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Julia Verlinden

Grüne · Listenmandat (NI) 2Krypto-Eindämmung

Bundesland
Niedersachsen
Wahlkreis
WK 37
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Krypto-Eindämmung (Median 2 / 10, 2 Zitate aus 1 Quelle).

2026-07-13 · AW-ANTWORT · Wertung 2/10 · Antwort vom 13.07.2026 auf eine Bürgerfrage vom 04.05.2026. Verlinden (stellv. Fraktionsvorsitzende) verteidigt den abgelehnten Grünen-Gesetzentwurf 21/5752 in allen Härtemerkmalen: vollständige Abschaffung der Frist, Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (persönlicher Steuersatz statt Abgeltungsteuer) und Stichtag 31.12.2025 vor Einbringung. Wertung 2 konsistent mit der Wertung des Gesetzentwurfs selbst (vgl. Heuberger); zusätzlich Eindämmungs-Frame über die Fristfrage hinaus (Kryptowerte als Träger systemischer Risiken, steuerliche Privilegierung als Verbraucherschutzproblem).
„Unser Ziel ist echte Steuergerechtigkeit zwischen den Anlageklassen sowie eine konsequente Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Dafür ist die vollständige Abschaffung der Sonderfrist der einzig konsequente Schritt."
„Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass die bloße Hoffnung auf künftige steuerfreie Veräußerungsgewinne keine verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensposition begründet."

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/julia-verlinden/fragen-antworten/schutz-der-krypto-haltefrist-und-der-finanziellen-eigenverantwortung-werden-sie-sich-dafuer-einsetzen-dass

2026-05-05 · FRAKTIONSLINIE GRÜNE · GESETZENTWURF · Wertung 2/10 · Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (BT-Drs. 21/5752, eingebracht 05.05.2026, eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026). Erstunterzeichner Max Lucks, Katharina Beck, Heuberger, S. Müller, Otte, S. Schmidt, S. Schäfer plus Fraktion. Wertung 2 (Krypto-Eindämmung) wegen drei verschärfender Merkmale: (1) Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent), nicht mit §20 EStG / Abgeltungssteuer 25 Prozent; das ist eine steuerliche Schlechterstellung gegenüber Aktien und ETFs. (2) Stichtag 01.01.2026 — Erwerbe ab Jahresbeginn werden erfasst, obwohl der Gesetzentwurf erst am 05.05.2026 eingebracht wurde; veranlagungszeitraumbezogene unechte Rückwirkung im Sinne von BVerfGE 127, 1. (3) Vollständiger Gesetzestext statt Entschließungsantrag, also konkrete Gesetzgebungsinitiative. Eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026 eingebracht; Lucks prägte für die Pro-Abschaffung-Linie den Begriff „Kryptolücke".
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv

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