
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    Artikelgesetz zu Alkoholsteuer-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer- sowie Alkopopsteuergesetz (jährliche Mehreinnahmen 455 Millionen Euro), Bundeshaushaltsordnung, Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz, Klima- und Transformationsfondsgesetz, Bundeskindergeldgesetz, SGB VI und SGB XII. Eine Regelung zu Kryptowerten, eine Änderung des Einkommensteuergesetzes oder des §23 EStG ist nicht enthalten. Dem Bundestag am 7. September 2026 als Drucksache 21/7860 zugeleitet; erste Beratung am 8. September 2026 als Tagesordnungspunkt 4 in der allgemeinen Finanzdebatte (Quelle [74]).

  • [78] Bundesministerium der Finanzen: „Finanzbericht 2027", Stand 14. August 2026 (374 Seiten, gemäß §31 Bundeshaushaltsordnung). Enthält den Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 und darin, Seite 23, die Krypto-Passage im Wortlaut des Finanzplans (Quelle [76]); weder Steuersatz noch Bestandsschutz noch Zeitplan werden genannt. bundesfinanzministerium.de (PDF, 9 MB)
  • [79] BTC-ECHO (Daniel Hoppmann): „Krypto-Haltefrist: Jetzt kommt scharfe Kritik von der Union", 28. August 2026, 04:00 Uhr (Titel später geändert, Original im URL-Slug). btc-echo.de
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    Zunächst unter der Überschrift „Mit Klingbeils Plänen geht die CDU hart ins Gericht" erschienen. Pressestatement der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf eine Redaktionsanfrage an den Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei: 45-auf-25-Einwand, Haltefrist als „Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte", verfassungsrechtliche Zweifel unter Verweis auf die Folgerichtigkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Bericht zitiert zudem aus dem dem Bundesrat zugeleiteten Finanzplan (vgl. Quelle [76]) und gibt unbestätigt aus CDU-Kreisen wieder, Frei habe mit dem Koalitionspartner über das Aus der Haltefrist verhandelt; ein Sprecher ließ dies unkommentiert.

  • [80] ACT New Zealand, Pressemitteilung „Unlocking New Zealand's Digital Economy" vom 27. August 2026 (Nicole McKee, Cameron Luxton). act.org.nz · rnz.co.nz
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    Sechs-Punkte-Wahlprogramm zu Digital Finance, darunter „a simple 12-month bright line for qualifying long term personal investment in digital assets" (Gewinne nach mindestens einem Jahr Haltedauer steuerfrei, gewerblicher Handel und Unternehmen weiter steuerpflichtig) sowie eine Bagatellbefreiung für Kleinzahlungen mit Kryptowerten. Wahlversprechen für die Parlamentswahl am 7. November 2026, kein Gesetzentwurf; ACT ist Koalitionspartner der National-Regierung. Berichterstattung: RNZ vom 27. August 2026, „ACT promises tax-free crypto gains after a year" (Craig McCulloch), mit den Zahlen der Steuerbehörde Inland Revenue (355.000 Krypto-Nutzer, Transaktionen im Wert von 36 Milliarden NZ-Dollar) und dem Hinweis, dass nach geltendem Recht jeder Verkauf oder Tausch steuerlich abzurechnen ist.

  • [81] Blocktrainer, „Wahlkampf in Neuseeland: Regierungspartei will Haltefrist für Bitcoin einführen" vom 31. August 2026 (Autor: Stefan). blocktrainer.de
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    Deutschsprachige Berichterstattung über das ACT-Wahlversprechen (Quelle [80]). Der Beitrag stellt die geltende neuseeländische Rechtslage (Besteuerung von Krypto-Gewinnen unabhängig von der Haltedauer) dem Vorschlag einer einjährigen Haltefrist gegenüber, nennt die Zahlen der Steuerbehörde Inland Revenue (355.000 identifizierte Krypto-Nutzer, rund 6,6 Prozent der Bevölkerung), verlinkt das ACT-Positionspapier im Volltext und ordnet die deutsche Debatte um die Abschaffung der Frist nach §23 EStG ein, einschließlich eines direkten Links auf die Mitzeichnungsseite der Petition 201716.

  • [82] Annika Klose (SPD, stellvertretendes Mitglied des Finanzausschusses): Antworten auf abgeordnetenwatch.de vom 31. August und 7. September 2026 zu Frist-Abschaffung und Bestandsschutz; Wortlaut und Wertung auf der Detailseite (31. August, 7. September). abgeordnetenwatch.de · Archiv · kryptorevolution.de · abgeordnetenwatch.de (7. September) · Archiv
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    Die Antwort vom 31. August 2026 auf eine Bürgerfrage vom selben Tag erfolgt ausdrücklich im Namen der SPD-Fraktion; die Bestandsschutz-Frage bleibt unbeantwortet. Aufgegriffen von kryptorevolution.de am 1. September 2026. In der Antwort vom 7. September 2026 auf die Nachfrage desselben Fragestellers vom 2. September 2026 wiederholt Klose die Linie vom 31. August und ergänzt erstmals eine Aussage zu Altbeständen (Übergangsfristen im Sinne des Vertrauensschutzes, ohne Stichtag oder Dauer).

  • [83] Deutsche Presse-Agentur vom 3. September 2026: Jens Spahn (CDU) soll nach seinem Rücktritt als Fraktionsvorsitzender Mitte Juli 2026 Mitglied des Haushaltsausschusses werden, bestätigt von einer Fraktionssprecherin. zdfheute.de (dpa) · aerzteblatt.de (dpa) · cducsu.de (Profil Spahn) · cducsu.de (Profil Hoppermann)
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    Kritik der Grünen-Haushälterin Piechotta wegen der Maskenbeschaffung. Das Abgeordnetenprofil der CDU/CSU-Fraktion führt Spahn unter „Mitgliedschaften" bereits im Haushaltsausschuss und in der AG Haushalt (Abruf 3. September 2026); die bundestag.de-Biografie (Stand 7. August 2026) nennt als Ausschüsse noch keinen. Franziska Hoppermann, seit 27. Juli 2026 Generalsekretärin der CDU, wird im Fraktionsprofil nur noch im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung geführt.

  • [84] Philipp Rottwilm (SPD, ordentliches Mitglied des Finanzausschusses): Antworten auf abgeordnetenwatch.de vom 30. Juli und 7. September 2026; Wortlaut und Wertung auf der Detailseite (30. Juli, 7. September). abgeordnetenwatch.de (30. Juli) · abgeordnetenwatch.de (7. September) · Archiv
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    Rottwilm ist Mitautor des Strategiepapiers des Seeheimer Kreises vom Oktober 2025. Die Antwort vom 30. Juli 2026 beantwortet eine Bürgerfrage vom 6. Juli 2026 zur Gleichbehandlung mit Anlagegold, zu Art. 3 GG und zur Verlustverrechnung, die Antwort vom 7. September 2026 eine Bürgerfrage vom 3. September 2026 zu Frist-Abschaffung und Bestandsschutz.

  • [85] Deutscher Bundestag, Textarchiv vom 8. September 2026: „Finanzminister Klingbeil stellt Haushaltsentwurf für 2027 vor" (Einbringung) und „Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant" (allgemeine Finanzdebatte); beide ohne Erwähnung von Kryptowerten. bundestag.de (Einbringung) · bundestag.de (Finanzdebatte) · youtube.com (finanzministeriumTV) · youtube.com (phoenix, Sitzungstag)
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    Der Bericht zur Einbringung des Haushaltsgesetzes 2027 (91. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3) nennt als Redner Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sowie die Kennzahlen Ausgaben 555,4 Milliarden Euro, Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts 118,7 Milliarden Euro, Steuereinnahmen 394,7 Milliarden Euro; der zweite Bericht behandelt die allgemeine Finanzdebatte mit erster Beratung des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (Drucksache 21/7860). In beiden Berichten kommen Kryptowerte, die Haltefrist und §23 EStG nicht vor (Abruf 8. September 2026, 12:30 Uhr). Die Aufzeichnung der Einbringungsrede stellt das Finanzministerium auf seinem YouTube-Kanal bereit, phoenix den gesamten Sitzungstag; die automatisch erzeugten deutschen Untertitel beider Aufzeichnungen (Abruf 9. September 2026, 7:15 Uhr) enthalten keine Treffer für Krypto, Bitcoin, Haltefrist, Spekulationsfrist oder Abgeltungsteuer.

  • [86] Karsten Seibel: „Krypto-Steuer: Ende der Steuerfreiheit – Das plant die Regierung für Anleger in Bitcoin, Ether und Co.", WELT vom 8. September 2026, 14:38 Uhr (WELTplus; am 14. September unter neuem Titel und neuer Adresse erneut veröffentlicht, die alte Adresse leitet weiter). Erstbericht über den damals unveröffentlichten Referentenentwurf des BMF von Mitte August. welt.de · Archiv (archive.ph, Volltext) · Archiv (Wayback, Teaser)
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    Erstellt für WELT und „Business Insider Deutschland". Berichtet unter Berufung auf einen der Redaktion vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums „von Mitte August", der sich „in der sogenannten Frühkoordinierung" befinde, der Abstimmung zwischen Kanzleramt und zentralen Ministerien; die Pläne könnten sich „also noch ändern". Kernpunkte laut Bericht: Veräußerungsgewinne aus „Tauschkryptowerten" (definiert als „digitale Darstellungen von Werten, die unter Verwendung vorrangig von Blockchains elektronisch übertragen und gespeichert werden können und deren Wert aus der Akzeptanz und Nutzung als Tauschmittel resultiert") werden unabhängig von der Haltedauer als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungsteuer erfasst, ebenso Erträge aus Lending und Staking; ausgenommen sind „sogenannte Non-Fungible Token, Security-Token und sonstige Kryptowerte, die einen realen Wert vermitteln und vermitteln sollen" sowie bestimmte Stablecoins; Begründung des Entwurfs: Kryptowerte „stellen zunehmend eine mögliche Form der privaten Kapitalanlage dar" und seien wegen „spekulativer Nutzung, hoher Liquidität und fehlender Abnutzung" eher mit Vermögensanlagen als mit gewöhnlichen Wirtschaftsgütern vergleichbar; die Änderungen „erfassen Tauschkryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind", Altbestände bleiben im bisherigen Regime; Inkrafttreten 1. Januar 2027, erster Steuerabzug durch Kryptodienstleister ab 1. Januar 2028 („Den Abzugsverpflichteten wird damit eine Übergangszeit zur Einführung des Abzugsverfahrens eingeräumt"); ersatzweise „Steuerabzug nach 50 Prozent der Einnahmen aus der Veräußerung der Tauschkryptowerte", wenn Anschaffungskosten nicht bekannt sind; erwartete Mehreinnahmen 160 Millionen Euro im Jahr 2028, bis 2031 rund 350 Millionen Euro pro Jahr, davon für den Bund anfangs 75, später 160 Millionen Euro. Zur Einordnung: Der Referentenentwurf war bis zum 2. Oktober 2026 nicht veröffentlicht, die Angaben hier beruhen auf dem Bericht; der amtliche Text (Quelle [125]) bestätigt sie, beziffert den Bundesanteil an den Mehreinnahmen aber höher (83 bis 179 Millionen Euro). Neuer Titel seit dem 14. September 2026: „Bitcoin und Co.: Ende der Steuerfreiheit? Das plant der Bund".

  • [87] DER SPIEGEL vom 8. September 2026, 20:44 Uhr (Gerald Traufetter): „Neue Abgabe: Bundesfinanzminister Klingbeil legt Entwurf für Kryptosteuer von 25 Prozent vor" (Dachzeile online: „Kryptosteuer von 25 Prozent: Klingbeil legt Gesetzesentwurf vor"). spiegel.de
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    Der Beitrag beruft sich auf einen dem SPIEGEL vorliegenden Gesetzentwurf, „der zur Abstimmung an andere Bundesministerien verschickt worden ist", und nennt die WELT als Erstberichterstatter. Zusätzliche Angaben: Abgeltungsteuer von 25 Prozent ab 2028 auf Kryptowerte, die nach dem 1. Januar 2027 angeschafft werden; Verrechnung von Kryptogewinnen mit Verlusten aus Aktien oder anderen Wertpapieren; Günstigerprüfung bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent; Anwendung des Sparer-Pauschbetrags von derzeit 1.000 Euro; erwartete Einnahmen rund 350 Millionen Euro; Zitat aus dem Entwurf: „Kryptowerte stellen zunehmend eine mögliche Form der privaten Kapitalanlage dar und werden über einen wachsenden Markt erworben und veräußert."; Zitat aus Ministeriumskreisen: „Es ist ungerecht, wenn hart erarbeitete Einkommen und Kapitalerträge besteuert werden, aber die Gewinne aus Spekulationen aus Kryptowerten weitgehend steuerfrei werden."; die Krypto-Steuer als Teil des Aktionsplans gegen Steuerbetrug und Schwarzgeld, dessen Maßnahmen zusammen rund eine Milliarde Euro einbringen sollen. Zur Einordnung: Die Überschrift „legt vor" war irreführend, veröffentlicht wurde der Entwurf erst am 2. Oktober 2026 (Quelle [125]); die Stichtagsformulierung des SPIEGEL („nach dem 1. Januar 2027") weicht von der WELT-Wiedergabe („nach dem 31. Dezember 2026") ab, die dem amtlichen Text entspricht.

  • [88] Weiterverbreitung des WELT-Berichts am 8. September 2026: Reuters (Handelsblatt, t-online), Blocktrainer, CryptoTicker und Deutschlandfunk; bis zum Morgen des 9. September keine Stellungnahme der Koalitionsfraktionen. handelsblatt.com · Archiv · t-online.de · blocktrainer.de · Archiv · cryptoticker.io (Stichtag) · cryptoticker.io (160 Millionen) · deutschlandfunk.de
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    Reuters-Meldung, veröffentlicht im Handelsblatt um 16:41 Uhr („Steuern: Finanzministerium plant wohl Besteuerung von Kryptowerten ab 2027") und bei t-online um 18:42 Uhr („Ab 2027: Finanzministerium plant neue Steuerregeln für Bitcoin", Reuters/llb, mit einer zustimmenden Einordnung von Joshua Krüger von der Schweizer Handelsplattform DFX, der die Haltefrist als „international eher untypischen Sonderweg" bezeichnet, und einem älteren kritischen Zitat des Bitcoin Bundesverbands); Blocktrainer um 18:01 Uhr (Stefan, „Neue Krypto-Steuer soll ab 2027 gekaufte Coins betreffen": für Anleger mit bestehenden Beständen sei die Reform wegen des Bestandsschutzes „deutlich weniger einschneidend als eine vollständige Abschaffung der Steuerfreiheit"); CryptoTicker um 20:37 Uhr („Krypto-Haltefrist und Bestandsschutz: Warum der 31. Dezember 2026 im Referentenentwurf zum Stichtag wird") und um 22:42 Uhr („Kryptosteuer 2027: 160 Millionen Euro für einen Haushalt von 555 Milliarden"). Deutschlandfunk, Nachrichten vom 8. September („Details zur geplanten Steuer-Reform bei Kryptowerten wie dem Bitcoin werden bekannt", im Programm gesendet): erste Meldung eines öffentlich-rechtlichen Senders, reine Wiedergabe des WELT-Berichts mit Stichtag 31. Dezember 2026, Abgeltungsteuer und Hinweis auf die Frühkoordinierung. Bis zum Morgen des 9. September 2026 keine Stellungnahme der Unionsfraktion oder der SPD-Fraktion; die erste Äußerung des Bundesfinanzministeriums folgte am 9. September gegenüber BTC-ECHO (Quelle [89]).

  • [89] BTC-ECHO vom 9. September 2026, 07:32 Uhr: „Krypto-Haltefrist soll fallen: Klingbeil legt Gesetzentwurf vor". btc-echo.de · Archiv
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    Auf Anfrage der Redaktion bestätigt ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums die Arbeiten an der Reform: „Kern der Neuregelung soll sein, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten gleich behandelt werden mit Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren wie Aktien." Die konkrete Ausgestaltung werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt; zu Details, insbesondere zur Frage, ob die Neuregelung nur für nach dem Stichtag angeschaffte Kryptowerte gilt, äußert sich das Ministerium mit Verweis auf die laufenden Abstimmungen nicht. Erste Stellungnahme des Ministeriums nach dem WELT-Bericht vom Vortag. Zur Einordnung: Die Überschrift „legt Gesetzentwurf vor" ist wie beim SPIEGEL irreführend, der Entwurf ist nicht veröffentlicht.

  • [90] Nachberichterstattung vom 9. und 10. September 2026: Blocktrainer (Jahrestabelle der Mehreinnahmen laut Entwurf), Börsen-Zeitung, ZEIT, Frankfurter Rundschau, FOCUS, heise, Börse Online, F.A.Z., WirtschaftsWoche, tagesschau.de und weitere; über WELT und SPIEGEL hinaus ist nur die Jahrestabelle neu. blocktrainer.de · Archiv · heise.de · zeit.de · focus.de · boerse-online.de · tagesschau.de · Archiv (tagesschau)
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    Blocktrainer, 12:04 Uhr (René, „Details zur neuen Krypto-Steuer: Mit diesen Einnahmen rechnet die Bundesregierung"), mit der Jahrestabelle der Mehreinnahmen laut Referentenentwurf: 2027 keine, 2028 160 Millionen Euro (davon Bund 75), 2029 305 Millionen (Bund 140), 2030 325 Millionen (Bund 145), 2031 350 Millionen (Bund 160); der Entwurf spreche von „fristenunabhängiger Besteuerung" und verweise auf die Verlustverrechnungsbeschränkungen des Kapitalvermögens; mit Aufruf zur Mitzeichnung der Petition. Weitere Berichte des Tages: Börsen-Zeitung, 01:03 Uhr (Reuters); DIE ZEIT, 07:03 Uhr („Bundesregierung will Kryptowährungen stärker besteuern"); Frankfurter Rundschau, 08:57 Uhr; FOCUS online, 10:48 Uhr („Krypto-Steuer: 25 Prozent auf Bitcoin-Gewinne geplant"); heise online, 11:07 Uhr („Bundesfinanzministerium plant Reform der Kryptobesteuerung"); dazu CHIP, BeInCrypto, GMX/WEB.DE und Regionalpresse. Börse Online, 05:03 Uhr, spekuliert über Gold als nächsten Fall und hält fest: „Gold wird in den bisherigen Reformplänen nicht genannt." Weitere Berichte am 9. September: F.A.Z. („Abgeltungsteuer für Kryptowährungen geplant"), WirtschaftsWoche (zwei Ratgeberstücke zum Bestandsschutz), Capital, CoinDesk, Berliner Morgenpost, futurezone, Bitcoin2Go und krypto-magazin. Am 10. September berichtet tagesschau.de (ARD-Hauptstadtstudio, Lissy Kaufmann), dem Studio liege der Entwurf ebenfalls vor; er müsse noch ins Kabinett und brauche Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Über WELT und SPIEGEL hinaus ist nur die Jahrestabelle neu; eine Reaktion der Fraktionen enthält keiner der Berichte. Der am 2. Oktober veröffentlichte Entwurf (Quelle [125]) nennt dieselben Gesamtbeträge, aber höhere Bundesanteile (83, 156, 166 und 179 Millionen Euro).

  • [91] Ingo Heuel (Rechtsanwalt und Steuerberater, LHP Gruppe): „‚Keine steuerliche Sonderbestrafung‘: Experte kritisiert neue Krypto-Steuer", Gastkommentar bei Blocktrainer vom 9. September 2026, 18:20 Uhr; erste juristische Analyse des Referentenentwurfs und seiner Begründung. blocktrainer.de · Archiv
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    Kernbefunde: Der Entwurf schafft die Kategorie „Tauschkryptowerte" (Bitcoin, Ether; NFTs, Security-Token und E-Geld-Token nach MiCAR ausgenommen). Der Bestandsschutz für vor 2027 angeschaffte Bestände geht über das hinaus, was die Vertrauensschutz-Rechtsprechung zwingend verlangt, hat aber Lücken: Erträge aus Lending und Staking fallen ab 2027 auch bei Altbeständen unter §20 EStG, die zugeflossenen Coins sind Neubestand; bei Schenkung und Erbfall (Anschaffungskosten null, Übergangsregel stellt auf den Zugang nach dem 31. Dezember 2026 ab) sagt der Entwurf nicht, ob Altbestände geschützt bleiben. Verschiebt sich die Verkündung ins Jahr 2027, wären Erwerbe zwischen Jahresbeginn und Verkündung am Vertrauensschutz zu messen; als Zustimmungsgesetz nach Art. 105 Abs. 3 GG bleibt der Bestandsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens offen. Die Kriterien der Entwurfsbegründung (Kapitalanlage, spekulative Nutzung, Liquidität, fehlende Abnutzung) treffen auch auf Gold zu, das ebenso wie unverzinsliche Fremdwährungsbestände in §23 EStG bleibt; Bitcoin hat weder Emittenten noch Schuldner noch Zinsanspruch. Die Abschaffung der Jahresfrist löst kein Vollzugsproblem, das DAC8, CARF und das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (Meldepflichten ab 2026) nicht ohnehin adressieren; der Steuerabzug ab 2028 greift nur bei inländischen Dienstleistern, bei Selbstverwahrung und Auslandsplattformen bleibt ein 25-Prozent-Sondertarif im Veranlagungsverfahren. Verlustverrechnung: Neubestände im Verrechnungskreis des §20 Abs. 6 EStG ohne Verlustrücktrag; Altverluste nach §23 sind nicht mit neuen Kryptogewinnen verrechenbar, anders als 2009 bei Aktien (fünfjährige Übergangsregel bis 2013) fehlt eine Brücke. Ersatzbemessungsgrundlage: Kennt die Plattform Anschaffungskosten und -zeitpunkt nicht, wird für den Steuerabzug eine Anschaffung nach dem 31. Dezember 2026 vermutet und auf 50 Prozent des Erlöses abgezogen (bei Wertpapieren 30 Prozent), korrigierbar erst in der Veranlagung; die Nachweislast für den Altbestand liegt beim Steuerpflichtigen. Der Erfüllungsaufwand ist im Entwurf nicht beziffert. Fazit: „Bitcoin muss keine steuerliche Sonderbehandlung bekommen. Aber er sollte auch keine steuerliche Sonderbestrafung bekommen." Heuel hatte sich bereits im Mai gegenüber Blocktrainer geäußert (Quelle [19]). Nachtrag: Am 2. Oktober 2026 warnt Heuel bei Blocktrainer („Droht bei Bitcoin eine Doppelbesteuerung?", Wayback), der Null-Euro-Ansatz des §20 Abs. 4b der Entwurfsfassung erfasse nach seinem Wortlaut auch Bitcoin, die als Arbeitslohn oder Miete zugeflossen und schon versteuert sind; er will den Punkt über die Bundessteuerberaterkammer in die fachliche Abstimmung einbringen. Auf dem Blocktrainer Event am 19. September 2026 erläuterte Heuel die Analyse auf dem Podium (Quelle [129]).

  • [92] Isabelle Vandre (Die Linke, Sprecherin für Finanzkriminalität der Fraktion): Pressemitteilung „BMF-Entwurf zur Besteuerung von Krypto-Werten: Lobby lässt die Champagnerkorken knallen", Fraktion Die Linke im Bundestag, 9. September 2026. dielinkebt.de · Archiv · btc-echo.de (11.09.) · Archiv
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    Erste Stellungnahme einer Bundestagsfraktion zum Referentenentwurf; Forderung nach einem kompletten Ende des Bestandsschutzes, Verlustverrechnung als Einnahmeverzicht, Vorwurf des Einknickens vor der Krypto-Lobby unter Verweis auf Parteispenden eines Handelsplatzes; die genannten zwölf Milliarden Euro sind die bekannte Hochrechnung, keine amtliche Zahl (siehe Argument 6). Nachgelegt am 11. September gegenüber BTC-ECHO: Die Linke will auch Gewinne aus Altbeständen besteuern, sonst sei die Abschaffung „ein Papiertiger"; Bitpanda erklärt dort, die Spenden vom Januar 2025 seien transparent und parteiübergreifend an CDU, CSU, SPD und FDP gegangen, „an keinerlei Bedingungen, Erwartungen oder Gegenleistungen gekoppelt". Wortlaut und Einordnung auf der Detailseite.

  • [93] Peter Tiede, Jan W. Schäfer: „Abgeordnete verweigern Zustimmung: Steueraufstand der CDU gegen Merz und Klingbeil!", BILD vom 10. September 2026, 04:44 Uhr (BILDplus); Wiedergaben von dpa bei t-online und WELT sowie bei Euronews vom selben Tag. bild.de · Archiv (archive.ph, Volltext) · welt.de · Archiv (WELT) · t-online.de · Archiv (t-online) · euronews.com · Archiv (Euronews)
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    Inhalt nach den Wiedergaben von dpa bei t-online (00:51 Uhr, aktualisiert 08:50 Uhr) und WELT (07:34 Uhr): Rund 20 Unionsabgeordnete wollen Teilen der Steuerpläne nicht zustimmen; die zwölf Mitglieder der Arbeitsgruppe Landwirtschaft lehnen die Zuckersteuer ab, weil der Koalitionsvertrag Steuererhöhungen ausschließe; in der Arbeitsgruppe Finanzen Kritik am nur teilweisen Abbau der kalten Progression, Florian Dorn (CSU): „peinlich und zu mickrig", Olav Gutting (CDU): „Ich mach' das nicht mehr mit"; der Haushälter Andreas Mattfeldt (CDU) wirft Klingbeil vor, „trotz steigender Einnahmen nach neuen Geldquellen zu suchen"; ein nicht namentlich genannter Abgeordneter spricht von „Wortbruch"; der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion in Bayern, Klaus Holetschek, fordert bei WELT TV Nachbesserungen an der Einkommensteuerreform. Der BILD-Volltext (Archivkopie) geht über die dpa-Fassung hinaus: In der Arbeitsgruppe Finanzen seien „gleich die gesamten Steuerpläne abgelehnt" worden, die Ablehnung betreffe „so gut wie alle Projekte der Regierung, die derzeit zur Abstimmung stehen: die neue Kryptosteuer, die neue Plastiksteuer, die neue Zuckersteuer, die Mini-Reform bei der Einkommensteuer"; Fraktionschef Thorsten Frei war laut BILD in der Runde der Agrarpolitiker zu Gast. Zur Einordnung: Die Zuordnung zur Kryptosteuer stammt aus der BILD-Darstellung der Sitzung (Teilnehmer, nicht namentlich); die namentlichen Zitate von Dorn, Gutting und Mattfeldt beziehen sich auf Einkommensteuerreform und Zuckersteuer und sind deshalb nicht als Aussagen zur Haltefrist in der Abgeordneten-Datenbank erfasst. Der Krypto-Entwurf steht noch nicht zur Abstimmung, er ist in der regierungsinternen Abstimmung (Quellen [86], [87]). Anders als dpa übernimmt Euronews (10. September) die Kryptosteuer aus dem BILD-Bericht.

  • [94] Deutscher Bundestag, Textarchiv vom 11. September 2026 (Stand 12. September): „Haushaltsentwurf 2027 und Finanzplan 2026 bis 2030 überwiesen". bundestag.de (Schlussrunde) · Plenarprotokoll 21/91 · 21/92 · 21/93 · 21/94 · DIP (Haushaltsbegleitgesetz 2027)
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    Mit der Schlussrunde endete die erste Beratung des Haushaltsgesetzes 2027 (Drucksachen 21/7300, 21/7650) und des Finanzplans 2026 bis 2030 (Drucksache 21/7301); im Anschluss wurden der Gesetzentwurf mit allen Einzelplänen und der Finanzplan an den Haushaltsausschuss überwiesen. Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 (Drucksache 21/7860) war laut dem Bericht zur allgemeinen Finanzdebatte bereits am 8. September an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen worden, laut DIP mitberatend an Finanzausschuss, Verteidigungsausschuss sowie die Ausschüsse für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Die Plenarprotokolle 21/91 (8. September), 21/92 (9. September), 21/93 (10. September) und 21/94 (11. September, Schlussrunde) liegen als PDF vor; Volltextsuchen am 12. und 14. September 2026 ergaben an allen vier Sitzungstagen keine Treffer für Krypto, Bitcoin, Haltefrist, Spekulationsfrist, Abgeltungsteuer oder Jahresfrist.

  • [95] Daniel Eckert, Karsten Seibel: „Der große Krypto-Stichtag: wie Sparer sich jetzt die Steuerfreiheit sichern", WELT vom 11. September 2026 (WELTplus, Stand 10:04 Uhr), zugleich bei Business Insider Deutschland („Neue Krypto-Steuer für Bitcoin und Co.: Diese wichtige Ausnahme gilt für Anleger"). welt.de · Archiv (archive.ph, Volltext) · businessinsider.de
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    Ratgeberstück zum Stichtag 31. Dezember 2026 mit den ersten Stellungnahmen aus den Koalitionsfraktionen zum Referentenentwurf: Frauke Heiligenstadt (SPD, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion) verteidigt die Regelung als „gerecht", Wortlaut und Einordnung auf der Detailseite; Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen, Finanzpolitiker) kritisiert den Bestandsschutz, Wortlaut auf der Detailseite; von den führenden Finanzpolitikern der Union wollte sich auf Anfrage niemand äußern. Dazu Isabelle Vandre (Die Linke, aus der Pressemitteilung, Quelle [92]), Roman Reher (Blocktrainer) und der Investor Alex von Frankenberg. Der Beitrag verortet den Entwurf „in der regierungsinternen Abstimmung" und nennt als Beispiel für ein späteres Aufweichen eines Bestandsschutzes die Investmentfonds nach 2009.

  • [96] Ilgis May (Senior Tax Consultant, WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft): „Kryptowerte im Fokus des Fiskus: Das Ende der steuerfreien Spekulationsfrist naht", Kanzleiblog vom 11. September 2026, 09:54 Uhr. winheller.com · Archiv
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    Zweite juristische Auswertung des Referentenentwurfs, den die Kanzlei nach eigenen Angaben einsehen konnte; nennt den Arbeitstitel „Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen" und die Anknüpfung des Begriffs Tauschkryptowert an Art. 3 MiCAR. Ergänzend zu Heuel (Quelle [91]): Anschaffungskosten von null bei unentgeltlichem Zugang (Airdrops, Bounties), Verordnungsermächtigung für Bewertung und Veräußerungsreihenfolge, Wegfall des Werbungskostenabzugs zugunsten des Sparer-Pauschbetrags, Ersatzbemessungsgrundlage 50 Prozent ohne Nachweis der Anschaffungskosten; die Verlustverrechnungsbeschränkungen der §§ 20 Abs. 6, 22 Nr. 3 Satz 4 und 23 Abs. 3 Satz 7 EStG bleiben bestehen, eine Verrechnung von Kryptogewinnen mit Aktienverlusten bleibt damit ausgeschlossen (anders die Zusammenfassung des SPIEGEL, Quelle [87]); Altbestände bleiben in §§ 22, 23 EStG, Lending- und Staking-Erträge ab 2027 fallen auch bei Altbeständen unter das neue Recht. Die Kanzlei empfiehlt, geplante Käufe vorzuziehen. Nachtrag: Am 28. September 2026 legt Stefan Winheller im selben Blog nach („Anschaffungskosten von Kryptowerten nachweisen"): Der Entwurf sei in der Ressortabstimmung, ein Kabinettsbeschluss stehe aus; ohne Nachweis könne die Belastung aus der Ersatzbemessungsgrundlage wegen der Mitwirkungspflichten und der Schätzungsbefugnis des Finanzamts (§§ 90, 162 AO) dauerhaft bestehen bleiben; der Beitrag datiert den Entwurf abweichend auf September 2026 und wirbt für die Dokumentationsleistungen der Kanzlei.

  • [97] Co-Pierre Georg, Curriculum Vitae, Abschnitt „Awards and Grants", veröffentlicht auf seiner Homepage cogeorg.github.io (PDF, Abruf 12. September 2026). cogeorg.github.io (CV, PDF) · Archiv · kryptoluege.de
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    AvaLabs, Development Grant, USD 150.000 (2025 bis 2026, „privacy-preserving digital asset wallet for CBDC"); Ripple, University Blockchain Research Initiative, USD 400.000 (2021 bis 2026); Algorand Foundation, Algorand-UCT Innovation Hub, USD 1.100.000 (2021 bis 2026, Georg als Direktor des Hubs); unter „Professional Experience" außerdem Advisor for CBDC Projects, Algorand Inc (Januar 2020 bis September 2022) und Economic Advisory Committee, Algorand Foundation (Juli 2019 bis September 2022). Die Summe von 1,65 Millionen US-Dollar und die Einordnung als Geldgeber aus dem Proof-of-Stake-Lager stammen von der anonymen Kampagnenseite kryptoluege.de („Kryptolüge: Wie die Krypto-Industrie deutsche Steuerpolitik unterwandert", Abruf 12. September 2026); die dort genannten Beträge und Laufzeiten sind mit dem Lebenslauf identisch.

  • [98] Hannah Ritzmann: „Neue Steuer auf Bitcoin ab 2027? ‚Langfristige Sparer benachteiligt'", Berliner Morgenpost, Ratgeber Finanzen, 11. September 2026, 16:45 Uhr (kostenpflichtig). morgenpost.de
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    Gespräche mit dem Steuerberater Matthias Steger („Die langfristigen Sparer werden benachteiligt"; „Der Bundesfinanzminister stärkt den Bitcoin-Kurs, das hätte ich nie vermutet"; er erwartet „eine größere Nachfrage aus Deutschland" und bezweifelt dauerhafte Mehreinnahmen, weil Langfristanleger schlicht weiter halten und Vieltrader künftig weniger zahlen), Clemens Steinmann (Taxfix; „Für Langfristanleger ist es eine Steuererhöhung, für Vieltrader mit hohem Einkommen kann es bei steuerpflichtigen Gewinnen faktisch eine Senkung sein"; „Wer allein wegen des Stichtags handelt, tauscht eine ungeklärte steuerliche Frage gegen ein Kursrisiko"; ohne Belege für Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und Transaktionshistorie drohe die Schätzung durch das Finanzamt; getrennte Wallet für Neubestände ab 2027; wie der Bestandsschutz mit Transfers zwischen eigenen Wallets zusammenspiele, sei offen), Dirk Heß (nxtAssets; erwartet keinen Kurseffekt, der Markt sei global) und Ulli Spankowski (Bison; Bestände nach Haltedauer sortieren).

  • [99] Dyrk Scherff: „Bitcoin-Steuer: Warum Klingbeils Pläne richtig sind", Kommentar, F.A.Z. (faz.net), 13. September 2026, 05:39 Uhr (frei zugänglich; Titel und Adresse am 14. September geändert, die alte Adresse leitet weiter). faz.net
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    Zunächst unter der Überschrift „Bitcoin und Kryptowährungen: Warum Lars Klingbeil recht hat" erschienen. Der Kommentar unterstützt die Abschaffung der Haltefrist „aus Gerechtigkeitsgründen", nicht wegen der erwarteten „mehrere Hundert Millionen Euro"; alle Kapitalanlagen sollten gleich besteuert werden, also auch Gewinne mit Gold, Kunst und anderen Sachwerten nicht nach einem Jahr und Immobiliengewinne nicht nach zehn Jahren steuerfrei bleiben; Kursverluste müssten wie bei Aktien verrechenbar sein, und als Alternative könnten alle Kursgewinne nach 15 oder 20 Jahren Haltedauer steuerfrei gestellt werden, „nur muss das dann für alle Geldanlagen gelten". Der Kommentar datiert die Abgeltungsteuer „von 2028 an"; nach dem Entwurf tritt das Gesetz 2027 in Kraft, der Steuerabzug beginnt 2028 (Quelle [86]).

  • [100] Robert Bosch (Partner bei BearingPoint) und Ralph Bärligea: „Alle Haare über einen Kamm scheren: Bitcoin lieber wie Aktien besteuern?", Gastbeitrag bei BTC-ECHO, 12. September 2026, 19:00 Uhr (Erstfassung vom 10. September unter anderem Titel). btc-echo.de · bearingpoint.com (Studie 2026)
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    Erstfassung vom 10. September unter dem Titel „Bitcoin-Steuerstreit: Deutsche stellen Krypto-Haltefrist offenbar infrage". Repräsentative Online-Umfrage von YouGov im Auftrag von BearingPoint, 28. bis 30. Juli 2026, 2.118 Personen ab 18 Jahren: Besteuerung mit festem Steuersatz wie bei Aktien 26 Prozent, Steuerfreiheit nach einem Jahr wie bei Gold 12 Prozent, persönlicher Einkommensteuersatz 11 Prozent, vollständige Steuerfreiheit dahinter; unter Befragten ohne Interesse an Kryptowerten 50 Prozent ohne Angabe. Halter von Kryptowerten: 33 Prozent Steuerfreiheit nach einem Jahr, 25 Prozent Aktien-Modell, 21 Prozent vollständige Steuerfreiheit; frühere Halter 28 zu 33 Prozent, Kaufinteressierte 23 zu 29 Prozent. Die Autoren plädieren für die Abgeltungsteuer als einfachere und rechtssichere Lösung, weil der Haltefrist-Nachweis nach dem FIFO-Prinzip über mehrere Plattformen hinweg aufwendig sei. Die Steuerfrage ist in der von BearingPoint veröffentlichten Krypto-Studie 2026 (Befragung November 2025) nicht enthalten; die Julidaten liegen bis zum 13. September 2026 nur in diesem Beitrag vor.

  • [101] Max Muth: „Kryptobesteuerung in Deutschland: Klingbeils Vorschlag ist pure Symbolpolitik", Kommentar, Süddeutsche Zeitung (sz.de), 13. September 2026, 09:25 Uhr (SZ Plus). sueddeutsche.de · Archiv (archive.ph, 14. September 2026)
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    Gegenstück zum F.A.Z.-Kommentar vom selben Tag (Quelle [99]): Der Kommentar nimmt die Gerechtigkeitsbegründung des Ministeriums beim Wort und hält sie für nicht durchgehalten, weil Altbestände „ewig steuerfrei" blieben und Gold weiter nach einem Jahr steuerfrei sei; laut BaFin hätten neun Millionen Menschen in Kryptowerte investiert; wer täglich handle und ein hohes Einkommen habe, profitiere von der Reform; besser wäre gewesen, Aktiengewinne nach einem Jahr steuerfrei zu stellen; es gehe „nur um mickrige 350 Millionen Euro, und das auch erst 2031".

  • [102] Matthias Steger (Steuerberater, Vizepräsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, bis 26. September 2026 Finanzvorstand des Bitcoin Bundesverbands): „Neue Bitcoin-Steuer: Droht Deutschland damit ein Eigentor?", Gastbeitrag bei BTC-ECHO, 14. September 2026, 19:00 Uhr (in Übersichten auch unter anderem Titel). btc-echo.de · bitcoin-bundesverband.de (Vorstandswahl 26. September 2026)
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    In Übersichten auch unter dem Titel „Bitcoin-Steuer vor Umbruch: Ist das Haltefrist-Aus erst der Anfang?". Kernpunkte: Die BearingPoint-Umfrage (Quelle [100]) liefere mit 39 Prozent ohne Angabe kein Votum für das Aktien-Modell; die Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer sei ungeklärt (Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Niedersachsen vom 18. März 2022, 7 K 120/21; Anmerkung: Der Beitrag nennt die Vorlage anhängig, das Gericht hat sie jedoch mit Beschluss vom 10. August 2022 aufgehoben, nachdem das Finanzamt die Bescheide geändert hatte, das Bundesverfassungsgericht hat nicht entschieden, und der Bundesfinanzhof hält den Sondersatz seit den Urteilen vom 29. April 2014 für verfassungsgemäß); der Seeheimer Kreis der SPD (Positionspapier 2019, Strategiepapier Oktober 2025), die Grünen (Drucksache 21/7081 vom 10. Juli 2026) und die Linke (Drucksache 21/6645) wollten die Abgeltungsteuer zugunsten des persönlichen Steuersatzes abschaffen; Gewinne innerhalb der Jahresfrist würden heute mit bis zu 45 Prozent besteuert, künftig mit 25 Prozent; mit den DAC8- und CARF-Daten ab 2027 könne der Staat das geltende Regime erstmals durchsetzen. Der Beitrag datiert den Kabinettsbeschluss zum Haushalt auf den „3. Juli 2026"; richtig ist der 6. Juli 2026 (Quelle [33]).

  • [103] David Hötzel (Rechtsanwalt, Associated Partner bei POELLATH, Berlin): „Referentenentwurf: Steuerreform für Tauschkryptowerte", Meldung bei „Der Betrieb" (der-betrieb.de), 14. September 2026. der-betrieb.de
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    Auswertung des Entwurfstexts: Veräußerungsgewinne aus neuen Tauschkryptowerten als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 EStG in der Entwurfsfassung), Lending- und Staking-Erträge nach §20 Abs. 1 Nr. 13, wobei Erträge aus Altbeständen nach dem 31. Dezember 2026 als Neubestand gelten; kein Step-up für Altbestände; Anschaffungskosten von null Euro bei unentgeltlichem Zugang ohne ausdrückliche Fußstapfenregel für Schenkung und Erbfall; Verluste aus Neubeständen im Verrechnungskreis der Kapitaleinkünfte ohne Rücktrag, Altverluste ohne Übergangsregel (anders als bei der Abgeltungsteuer 2009); Steuerabzug erst ab 2028 und nur durch inländische Anbieter, Self-Custody, DeFi und ausländische Plattformen bleiben Veranlagungsfälle; Ersatzbemessungsgrundlage 50 Prozent des Erlöses bei unbekannten Anschaffungsdaten; Krypto-zu-Krypto-Tausch bleibt Veräußerung; Mehreinnahmen 2027 null, 2028 160, 2029 305, 2030 325, 2031 350 Millionen Euro; Erfüllungsaufwand „folgt"; Evaluation nach sechs Jahren. Zitat: Aus der Politik habe „bisher noch niemand erklären" können, „warum diese fundamentale Belastungsverschiebung von Spekulanten und kurzfristigen Tradern hin zu langfristigen Anlegern zu einem „gerechteren" System führen soll"; der Bestandsschutz sei „nur Entwurfsinhalt des BMF, keine rechtlich gesicherte Position".

  • [104] Bitcoin Bundesverband: „BMF plant Systemwechsel bei der Bitcoin-Besteuerung", Stellungnahme zum bekannt gewordenen Referentenentwurf, 15. September 2026, 09:49 Uhr. bitcoin-bundesverband.de
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    Kernaussagen: Bitcoin sei „keine Aktie und keine Anleihe" (kein Emittent, kein Schuldner, keine Dividende), die steuerliche Beurteilung müsse wie im BMF-Schreiben der Funktion folgen; der Systemwechsel besteuere langfristiges Sparen erstmals dauerhaft und entlaste kurzfristige Trader mit hohem Steuersatz; der Bestandsschutz sei richtig, schaffe aber dauerhaft zwei Regime mit Zuordnungsaufwand je UTXO; jede Bitcoin-Zahlung sei steuerlich eine Veräußerung, ohne Frist blieben auch Lightning- und Micropayments dauerhaft steuerrelevant; der Steuerabzug ab 2028 passe nicht zu Self-Custody, eine pauschale Ersatzbemessungsgrundlage sei „besonders kritisch", Seed-Phrasen dürften nie als Nachweis verlangt werden; die Aufkommenserwartung von 160 bis 350 Millionen Euro spreche für eine sorgfältige Abwägung. Forderungen: Frist beibehalten, Besteuerung nach wirtschaftlicher Funktion, Bagatellregelung für Zahlungen, steuerneutrale Wallet-Transfers, portable Anschaffungsdaten vor einem Steuerabzug, Auswertung der DAC8-Daten, Anhörung vor einer Systemänderung. Der Verband ist Mitinitiator von ProHaltefrist; Mitglieder gehören zu den Petenten der Petition 201716.

  • [105] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet", Drucksache 21/6644 vom 23. Juni 2026 (Forderung Nr. 5 a ii: Abschaffung der Krypto-Haltefrist); erste Beratung am 25. Juni 2026, im Finanzausschuss abgelehnt am 8. Juli 2026 (Drucksache 21/7081). Drucksache 21/6644 · Plenarprotokoll 21/86 · Drucksache 21/7081 · Archiv
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    Begründung der Forderung mit „strukturell etwa 5 Milliarden Euro" Mehreinnahmen. Erste Beratung in der 86. Sitzung am 25. Juni 2026 (Plenarprotokoll 21/86, S. 10466 bis 10488) mit der Rede von Georg Günther (CDU/CSU), der Zwischenfrage von Max Lucks und der Kurzintervention von Katharina Beck (Grüne); Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 21/7081 vom 10. Juli 2026: Ablehnung am 8. Juli 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung der Linken. Wortlaut der Aussagen in der Datenbank: Günther, Lucks, Beck; Unterzeichner des Antrags mit Anker #aussage-2026-06-23. Verlauf: Die Abstimmung des Plenums über die Beschlussempfehlung steht nach der vorläufigen Tagesordnung am 8. Oktober 2026 an (Quelle [115]). Nachtrag 8. Oktober: Am 8. Oktober 2026 hat das Plenum aus der Beschlussempfehlung 21/7081 die Anträge 21/6646 und 21/6647 namentlich abgelehnt; der Antrag 21/6644 stand nicht auf der Tagesordnung (Quelle [132]).

  • [106] DER SPIEGEL vom 18. September 2026, 13:24 Uhr (Michael Brächer, Gerald Traufetter): „Steuer auf Bitcoin und Co.: Lars Klingbeil greift in die Kryptobörse – aber nur halbherzig" (Dachzeile online: „Kryptosteuer für Bitcoin und Co.: Lars Klingbeils halbherziger Griff in die Kryptobörse"), kostenpflichtig (SPIEGEL+). spiegel.de · Archiv
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    Stellungnahmen des Bundesfinanzministeriums: Würde man Kryptowerte anders als Aktien behandeln, „würde dagegen sicher geklagt werden"; zum Stichtag „Ziel der Regelung ist Rechtssicherheit", Anleger sollten schon beim Kauf wissen, mit welchen Steuern sie rechnen müssen; bei einer Besteuerung alter Bestände könnten nachträglich Verluste geltend gemacht werden, schlimmstenfalls bliebe der Staat auf den Kosten sitzen. Der Entwurf sei noch nicht im Kabinett abgestimmt, die Haushälter von CDU und CSU „auffallend zurückhaltend". Einordnungen: Co-Pierre Georg (Frankfurt School Blockchain Center): Verlustverrechnung mit Aktien als „klassischer Fehlanreiz", Kurzfristspekulanten kämen günstiger weg als bisher, der Stichtag sei „die Lizenz zum großen Krypto-Schlussverkauf"; Julia Jirmann (Netzwerk Steuergerechtigkeit): „Der Entwurf ist besser als nichts, doch Kryptowährungen bleiben privilegiert"; Robert Bosch (BearingPoint): „grundlegende Vereinfachung", Steuerhöhe ein „gesundes Mittelmaß"; Bitcoin Bundesverband: Abkehr von der Haltefrist sei der „falsche Weg"; Mehreinnahmen für 2031 rund 350 Millionen Euro. Opposition: Grüne (ohne Namensnennung): der Entwurf bleibe „deutlich hinter dem zurück, was möglich und nötig wäre"; Isabelle Vandre (Die Linke, Sprecherin für Finanzkriminalität), Wortlaut in der Datenbank: Vandre. Dazu die Bitpanda-Parteispenden von 2025 (je 500.000 Euro an CDU, SPD und FDP, 250.000 Euro an die CSU) mit der Erklärung eines Bitpanda-Sprechers, die Spenden seien transparent, „bewusst parteiübergreifend" und an keine Bedingungen geknüpft. Zur Einordnung: Die im Bericht genannte Schätzung (rund 47 Milliarden Euro realisierte Kryptogewinne 2024, 12 Milliarden Euro mögliche Mehreinnahmen bei Besteuerung zum persönlichen Steuersatz) schreibt der SPIEGEL der Friedrich-Ebert-Stiftung zu; sie ist eine Hochrechnung, keine amtliche Zahl.

  • [107] Bundesrat, Tagesordnung der 1068. Sitzung am 25. September 2026 (Beginn 9:30 Uhr, abgerufen am 19. September 2026), Sitzungszusammenfassung „BundesratKOMPAKT" vom 25. September 2026 und Beschlussdrucksachen 450/26, 442/26 und 447/26 (Beschluss) vom 25. September 2026. bundesrat.de (Tagesordnung 1068) · bundesrat.de (BundesratKOMPAKT 1068) · Drucksache 450/26 (Beschluss, PDF) · Drucksache 442/26 (Beschluss, PDF) · Drucksache 447/26 (Beschluss, PDF) · Drucksache 447/2/26 (PDF) · Drucksache 442/1/26 (PDF) · Drucksache 447/1/26 (PDF) · Drucksache 450/1/26 (PDF) · DIP (Einkommensteuerreformgesetz 2027)
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    TOP 2a Haushaltsgesetz 2027 (Drucksache 450/26), TOP 2b Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (Drucksache 451/26), TOP 2c Haushaltsbegleitgesetz 2027 (Drucksache 442/26), TOP 35 Jahressteuergesetz 2026 (Drucksache 447/26); das Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Drucksache 507/26, dem Bundesrat am 4. September 2026 zugeleitet) ist nicht enthalten. Empfehlungen der Ausschüsse: Drucksache 442/1/26 vom 15. September 2026 zum Haushaltsbegleitgesetz (Agrar-, Wirtschafts- und Umweltausschuss empfehlen Stellungnahmen zur Alkohol- und Schaumweinsteuer sowie zum Klima- und Transformationsfonds; der federführende Finanzausschuss empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf „keine Einwendungen zu erheben"), Drucksache 447/1/26 vom 14. September 2026 zum Jahressteuergesetz 2026 (federführend Finanzausschuss, umfangreiche Stellungnahme) und Drucksache 450/1/26 vom 11. September 2026 zum Haushaltsgesetz 2027 (Stellungnahme nach § 50 Absatz 3 Haushaltsgrundsätzegesetz); keine der drei Empfehlungen erwähnt Kryptowerte, die Haltefrist oder §23 EStG. Die vorangegangene 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 hatte unter TOP 42 das CARF-Vertragsgesetz (Drucksache 336/26) behandelt. Verlauf: Am 25. September 2026 hat der Bundesrat zu Haushaltsgesetz, Finanzplan und Haushaltsbegleitgesetz Stellung genommen; die Zusammenfassung des Bundesrates nennt Forderungen zu Investitionen aus dem Sondervermögen, Rüstungsbeschaffung, Bevölkerungsschutz, Stromsteuer, Vermögensabschöpfung mit Beweislastumkehr und Kita-Mitteln, keine zu Kryptowerten; zum Jahressteuergesetz 2026 lag der Plenarantrag Hessens 447/2/26 vom 23. September 2026 vor (Strukturmaßnahmen im Unternehmensteuerrecht, Vereinfachung und Bürokratieabbau, ohne Krypto-Bezug); die Beschlussdrucksachen 450/26 (Haushaltsgesetz und Finanzplan, 7 Seiten), 442/26 (Haushaltsbegleitgesetz, 6 Seiten) und 447/26 (Jahressteuergesetz 2026, 70 Seiten) sind seit dem späten Abend des 25. September 2026 abrufbar (geprüft am 27. September 2026) und enthalten keine Aussage zu Kryptowerten oder zur Haltefrist; die Stellungnahme zum Jahressteuergesetz schlägt in Nummer 2 eine Ergänzung des §23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG vor (Ausnahme für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, die im Zuge einer Scheidung veräußert werden), die Nummer 2 der Vorschrift, unter die Kryptowerte fallen, bleibt unberührt.

  • [108] Deutscher Bundestag, Tagesordnung der 96. Sitzung am 24. September 2026, Tagesordnungspunkt 40 mit Zusatzpunkt 2 „Überweisungen im vereinfachten Verfahren": CARF-Vertragsgesetz (Drucksache 21/7195) und Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (Drucksache 21/5824), beide am 24. September ohne Aussprache an den Finanzausschuss überwiesen. bundestag.de (Tagesordnung) · Drucksache 21/5824 · Drucksache 21/7195 · Plenarprotokoll 21/96 · DIP (Vorgang 334702)
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    Der Antrag der Linken vom 7. Mai 2026 (mitberatend Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz) fordert, Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung den Kapitaleinkünften (§20 EStG) und der Wegzugsbesteuerung (§6 AStG) zu unterstellen, dazu eine Befugnis der EU-Aufsicht zu Handelsverboten für Proof-of-Work-Kryptowerte und Identifizierungspflichten für selbstverwahrte Wallets; Wertung und Unterzeichner in der Datenbank. Verlauf: In der vorläufigen Tagesordnung (Abruf 19. September, Vermerk „Zwischen den Fraktionen besteht kein Einvernehmen über die Tagesordnung") liefen die Überweisungen als Tagesordnungspunkt 37, am 23. September als Tagesordnungspunkt 40 mit Zusatzpunkt 2; am Sitzungstag war der Vermerk gestrichen, der Punkt wurde um 13:55 Uhr aufgerufen und am Nachmittag auf bundestag.de als „beendet" markiert. Das Plenarprotokoll 21/96 (seit 25. September auf dserver) bestätigt den Vorgang: Vizepräsident Nouripour rief die Tagesordnungspunkte 40a bis 40y und die Zusatzpunkte 2a bis 2d als „Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte" auf, CARF-Vertragsgesetz (40d) und Linken-Antrag (40o) gehörten zu den unstrittigen Überweisungen, die ohne Widerspruch wie vorgeschlagen beschlossen wurden (S. 11848 bis 11851); strittig waren nur zwei AfD-Anträge (40p, Zusatzpunkt 2a). Das DIP führte den Antrag am 24. September noch als „noch nicht beraten" und seit dem 25. September (10:54 Uhr) als „Überwiesen", das CARF-Vertragsgesetz ebenso.

  • [109] Nicole Nowak, Leiterin der Steuer-Taskforce des Bitcoin Bundesverbands und Petentin der Petition 201716, Ankündigung auf der Bühne des Blocktrainer Event 2026 (MMC Studios, Köln) am 19. September 2026: Der Petitionsausschuss des Bundestages berät die Petition am Montag, 12. Oktober 2026, um 12 Uhr in öffentlicher Sitzung mit Anhörung der Petenten. blocktrainer.de, Blocktrainer Event 2026 (Veranstaltungsseite, 19. September 2026, MMC Studios Köln)
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    Mündliche Ankündigung vor Publikum, der Redaktion aus dem Saal übermittelt; eine Aufzeichnung, eine Mitteilung des Petitionsausschusses oder ein Vermerk auf dem Petitionsportal lagen am 20. September 2026 noch nicht vor (Quellen [57], [110]). Seit dem 2. Oktober 2026 bestätigt die Sitzungsankündigung des Bundestages Datum und Uhrzeit (Quelle [120]).

  • [110] Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss: „Öffentliche Sitzungen und Beratungen", Sitzungsliste (Abruf 20. September 2026); der 12. Oktober 2026 war dort bis zum 24. September 2026 nicht eingetragen. bundestag.de, Sitzungsliste · bundestag.de, öffentliche Sitzung am 21. September 2026
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    Die neun dort verzeichneten öffentlichen Sitzungen seit September 2025 fielen sämtlich auf den Montag einer Sitzungswoche (15. September, 13. Oktober, 10. November und 1. Dezember 2025; 23. Februar, 23. März, 20. April, 8. Juni und 21. September 2026). Ankündigung der Sitzung vom 21. September 2026 (13 bis 14 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101, Thema Masernschutzgesetz) mit Ablaufbeschreibung: Der Petent stellt sein Anliegen kurz dar und erläutert es auf Nachfragen der Ausschussmitglieder, Vertreter der Bundesregierung stehen für Rückfragen zur Verfügung; die Sitzung wird auf bundestag.de und im Parlamentsfernsehen live übertragen, die Aufzeichnung bleibt dauerhaft abrufbar; Zuhörer und Medienvertreter melden sich vorab beim Sekretariat des Ausschusses an. Am 2. Oktober 2026 ist die Sitzung vom 12. Oktober in der Liste eingetragen (zehn Einträge), siehe Quelle [120].

  • [111] Jan-Malte Minnerup: „Krypto-Haltefrist vor dem Aus: Druck auf die Union steigt", BTC-ECHO vom 21. September 2026, 17:11 Uhr (Titel am selben Tag geändert, Original im URL-Slug). btc-echo.de
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    Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler startet nach seinem Musterbrief-Aufruf vom Juli (Quelle [73]) eine zweite Briefaktion, die sich gezielt an die Wahlkreisabgeordneten der CDU richtet; Ziel ist, dass der Referentenentwurf in seiner bekannt gewordenen Form das Kabinett nicht passiert. Nach seinen Angaben haben einzelne Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion auf die Schreiben reagiert und Vorbehalte erkennen lassen; Namen nennt der Bericht nicht. Weitere Kernaussagen: Selbstverwahrer müssten nach dem Entwurf Anschaffungszeitpunkt und -preis lückenlos nachweisen und gerieten ohne vollständige Belege unter Rechtfertigungsdruck; Verweis auf seine parlamentarische Anfrage von 2013, mit der die Bundesregierung Bitcoin-Geschäfte den privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG zuordnete (Quelle [5]); keine Änderung der geltenden Regelung, hilfsweise eine einjährige Haltefrist auch für Aktien.

  • [112] René: „Kippt die Union bei der Haltefrist? CDU-Abgeordneter deutet Spielraum im Koalitionsvertrag an", Blocktrainer vom 25. September 2026, 9:52 Uhr, über die E-Mail-Antwort des CDU-Abgeordneten Lars Ehm vom 24. September 2026 an einen Bürger, als Bildschirmfotos von Frank Schäffler auf X veröffentlicht. Wortlaut in der Datenbank: Ehm. blocktrainer.de · Wayback · x.com (@f_schaeffler, Fotos der Antwort) · x.com (@RomanReher)
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    Die Antwort trägt den Zeitstempel 24. September 2026, 14:16 Uhr (Absender lars.ehm@bundestag.de); Schäffler stellte vier Bildschirmfotos mit geschwärztem Empfängernamen am 24. September um 17:59 Uhr ein. Blocktrainer liest die Antwort als Verschiebung der Unionslinie: Im Frühjahr habe die Fraktion mehrere Dutzend Bürgeranfragen mit dem Hinweis beantwortet, die Abschaffung sei im Koalitionsvertrag nicht vereinbart und es gebe keinen Anlass zur Änderung; nun heiße es, der Erhalt sei dort auch nicht vereinbart. Der Bestandsschutz des Referentenentwurfs könne es der Union erleichtern, die Reform mitzutragen; eine Garantie, eine Gesetzesänderung zu verhindern, habe schon im Frühjahr kaum ein Abgeordneter gegeben. Der Beitrag bettet den Kommentar von Roman Reher (Blocktrainer-Gründer) vom 24. September ein („So dreht man es sich wieder, wie es gerade passt"). Zur Interessenlage: Blocktrainer unterstützt die Petition 201716, Schäffler führt die Briefaktion an CDU-Wahlkreisabgeordnete (Quelle [111]) und ist nach eigenem Wortlaut nicht selbst der Empfänger; die Antwort ist durch das Büro Ehm nicht bestätigt, Ehms Wiedergabe des Koalitionsvertrags („Regulierung von Kryptowerten auf Lücken überprüfen") entspricht dessen Wortlaut in Zeile 1601 ff.

  • [113] Peter Tiede: „Am Kamin in Berlin: CDU-Fürsten schmieden Pakt gegen Merz und Klingbeil", BILD vom 26. September 2026, 08:24 Uhr (frei lesbar). bild.de · Wayback
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    Inhalt: CDU-geführte Länder drohen nach BILD-Informationen mit Blockaden im Bundesrat, fast alle CDU-Ministerpräsidenten seien sich einig („Keine neuen Belastungen mehr!"); als Beteiligte genannt werden die Regierungschefs von Hessen (Boris Rhein), Sachsen (Michael Kretschmer), Thüringen (Mario Voigt) und Rheinland-Pfalz (Gordon Schnieder) sowie der stellvertretende Ministerpräsident von Baden-Württemberg (Manuel Hagel), besprochen auch am Abend des 24. September 2026 in einer Kaminrunde in Berlin; gefordert wird ein „Agenda-Programm von Bund und Ländern". Zitate: Voigt gegenüber BILD („Ich halte nichts von Steuererhöhungen in diesen Zeiten"), Rhein bei ntv („Steuererhöhungen für Bürgerinnen und Bürger lehne ich klar ab"), Hagel gegenüber BILD („Deshalb muss Schluss sein mit immer neuen Belastungen"), Voigt im Handelsblatt. Zur Bundestagsfraktion: Alle zwölf Unionsabgeordneten im Agrarausschuss lehnten die Zuckersteuer ab; „Die CDU/CSU-Finanzer lehnen die ‚Reform' der Einkommensteuer (Mini-Entlastung, mehr Reichensteuer) und neue Steuern (Zucker, Bitcoin, Plastik) ab"; die Finanzpolitiker hätten zudem eine Milliarde Euro für den Tropenwaldschutz blockiert. Zur Einordnung: Die Krypto-Steuer kommt nur in diesem einen Satz vor, ohne Namen, Datum oder Beschluss; die namentlichen Zitate der Landespolitiker betreffen Steuererhöhungen allgemein, Zuckersteuer und Einkommensteuerreform. Zur Herkunft: eigenständiger Artikel und keine Neuveröffentlichung von Quelle [93] (eigene Artikelkennung, seit der Veröffentlichung unverändert, erster Archivabruf am 26. September 2026, 9:49 Uhr). Neu sind die Länderseite und die Zitate aus den Tagen vom 24. bis 26. September; die drei Angaben zur Bundestagsfraktion (Zuckersteuer, Steuerpläne einschließlich Bitcoin, Tropenwald-Milliarde) geben ohne neuen Anlass den Stand der Haushaltswoche vom 8. bis 11. September wieder, über den derselbe Autor in Quelle [93] berichtet hatte. Ein Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung liegt weder dem Bundestag noch dem Bundesrat vor (Quelle [66]).

  • [114] Tristan: „Laut BILD-Informationen: CDU/CSU-Finanzpolitiker stellen sich gegen Bitcoin-Steuer", Blocktrainer vom 27. September 2026, 13:15 Uhr. blocktrainer.de · Wayback
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    Der Beitrag gibt den BILD-Bericht vom 26. September 2026 (Quelle [113]) wieder und stellt ihn in die Reihe der Unionsaussagen: die Bundestagsrede von Lukas Krieger vom 5. Dezember 2025 (Beibehaltung der Einjahresfrist), die Thomas Silberhorn zugeschriebene Antwort von Ende Juni 2026 und die E-Mail von Lars Ehm vom 24. September 2026 (Quelle [112]), nach der die Union ihre Formulierungen anzupassen schien. Der Beitrag liest den BILD-Satz als neue Entwicklung (die Finanzpolitiker stellten sich „jetzt offenbar doch" gegen die Abschaffung); der Satz wiederholt jedoch den Stand vom 10. September (Quelle [93]). Eigene Zuordnung des Beitrags, nicht des BILD-Berichts: Zu den Finanzpolitikern der Fraktion gehörten Olav Gutting und Fritz Güntzler; auch das Wort „geschlossen" steht nicht bei BILD. Weitere Punkte: Zustimmungsbedürftigkeit im Bundesrat, weil das Aufkommen der Einkommensteuer den Ländern mit zufließt; Umfragewerte der Union als Motiv. Der Beitrag hält fest: „Bislang gibt es aber noch keine offiziellen Statements von Politikern aus der Union dazu, dass sie sich gegen die vom Finanzministerium angestrebte Abschaffung der Haltefrist stellen werden." Neue Aussagen einzelner Abgeordneter enthält er nicht. Zur Interessenlage: Blocktrainer unterstützt die Petition 201716.

  • [115] Deutscher Bundestag, vorläufige Tagesordnung der 98. bis 100. Sitzung (7. bis 9. Oktober 2026), Abruf am 28. September 2026: für den 8. Oktober erste Beratung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Debatte „Steuerpolitik" mit der zweiten und dritten Beratung des Grünen-Gesetzentwurfs 21/5752, zweite und dritte Beratung des CARF-Vertragsgesetzes 21/7195 und erste Beratung des Jahressteuergesetzes 2026. bundestag.de (Tagesordnung) · Wayback (Datenstand 28. September) · Drucksache 21/5752 · Drucksache 21/6112 · DIP (Vorgang 334536)
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    99. Sitzung am Donnerstag, 8. Oktober 2026, Stand der Tagesordnung vom 28. September: 9:00 Uhr Tagesordnungspunkt 7, erste Beratung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksachennummer noch offen); 10:10 Uhr Tagesordnungspunkt 8 „Steuerpolitik" mit sechs Vorlagen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: a) Beschlussempfehlung zu den Anträgen 21/6644, 21/6646 und 21/6647 (Drucksache 21/7081), b) Gesetzentwurf zur Immobilienbesteuerung 21/4745, c) Gesetzentwurf zur Besteuerung von Immobilienveräußerungen 21/6637, d) Antrag zu Cum-Cum und Cum-Ex 21/6656, e) zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" 21/5752 mit der Beschlussempfehlung 21/6112, f) Antrag zur Erbschaftsteuer 21/4456; 11:20 Uhr nächster Punkt. 20:35 Uhr Tagesordnungspunkt 21 „Kryptowerte", zweite und dritte Beratung des CARF-Vertragsgesetzes 21/7195 (Beschlussempfehlung des Finanzausschusses noch ohne Nummer); 0:20 Uhr Tagesordnungspunkt 30, erste Beratung des Jahressteuergesetzes 2026. Das DIP führt den Grünen-Gesetzentwurf mit dem Beratungsstand „Beschlussempfehlung liegt vor", das Plenum hat also noch nicht abgestimmt. Am 27. September zeigte die Seite noch die Sitzungswoche vom 23. bis 25. September. Nummern und Uhrzeiten der Tagesordnungspunkte verschieben sich erfahrungsgemäß bis zum Sitzungstag. Verlauf: Am 3. Oktober ist die erste Beratung des Jahressteuergesetzes 2026 (Drucksache 21/8283) mit der des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 21/8235) unter Tagesordnungspunkt 7 verbunden, Tagesordnungspunkt 8 um g) die Beschlussempfehlung zum Linken-Antrag 21/5824 (noch ohne Nummer) ergänzt und das CARF-Vertragsgesetz auf 21:25 Uhr (Tagesordnungspunkt 23) gerückt (Wayback, Datenstand 3. Oktober). Nachtrag 6. Oktober: Die Schlussabstimmung über das CARF-Vertragsgesetz ist in der Tagesordnung auf 22:05 Uhr (Tagesordnungspunkt 25) gerückt; die Krypto-relevanten Punkte um 9:00 und 10:10 Uhr sind unverändert. Nachtrag 7. Oktober: Das CARF-Vertragsgesetz steht jetzt um 23:25 Uhr (weiter Tagesordnungspunkt 25); der ersten Lesung um 9 Uhr ist ein Antrag der Grünen zum Kindergeld als Zusatzpunkt 2 beigefügt, der Debatte „Steuerpolitik" ab 10:10 Uhr ein weiterer Antrag der Grünen zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen als Zusatzpunkt 3. Namentliche Abstimmungen sind nur zu den Punkten 8a, 8b und 8f angekündigt (Share Deals und Erbschaftsteuer, Immobilienbesteuerung, 300-Wohneinheiten-Regelung), nicht zum Krypto-Gesetzentwurf der Grünen (8e) und nicht zum Antrag der Linken (8g); das Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter wird bei diesen beiden Vorlagen im Protokoll deshalb nicht festgehalten (Tagesordnung als JSON, Wayback 7. Oktober). Nachtrag 8. Oktober: Abweichend von der Tagesordnung wurden alle sieben Grünen-Vorlagen namentlich abgestimmt, auch der Krypto-Gesetzentwurf 21/5752; die Schlussabstimmung über das CARF-Vertragsgesetz rückte auf 23:45 Uhr (Quelle [132]).

  • [116] Afra Stöhr (Steuerberaterin, SWTAX): „Was eine Besteuerung von Kryptowerten nach 20 EStG praktisch bedeutet" (Titel so im Original, ohne Paragrafenzeichen), Haufe Steuern vom 29. September 2026, 08:15 Uhr; frei lesbar. haufe.de · Wayback
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    Praxisanalyse des „kursierenden" Referentenentwurfs. Neu gegenüber Heuel (Quelle [91]), Winheller (Quelle [96]) und Hötzel (Quelle [103]): Nebeneinander von Alt- und Neubestand in einer Wallet mit Sparplan-Beispiel (monatlich 500 Euro in Ether von 2024 bis 2030, Teilverkauf 2031) und Staking-Beispiel; Anschaffungskosten von null bei unentgeltlichem Zugang und bei Token, die für andere als die im Entwurf genannten Leistungen zufließen, mit der Folge einer doppelten Erfassung bei bereits als Arbeitslohn besteuerten Token; laufende Einnahmen nur aus der Überlassung von Tauschkryptowerten und der Teilnahme an der Transaktionsverarbeitung erfasst, andere Erträge aus dezentralen Finanzanwendungen möglicherweise nicht; Steuerabzug ab 2028 auch beim Tausch von Kryptowert gegen Kryptowert, offen bleibt die Zurechnung von Verlusten aus dem dafür nötigen Verkauf. Bestätigt: Kategorie Tauschkryptowerte (Bitcoin und Ether namentlich genannt), Wegfall des Verlustrücktrags, Vermutung der Anschaffung nach dem 31. Dezember 2026 und Ansatz von 50 Prozent des Erlöses bei unbekannten Anschaffungsdaten; bestehende Verlustvorträge wären nur noch mit Gewinnen aus Altbeständen innerhalb der Jahresfrist oder mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar, die Verrechnung mit Aktien nennt die Autorin offen. Die Autorin zitiert die Vorschrift für laufende Erträge als §20 Abs. 1 Nr. 12 der Entwurfsfassung, „Der Betrieb" (Quelle [103]) als Nr. 13, der veröffentlichte Entwurf (Quelle [125]) führt sie als Nr. 12 und zählt in der Begründung zur Überlassung „auch dezentrale Geschäftsmodelle"; der Satz, Einnahmen aus Staking und Lending seien „ab dem 01.01.2026" Kapitalerträge, widerspricht ihrem eigenen Beispiel (ab 1. Januar 2027) und ist offenbar ein Schreibfehler. Zur Interessenlage: Die Autorin ist Mitgründerin einer auf Kryptowerte spezialisierten Steuerkanzlei und Geschäftsführerin des Softwareanbieters 0xcounting, beide leben von der Komplexität der Materie.

  • [117] Bundesrat, Tagesordnung der 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026 (Beginn 9:30 Uhr; Entwurf abgerufen am 30. September 2026, endgültige Fassung vom 6. Oktober abgerufen am 7. Oktober): Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 507/26), im Entwurf TOP 28, endgültig TOP 22. bundesrat.de (Tagesordnung 1069) · Wayback (30. September) · Drucksache 507/26 (PDF) · DIP (Einkommensteuerreformgesetz 2027)
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    TOP 27 ist das FAG-Änderungsgesetz 2026 (Drucksache 506/26). Ausschusszuweisung zu TOP 28: federführend Finanzausschuss, mitberatend Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Wirtschaftsausschuss; Ausschussempfehlungen (Drucksache 507/1/26) am 30. September noch nicht veröffentlicht, seit dem 5. Oktober online (Quelle [128]). Drucksache 507/26 trägt den Vermerk „besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG" und den Fristablauf 16. Oktober 2026. Kein Tagesordnungspunkt nennt Kryptowerte; TOP 40 (Drucksache 530/26) betrifft den EU-Vorschlag für eine Neufassung der Amtshilferichtlinie zur Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen, hier nicht gesondert geprüft. Verlauf: Die Seite antwortete bis zum 29. September mit 404. Nachtrag 7. Oktober: Die endgültige Tagesordnung (Stand 6. Oktober) führt das Gesetz als TOP 22 und das FAG-Änderungsgesetz als TOP 21; als mitberatend ist jetzt auch der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung genannt, der bereits an den Ausschussempfehlungen vom 5. Oktober beteiligt war. Beratungsgegenstand und Drucksachen sind unverändert, Plenaranträge liegen nicht vor. Nachtrag 16. Oktober: Ergebnis der Abstimmung siehe Quelle [147].

  • [118] Blocktrainer (René): „Ende der Bitcoin-Haltefrist rückt näher: Kabinettstermin steht!", 30. September 2026, 12:56 Uhr; frei lesbar. Bildet Seite 1 des Anschreibens des Bundesministeriums der Finanzen an Verbände und Interessenvertretungen vom 30. September 2026 ab: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen, Stellungnahmen bis 6. Oktober, Kabinettbefassung für den 14. Oktober 2026 vorgesehen. blocktrainer.de · Wayback · Anschreiben (Abbildung, Wayback) · BTC-ECHO 30. September · Frank Schäffler auf X
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    Anschreiben: gezeichnet von Ministerialdirektorin Anette Wagner, Leiterin der Steuerabteilung, Geschäftszeichen IV C 1 - S 2256/00042/082/094, „Ausschließlich per E-Mail"; abgebildet ist nur Seite 1 von 2. Es verweist für die Einzelmaßnahmen auf den Besonderen Teil der Begründung und kündigt an, dass Verbändestellungnahmen nach Beschluss der Bundesregierung im Internet veröffentlicht werden. Blocktrainer vergleicht die verschickte mit der im September bekannt gewordenen Fassung und findet bei den für Anleger entscheidenden Punkten kaum Änderungen; ausführlicher seien die finanziellen Auswirkungen (langfristig 350 Millionen Euro im Jahr), der Erfüllungsaufwand stehe weiter auf „folgt". Dass offen sei, ob die unionsgeführten Ministerien zugestimmt haben, schreibt Blocktrainer ohne Quellenangabe. Frank Schäffler (X, 30. September, 12:48 Uhr) fasst den Inhalt ebenso zusammen und schreibt, das Ministerium erwarte 350 Millionen Euro im Jahr „erst ab 2029"; der veröffentlichte Entwurf (Quelle [125]) nennt 350 Millionen Euro als volle Jahreswirkung ab 2029, kassenmäßig werden sie erst 2031 erreicht (2028: 160, 2029: 305, 2030: 325 Millionen Euro). BTC-ECHO (Moritz Draht, 30. September, 14:43 Uhr, „Krypto-Steuer: Diese Regeln plant das Finanzministerium") liegt das 16-seitige Dokument ebenfalls vor; bestätigt Stellungnahmefrist und Kabinettstermin, Anwendung nur auf Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugegangen sind, Steuerabzug über die Plattformen ab 2028 (Wayback). In der Gesetzesvorhaben-Übersicht des Ministeriums war der Entwurf am 1. Oktober nicht verzeichnet, seit dem 2. Oktober ist er dort veröffentlicht (Quellen [66], [125]). Zur Interessenlage: Blocktrainer unterstützt die Petition 201716; Schäffler betreibt die Briefaktion gegen die Abschaffung (Quelle [111]).

  • [119] Deutscher Bundestag, Finanzausschuss: Tagesordnung der 45. Sitzung am Mittwoch, 7. Oktober 2026, 8:30 Uhr (Mitteilung vom 30. September 2026): TOP 1c abschließende Beratung des CARF-Vertragsgesetzes (Drucksache 21/7195), TOP 1d Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (Drucksache 21/5824). bundestag.de (PDF) · Wayback
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    Unter TOP 1 werden außerdem die Vertragsgesetze zum automatischen Informationsaustausch über Einkünfte aus digitalen Plattformen (Drucksache 21/7193) und zur Zusatzvereinbarung über Finanzkonten (Drucksache 21/7194) abschließend beraten. Zum Linken-Antrag ist das Votum des mitberatenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz für den 7. Oktober angefordert. Weitere Punkte: Frühstartrente, Tabaksteuer, Finanzstabilitätsbericht, EU-Richtlinienvorschläge. Kein Punkt betrifft die Haltefrist oder den Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung. Die Ergänzungsmitteilung vom 2. Oktober (Tagesordnungspunkte 12 bis 14) hat ebenfalls keinen Krypto-Bezug.

  • [120] Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss: „Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses", Ankündigung der Sitzung am Montag, 12. Oktober 2026, 12 bis 14 Uhr, Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101 (in der Sitzungsliste seit 2. Oktober 2026): „12:00 Uhr: Einkommensteuer – Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten". bundestag.de · Wayback
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    Zweiter Punkt der Sitzung um 13 Uhr: Petition zum geplanten Tierversuchsgesetz. Laut Ankündigung haben die Petenten Gelegenheit, ihr Anliegen kurz darzustellen und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder zu erläutern; Vertreter der Bundesregierung stehen für Rückfragen zur Verfügung. Übertragung live auf bundestag.de und im Parlamentsfernsehen, die Aufzeichnung bleibt dauerhaft abrufbar. Zuhörer und Medienvertreter melden sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 9. Oktober 2026, 12 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses an (vorzimmer.peta@bundestag.de); maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung, zum Einlass ist ein Personalausweis nötig. Auch die Übersichtsseite bundestag.de/petitionen nennt den Termin seit dem 2. Oktober. Das Petitionsportal führt die Petition weiter als „in der Prüfung". Zugang zum Marie-Elisabeth-Lüders-Haus über die Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 mit Lichtbildausweis und Sicherheitsschleuse, laut Informationsblatt des Bundestages für öffentliche Anhörungen (bundestag.de, PDF); dieselbe Anmeldepraxis (E-Mail an das Sekretariat, Name und Geburtsdatum, Frist am Freitag vor der Sitzung um 12 Uhr) galt schon bei früheren Sitzungen des Ausschusses, etwa am 20. April 2026. Nachtrag 8. Oktober: Die Pressemitteilung des Bundestages zu den öffentlichen Sitzungen der Woche vom 12. bis 16. Oktober führt die Anhörung mit 12 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101 (bundestag.de · Wayback); der Bitcoin Bundesverband hat am 7. Oktober eine Pressemitteilung zur Anhörung veröffentlicht, die Nicole Nowak als Initiatorin zitiert und an die Unionsaussagen vom Mai erinnert (bitcoin-bundesverband.de · Wayback). Nachtrag 9. Oktober: Die Anmeldefrist für Zuhörer ist um 12 Uhr abgelaufen; der Bitcoin Bundesverband ruft dazu auf, die Sitzung im Livestream zu verfolgen (bitcoin-bundesverband.de). Nachtrag 11. Oktober: Der Livestream-Plan der Mediathek führt die Sitzung für Montag, 12. Oktober, 12 bis 14 Uhr, als „Petitionen zu Kryptowerten und Tierversuchen“ (bundestag.de/mediathek/live · Wayback); die Sitzungsseite ist seit dem 2. Oktober unverändert (Wayback 11. Oktober).

  • [121] BMF-Schreiben vom 6. März 2025, IV C 1 - S 2256/00042/064/043, „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte"; Neufassung des Schreibens vom 10. Mai 2022 (Quelle [2]). bundesfinanzministerium.de · PDF-Spiegel deubner-steuern.de
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    Geltende Verwaltungsauffassung. Einnahmen aus passivem Staking unterliegen danach in der Regel als Fruchtziehung §22 Nr. 3 EStG und sind nicht steuerpflichtig, wenn sie zusammen mit anderen Einkünften aus Leistungen weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen; bei Currency oder Payment Token kommt die Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre nach §23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG nicht zur Anwendung. NFTs und Liquidity Mining erfasst das Schreiben noch nicht. Die BMF-Seite liegt hinter Bot-Schutz; Inhalt am 2. Oktober 2026 am PDF-Spiegel geprüft.

  • [122] PwC: „PwC Annual Global Crypto Tax Report 2024", Januar 2024, Länderkapitel zu 59 Staaten. pwc.com (PDF)
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    Länderkapitel, Stand Januar 2024: Frankreich besteuert private Kryptogewinne seit 2023 pauschal mit 30 Prozent; Italien mit 26 Prozent Ersatzsteuer auf Gewinne über 2.000 Euro; Spanien erfasst sie als Veräußerungsgewinne in der Einkommensteuer; Dänemark besteuert Gewinne aus spekulativ erworbenen Kryptowerten mit bis zu 53 Prozent Grenzsteuersatz; Norwegen besteuert Gewinne und bezieht Kryptowerte in die Vermögensteuer ein. Schweiz: private Kapitalgewinne normalerweise steuerfrei, solange keine gewerbsmäßige Händlertätigkeit vorliegt; alle Kantone erheben Vermögensteuer, auch auf Token. Eine Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei werden, kennt keines der fünf erstgenannten Länder. Spätere Gesetzesänderungen sind im Bericht nicht berücksichtigt.

  • [123] Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte („Travel Rule"), Art. 14 Abs. 5: Bei einem Transfer von mehr als 1.000 Euro an eine selbst gehostete Adresse stellt der Anbieter fest, ob die Adresse dem Auftraggeber gehört oder von ihm kontrolliert wird. eur-lex.europa.eu · gesetze.legal (Art. 14)
  • [124] §20 EStG, Kapitalvermögen; Abs. 6 Satz 4: Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden. gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
  • [125] Bundesministerium der Finanzen: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen, 16 Seiten; Eintrag datiert auf den 30. September 2026, online seit dem 2. Oktober 2026. bundesfinanzministerium.de · Referentenentwurf (PDF) · Wayback (Seite) · Wayback (PDF)
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    Erste amtliche Veröffentlichung des Entwurfstexts. Zum Zeitpunkt: Am Morgen des 2. Oktober fehlte der Eintrag in der Gesetzesvorhaben-Übersicht noch (Quelle [66]); das PDF trägt den Server-Zeitstempel 2. Oktober 2026, 14:54 Uhr, erstellt wurde es laut Dokumenteigenschaften am 29. September. Begleittext des Ministeriums: Die Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter" werde der Entwicklung „zunehmend nicht mehr gerecht"; das Ministerium habe den Entwurf „erarbeitet und in die Ressortabstimmung gegeben, auf dessen Grundlage eine Kabinettsbefassung vorgesehen ist" (ohne Datum). Inhalt (Artikel 1, Änderung des Einkommensteuergesetzes): §20 Abs. 1 Nr. 12 neu erfasst „Einnahmen aus der Überlassung von Tauschkryptowerten und der Teilnahme an Vorgängen zur Transaktionsverarbeitung"; Tauschkryptowert ist ein Kryptowert nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung (EU) 2023/1114, der „als Tauschmittel akzeptiert wird, ohne von einer Zentralbank oder sonstigen öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert zu sein", ausgenommen E-Geld-Token; nach der Begründung fallen Non-Fungible Token und Security-Token nicht darunter, die Überlassung umfasst „insbesondere das klassische Lending und passive Staking, aber auch dezentrale Geschäftsmodelle". §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 neu erfasst den Gewinn aus der Veräußerung („fristenunabhängig besteuert"). §20 Abs. 4b neu: Anschaffungskosten von 0 Euro für Tauschkryptowerte, die „unentgeltlich oder für nicht von Absatz 1 Nummer 12 erfasste Leistungen" zugehen (Begründung: Airdrops und Bountys); Bewertung und Veräußerungsreihenfolge regelt eine Rechtsverordnung. §§ 43, 43a, 44: Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, einzubehalten von inländischen Kryptowerte-Dienstleistern und -Betreibern im Sinne des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes und von inländischen Zweigstellen ausländischer Anbieter; sind Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkt der Stelle nicht bekannt, werden sie „auf Grundlage der Angaben des Steuerpflichtigen" angesetzt, andernfalls „ist von einer Anschaffung nach dem 31. Dezember 2026 auszugehen und bemisst sich der Steuerabzug nach 50 Prozent der Einnahmen aus der Veräußerung"; Anforderungen an Inhalt und Überprüfung der Angaben per Verordnung; nur ein Steuerabzug in zutreffender Höhe hat Abgeltungswirkung; beim Tausch darf der Abzugsverpflichtete zur Deckung der Steuer Kryptowerte vom Konto des Kunden einziehen (§44 Abs. 1 Satz 8). §52: Die Regeln des §20 gelten ab dem 1. Januar 2027, der Steuerabzug ab dem 1. Januar 2028, jeweils für Tauschkryptowerte, „die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden oder zugegangen sind"; nach der Begründung auch für Coins, die danach „aus dem Lending oder Staking von noch der alten Rechtslage unterfallenden Kryptowerten zufließen". „Für Altbestände finden im Übrigen unverändert die §§ 22 und 23 EStG Anwendung"; die Verlustverrechnungsbeschränkungen beider Regime gelten nebeneinander. Inkrafttreten 1. Januar 2027; laut Eingangsformel mit Zustimmung des Bundesrates. Finanzielle Auswirkungen in Millionen Euro: volle Jahreswirkung („vorsichtige Schätzung" für einen Zeitraum von zwölf Monaten) 70 (2027), 175 (2028), 350 (ab 2029); kassenmäßig 2027 kein Betrag, 2028 160, 2029 305, 2030 325, 2031 350, davon Bund 83, 156, 166 und 179; die im September berichtete Fassung nannte bei gleichen Gesamtbeträgen Bundesanteile von 75 bis 160 Millionen Euro (Quellen [86], [90]). Erfüllungsaufwand, weitere Kosten und Rechts- und Verwaltungsvereinfachung: „[folgt]"; Alternativen: „Keine"; Evaluierung sechs Jahre nach Inkrafttreten; Interessenvertreter haben nach Angabe des Entwurfs „nicht wesentlich zum Inhalt beigetragen". Nicht im Entwurf: Gold und Fremdwährungen werden nicht erwähnt, ebenso wenig Schenkung und Erbfall, Sparer-Pauschbetrag oder eine Bagatellgrenze; eine Übergangsregel für Altverluste fehlt. Die Begründung verweist an einer Stelle auf „§ 20 Nummer 3 Satz 4", gemeint ist offenbar §22 Nr. 3 Satz 4 EStG. Verbändestellungnahmen will das Ministerium laut Anschreiben erst nach dem Kabinettsbeschluss veröffentlichen (Quelle [118]); die des Bitcoin Bundesverbands liegt seit dem 4. Oktober öffentlich vor (Quelle [126]). Zum fehlenden Erfüllungsaufwand erklärte das Ministerium auf Anfrage von BTC-ECHO: „Aufgrund der laufenden regierungsinternen Abstimmungen können wir momentan noch nicht detailliert Stellung nehmen." (Dominic Döllel, 2. Oktober 2026, Bezahlartikel, btc-echo.de · Wayback). Nachtrag 7. Oktober: KPMG Tax News vom 5. Oktober 2026 fasst den Entwurf zusammen und hält fest, dass auch Tauschkryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 aus dem Lending oder Staking von Altbeständen zufließen, dem neuen Recht unterliegen (kpmg.com · Wayback).

  • [126] Bitcoin Bundesverband: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen, Stand 3. Oktober 2026, 11 Seiten; veröffentlicht am 4. Oktober 2026, 12:06 Uhr. bitcoin-bundesverband.de · Stellungnahme (PDF) · Wayback (Seite) · Wayback (PDF)
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    Eingereicht in der Verbändeanhörung des Finanzministeriums (Bezug: Anschreiben vom 30. September 2026, Quelle [118]), gezeichnet vom Vorstandsvorsitzenden Larry Terwey und seinem Stellvertreter Jens Leinert; nach Angabe des Verbands federführend von Leinert erarbeitet, von Peter Rochel gegengelesen, die steuerlichen Passagen von Ingo Heuel geprüft (Quelle [91]). Sie aktualisiert das Positionspapier vom 17. August und die Einordnung vom 15. September (Quelle [104]). Kernbitte: „die einjährige Haltefrist für unmittelbar gehaltene Bitcoin im Privatvermögen beizubehalten und den bestehenden Rahmen durch gezielte Verbesserungen bei Vollzug, Zahlungen, Self-Custody, Datenstandards und Rechtssicherheit fortzuentwickeln". Begründung: Der Bundesfinanzhof habe 2023 (IX R 3/22) für das Streitjahr 2017 kein normatives Vollzugsdefizit festgestellt, das Urteil binde den Gesetzgeber aber nicht; Datenmeldung, Steuerabzug und die Zuordnung zu §20 oder §23 EStG seien getrennte Fragen; die Abgrenzungsmerkmale des Entwurfs (spekulative Nutzung, hohe Liquidität, fehlende Abnutzung) erklärten nicht, warum Bitcoin anders als physisches Anlagegold behandelt werden soll; der Begriff „Tauschkryptowert" knüpfe an die Tauschmittelfunktion an, während jede Zahlung mit Neubeständen dauerhaft steuerrelevant bliebe (deshalb eine gesetzliche Bagatellregel für private Waren- und Dienstleistungszahlungen, die die Frist ergänzt und nicht ersetzt); ein depotähnlicher Steuerabzug passe nur eingeschränkt zu Selbstverwahrung und Anbieterwechsel, private Schlüssel und Seed-Phrasen dürften nicht als Nachweis verlangt werden; die neuen Meldedaten (DAC8, CARF, Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz, erster Meldezeitraum 2026, Meldetermin 31. Juli des Folgejahres) sollten über mindestens zwei Melde- und Veranlagungszyklen ausgewertet werden. Zu den Zahlen: Die volle Jahreswirkung sei ab 2029 mit 350 Millionen Euro angegeben, kassenmäßig werde dieser Betrag erst 2031 erreicht; Erfüllungsaufwand und weitere Kosten stünden auf „[folgt]", die Folgenabschätzung sei vor einer abschließenden Festlegung vollständig vorzulegen, mit Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme. Hilfsweise, ausdrücklich ohne Zustimmung zum Systemwechsel: gesetzliche Fortführung von Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und Altbestandsstatus bei Schenkung und Erbfall (mit Formulierungsvorschlag) und bei verliehenen Altbeständen; Korrektur des §20 Abs. 4b, dessen Wortlaut bei als Arbeitslohn oder nach anderen Vorschriften versteuerten Zugängen eine doppelte Erfassung zulässt (mit Formulierungsvorschlag); Klärung des Begriffs der Transaktionsverarbeitung für Mining, Validierung und Lightning-Routing, bei nicht gewerblichen Einnahmen schließe §20 Abs. 9 EStG den Abzug tatsächlicher Kosten wie Strom und Hardware grundsätzlich aus; die Ersatzbemessung nach 50 Prozent der Einnahmen sei eine Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug, kein Steuersatz und keine endgültige Gewinnfestsetzung, sie solle nur ohne verwertbare Daten greifen, ein nachgewiesener Erwerb vor dem Stichtag dürfe nicht wegen unvollständiger Kaufpreisangaben umgedeutet werden; Korrekturwege (§32d Abs. 4, §44b Abs. 5 EStG) klarstellen; Altverluste nach §23 EStG blieben ohne Übergangsregel in ihrem Verrechnungskreis. Vermerkt sind zwei fehlerhafte Verweise im Entwurf (in §52 auf §43a Abs. 2 Satz 16 bis 20; in der Begründung „20 Nummer 3 Satz 4" statt §22 Nr. 3 EStG). Der Verband bittet, die Punkte vor der Kabinettsbefassung zu prüfen. Zur Interessenlage: Der Verband vertritt Unternehmen der Bitcoin-Branche, ist Mitinitiator von ProHaltefrist, Mitglieder gehören zu den Petenten der Petition 201716. Das Ministerium will Verbändestellungnahmen erst nach dem Kabinettsbeschluss veröffentlichen (Quelle [118]).

  • [127] Parsa Marvi (SPD, ordentliches Mitglied des Finanzausschusses, Berichterstatter zum Gesetzentwurf 21/5752): Interview mit BTC-ECHO (Josip Filipovic), 5. Oktober 2026, 11:00 Uhr, Bezahlartikel; Wortlaut und Wertung auf der Detailseite (5. Oktober). btc-echo.de · Wayback
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    Titel auf der Artikelseite „Krypto-Haltefrist vor dem Aus: Das plant die SPD jetzt", im Feed und im URL-Slug „Krypto-Haltefrist vor dem Aus: Diese Fragen bleiben weiter offen". Gefragt wird nach den Zielen der Reform, dem Bestandsschutz für bereits erworbene Kryptowerte, den bis 2027 offenen Punkten, den Folgen für jüngere Anleger und dem Zeitplan. BTC-ECHO bezeichnet das Gespräch als exklusiv.

  • [128] Bundesrat, Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Drucksache 507/1/26 vom 5. Oktober 2026, 16 Seiten (zur 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026, in der endgültigen Tagesordnung TOP 22, im Entwurf TOP 28); online seit dem 5. Oktober, 11:32 Uhr. dserver.bundestag.de (PDF) · bundesrat.de (PDF) · Wayback
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    Teil A: Der federführende Finanzausschuss (Fz), der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung (DS) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen eine Stellungnahme mit zehn Nummern: 1. Prüfbitte zu den Zuschlägen für Sonntags- und Feiertagsarbeit (§3b EStG, Fz); 2. Streichung der zehnjährigen Veräußerungsfrist für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte in §23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG mit neu gefasster Ausnahme für selbst genutztes Wohneigentum (mindestens 36 Monate durchgängige Eigennutzung, die frühestens sechs Monate vor der Veräußerung endet; Gleichstellung der Überlassung an ein Kind und an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten) und Anwendungsregel in §52 Abs. 31: erstmals auf Veräußerungen, bei denen die Zehnjahresfrist am Tag der Verkündung noch nicht abgelaufen ist; bereits abgelaufene Fristen bleiben steuerfrei, eine Herausrechnung des bis zur Verkündung angewachsenen Wertzuwachses sei „nicht geboten" (Fz allein); 3. und 4. Handwerkerleistungen §35a (Wi, Fz); 5. §40a EStG (Wi); 6. Ehegattenbesteuerung §§26, 26b (Fz); 7. bis 10. Gewerbesteuer und Besteuerung von Rechenzentren (DS, Fz, Wi). Teil B: Die Ausschüsse für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfehlen, keine Einwendungen zu erheben. Kryptowerte, Bitcoin und die Jahresfrist für andere Wirtschaftsgüter (§23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) werden nicht erwähnt. Wörtliche Begründung zu Nr. 2: „Die bisherige vollständige Nichtsteuerbarkeit nach Ablauf von zehn Jahren führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung von Grundvermögen gegenüber anderen Anlageformen, deren Veräußerungsgewinne dauerhaft steuerlich erfasst werden." Das Dokument nennt nicht, welche Länder den Vorschlag getragen haben. Im Plenum am 16. Oktober fanden nur Nr. 1, 8 und 10 eine Mehrheit, Nr. 2 nicht (Quelle [147]).

  • [129] Blocktrainer (YouTube): „Neue Bitcoin-Steuer 2027 - Berken Menges, Dr. Ingo Heuel & Nicole Nowak | Blocktrainer Event 2026", Podiumsgespräch vom 19. September 2026 (MMC Studios, Köln), Aufzeichnung veröffentlicht am 3. Oktober 2026, 26:45 Minuten. youtube.com
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    Moderation Nicole Nowak (Petentin der Petition 201716, Steuer-Taskforce des Bitcoin Bundesverbands), Gäste der Steueranwalt Ingo Heuel (Kanzlei LHP) und Berken Menges (Marketingchef von CoinTracking, Mitautor des Bundesblock-Positionspapiers). Stand der Diskussion ist der im September bekannt gewordene Entwurf, elf Tage vor dem Versand an die Verbände; nach Angabe der Moderation hatte der Veranstalter vergeblich einen Befürworter der Reform für das Podium gesucht (17:26). Zeitmarken nach der automatischen Untertitelung. Heuel: Aus dem Referentenentwurf müsse erst ein Regierungsentwurf werden, „das ist der Punkt, wo die CDU Farbe bekennen muss" (03:38 bis 04:42); der Bestandsschutz mit Stichtag 31. Dezember 2026 „hätte schlimmer kommen können", nicht tragbar sei die Verteilung, nach der ein Trader mit zehn Minuten Haltedauer entlastet werde und der Zehn-Jahres-Sparplan zahle (07:15); die Gesetzesbegründung sei „für mich Unfug", weil Volatilität, Liquidität und Fungibilität ebenso für Gold und Fremdwährungen gälten und der einzige Unterschied, die digitale Übertragbarkeit, ein Vollzugsargument sei, dem DAC8 und das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz schon genügten (07:47, 24:06 bis 25:06); aus elf Milliarden Euro Erwartung seien 350 Millionen geworden, ohne offengelegten Rechenweg, obwohl die Anlage SO seit 2023 Daten liefere: „eine Bagatellsteuer mit dem Vollzugsaufwand einer Großsteuer" (08:17 bis 09:27); §20 EStG ordne keine FIFO-Reihenfolge an, die Verwendungsreihenfolge solle per Rechtsverordnung geregelt werden, eine wesentliche Entscheidung, die ins Gesetz gehöre (10:56 bis 11:50); zur 50-Prozent-Regel: die Ersatzbemessungsgrundlage beim Depotübertrag betrage 30 Prozent, warum hier 50, sei offen; juristische Entwarnung, weil die Angaben des Steuerpflichtigen zu Kaufzeitpunkt und Kaufpreis anzusetzen seien, wenn der Stelle nichts entgegenstehe, praktisch aber drohe ein Abzug, den der Anleger erst Jahre später über die Veranlagung zurückhole (13:41 bis 15:23); der Vollzugsaufwand fehle im Entwurf (15:54); anders als 2009, als Altverluste nach §23 fünf Jahre lang mit Kapitalerträgen verrechnet werden konnten, enthalte der Entwurf keine Verlustregel (16:24); „lasst es doch, wie es ist" (18:27); eine Prognose sei Kaffeesatzleserei, dass der Entwurf in der Versenkung verschwinde, könne er sich aber nicht vorstellen (20:32 bis 21:34); das Bundesverfassungsgericht prüfe nur die Grenze zur Willkür, nicht die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit, der Weg eines einzelnen Anlegers über Einspruch, Finanzgericht und Bundesfinanzhof dauere Jahre, eine abstrakte Normenkontrolle setze ein Viertel des Bundestages oder eine Regierung voraus, „ich brauche mehr Geld" reiche als Begründung nicht (25:06 bis 26:30). Menges: Die Datenbasis der Aufkommensschätzungen sei nicht belastbar, die Abschaffung belohne kurzfristiges Handeln (05:42); sein Bauchgefühl sei, dass die Frist „irgendwann fallen wird", weil das Haushaltsdefizit Wege suche (22:34 bis 23:35). Zur Interessenlage: Heuel hat die Petition unterzeichnet und berät Mandanten im Kryptosteuerrecht, CoinTracking verkauft Steuerreports, Blocktrainer unterstützt die Petition. Die am 19. September ebenfalls auf dem Event verkündete Anhörung (Quelle [109]) kommt in der Aufzeichnung nicht vor; der Schluss des Panels mit der Petition ist nicht enthalten. Lokale Kopie der Untertitel liegt vor.

  • [130] Blocktrainer (René): „Jetzt liegen die Stellungnahmen vor: Branchen- & Steuerverbände kritisieren neue Krypto-Steuer", 7. Oktober 2026, 09:57 Uhr (Stand 11:25 Uhr); frei lesbar. Zitiert aus den dem Portal vorliegenden, nicht veröffentlichten Stellungnahmen der Bundessteuerberaterkammer, der Deutschen Kreditwirtschaft und des BVI zum Referentenentwurf sowie aus den veröffentlichten des Bitcoin Bundesverbands (Quelle [126]) und von Matthias Steger (Quelle [131]). blocktrainer.de · Wayback
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    Bundessteuerberaterkammer: Eine Frist „von nur vier vollen Werktagen" sei „deutlich zu kurz bemessen", ein sachlicher Grund für die Eile fehle, ob die Stellungnahmen vor dem 14. Oktober ausgewertet werden könnten, sei zweifelhaft; vorzugswürdig sei, „zunächst die Wirkungen des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes zu evaluieren"; zur Verteilungswirkung: Neubestände langfristig orientierter Anleger würden dauerhaft steuerpflichtig, kurzfristiger Handel bei einem persönlichen Steuersatz über 25 Prozent „tariflich entlastet", ob das gewollt sei, solle der Gesetzgeber „ausdrücklich entscheiden und begründen"; Liquidität, spekulative Nutzung und fehlende Abnutzung träfen auch auf Anlagegold und Fremdwährungen zu; rund 70 Prozent der erwarteten Mehreinnahmen hingen am Kapitalertragsteuerabzug, der Anteil der Fristabschaffung sei nicht ausgewiesen. Deutsche Kreditwirtschaft: Frist „unzureichend", der unbezifferte Erfüllungsaufwand „spricht für sich", Umsetzbarkeit realistischerweise frühestens zum 1. Januar 2029, weil Bewertung und Veräußerungsreihenfolge erst per Rechtsverordnung geregelt werden sollen; die Ersatzbemessungsgrundlage von 50 Prozent solle „vermutlich" ein „Druckmittel" für die freiwillige Offenlegung von Anschaffungskosten sein, dürfe aber keine Sanktion für fehlende Unterlagen werden, Forderung: höchstens 30 Prozent wie bei Wertpapieren und ohne Abgeltungswirkung; der Nullansatz nach §20 Abs. 4b sei „in mehrfacher Hinsicht befremdlich", bei Schenkung und Erbfall seien die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers fortzuführen; den 350 Millionen Euro Mehreinnahmen stehe kein bezifferter Aufwand gegenüber, „damit fehlt eine tragfähige Grundlage für die Verhältnismäßigkeitsprüfung". BVI: Die Definition des Tauschkryptowerts solle die MiCA-Ausnahmen berücksichtigen, damit „digital dargestellte Finanzinstrumente steuerlich ebenso behandelt werden, wie ihre nicht tokenisierten Pendants". Zwei Auszüge der DK-Stellungnahme als Bildschirmfotos im Artikel; die Stellungnahmen selbst sind auf den Websites der drei Verbände nicht abrufbar (geprüft am 7. Oktober). Nachtrag 8. Oktober: Blocktrainer hat den Bericht am 7. Oktober auch als Video veröffentlicht („Klingbeils Krypto-Steuer: Jetzt kommt Kritik aus der Wirtschaft", 18:44 Minuten, youtube.com). Nachtrag 12. Oktober: Einen weiteren Auszug der DK-Stellungnahme (S. 2) zitierte Frank Schäffler am 7. Oktober auf X als Bildtafel (x.com): Fraglich sei, ob die Einbeziehung von Tauschkryptowerten in §20 EStG „sachlich hinreichend begründet werden kann", auch mit Blick auf die in §23 EStG verbleibenden Wirtschaftsgüter („sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung?") und die Gefahr, dass §20 EStG „konturenlos werden könnte".

  • [131] Matthias Steger (Steuerberater, Potsdam; bis 26. September 2026 Finanzvorstand des Bitcoin Bundesverbands): Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen (Entwurfsstand 30.09.2026), an das Bundesministerium der Finanzen, Referat IV C 1, Potsdam, 5. Oktober 2026, 23 Seiten; veröffentlicht auf bitcoin-tax.de am 6. Oktober 2026. bitcoin-tax.de · Stellungnahme (PDF) · Wayback (Seite) · Wayback (PDF)
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    Empfehlung in drei Stufen: §23 EStG für Kryptowerte beibehalten und den Vollzug über DAC8/KStTG, CARF, Geldtransferverordnung und AML-Verordnung ausbauen („Verifikation statt Abgeltung"; über einen Systemwechsel erst nach Auswertung der ersten Meldungen entscheiden); hilfsweise Mindestanforderungen an das Abzugsverfahren (Ersatzbemessung auf 30 Prozent begrenzen und ohne Abgeltungswirkung, Mitgabe der Anschaffungsdaten beim Anbieterwechsel, Nachweisverfahren für Übertragungen auf eigene Wallets, Nullansatz nach §20 Abs. 4b nur für Zugänge ohne Rechtsvorgänger, Fortführung der Anschaffungsdaten bei Schenkung und Erbfall); in jedem Fall Stablecoins wie Fremdwährung behandeln, Sonderauswertung der Anlage SO als Grundlage der Aufkommensschätzung, zwölf Monate Vorlauf für Verordnungen und Schnittstellen, Evaluierung nach drei Jahren. Die Begründung des Entwurfs benenne kein Vollzugsdefizit des geltenden Rechts und prüfe keine Alternative („Alternativen: Keine"), der Erfüllungsaufwand stehe durchgehend auf „folgt". Rechenbeispiel: Verkauf für 40.000 Euro bei 38.000 Euro Anschaffungskosten, Steuer auf den Gewinn von 2.000 Euro 527,50 Euro, Abzug nach der 50-Prozent-Ersatzbemessung 5.275 Euro („das Zehnfache"), Erstattung erst in der Veranlagung. Dreizehn Petita. Anders als im Gastbeitrag vom 14. September (Quelle [102]) führt die Stellungnahme die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Abgeltungsteuer (7 K 120/21) als 2022 zurückgenommen und nicht entschieden; nachgerechnet sind die Beispielbeträge und der Bund-Länder-Gemeinden-Schlüssel der 350 Millionen Euro (179, 158 und 13 Millionen Euro).

  • [132] Deutscher Bundestag, Textarchiv: „Gesetzentwürfe und Anträge zum Steuersystem abgelehnt", 99. Sitzung am 8. Oktober 2026, Tagesordnungspunkt 8 und Zusatzpunkt 3 (Steuerpolitik, ab 10:15 Uhr): Der Grünen-Gesetzentwurf 21/5752 zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist wird in namentlicher Abstimmung mit 132 Ja- und 445 Nein-Stimmen abgelehnt, der Linken-Antrag 21/5824 per Handzeichen mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD. bundestag.de (Textarchiv) · Wayback · Tagesordnung mit Status (JSON, Wayback 8. Oktober) · Textarchiv zur ersten Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes · Stimmliste zu 21/5752 (PDF) (Wayback) · XLSX (Wayback) · Plenarprotokoll 21/99 (Wayback, endgültige Fassung · Wayback, Vorabfassung) · abgeordnetenwatch.de (Abstimmung) (Wayback)
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    Sieben namentliche Abstimmungen über Vorlagen der Grünen, alle abgelehnt: Anträge 21/6646 (132 zu 445, drei Enthaltungen), 21/6647, 21/6656 und 21/4456 (je 132 zu 446, eine Enthaltung), Gesetzentwürfe 21/4745 und 21/6637 (je 131 zu 446) und 21/5752 (132 zu 445); die Tagesordnung hatte namentliche Abstimmungen nur zu 8a, 8b und 8f angekündigt (Quelle [115]). Nachtrag vom Abend: Die Stimmliste zur Abstimmung Nr. 7 (12:14 bis 12:49 Uhr) ist unter bundestag.de, Namentliche Abstimmungen, als PDF (18 Seiten) und XLSX veröffentlicht: 577 abgegebene Stimmen, 132 Ja (76 Grüne, 54 Linke sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler), 445 Nein (198 CDU/CSU, 112 SPD, 134 AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt), keine Enthaltung, 53 nicht abgegeben (10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke); kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion. Das Stimmverhalten jedes Abgeordneten steht in der Abgeordneten-Datenbank (Datei data/abstimmungen.yaml im Repository). Der neue Grünen-Antrag 21/8379 (Zusatzpunkt 3, Katharina Beck und Moritz Heuberger) wurde an den Finanzausschuss überwiesen; er wiederholt die Forderung, Kryptogewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern, begründet mit Volatilität, geringem Nutzen als Zahlungsmittel und systemischen Risiken, Deutschland sei mit der steuerfreien Veräußerung nach einem Jahr „innerhalb der EU eine Ausnahme" (Drucksache 21/8379 · Wayback). Redner nach dem Textarchiv: Katharina Beck (Grüne), Olav Gutting (CDU/CSU: „Sie sagen Gerechtigkeit, meinen aber Steuererhöhung"), Diana Zimmer (AfD), Parsa Marvi (SPD: die SPD teile ausdrücklich das Ziel, bei Kryptowährungen für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, und begrüße den Referentenentwurf des Finanzministeriums; Wortlaut auf der Detailseite), Isabelle Vandre (Linke). Zuvor (9 Uhr) erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (21/8235) und des Jahressteuergesetzes 2026 (21/8283), beide an den Finanzausschuss überwiesen, ohne Krypto-Bezug in der Debatte. Nachtrag 9. Oktober: Die Vorabfassung des Plenarprotokolls 21/99 (190 Seiten, auf dserver seit 06:34 Uhr; die Seiten 12505 bis 12545 mit dem späten Abend fehlen noch, die endgültige Fassung folgt laut Schlussvermerk am 13. Oktober) bestätigt 577 abgegebene Stimmkarten, 132 Ja, 445 Nein, keine Enthaltung, hält für den Linken-Antrag die Gegenstimmen von Grünen und Linken fest und enthält keine Erklärungen nach §31 der Geschäftsordnung; die Reden von Gutting, Güntzler, Krieger, Marvi, Lucks und Vandre stehen im Wortlaut auf den Detailseiten. abgeordnetenwatch.de führt die Abstimmung mit 132 Ja, 445 Nein und 53 nicht beteiligten Abgeordneten. Nachtrag 13. Oktober: Die endgültige Fassung (268 Seiten, unter derselben Adresse) ergänzt die CARF-Debatte (S. 12447 bis 12450) und die zu Protokoll gegebenen Reden (Anlage 11); die Zahlen der Abstimmungen und die Wortlaute der Steuerdebatte sind unverändert.

  • [133] Finanzausschuss des Deutschen Bundestages: Beschlussempfehlung und Bericht (Drucksache 21/8425 vom 7. Oktober 2026, Berichterstatter Georg Günther und Lisa Schubert) zu den Vertragsgesetzen 21/7193, 21/7194 und 21/7195 (CARF) und zum Linken-Antrag 21/5824: Annahme der drei Vertragsgesetze mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linke gegen die AfD, Ablehnung des Antrags mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen Grüne und Linke. dserver.bundestag.de (Drucksache 21/8425) · Wayback · DIP (Vorgang 334702) · Textarchiv zur Annahme am 8. Oktober (Wayback)
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    Vorabfassung, 14 Seiten, auf dserver seit dem 7. Oktober 2026, 17:11 Uhr. Der Bericht gibt den Linken-Antrag wieder (Haltefrist als „unfairer Steuervorteil" gegenüber Aktien, Besteuerung nach §20 EStG ab Verkündung, CARF-Umsetzung, Identitätspflichten für selbstverwahrte Wallets). Beratungsverlauf (Seiten 11 bis 13): Die Koalitionsfraktionen betonten zu den Vertragsgesetzen Evaluierung, Erfüllungsaufwand und die Vermeidung von Doppelmeldungen. Zum Linken-Antrag erklärte die CDU/CSU, die Forderung nach einer unmittelbaren Änderung der Besteuerung von Kryptowerten passe nicht zum Abkommen über den Melderahmen und „durchbreche die steuerliche Systematik"; die SPD teilte das Ziel, „bei Kryptowerten für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen", es sei „unverständlich, dass deren Besteuerung nicht schon längst in § 20 EStG integriert sei", begrüßte den Referentenentwurf des Finanzministeriums und lehnte den Antrag ab, weil er über das hinausgehe, was sie für eine sinnvolle und erforderliche Reform halte; die AfD nannte die Steuerfreiheit nach einem Jahr „kein Privileg, sondern Systemlogik" (§23 EStG gelte für Gold, Devisen und Kunst, vom Bundesfinanzhof 2023 bestätigt), die Linke fordere „ein Sonderrecht gegen eine einzelne Anlageklasse"; die Grünen stimmten dem Antrag zu, hielten eine Regelung in §23 EStG aber „rechtspolitisch für konsistenter" und erwarten den Gesetzentwurf der Bundesregierung; die Linke sieht in der Kapitalertragsteuer mit Quellenabzug einen „wirklichen Fortschritt für die Steuergerechtigkeit", langfristig sei „auch die Abgeltungssteuer nur ein Zwischenschritt", Kryptoeinkünfte müssten „genauso hoch besteuert werden, wie Einkünfte aus menschlicher Arbeit". Der mitberatende Rechtsausschuss empfahl am 7. Oktober ebenfalls Ablehnung. Nachtrag: Das Plenum hat das CARF-Vertragsgesetz (Tagesordnungspunkt 25, aufgerufen nach Mitternacht in der Nacht zum 9. Oktober) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken gegen die AfD angenommen; die Reden von Heiko Hain (CDU/CSU) und Max Lucks (Grüne) gingen zu Protokoll. Live sprachen unter anderem Georg Günther (CDU/CSU) und Jörn König (AfD), belegt durch Videoausschnitte von Blocktrainer (Quelle [137]); der Wortlaut folgt mit der endgültigen Fassung des Plenarprotokolls 21/99 am 13. Oktober.

  • [134] Blocktrainer (Tristan): „Bundestag debattiert über die Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist – Vorschläge von den Grünen und Linken abgelehnt", 8. Oktober 2026, 18:50 Uhr: Bericht über die Debatte mit Wortlaut von Fritz Güntzler (CDU/CSU), Max Lucks (Grüne) und Isabelle Vandre (Linke); Gutting und Güntzler skeptisch, ohne eine Zustimmung ihrer Fraktion zum Regierungsentwurf auszuschließen. blocktrainer.de · Wayback
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    Güntzler (finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion): „Wir können natürlich nicht, wenn wir von einer Gerechtigkeitslücke ausgehen, eine nächste Gerechtigkeitslücke schaffen. […] Wir müssen aber sehen, dass Edelmetalle, Fremdwährungsgeschäfte etc. weiter im Spekulationsbereich sind. Da muss man einfach gucken, ob es nicht eine neue Gerechtigkeitslücke gäbe, wenn wir dieses machen. Und das müssen wir einfach mal diskutieren." Gutting (Mitglied des Finanzausschusses) laut Blocktrainer: Eine Änderung müsse systemisch und nicht punktuell sein, es gebe keinen Grund, Kryptowährungen anders zu besteuern als Edelmetalle. Lucks: „Und es könnte auch zu ganzen 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen führen, wenn wir von der Verlustverrechnung absehen." (das Finanzministerium rechnet im Referentenentwurf mit bis zu 350 Millionen Euro im Jahr); er habe vom Finanzministerium gelernt, dass die derzeitige Einordnung eigentlich sinnvoll sei. Vandre: „Die Haltefrist bei Kryptowerten muss endlich fallen", dazu Kopplung an die Wegzugsbesteuerung, eine europäische Aufsicht mit Durchgriffsrechten und „ein Handelsverbot für ökologisch schädliche Coins sowie hochvolatile Zocker-Assets ohne volkswirtschaftlichen Nutzen". Blocktrainers Einordnung: Das Thema sei in der Union kurz vor dem Kabinettstermin am 14. Oktober „offenbar noch nicht final ausgehandelt". Die Zitate waren Transkripte von Blocktrainer; seit dem 9. Oktober stehen die Wortlaute nach dem Plenarprotokoll 21/99 auf den Detailseiten der Abgeordneten. Das Protokoll zeigt, dass im Transkript bei Güntzler die Sätze fehlten, die Überführung in die Kapitaleinkünfte werde „auch in der Koalition" diskutiert.

  • [135] BTC-ECHO (Dominic Döllel): „Neue Bitcoin-Steuer: Diese Risiken sehen die Verbände" (Vorschautitel „Bitcoin-Steuer ab 2027 mit ‚deutlich überhöhtem Abzug'? Davor warnen Verbände jetzt"), 9. Oktober 2026, 04:00 Uhr, Bezahlartikel: Stellungnahmen von Bitkom, Blockchain Bundesverband, Bitcoin Bundesverband und Deutscher Kreditwirtschaft zum Referentenentwurf; das Finanzministerium äußert sich wegen der laufenden Abstimmung nicht zum Erfüllungsaufwand. btc-echo.de · Wayback
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    Bitkom: Der geltende Rahmen bedeute „keine generelle Steuerfreiheit", die Frist schaffe „eine nachvollziehbare Differenzierung zwischen kurzfristigen Realisierungen und langfristigem Halten"; die Ersatzbemessung von 50 Prozent berge die Gefahr eines „deutlich überhöhten Steuerabzugs" und solle auf 30 Prozent sinken; das Auseinanderfallen von Neuregelung (2027) und Steuerabzug (2028) sei „nicht überzeugend", beides solle einheitlich zum 1. Januar 2028 gelten, der Stichtag 31. Dezember 2026 für den Bestandsschutz bleiben. Bitcoin Bundesverband (vgl. Quelle [126]): Selbstverwahrung sei „ein strukturelles Merkmal von Bitcoin", ein nachgewiesener Erwerb vor dem Stichtag dürfe „nicht allein wegen unvollständiger Kaufpreisangaben in einen Erwerb nach dem Stichtag umgedeutet werden", die Meldedaten seien zunächst über „mindestens zwei vollständige KStTG-Melde- und Veranlagungszyklen" auszuwerten. Blockchain Bundesverband: „am geltenden Recht festhalten und zunächst die DAC8-Daten auswerten" (Quelle [136]). Deutsche Kreditwirtschaft: Kritik an der 50-Prozent-Ersatzbemessung (vgl. Quelle [130]). Frank Schäffler (FDP) auf X: „Für Langzeithalter heißt das: Der Bestandsschutz fällt durch die Hintertür weg." Finanzministerium auf Anfrage zum unbezifferten Erfüllungsaufwand: „Aufgrund der laufenden regierungsinternen Abstimmungen können wir momentan noch nicht detailliert Stellung nehmen." BISON-Chef Ulli Spankowski: Ein verpflichtender Steuerabzug erweitere die Prozesse der Handelsplattformen um steuerrelevante Daten, Verlustverrechnung, Reporting und externe Transfers. Die Stellungnahmen von Bitkom und Deutscher Kreditwirtschaft lagen am 9. Oktober nicht öffentlich vor.

  • [136] Blockchain Bundesverband (Bundesblock): Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen, an das Bundesministerium der Finanzen, Berlin, 6. Oktober 2026, veröffentlicht am 7. Oktober 2026: Empfehlung, „am geltenden Recht festzuhalten und zunächst die DAC8-Daten auszuwerten"; hilfsweise Änderungsvorschläge zum Entwurf. bundesblock.de · Wayback · PDF (Wayback)
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    Kurzfassung: Die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist sei „eine bewusste gesetzgeberische Wertentscheidung", getrennt zu betrachten von der Erfassung schon heute steuerpflichtiger Gewinne, für die seit 2026 DAC8 zur Verfügung stehe; der Entwurf „würde kurzfristige Gewinne niedriger und langfristiges Sparen erstmals besteuern", seine Aufkommenswirkung sei offen, der Vollzugsaufwand liege überwiegend bei den Ländern, „die weniger als die Hälfte der Mehreinnahmen erhalten", und der Steuerabzug erfasse vor allem den regulierten Inlandsmarkt. Linie „Evidenz vor Reform" wie im Positionspapier vom 6. Juli 2026 (Quelle [35]); offene Fragen bei Staking, DeFi, Wallet-Transfers und Kleinstzahlungen beantworte der Entwurf nur teilweise. Der Verband verweist auf die Petition 201716 (vom Bitcoin Bundesverband initiiert, vom Bundesblock unterstützt) und argumentiert mit dem Standort: Deutschland habe die meisten MiCAR-Lizenzen der EU erteilt, Steuersicherheit sei Standortpolitik. Teil B enthält Formulierungsvorschläge für den Fall, dass der Gesetzgeber am Systemwechsel festhält. Dieselbe Stellungnahme zitiert BTC-ECHO am 9. Oktober (Quelle [135]).

  • [137] Blocktrainer auf X: drei Videoausschnitte aus der 99. Sitzung des Bundestages, 8. und 9. Oktober 2026: Lukas Krieger (CDU/CSU) in der Steuerdebatte (19:12 Uhr), Georg Günther (CDU/CSU) und Jörn König (AfD) in der CARF-Debatte nach Mitternacht (0:20 und 0:36 Uhr). Krieger · Günther · König
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    Krieger (15 Sekunden): „Geht man auf Ihre Weise an die Besteuerung von Kryptowerten ran, führt das zu neuen Gerechtigkeitslücken" (Plenarprotokoll 21/99, S. 12269: „heran"). Günther (65 Sekunden), laut Blocktrainer: Ein überzeugender Grund für einen Systemwechsel sei nicht erkennbar, „Kryptowerte sind keine klassischen Wertpapiere", die Abschaffung der Haltefrist mache langfristiges Sparen unattraktiver. König (15 Sekunden): „Die einjährige Haltefrist bleibt und Krypto wird nicht schlechter gestellt als andere Anlagen." Die CARF-Debatte fehlt in der Vorabfassung des Plenarprotokolls 21/99 (Seiten 12505 bis 12545); die beiden Aussagen standen deshalb bis zum 13. Oktober nach dem Wortlaut der Clips in der Abgeordneten-Datenbank, seitdem nach der endgültigen Fassung des Protokolls (S. 12448). Kopien der Tweet-Metadaten im Repository (tools/cache/medien/blocktrainer-x-carf-2026-10-08/); x.com ist im Wayback nicht archivierbar.

  • [138] Blocktrainer (Tristan): „Bundestag beschließt Krypto-Informationsaustausch über die EU hinaus", 9. Oktober 2026, 14:00 Uhr: CARF-Vertragsgesetz angenommen gegen die AfD, mit Wortlaut der Reden von Georg Günther (CDU/CSU) und Jörn König (AfD) zur Haltefrist. blocktrainer.de · Wayback
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    Günther: „Ein überzeugender Grund für einen Systemwechsel ist nicht erkennbar. Kryptowerte sind keine klassischen Wertpapiere. Sie haben keinen Emittenten, keinen Schuldner und keinen Anspruch auf Zins und Dividenden. Eine Gleichbehandlung mit klassischen Kapitalanlagen ist deshalb nicht automatisch sachgerecht. Hinzu kommt: Eine Abschaffung der Haltefrist würde gerade langfristiges Sparen steuerlich unattraktiver machen." Er nennt die Übergangsprobleme (getrennte Alt- und Neubestände, Nachweis der Anschaffungszeitpunkte, alte Verluste) und schließt: „Steuertransparenz ja, aber keine Verschärfung um ihrer selbst willen. Bevor neue Belastungen beschlossen werden, müssen ihre Notwendigkeit, ihre Folgen und auch ihre technische Umsetzbarkeit überzeugend dargelegt werden." König kritisiert den Austausch von Name, Anschrift, Steuernummer und jeder Transaktion, auch auf die eigene Wallet, mit Staaten ohne EU-Datenschutzniveau ab September 2027, fordert eine Bagatellgrenze und die Streichung der Verordnungsermächtigung in Artikel 2 und sagt: „Rechtssicherheit statt Rasterfahndung. Die einjährige Haltefrist bleibt und Krypto wird nicht schlechter behandelt als andere Anlagen. Das fordern wir seit 2019." Nach Blocktrainer begann der Punkt gegen 23 Uhr; nach OECD planen 46 Jurisdiktionen den Austausch ab 2027, die USA ab 2029. Der amtliche Wortlaut steht seit dem 13. Oktober in der endgültigen Fassung des Plenarprotokolls 21/99 (S. 12448 f.) und weicht nur in Satzzeichen und einem Wort ab („Zinsen“ statt „Zins“).

  • [139] Angela Wefers: „Einen überzeugenden Grund für einen Systemwechsel bei Kryptowerten sehen wir nicht", Interview mit Georg Günther (CDU/CSU, Finanzausschuss), Börsen-Zeitung, 6. Oktober 2026, 00:26 Uhr; Bezahlartikel. Wortlaut in der Datenbank: Günther. boersen-zeitung.de · Wayback (6. Oktober) · Wayback (7. Oktober)
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    Zuerst am 6. Oktober um 00:26 Uhr erschienen, am 7. Oktober um 13:10 Uhr unter neuer Adresse erneut veröffentlicht; beide Adressen sind abrufbar. Themen des Interviews: Haltung der Union zum Referentenentwurf, Gleichbehandlung mit anderen Wirtschaftsgütern, Vertrauensschutz für Altbestände, Übergangsfristen bis 2028, Aufkommensschätzung des Finanzministeriums, Auswertung der DAC8-Meldungen vor einer Änderung, CARF-Abkommen, Erfahrungen Österreichs. Seinen Kernsatz wiederholte Günther am 8. Oktober in der CARF-Debatte (Quellen [137], [138]). Auf dieser Seite nachgetragen am 12. Oktober.

  • [140] Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, 40. Sitzung, 12. Oktober 2026, öffentlich: Beratung der Petition 201716 mit Anhörung der Petentin Nicole Nowak, begleitet vom Steuerberater Ingo Heuel; Fragen der Abgeordneten an die Petenten und an Vertreter des Finanzministeriums, keine Entscheidung in der Sitzung. Bericht im Textarchiv und Videoaufzeichnung. bundestag.de (Bericht) · Wayback · Aufzeichnung (Mediathek) · Wayback
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    Zeitangaben ab Beginn der Aufzeichnung (1:53 Stunden; die Petition 201716 bis 0:37:44, danach Unterbrechung und ab 0:59:37 eine Petition zu Tierversuchen). Die Wortlaute stammen aus einer eigenen Transkription der Aufzeichnung; ein amtliches Protokoll der Sitzung liegt nicht vor. Eingangsstatement Nowak (ab 0:04:17): Die Reform entlaste kurzfristige Spekulanten mit hohem Einkommen und belaste langfristige Sparer; 350 Millionen Euro seien weniger als 0,1 Prozent der Steuereinnahmen, der Aufwand stehe nicht im Entwurf; Gold sei ebenso liquide und nutze sich nicht ab. Fragen stellten Heiko Hain (CDU/CSU, ab 0:09:49 und 0:24:26), Dirk Brandes (AfD, 0:11:31 und 0:25:34), Ruppert Stüwe (SPD, 0:14:49 und 0:28:42), Max Lucks (Grüne, 0:17:13 und 0:31:18) und Isabelle Vandre (Linke, 0:21:23 und 0:34:34); die Wortlaute der Abgeordneten, die sich zur Frist festgelegt haben, stehen in der Datenbank. Für das Finanzministerium sprachen ein Unterabteilungsleiter und der zuständige Referatsleiter: Es gehe „nicht um einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel, sondern um eine rechtssichere Einordnung“, der Vorschlag befinde sich „aktuell in der Ressortabstimmung und diese bleibt in der Sache auch abzuwarten“ (0:10:57); die Einordnung von Kryptowerten entspreche „eher den Kapitalanlagen“, eine Regelung „als Sondertatbestand“ in §23 werde der Frage nicht gerecht (0:19:15); bei Aktien habe man es 2008 ebenso entschieden, Österreich habe es „schon vor vier Jahren gemacht“ (0:16:11, 0:17:02); langfristig erwarte man Mehreinnahmen, nicht Mindereinnahmen (0:20:52). Auf Hains Frage nach eingerechneten Ausweichbewegungen in Gold (0:24:57): Verlustverrechnung und Ausweichbewegungen seien auch in der Ressortabstimmung und in den Stellungnahmen von Verbänden und Ländern angesprochen worden, darüber werde noch einmal gesprochen; nach Auswertung der Verbändestellungnahmen nehme er zur Kenntnis, dass es „auch dann eine Möglichkeit gäbe, eher noch Richtung Gold auszuweiten. Es gibt viele Vorschläge, die aktuell im Raum sind.“ Zu §23 (0:32:36): Mit Dänemark habe man nicht gesprochen; wenn man in §23 „jedes Wirtschaftsgut anders mit einer anderen Frist“ belege, sei man „eher in dem Bereich“, dass man die Haltefrist dort abschaffe, und es sei die Frage, „ob das die Politik wünscht, dass man dann im Bereich 23 gar keine Haltefrist mehr hat“; die Frist für Kryptowerte zu streichen und für andere Wirtschaftsgüter beizubehalten, falle in der Abgrenzung „durchaus schwer“. In derselben Antwort hielt er dem Vergleich mit der Altersvorsorge entgegen, auch wer mit ETFs vorsorge, werde besteuert: „Es gibt private Altersvorsorgeprodukte, die vom Staat gefördert werden, und die sollen dann genutzt werden.“ (0:33:16). Heuel: Ohne Kaufnachweis behielten inländische Anbieter Steuer auf 50 Prozent des Erlöses ein, bei Kapitalerträgen seien es 30 Prozent; er fürchte Ausweichbewegungen zu ausländischen Anbietern (0:13:29); zwischen den Aufkommensschätzungen liege „Faktor 70“ (0:26:47); wer Kryptowerte in die Kapitaleinkünfte „reinstopfen“ wolle, müsse erklären, warum nicht auch Gold (0:24:08); „Das Steuerrecht moralisiert nicht“ (0:36:21). Dass in der Sitzung nicht abschließend entschieden wird, kündigte die Vorsitzende zu Beginn an (0:03:42). Denselben Bericht wie das Textarchiv (Kürzel hau) trägt die Sitzungsseite des Ausschusses (Wayback 12. Oktober); die Meldung „heute im bundestag“ 811/2026 behandelt nur die zweite Petition.

  • [141] Berichte über die Anhörung, 12. Oktober 2026: Blocktrainer (Tristan René), „Anhörung im Petitionsausschuss zur Beibehaltung der Krypto-Haltefrist“, 14:15 Uhr; BTC-ECHO (Moritz Draht), „Bitcoin-Haltefrist vor dem Aus? BMF bringt Gold ins Spiel“, 14:26 Uhr; Börse Online (Ulf Heyden), „Bitcoin-Haltefrist im Bundestag: Jetzt gerät auch Gold ins Visier“, 18:15 Uhr; Frankfurter Rundschau (Ulf Heyden), 18:24 Uhr. blocktrainer.de · Wayback · btc-echo.de · Wayback · boerse-online.de · Wayback · fr.de · Wayback
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    Blocktrainer und BTC-ECHO waren vor Ort. Nach Blocktrainer war Nowak „positiv überrascht von der Offenheit, die uns entgegengebracht wurde, von einigen Fraktionen, von denen ich es nicht vermutet habe. Zum Beispiel von Die Linke“; Heuel bedauerte, dass viele Fragen an das Ministerium gingen und den Petenten die Zeit für weitere Antworten fehlte. BTC-ECHO: Das Ministerium halte an dem Vorhaben fest; Heuel sagte mit Blick auf die auseinanderliegenden Aufkommensschätzungen: „Das zeigt ja, dass es überhaupt noch nicht beschlussreif ist“; die Steuerberaterin Afra Stöhr nimmt mit, „dass noch nicht final entschieden ist“, Ulrike Lierow-Schad vom Blockchain Bundesverband fordert „Rechtssicherheit und Innovationsimpulse statt vorschneller Steueränderungen“. Die Frankfurter Rundschau gibt die Frage von Heiko Hain nach Angaben der Initiative ProHaltefrist wieder; derselbe Text erschien gleichzeitig bei Merkur. Börse Online hebt die Antwort des Ministeriums zur Altersvorsorge hervor (staatlich geförderte Produkte) und die Aussage, innerhalb von §23 einzelne Wirtschaftsgüter unterschiedlich zu behandeln, sei schwierig. Nachgetragen am 13. Oktober. Der Bitcoin Bundesverband, der die Initiative ProHaltefrist unterstützt, fasst die Anhörung am 13. Oktober in einer Mitteilung zusammen; nach seiner Darstellung kam als grundsätzliche Alternative auch zur Sprache, die Frist für alle anderen Wirtschaftsgüter abzuschaffen (bitcoin-bundesverband.de). Blocktrainer hat vier Ausschnitte der Aufzeichnung auf X gestellt, darunter die Antwort des Referatsleiters zu Gold (x.com; x.com ist im Wayback nicht archivierbar).

  • [142] Daniel Eckert: „Heute Bitcoin, morgen Gold? Finger weg von Paragraf 23!“, Kommentar (Meinung), WELT vom 13. Oktober 2026, 12:07 Uhr (WELTplus). welt.de · Archiv (archive.ph, Volltext) · Archiv (Wayback, Teaser)
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    Eckert, Autor der Quellen [34] und [95], stellt §23 EStG als rund 100 Jahre alte Systematik dar, die zwischen langfristigem Vermögensaufbau und kurzfristiger Spekulation unterscheidet. Die entscheidende Frage sei nicht, ob Bitcoin besser oder schlechter als Gold ist, sondern „Was passiert, wenn der Staat erstmals beginnt, einzelne Wirtschaftsgüter aus dieser Systematik herauszulösen?“; wer Bitcoin nicht mehr als Wirtschaftsgut behandeln wolle, müsse erklären, „warum Gold weiterhin eines sein soll“. Weitere Punkte: Gold als Lehre aus zwei Währungskrisen und dem faktischen Goldverbot der DDR; physisch hinterlegte Gold-ETPs mit Auslieferungsanspruch; kurzfristiges Krypto-Trading werde schon heute mit bis zu 45 Prozent besteuert, „Handlungsbedarf ist in dieser Hinsicht nicht gegeben“; die Mehreinnahmen von einigen Hundert Millionen Euro seien ungewiss und schwankten mit den Kursen, wie Österreich zeige. Schluss: „Manchmal besteht gute Politik nicht darin, neue Regeln zu schaffen. Manchmal besteht sie darin, eine funktionierende Regel einfach weiterlaufen zu lassen.“ Die Anhörung vom 12. Oktober erwähnt der Kommentar nicht.

  • [143] Frank Schäffler (FDP, Mitglied des Bundestages bis 2025) am 13. Oktober 2026, 16:02 Uhr, auf X: „Gute Nachricht: Die Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist ist noch in der Ressortabstimmung und kommt morgen nicht ins Kabinett. Euer Widerstand wirkt.“ x.com. Dazu Jan-Malte Minnerup: „Kehrtwende in Berlin: Ist die Bitcoin-Haltefrist gerettet?“, BTC-ECHO vom 13. Oktober 2026, 17:56 Uhr, allein unter Berufung auf Schäffler. btc-echo.de · Archiv (Wayback)
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    Schäffler nennt keine Quelle für die Absetzung; eine Mitteilung der Bundesregierung oder des Finanzministeriums lag am Abend des 13. Oktober nicht vor; bestätigt haben die Absetzung die Ergebnisse der Kabinettssitzung vom 14. Oktober (Quelle [144]). Der Termin stammte aus dem Anschreiben des Ministeriums an die Verbände vom 30. September (Quelle [118]); in der Anhörung des Petitionsausschusses am 12. Oktober sagten Vertreter des Ministeriums, der Entwurf befinde sich „aktuell in der Ressortabstimmung“ (Quelle [140]). Schäffler wertet die Verzögerung als Wirkung des Widerstands und ruft dazu auf, den Abgeordneten von CDU und CSU zu schreiben. Die BTC-ECHO-Überschrift lautete in der Adresse zunächst „Widerstand zeigt Wirkung: Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist vorerst gestoppt“. Der Beitrag auf X lässt sich in der Wayback Machine nicht sichern (Antwort 523).

  • [144] Die Bundesregierung: „Bundeskabinett – Ergebnisse“, 62. Sitzung am 14. Oktober 2026. Unter den beratenen und den ohne Aussprache beschlossenen Vorlagen ist kein Entwurf zur Besteuerung von Kryptowerten. bundesregierung.de · Archiv (Wayback)
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    Beraten hat das Kabinett eine Formulierungshilfe zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 (Zuckergetränkesteuer), den Nationalen Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt und Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz. Ohne Aussprache beschlossen hat es unter anderem die Gegenäußerungen zu den Stellungnahmen des Bundesrates zum Haushaltsgesetz 2027 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 sowie zwei Formulierungshilfen für Änderungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Jahressteuergesetz 2026, eine des Finanzministeriums und eine des Wirtschaftsministeriums (Anpassung des Postgesetzes); den Inhalt der Formulierungshilfe des Finanzministeriums hat die Bundesregierung nicht veröffentlicht. Die Vorhabenseite des Finanzministeriums zum Krypto-Entwurf war am 14. Oktober unverändert („Kabinettsbefassung vorgesehen“, ohne Termin), eine Pressemitteilung gab es nicht. In der Regierungspressekonferenz vom 9. Oktober hatte der stellvertretende Regierungssprecher für den 14. Oktober nur die Sitzung selbst angekündigt, ohne Tagesordnung.

  • [145] Blocktrainer (Tristan): „Regierung lässt Termin zur Befassung mit der Krypto-Steuer platzen“, 14. Oktober 2026, 13:40 Uhr; frei lesbar. Mit der Antwort der Pressestelle des Bundesministeriums der Finanzen auf eine Anfrage vom 13. Oktober: „Die regierungsinternen Abstimmungen dazu laufen. Ich bitte um Verständnis, dass wir uns noch nicht näher äußern können.“ blocktrainer.de · Archiv (Wayback)
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    Blocktrainer hatte das Ministerium gefragt, ob die Befassung verschoben sei, aus welchen Gründen und ob es einen neuen Termin gebe. Nach dem Bericht hatte Blocktrainer schon am 13. Oktober aus vertraulichen Quellen erfahren, im Ministerium wisse man nichts von einer Befassung am 14. Oktober; Frank Schäffler habe das dann auf X bestätigt (Quelle [143]). In der Pressekonferenz zur Kabinettssitzung sei die Krypto-Steuer nicht erwähnt worden. Die inzwischen veröffentlichte Mitschrift der Regierungspressekonferenz vom 14. Oktober bestätigt das: Die einzige vom Finanzministerium vorgestellte Formulierungshilfe betraf die Zuckergetränkesteuer im Haushaltsbegleitgesetz 2027, eine Frage zur Krypto-Steuer wurde nicht gestellt. Ob sie im Zusammenhang mit den Formulierungshilfen zum Jahressteuergesetz 2026 besprochen wurde, lasse sich den Ergebnissen nicht entnehmen (Quelle [144]). Blocktrainer sieht keine handfesten Indizien dafür, dass das Vorhaben verworfen ist.

  • [146] Wirtschaftsrat der CDU, Bundesarbeitsgruppe Digital Finance: „Positionierung des Wirtschaftsrates der CDU e.V. zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“, Positionspapier, veröffentlicht am 15. Oktober 2026. wirtschaftsrat.de · PDF · Archiv (Wayback). Zuerst berichtet von Leon Bensch: „Zitterpartie um die Bitcoin-Steuer: CDU-Wirtschaftsrat lehnt geplante Steuerreform ab“, t-online vom 14. Oktober 2026, 18:12 Uhr, mit einem Zitat von Generalsekretär Wolfgang Steiger. t-online.de · Archiv (Wayback)
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    Das Papier nennt sieben Punkte: Einnahmeerwartungen, unsichere Einnahmen, Umsetzung, Benachteiligung langfristiger Anleger, Einordnung von Kryptowerten, Haltefrist und Krypto-zu-Krypto-Tausch. Die 83 Millionen Euro für den Bund im Kassenjahr 2028 setzt es ins Verhältnis zu 406,4 Milliarden Euro Steuereinnahmen des Bundes (rund 0,02 Prozent) und zur Lücke von rund 22 Milliarden Euro in der Finanzplanung 2028. Das Fazit wertet den Entwurf als Steuererhöhung, die „(erneut) das Versprechen der CDU/CSU keine neuen Steuern einzuführen“ breche. Die PDF-Datei ist am 13. Oktober erstellt; in der Liste der Positionspapiere stand sie bei der Prüfung am 15. Oktober mittags noch nicht, sie trägt dort das Datum 15. Oktober. Der Wirtschaftsrat verweist zudem selbst unter „Medienresonanzen“ auf den t-online-Bericht und gibt Steigers Zitat vollständig wieder (wirtschaftsrat.de). Vier Kritikpunkte nach t-online: Einnahmen und Aufwand (für 2028 erwarte der Bund nur 83 Millionen Euro, das ist der Bundesanteil im Kassenjahr 2028 laut Referentenentwurf, Quelle [125]; Verwaltungs- und Vollzugskosten vor allem der Länder seien nicht eingerechnet), Bürokratie (fehlende Anschaffungsdaten, eigene Wallets, ausländische Plattformen und DeFi; die 50-Prozent-Pauschale ohne Kaufnachweis als Anreiz zur Kapitalflucht), falsche Anreize (Spekulation begünstigt, langfristiges Halten zur Altersvorsorge benachteiligt) und Rechtsunsicherheit (unklarer Begriff „Tauschkryptowerte“, Besteuerung auch beim Tausch von Krypto zu Krypto ohne Zufluss von Geld). Der Wirtschaftsrat wertet die Reform als Steuererhöhung entgegen dem Versprechen von CDU und CSU, keine neuen Steuern einzuführen. Blocktrainer (René) greift den Bericht am 15. Oktober, 13:12 Uhr, auf, ohne das Papier selbst vorliegen zu haben; nach Blocktrainer nimmt die Präsidentin des Wirtschaftsrats, Astrid Hamker, als ständiger Gast ohne Stimmrecht an Sitzungen des CDU-Bundesvorstands teil. Weitere Folgeberichte ohne eigene Recherche zum Papier: BTC-ECHO und news.bitcoin.com am 16. Oktober. Der Wirtschaftsrat ist ein Unternehmerverband, keine Gliederung der Partei. Die Adresse des Artikels lautet „Bitcoin-Steuer gestoppt“; gestoppt ist das Vorhaben nicht, der Artikel selbst spricht vom geplatzten Kabinettstermin.

  • [147] Bundesrat, 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026, TOP 22 (Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Drucksache 507/26): BundesratKOMPAKT „Ländern kritisieren Details bei geplanter Einkommensteuer-Reform“ (Stand 16. Oktober 2026, gegen 12:30 Uhr online) und Videoaufzeichnung des Tagesordnungspunkts (15:25 Minuten, gegen 13 Uhr online). bundesrat.de (BundesratKOMPAKT 1069) · YouTube (Video TOP 22) · bundesrat.de (Beratungsvorgang 507/26)
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    Abstimmung laut Video (ab Minute 14:24): Ausschussempfehlungen Nr. 1 Mehrheit, Nr. 2 bis 7 Minderheit, Nr. 8 Mehrheit, Antrag des Landes Hessen (Drucksache 507/2/26) Mehrheit, Nr. 9 Minderheit, Nr. 10 Mehrheit; „Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen.“ Laut BundesratKOMPAKT schlägt der Bundesrat vor, auf die Anhebung der Grundlohngrenze für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge auf 75 Euro zu verzichten und stattdessen die Zuschlagssätze moderat anzuheben, und fordert, Umgehungen bei der Gewerbesteuerzerlegung für Rechenzentren auszuschließen. Reden: Digitalministerin Kristina Sinemus (Hessen) zur Gewerbesteuer der Rechenzentren, Finanzministerin Katja Wolf (Thüringen) zur Verteilungswirkung der Reform, Parlamentarischer Staatssekretär Michael Schrodi (Finanzministerium) zu den Entlastungen; Erklärungen zu Protokoll aus Bremen und Schleswig-Holstein. Keine Rede erwähnt Kryptowerte, die Haltefrist oder §23 EStG. Der Beschluss (Drucksache 507/26(B), seit dem Nachmittag des 16. Oktober veröffentlicht) bestätigt das: Die Stellungnahme hat vier Ziffern (Sonn- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG, zweimal Gewerbesteuerzerlegung, Besteuerung von Rechenzentren) und erwähnt weder Kryptowerte noch § 23 EStG noch die Zehnjahresfrist für Immobilien.

  • [148] Deutscher Bundestag, Finanzausschuss, Ankündigungen öffentlicher Anhörungen (abgerufen am 16. Oktober 2026): „Anhörung zum Jahressteuergesetz 2026“, Montag, 2. November 2026, 16 bis 17:30 Uhr (Drucksachen 21/8283 und 21/3025, Anmeldeschluss 1. November), und „Anhörung zum Einkommensteuerreformgesetz 2027“, Mittwoch, 4. November 2026, 11 bis 12:30 Uhr (Drucksachen 21/8235, 21/8065, 21/8378 und 21/6645, Anmeldeschluss 3. November), jeweils Paul-Löbe-Haus, Saal E 400. bundestag.de (Anhörung JStG 2026) · bundestag.de (Anhörung EStReformG 2027)
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    Die Übersichtsseite des Ausschusses nannte am 16. Oktober auch für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 den 2. November; maßgeblich ist die Detailseite mit dem 4. November. Mitberaten werden beim Jahressteuergesetz der AfD-Entwurf zur Änderung der Abgabenordnung (21/3025), beim Einkommensteuerreformgesetz der AfD-Entwurf zum „Tarif auf Rädern“ (21/8065), der Grünen-Antrag zum Kindergeld (21/8378) und der Linken-Antrag zur Einkommensbesteuerung (21/6645); keine dieser Vorlagen nennt Kryptowerte, Bitcoin oder §23 EStG. Sachverständigenlisten lagen noch nicht vor.

  • [149] Die Bundesregierung: „Regierungspressekonferenz vom 19. Oktober 2026“, Mitschrift. Auf die Frage, warum es am Mittwoch, dem 21. Oktober, keine Kabinettssitzung gebe, antwortet Regierungssprecher Stefan Kornelius: „Wegen der Herbstferien.“ bundesregierung.de · Archiv (Wayback)
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    Kornelius weiter: „Es gibt allerdings natürlich eine Kabinettsplanung, und die Kabinettsplanung ist bis zum Ende des Jahres auch vollgepackt. Es wurde jetzt wegen der Herbstferien eine Pause eingelegt.“ Die Vorbereitung von Kabinettsthemen und die Arbeit an Gesetzgebungsvorhaben gingen weiter. Kryptowerte und die Haltefrist kommen in der Mitschrift nicht vor.

  • [150] Frank Schäffler (FDP, Mitglied des Bundestages bis 2025) auf X am 19. Oktober 2026, 16:53 Uhr: „Diese Woche tagt das Bundeskabinett nicht. Die Abschaffung der #Bitcoin-#Haltefrist steckt weiter in der Ressortabstimmung. Frühester regulärer Termin: 28.10.“, und am 20. Oktober 2026, 18:00 Uhr: „Am 28.10. kein Kabinettsbeschluss zur #Haltefrist, und auch im November ist keiner vorgesehen.“ x.com (19. Oktober) · x.com (20. Oktober). Dazu Blocktrainer auf X am 20. Oktober 2026, 18:16 Uhr, mit einem Auszug aus der vorläufigen Kabinettzeitplanung für den 28. Oktober. x.com (@blocktrainer)
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    Schäffler nennt für keine der beiden Angaben eine Quelle. Der von Blocktrainer abgebildete Auszug ist überschrieben mit „Kabinettzeitplanung (Hinweis: Vorläufige Planung, Termine können sich jederzeit verschieben.)“ und führt für die „Kabinettsitzung am: 28.10.2026“ zwei Vorlagen des Finanzministeriums auf: die Entwürfe der Gegenäußerungen der Bundesregierung zu den Stellungnahmen des Bundesrates zum FAG-Änderungsgesetz 2026 (BR-Drs. 506/26) und zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 (BR-Drs. 507/26, Quelle [147]). Der Krypto-Entwurf steht nicht darin. Ob der Auszug alle Vorlagen des Ministeriums für diesen Tag zeigt, lässt sich dem Bild nicht entnehmen; die Bundesregierung veröffentlicht ihre Kabinettsplanung nicht. Für November beruft sich Blocktrainer allein auf Schäffler und fragt, ob das Vorhaben verworfen sei. Schäffler fordert, die Bundesregierung solle „den Plan jetzt ganz beerdigen“, und hatte am 19. Oktober dazu aufgerufen, den Abgeordneten von CDU und CSU zu schreiben. Eine Mitteilung der Bundesregierung oder des Finanzministeriums zum Zeitplan gab es bis zum 21. Oktober nicht; die Vorhabenseite des Ministeriums nennt weiter keinen Termin. Die Beiträge auf X lassen sich in der Wayback Machine nicht sichern (Antwort 523).