Zum Monatswechsel bestätigt die F.A.Z. in ihrer Ausgabe vom 1. August diesen Befund und macht den Zeitdruck erstmals konkret: Ein Gesetzentwurf sei „immer noch nicht in Sicht", das Finanzministerium antwortet auf Nachfrage nur ausweichend („Die Abstimmungen in der Bundesregierung laufen, weshalb wir Ihnen noch keine weiteren Details zum Verfahren mitteilen können."). Die entscheidende Rechnung der Zeitung: „Wenn die Regierung die Gesetzgebung starten will und diese normal, das heißt ohne Verkürzung von Fristen, ablaufen soll, muss der Gesetzentwurf spätestens am 12. August durch das Kabinett." Dabei konkurriert die Krypto-Regelung in der Warteschlange des Ministeriums mit dem Einkommensteuertarif, dem Jahressteuergesetz, den manipulationssicheren Registrierkassen und der Frühstartrente. Zugleich hält das Blatt fest, dass von der ursprünglich erwarteten Mehreinnahme von zwei Milliarden Euro binnen weniger Wochen die Hälfte „dahingeschmolzen" ist. Der Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg warnt vor massenhaft neuen Zweifelsfragen und Streit vor den Finanzgerichten (mehr dazu in Argument 5). Und für die Union bekräftigt Fritz Güntzler gegenüber der Zeitung nun unter eigenem Namen, was in den Fraktionsantworten bis dahin nur über die Funktion des finanzpolitischen Sprechers zuzuordnen war (Quellen [39], [43]): die Haltefrist als Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte („Wer sie abschaffen will, muss sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer."), die verfassungsrechtlichen Zweifel und den Daytrader-Einwand: „Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen." Quelle [56]
Am 4. August 2026, mehr als neun Wochen nach der Einreichung, hat der Petitionsausschuss die Bundestagspetition zum Erhalt der Haltefrist endlich zur Mitzeichnung freigeschaltet. Die Petition mit der Id-Nr. 201716 läuft in der Rubrik Einkommensteuer und fordert neben dem Erhalt der einjährigen Haltefrist nach §23 EStG ausdrücklich, die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter" gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung beizubehalten, also genau die Zuordnung, die der Regierungsentwurf zugunsten der Kapitalvermögens-Lösung kippen will. Die Mitzeichnungsfrist läuft sechs Wochen, bis zum 15. September 2026; ihr Endspurt fällt damit unmittelbar in die Sitzungswoche der 1. Lesung des Haushalts (erste Beratung vom 8. bis 11. September). Kommen bis dahin 30.000 Mitzeichnungen zusammen, muss der Petitionsausschuss öffentlich beraten, mit Anhörung der Petenten. Die Mobilisierung griff sofort: Beim ersten Abruf am frühen Morgen des 4. August stand der Zähler noch auf null, am Abend desselben Tages wies das Petitionsportal bereits 17.009 Mitzeichnungen aus, mehr als die Hälfte des Quorums am ersten Tag. Quellen [57], [74]
Die Resonanz kam binnen Stunden: Blocktrainer rief noch am Vormittag des 4. August per Artikel und YouTube-Video zur Mitzeichnung auf, BTC-ECHO folgte am frühen Nachmittag („Jetzt zählt jede Stimme"). Quellen [58], [59] Die Initiative ProHaltefrist verband ihre Pressemitteilung zur Freischaltung mit einem Argument, das einen Widerspruch der Regierungspolitik offenlegt: Mit dem im März 2026 beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz (Altersvorsorgedepot statt Riester ab 2027) und der geplanten Frühstartrente (Referentenentwurf vom 21. Juli 2026) fördert der Staat gezielt die kapitalgedeckte private Vorsorge, während er langfristiges privates Sparen in Kryptowerten künftig dauerhaft besteuern will. „Wenn die Politik private Vorsorge stärken will, darf sie langfristiges Sparen nicht gleichzeitig durch neue Steuerlasten und zusätzliche Bürokratie erschweren." Quelle [60]
Am Abend des 5. August 2026 fiel das Quorum: Um 19:59 Uhr wies das Petitionsportal 30.015 Mitzeichnungen aus und führt die Petition seither offiziell mit dem Vermerk „Quorum erreicht", keine zwei Tage nach der Freischaltung. Für diese Schwelle hätte die volle sechswöchige Mitzeichnungsfrist zur Verfügung gestanden; genommen wurde sie in weniger als 48 Stunden. Damit steht fest, dass sich der Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung mit der Haltefrist befassen muss, mit Anhörung der Petenten, und das voraussichtlich mitten in den parlamentarischen Beratungen über den Haushalt 2027 und das angekündigte Steueränderungsgesetz. Erledigt ist die Mitzeichnung damit nicht: Die Frist läuft noch bis zum 15. September 2026, und jede weitere Mitzeichnung erhöht das Gewicht, mit dem die Petition in die Beratung geht. Quelle [57]
Mit dem Quorum verließ die Debatte die Fachpresse. Noch am Abend des 5. August meldete die Deutsche Presse-Agentur den Erfolg unter der Überschrift „Bundestags-Petition gegen Krypto-Steuerpläne erfolgreich"; über den Basisdienst lief der Text binnen Minuten in die überregionale Wirtschaftspresse, darunter Handelsblatt (20:21 Uhr) und WirtschaftsWoche (20:39 Uhr), dazu zahlreiche Regionalzeitungen. Die Agentur hält fest, dass sich der Petitionsausschuss nun „in einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen der Anleger beschäftigen" muss, benennt die von Klingbeil erhofften „Mehreinnahmen in Milliardenhöhe" und referiert die Kritik, eine Streichung der Frist benachteilige langfristige Anleger und schwäche den Innovationsstandort Deutschland. Bis dahin war das Thema fast ausschließlich in Krypto-Fachmedien verhandelt worden. Der Zähler lief unterdessen weiter: Am Abend des 6. August wies das Portal bereits 35.191 Mitzeichnungen aus, gut 5.100 mehr als beim Durchbruch. Quellen [57], [61]
Die Initiatoren nehmen das Quorum nicht als Ziellinie, sondern setzen sich eine neue Marke. In einer Pressemitteilung vom 6. August, aus der BTC-ECHO zitiert, schreibt ProHaltefrist: „30.000 Mitzeichnungen nach nur einem Tag sind kein Achtungserfolg. Das ist ein politischer Weckruf." Das Erreichen der Schwelle öffne „die Tür zur öffentlichen Anhörung", doch erst „210.000 Mitzeichnungen machen daraus ein unübersehbares Signal". Die Zielzahl spielt auf die auf 21 Millionen Stück begrenzte Gesamtmenge von Bitcoin an und soll bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 15. September erreicht werden; gemessen am Abendstand des 6. August fehlten dafür noch rund 175.000 Mitzeichnungen. Ob diese Marke fällt, ist offen. Politisch zählt vorerst etwas anderes: Weitere Mitzeichnungen oberhalb des Quorums sind der einzige Weg, das Gewicht der Petition in der Ausschussberatung noch zu erhöhen. Quelle [62]
Fachlich rückt unterdessen die Frage in den Vordergrund, die der Regierungsentwurf offenlässt: der Umgang mit Altbeständen. In einer am 6. August veröffentlichten Gesprächsrunde von BTC-ECHO ordnen drei Steuerfachleute die Lage ein. Johannes Edlbacher, Partner bei PwC, hält es für möglich, dass Deutschland dem österreichischen Modell folgt: „Ich glaube, dass Österreich vielleicht auch ein Role Model für Deutschland ist. […] Ich denke schon, dass das kopiert werden könnte." Die Steuerexpertin Tami Mönnig (TAxMON Consulting) grenzt ab, was bereits feststeht: „All das, was bis zum 31. Dezember 2025 mit Verkäufen abschließend passiert ist, ist an sich safe." Offen sei dagegen der Fall, der die meisten langfristigen Anleger trifft, nämlich Bestände, die schon länger als ein Jahr gehalten, aber erst nach einer Reform verkauft werden; denkbar wären dem Bericht zufolge Stichtage oder fiktive Anschaffungskosten. Als rechtliches Problem benennt der Bericht genau die Systematikfrage, an der auch die Unionsfraktion ansetzt: Bei Gold, Kunst und anderen Wirtschaftsgütern gilt die Haltefrist weiter, eine abweichende Behandlung von Bitcoin müsste der Gesetzgeber nachvollziehbar begründen. Mönnig warnt deshalb vor einem übereilten Verfahren: „Wenn jetzt irgendetwas beschlossen wird, nur damit etwas beschlossen wurde, wird das voraussichtlich nicht tragbar sein. Eine solche Regelung könnte gegen andere Grundsätze verstoßen." Und Blockpit-Geschäftsführer Florian Wimmer beschreibt die Entscheidung als offenen Verhandlungspunkt zwischen den Koalitionspartnern: „Wenn die Wählerschaft lautstark genug ist, sehe ich durchaus eine Chance, dass hier dagegengehalten wird." Quelle [63]
Am 7. August stellt sich erstmals ein Unternehmen aus einer etablierten deutschen Börsengruppe öffentlich hinter die Petition. Ulli Spankowski, Mitgründer und Geschäftsführer der Krypto-Handelsplattform BISON (Boerse Stuttgart Group), erklärt in einem Statement, das BTC-ECHO vorliegt: „Wer kurzfristige Spekulation eindämmen will, darf langfristiges Investieren nicht bestrafen." Treffen würde die Abschaffung vor allem Anleger, „die mit Kryptowerten langfristig Vermögen aufbauen oder privat vorsorgen". Statt bewährte Regeln pauschal abzuschaffen, brauche es „Transparenz, einen konsequenten Steuervollzug und langfristige Planungssicherheit". Deshalb unterstütze BISON die Petition. Bislang war die Unterstützung auf den Bundesverband als Initiator, die Krypto-Fachmedien und einzelne Steuerfachleute begrenzt. Quelle [64]
Im selben Beitrag ordnet der Steuerberater Matthias Steger den Verfahrensstand ein, und zwar zurückhaltender, als die Zahlen es nahelegen. Seine Doppelrolle gehört dabei mitgelesen: Das Medium führt ihn als Bitcoin-Steuerexperten, er ist zugleich Finanzvorstand des Bitcoin Bundesverbands und damit Vorstand des Verbands, der die Petition eingereicht hat. Seine Verfahrenshinweise sind davon unabhängig nachprüfbar. Zum Stand des Vorhabens: „Bislang sind es nur politische Absichtserklärungen, dass die Besteuerung von Kryptowerten geändert werden soll." Selbst ein verabschiedetes Haushaltsgesetz ändere das Einkommensteuergesetz nicht automatisch, das geschehe nur, „wenn Bundestag und Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zustimmen". Zur Reichweite der Petition sagt er ebenso klar, was sie nicht leistet: „Ein Petent darf die Argumente im Bundestag vortragen. Das macht deutlich, dass Bürger in unserem Land eine Stimme haben. Es gibt jedoch kein Vetorecht durch die Petenten gegen ein Gesetz." Inhaltlich benennt er die Verlustverrechnung als „eine Nuss, die bisher die SPD-geführten Finanzminister nicht erfolgreich knacken konnten" (dazu Argument 6), fordert für Altbestände „Was schon steuerfrei ist, muss steuerfrei bleiben" und hält den Zeitplan für technisch nicht einlösbar: „Für 2027 könnte keine Exchange und kein CASP das per 01.01. umsetzen." Eine dann nötige Übergangsfrist sieht er dem Bericht zufolge als erhebliches rechtliches Risiko, weil sie zu einem „normativen Vollzugsdefizit" führen könne, das verfassungswidrig wäre. An einem strukturellen Vollzugsdefizit ist die Spekulationsbesteuerung von Wertpapieren nach §23 EStG schon einmal gescheitert, 2004 vor dem Bundesverfassungsgericht. Quellen [64], [46] Der Zähler stand am Morgen des 7. August bei 36.703 Mitzeichnungen. Quelle [57]
Wie konkret die verfassungsrechtlichen Bedenken in der Unionsfraktion inzwischen sind, zeigt sich am Vorabend des Stichtags in der Antwortpost an Bürger. Der Welt-Finanzredakteur Daniel Eckert, Autor der Analyse vom 5. Juli (Quelle [34]), hatte als Privatmann an seinen CDU-Wahlkreisabgeordneten Marvin Schulz geschrieben, der sich in der Unionsfraktion des Bitcoin-Themas angenommen hat, und veröffentlichte am Abend des 11. August unter eigenem Namen dessen Antwort im Wortlaut. Schulz schreibt: „Ich nehme Ihre Argumente sehr ernst und teile mehrere Ihrer Bedenken." Eine selektive Herauslösung von Kryptowerten aus dem Regime der „anderen Wirtschaftsgüter", während Gold weiter von der Jahresfrist profitiere, werfe „legitime Fragen zur steuerrechtlichen Folgerichtigkeit und zum verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot" auf: „Diese Bedenken hat auch meine Fraktion klar formuliert." Auch das Vertrauensschutz-Argument „überzeugt" ihn. Er werde sich „in der Fraktion für eine sorgfältige, verfassungsrechtlich fundierte Prüfung aller Reformvorschläge einsetzen" und wolle vor einer abschließenden Bewertung den Referentenentwurf abwarten, „insbesondere was etwaige Bestandsschutzregelungen und die Gleichbehandlung anderer Wirtschaftsgüter betrifft". Zur Einordnung: Es handelt sich um einen privaten Antwortbrief, den der Empfänger mit Fotos öffentlich gemacht hat; eine separate Bestätigung durch das Büro Schulz liegt nicht vor. Bereits Ende Juli hatte Eckert berichtet, auf eine Anfrage seiner Familie eine „kenntnisreiche und differenzierte" Antwort des CDU-Berichterstatters Olav Gutting erhalten zu haben. Schulz' Position ist mit Wortlaut in der Abgeordneten-Datenbank dokumentiert. Quelle [67]
Am 12. August 2026 ist die von der F.A.Z. errechnete Kabinettsfrist verstrichen. Das Bundeskabinett hat an diesem Tag getagt und dabei den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung jedoch nicht. Die Pressemitteilung des Finanzministeriums zählt die Schwerpunkte des Gesetzes auf, vom Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren über die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden bis zur Forschungszulage; eine Regelung zu Kryptowerten oder eine Änderung des §23 EStG ist nicht darunter, im gesamten Text der Mitteilung kommen Kryptowerte nicht vor. Inzwischen ist auch der vollständige Regierungsentwurf auf der Gesetzesvorhaben-Seite des Ministeriums veröffentlicht; die Prüfung des Volltextes bestätigt den Befund: Der 168-seitige Entwurf enthält keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des §23 EStG. Quelle [65] Ein eigenständiger Krypto-Gesetzentwurf ist weder in der Gesetzesvorhaben-Übersicht des BMF noch in den veröffentlichten Kabinettsthemen der Bundesregierung verzeichnet. Der einzige seit Anfang August neu veröffentlichte Steuer-Gesetzentwurf des Ministeriums aus dem Themenfeld Steuerhinterziehung, der Referentenentwurf des Kassenpflicht-Gesetzes „zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung" vom 7. August, enthält ebenfalls keine Krypto-Regelung, obwohl das BMF die Krypto-Besteuerung haushalterisch genau diesem Themenfeld zugeordnet hatte (Quelle [33]). Quelle [66] Der Kontrast verschärft sich: Die Tabaksteuer, von der Bundesregierung im Juli neben der Krypto-Besteuerung als Konsolidierungsmaßnahme geführt, hat seit dem 10. August ihren Referentenentwurf; die angekündigte Krypto-Regelung hat weiterhin keinen. Quellen [31], [66] Damit gilt die Rechnung der Zeitung vom 1. August: Ein Gesetzgebungsverfahren „ohne Verkürzung von Fristen" ist nicht mehr zu haben. Quelle [56] Wer die Haltefrist zum 1. Januar 2027 abschaffen will, muss nun mit verkürzten Fristen arbeiten oder mit Änderungsanträgen aus den Fraktionen, bei denen die Regierung „nicht mehr Herr des Verfahrens ist". Quelle [40] Der für Ende August angekündigte Referentenentwurf stand damals noch aus; öffentlich wurde er erst durch den WELT-Bericht vom 8. September. Quelle [41] Die Petition wächst unterdessen weiter, wenn auch deutlich langsamer: Am Nachmittag des 12. August weist das Portal um 17:05 Uhr 41.251 Mitzeichnungen aus, bis zum Vormittag des 15. August steigt der Zähler auf 41.731. Quelle [57]
Am 14. August 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 als Drucksache 21/7300 und den Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 als Drucksache 21/7301 dem Bundestag zugeleitet; der Bundesrat, dem beide Vorlagen parallel zugingen, kann bis zum 25. September 2026 Stellung nehmen, dem Tag seiner nächsten Plenarsitzung. Der Finanzplan enthält auf Seite 21 die aus der Kabinettvorlage bekannte Krypto-Passage nun als amtliche Bundestagsdrucksache, wortgleich und unverändert: Kryptowerte im Privatvermögen sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, „Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig"; Bestandsschutz, Steuersatz, Stichtag und Gesetzesweg bleiben auch dort ungenannt. Quelle [76] Am selben Tag ging dem Bundesrat der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 zu, das vom Kabinett am 6. Juli mitbeschlossene Artikelgesetz, das nach eigener Begründung die dem Haushaltsentwurf „zugrunde gelegten Änderungen" von Steuergesetzen aufnimmt. Es erhöht die Alkohol-, Schaumwein- und Alkopopsteuer (455 Millionen Euro Mehreinnahmen jährlich) und ändert Haushalts-, Sozial- und Fondsvorschriften, enthält aber keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Die angekündigte Krypto-Besteuerung hat damit auch im Haushaltsbegleitgesetz, dem üblichen Vehikel für haushaltsbegründete Steueränderungen, keinen Platz gefunden; der ebenfalls am 14. August veröffentlichte Finanzbericht 2027 des Finanzministeriums wiederholt lediglich die Passage des Finanzplans. Quellen [77], [78] Das Haushaltsbegleitgesetz steht am 8. September als Tagesordnungspunkt 2 in der allgemeinen Finanzdebatte zur ersten Beratung an. Quelle [74]
Am 15. August 2026 hat der Bitcoin Bundesverband einen Faktencheck zur Haltefrist veröffentlicht: Peter Rochel, Verbandsmitglied und einer von neun Petenten der Initiative ProHaltefrist, prüft im Bericht „Die öffentliche Begründung der Reform" vierzehn zentrale Tatsachenbehauptungen der Debatte an den Primärquellen, darunter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs, Bundestagsdrucksachen, Unterlagen des österreichischen Parlaments und Daten der Europäischen Zentralbank. Damit liegt die von der Taskforce Haltefrist im Mai angekündigte Analyse der behaupteten Mehreinnahmen vor (Quelle [20]). Zentrale Befunde: Die kursierenden Milliardenschätzungen beruhen nicht auf amtlicher Steuerstatistik, sondern auf der Hochrechnung von gut 10.000 Nutzerkonten eines Steuersoftware-Anbieters; die Bundesregierung selbst hatte im September 2025 auf eine parlamentarische Anfrage erklärt, dass ihr zur Höhe der Steuereinnahmen aus Kryptowerten keine Angaben vorliegen (siehe Argument 6). Beim Kriminalitätsargument referiert der Bericht den aktuellen Chainalysis-Report: 2025 entfiel demnach weniger als ein Prozent des zugeordneten Transaktionsvolumens auf illegale Aktivität, und davon entfielen 84 Prozent auf Stablecoins, nicht auf Bitcoin (siehe Argument 7). Bemerkenswert ist die Nüchternheit des Berichts: Das Argument der horizontalen Steuergerechtigkeit gegenüber Aktienanlegern bezeichnet er ausdrücklich als das stärkste der Reformbefürworter. Der Bericht ist mit vollständigem Belegapparat unter freier Lizenz auf dem Forschungsrepositorium Zenodo publiziert; die Doppelrolle des Autors als Petent legt die Verbandsmeldung offen. Quelle [70] Die Petition wächst unterdessen weiter, wenn auch langsam: Am Morgen des 18. August stand der Zähler bei 42.008 Mitzeichnungen. Quelle [57]
Der für Ende August angekündigte Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung steht weiter aus; dass das Finanzministerium liefern kann, wenn es will, zeigt es zeitgleich an anderer Stelle. Am 18. August 2026 hat es den Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 an die Verbände übersandt, die Umsetzung des im Koalitionsausschuss vom 1./2. Juli vereinbarten Entlastungspakets. Der 36-seitige Entwurf ändert das Einkommensteuergesetz in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028: höhere Grund- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld, ein angehobener Arbeitnehmer-Pauschbetrag, ein höherer Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung. Eine Regelung zu Kryptowerten oder eine Änderung des §23 EStG enthält er nicht; im gesamten Entwurf kommen Kryptowerte nicht vor. Damit lässt binnen einer Woche das zweite Einkommensteuer-Gesetzgebungsvorhaben aus dem Haus Klingbeil die angekündigte Abschaffung der Haltefrist aus. Aufschlussreich ist auch das Tempo: Die Kabinettbefassung ist laut Verbände-Anschreiben bereits für den 2. September vorgesehen, die Stellungnahmefrist der Verbände endet nach drei Tagen am 21. August. Für die Krypto-Regelung lag dagegen öffentlich weiterhin kein Entwurf vor. Quellen [71], [66]
Ebenfalls am 18. August hat der Bitcoin Bundesverband ein Positionspapier zur steuerlichen Behandlung von Bitcoin vorgelegt. Der Verband fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist für privat gehaltene Bitcoin und erweitert die Debatte um die Standortperspektive: Betroffen wären nicht nur Privatanleger, sondern auch Broker, Verwahrer, Wallet-Anbieter und Lightning-Unternehmen, deren Produkte und Steuerreports an der bestehenden Rechtslage ausgerichtet sind. Gegen eine pauschale Steuerkategorie „Krypto" setzt das Papier die wirtschaftliche Funktion des jeweiligen Vermögenswerts; Bitcoin unterscheide sich grundlegend von Stablecoins, tokenisierten Wertpapieren oder NFTs. Konkret gefordert werden eine gesetzliche Bagatellregel für private Klein- und Micropayments, damit ohne Haltefrist nicht jede Alltagszahlung eine steuerliche Gewinnermittlung auslöst, sowie klare Regeln für Self-Custody: Eigenübertragungen zwischen eigenen Wallets sind wirtschaftlich kein Verkauf, und private Schlüssel oder Seed-Phrasen dürfen „niemals als steuerlicher Nachweis verlangt werden". Quelle [72]
Am 19. August ordnet der frühere FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler, auf dessen parlamentarische Anfrage die steuerliche Einstufung von Bitcoin im Jahr 2013 zurückgeht, die Lage in einem WELT-Interview ein. Dass das Jahressteuergesetz die Krypto-Besteuerung nicht anpasst, findet er „erst einmal bemerkenswert": „Für solche kleinen Änderungen ist das ja eigentlich gedacht." Als mögliche Erklärungen nennt er Zeitnot, zu großen Widerstand aus der Union oder einen noch geplanten eigenen Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Sein Musterbrief-Aufruf an die Wahlkreisabgeordneten von Anfang Juli hat nach seinen Worten mehr als 250.000 Aufrufe erreicht; aus den Antwortbriefen, die ihm Bürger zuschickten, gehe „schon deutlich hervor, dass die Abgeordneten der Union da zu einigem Widerstand bereit sind", während sich die SPD-Seite überwiegend auf die Ungleichbehandlung gegenüber Aktien berufe. Das schnelle Erreichen des Petitions-Quorums nennt er „schon außergewöhnlich"; es führt zur öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss mit Anhörung der Petenten. Auf die Frage, ob das Gleichbehandlungs-Argument dem Ministerium den Weg öffne, die Frist stattdessen auch bei Gold zu kippen: „Ja, das kann natürlich schon sein, aber das wird man sich gut überlegen. Ich glaube, beim Gold wären der Aufschrei und die Widerstände viel größer, damit träfe man ja noch deutlich größere Kreise bis hin zur Oma, die ihre eine Goldmünze hat." Danach stünden Oldtimer und Antiquitäten infrage, deren Wertermittlungsaufwand für die Finanzverwaltung „absurd hoch" wäre. Den Daytrader-Einwand formuliert er als Frage: „Wer Kryptogewinne [...] pauschal der Abgeltungsteuer unterwirft, senkt den Steuersatz für Spitzenverdiener von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. Und das soll dann eine Reform für mehr Gerechtigkeit sein?" Am Morgen darauf brachte er es auf X auf die Formel: „Beim Gold würde man sich eine Abschaffung der Haltefrist sehr gut überlegen. Bei Bitcoin offenbar nicht. Genau das ist das Problem: Es geht nicht um Systematik, es geht um Kasse." Quelle [73] Der Petitionszähler stand am Morgen des 20. August bei 42.193 Mitzeichnungen. Quelle [57]
Am 21. August meldet sich mit Max Lucks ein Abgeordneter der Reformbefürworter zu Wort. Gegenüber BTC-ECHO erklärt der Grünen-Finanzpolitiker, dessen Fraktionsentwurf zur Streichung der Frist der Finanzausschuss am 20. Mai abgelehnt hatte: „Die einzige konkrete Vorlage ist bisher der rechtssichere und substanzielle Gesetzesentwurf meiner Fraktion. Vielleicht dient er ja der Koalition als Vorlage." Einen Zeitplan kenne er nicht, leite aber aus Klingbeils Ankündigung in den Haushaltseckwerten ab: „Also muss eine Regelung spätestens zeitgleich mit dem Bundeshaushalt beschlossen werden." Und weiter: „Der Druck von Bündnis 90/Die Grünen wirkt. Die Koalition scheint endlich steuerliche Ungerechtigkeiten beenden zu wollen und das ist auch gut so." Belege für diesen Eindruck nennt der Beitrag nicht; ein Regierungsentwurf lag zum Zeitpunkt des Statements weiterhin nicht vor. Aufschlussreich ist die Zeitangabe: Wer die Regelung zusammen mit dem Haushalt beschließen will, muss sie bis zur Schlussabstimmung Ende November ins Verfahren bringen, und das geht nach Ablauf der Kabinettsfrist nur noch als Änderungsantrag aus den Fraktionen oder mit verkürzten Fristen. Quelle [75]
Am 27. August liefert Neuseeland einen Kontrapunkt zur deutschen Debatte: Die Regierungspartei ACT, Koalitionspartner der konservativen National Party, kündigt als Wahlversprechen für die Parlamentswahl am 7. November die Einführung einer einjährigen Haltefrist für private Krypto-Anlagen an. Neuseeland kennt bislang keine solche Frist; Gewinne aus Kryptowerten werden dort unabhängig von der Haltedauer als Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, und jeder Tausch zwischen zwei Coins ist ein steuerpflichtiger Vorgang. Nach dem Vorschlag sollen Gewinne nach zwölf Monaten steuerfrei sein, während gewerblicher Handel voll steuerpflichtig bleibt. Die Begründung der stellvertretenden Parteivorsitzenden Nicole McKee deckt sich mit dem Argument der Verwaltungspraktikabilität (Argument 5), nur aus der Gegenrichtung formuliert: Die Steuerbehörde solle sich auf „significant taxable activity" konzentrieren, „not trivial transactions that create more paperwork than revenue"; eine feste Frist gebe Kleinanlegern „certainty and simplicity". Es ist ein Wahlversprechen, kein Gesetz, und seine Umsetzung hängt vom Wahlausgang und einem Koalitionspartner ab. Bemerkenswert ist gleichwohl die Konstellation: Während die Bundesregierung ihre Frist als Privileg abschaffen will, führt eine Regierungspartei anderswo dieselbe Frist als Vereinfachung ins Wahlprogramm ein, und zwar in einem Land, das mit dem OECD-Meldestandard CARF gerade das Gegenstück zu DAC8 umsetzt. Quelle [80]
Am 28. August folgt die Antwort aus der anderen Koalitionsfraktion: Erstmals seit dem Kabinettsbeschluss äußert sich die CDU/CSU-Fraktion als solche über ihre Pressestelle gegenüber einem Krypto-Medium zu den Plänen. Auf eine BTC-ECHO-Anfrage an den Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei stellt ein Pressesprecher klar, dass die Fraktion die Reform kritisch sieht: „Dies würde dazu führen, dass die Steuern für die Spitzenverdiener im Daytrading & Krypto-Handel bei unterjährigen Veräußerungen gesenkt würden", weil der Steuersatz von teils 45 auf 25 Prozent sinke. „Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen." Die einjährige Haltefrist sei „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte", sie gelte ebenso für Gold und Fremdwährungsgeschäfte: „Wer sie abschaffen will, muss deshalb sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer." Die „nur vage umschriebenen Pläne" seien zudem verfassungsrechtlich zweifelhaft, „weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen". Damit macht sich die Fraktionsspitze die Argumente zu eigen, die einzelne Unionsabgeordnete seit Wochen in Bürgerantworten verwenden, vom 45-auf-25-Einwand bis zur Folgerichtigkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Bemerkenswert ist die zweite Ebene des Berichts: Aus CDU-Kreisen heißt es demnach, Frei habe mit dem Koalitionspartner bereits über das Aus der Haltefrist verhandelt; der Sprecher ließ das unkommentiert. Ob die deutliche Kritik Verhandlungsposition oder Ablehnung ist, bleibt damit offen. Einen Referentenentwurf hat das Finanzministerium weiterhin nicht vorgelegt. Quelle [79]
Am 31. August erreicht der neuseeländische Vorstoß die deutsche Krypto-Öffentlichkeit: Das Bitcoin-Portal Blocktrainer berichtet unter der Überschrift „Regierungspartei will Haltefrist für Bitcoin einführen" über das ACT-Wahlversprechen und fragt, ob Deutschland den entgegengesetzten Weg geht. Der Beitrag stellt die geltende neuseeländische Rechtslage dem Vorschlag gegenüber, referiert die Positionen der Bundestagsfraktionen zur deutschen Haltefrist und verlinkt am Ende direkt auf die Mitzeichnung der Petition 201716. Quelle [81]
Ebenfalls am 31. August bekräftigt eine Abgeordnete der SPD-Fraktion die Linie ihrer Partei: Auf die Frage eines Bürgers auf abgeordnetenwatch.de, ob sie einer Abschaffung der Frist zustimmen werde und ob sie einen Bestandsschutz für bereits erworbene Bestände für zwingend halte, antwortet Annika Klose, stellvertretendes Mitglied des Finanzausschusses, ausdrücklich im Namen der SPD: „Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig, wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen." Eine Beibehaltung der Steuerbefreiung nach einem Jahr wäre aus ihrer Sicht eine steuerliche Bevorzugung gegenüber Zinsen und Dividenden, Bitcoin sei „nicht als Sonderfall unter den Kryptowährungen" zu betrachten, und die Neuregelung wolle die SPD „zeitnah angehen". Zur Frage des Bestandsschutzes äußert sie sich nicht. Die Antwort zeigt, wie weit die Koalitionsfraktionen in der Sache auseinanderliegen: Genau diese Gleichstellung mit der Kapitalertragsteuer hatte die Unionsfraktion drei Tage zuvor als Steuersenkung für unterjährigen Handel kritisiert. Quelle [82]