Gleichbehandlung mit anderen Wirtschaftsgütern
Wer Gold oder Antiquitäten ein Jahr hält, zahlt keine Steuer. Eine Sonderbehandlung von Kryptowerten wäre eine sachlich nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG.
Bürgerkampagne · Bundeshaushalt 2027
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Die 86 Mitglieder des Finanzausschusses beraten den Bundeshaushalt 2027 und entscheiden direkt über die Krypto-Spekulationsfrist. Briefe an sie wirken am stärksten.
Drei Tonarten, fünf Kernargumente. Du kannst das Ergebnis in Schritt 4 nochmal lesen, bevor du sendest.
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§23 EStG regelt die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte. Wer ein Wirtschaftsgut länger als ein Jahr im Privatvermögen hält und danach verkauft, zahlt darauf keine Einkommensteuer. Die Regelung gilt seit Jahrzehnten unverändert für Gold, Silber, Kunst, Oldtimer, Briefmarken, Wein und alle anderen privaten Wertgegenstände.
Mit dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass diese Einjahresfrist auch für Bitcoin, Ether und vergleichbare Kryptowerte gilt. Der Bundesfinanzhof hat die Steuerbarkeit privater Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) bestätigt und damit auch die Anwendbarkeit der einjährigen Frist abgesegnet.
Im Vorfeld der Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 stehen drei Varianten im Raum, die alle auf eine Verschärfung hinauslaufen: Verlängerung der Frist auf fünf bis zehn Jahre, vollständige Abschaffung mit Übergang zur Abgeltungsteuer, oder eine Krypto-Sonderregelung innerhalb des §23 EStG.
Wer Gold oder Antiquitäten ein Jahr hält, zahlt keine Steuer. Eine Sonderbehandlung von Kryptowerten wäre eine sachlich nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG.
Millionen Bürger haben in Erwartung der bestehenden Rechtslage Kryptowerte erworben. Eine rückwirkende Verschärfung verletzt das im Grundgesetz verankerte Vertrauensschutzprinzip.
Die Einjahresfrist incentiviert genau das Verhalten, das wünschenswert ist: langfristiges Halten statt kurzfristiger Spekulation. Sie fördert die Selbstverwahrung statt Börsen-Vertrauen.
Portugal: 0 % nach einem Jahr. Schweiz: steuerfreies Privatvermögen. Belgien: keine Spekulationssteuer. Eine Verschärfung in Deutschland würde Kapital und Talent systematisch verlagern.
Die Frist ist für Finanzämter und Steuerpflichtige handhabbar. Eine Abgeltungsteuer für jeden Krypto-Tausch wäre angesichts der Komplexität von DeFi, Staking und Lightning ein Albtraum.
Geschätzte Mehreinnahmen sind im Vergleich zu Verwaltungskosten und volkswirtschaftlichen Folgewirkungen marginal. Wer Steuern generieren will, sollte gewerbliche Aktivitäten erfassen, nicht Privatanleger bestrafen.
Die in §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelte Frist bestimmt, wie lange ein privates Wirtschaftsgut gehalten werden muss, damit der Veräußerungsgewinn steuerfrei ist. Für Wertgegenstände beträgt sie ein Jahr. Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) entschieden, dass Kryptowerte sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne des §23 EStG sind. Damit gelten für sie dieselben Regeln wie für andere private Wirtschaftsgüter. Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hatte diese Einordnung bereits administrativ vorweggenommen.
Bei steuerpolitischen Detailregelungen ist der Hebel überraschend groß. Abgeordnete erhalten zu solchen Themen nur wenige hundert Briefe. Eine vierstellige Zahl persönlicher Briefe aus dem eigenen Wahlkreis ist für ein Abgeordnetenbüro ein nicht zu ignorierendes Signal. Der Steuerausschuss orientiert sich bei Detailfragen an dem, was im Anhörungsverfahren und in der Korrespondenz mit den Wahlkreisbüros aufschlägt.
Am wirksamsten ist eine Doppelstrategie: ein persönlicher Brief an den eigenen Wahlkreisabgeordneten (mit Wahlkreis-Bezug, möglichst vom Wohnort) und ein zweiter Brief an ein Mitglied des Finanzausschusses (gern fraktionsübergreifend). Die Aktionsbox oben zeigt beide Optionen.
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