STAND 18. SEPTEMBER 2026·KABINETT 6. JULI: HALTEFRIST SOLL AB 1.1.2027 FALLEN·REFERENTENENTWURF (UNVERÖFFENTLICHT): STICHTAG 31.12.2026, ALTBESTÄNDE BLEIBEN IM ALTEN REGIME·HAUSHALT 2027 IM AUSSCHUSS, SCHLUSSABSTIMMUNG ENDE NOVEMBER·PETITION 201716: 44.439 MITZEICHNUNGEN, BERATUNG IM PETITIONSAUSSCHUSS FOLGT·
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★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (Median3 / 10(Spanne 2–3 über alle Aussagen), 6 Zitate aus 4 Quellen).
2026-09-07 · AW-ANTWORT · Wertung 3/10 · Antwort vom 07.09.2026 auf die abgeordnetenwatch.de-Frage eines Rentners (Michael S., 03.09.2026, derselbe Fragesteller wie bei Klose und Marvin Schulz), ob er einer Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach §23 EStG zustimmen werde und ob er eine Bestandsschutzregelung für bereits erworbene Bestände für zwingend halte. Rottwilm verweist auf seine Antwort vom 30.07.2026, nennt die Reform (Zuordnung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen) als in der Bundesregierung diskutiert und im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 angekündigt, stellt fest, dass die Haltefrist derzeit unverändert gelte, und erklärt den Bestandsschutz für noch nicht bestimmt. Die Frage nach seiner eigenen Zustimmung beantwortet er nicht. Schreibweise „EstG“ im Original. Wertung 3: Reformlinie bekräftigt, Bestandsschutz ausdrücklich offen gelassen.
„Bereits im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 haben wir eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen angekündigt. Derzeit gilt die einjährige Haltefrist für private Kryptowerte weiterhin unverändert nach § 23 EstG. Eine Bestandsschutzregelung ist mangels neu beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt."
2026-07-30 · AW-ANTWORT · Wertung 3/10 · Antwort vom 30.07.2026 auf die abgeordnetenwatch.de-Frage eines Bürgers (Stephan B., 06.07.2026), wie die dauerhafte Besteuerung von Kryptowährungen gegenüber weiterhin steuerfreiem Anlagegold zu rechtfertigen sei, ob das mit Art. 3 GG vereinbar sei und ob Verluste voll verrechenbar sein würden. Rottwilm, ordentliches Mitglied des Finanzausschusses, verteidigt die Reformlinie: Kryptowährungen dienten oft als spekulative Anlageobjekte, ihre Erträge sollten wie andere Kapitalerträge besteuert werden, um Steuerlücken zu schließen; der Haushaltsentwurf enthalte noch keine konkreten gesetzlichen Regelungen, sondern beschreibe nur die politische Zielrichtung (Zuordnung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, Steuerpflicht unabhängig von der Jahresfrist). Die Ungleichbehandlung gegenüber Gold begründet er damit, dass Gold international wie eine Währung oder ein physisches Währungssubstitut behandelt werde und als krisensicherer Wertspeicher dem Schutz der Kaufkraft diene; ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liege nach Meinung der SPD nicht vor. Die Frage nach der vollständigen Verlustverrechnung beantwortet er nicht. Wertung 3: Linie der angekündigten Reform mit eigener Begründung der Gold-Ungleichbehandlung, keine Eindämmungsmerkmale im Sinne von Wert 2.
„Da Kryptowährungen oft als spekulative Anlageobjekte dienen, sollen die Erträge wie andere Kapitalerträge besteuert werden, um Steuerlücken zu schließen. [...] Der Verkaufsgewinn von Anlagegold in Deutschland bleibt damit nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr einkommensteuerfrei. Damit wird weiter die Funktion von Gold als krisensicheren Wertspeicher gesichert und dient dem Schutz der Kaufkraft, denn international wird Gold wie eine Währung bzw. ein physisches Währungssubstitut behandelt. Das widerspricht nach unserer Meinung nicht dem allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG."
2025-12-05 · REDE · Wertung 2–3/10 · Plenardebatte 21. Wahlperiode, 48. Sitzung, 5. Dezember 2025, Tagesordnungspunkt zu drei AfD-Anträgen (Bargeld, Bitcoin, digitaler Euro). Rottwilm spricht für die SPD-Fraktion gegen den AfD-Antrag Drs. 21/2301 zur Bitcoin-Reserve und steuerlichen Begünstigung. Im Volltext der Rede (plpr-21-48.txt Zeilen 2178–2218) gegen Quelle bestätigt; auch von Blocktrainer (05.12.2025) wörtlich wiedergegeben.
„Im dritten Antrag wollen Sie Bitcoin fördern und sogar von der Bundesbank als strategische Reserve kaufen lassen. Meine Damen und Herren, da wird es jetzt volkswirtschaftlich grotesk. Egal wie oft Sie das Gegenteil behaupten: Der Bitcoin ist kein Zahlungsmittel, kein Wertaufbewahrungsmittel und auch kein ökonomisches Gut, hinter dem eine reale Wirtschaftsleistung steht."
„Er ist also – ob wir das jetzt gut finden oder nicht – ein Spekulationsobjekt, und deswegen müssen wir auch darüber reden, dass die Abschaffung der Spekulationsfrist kommt, sehr geehrte Damen und Herren."
„Hinzu kommt: Das Bitcoin-Netzwerk verbraucht heute mehr Energie als ganz Argentinien – eine unglaubliche Ressourcenverschwendung."
2025-10-27 · SONSTIGES · Wertung 3/10 · Mitautor (mit Parsa Marvi) des Seeheimer-Kreis-Strategiepapiers „Gerechtigkeit schafft Stärke – Leitplanken für die Finanzpolitik von morgen“ (27.10.2025). Forderung: Abschaffung der einjährigen steuerfreien Haltefrist für Kryptogewinne und einheitliche Besteuerung von Veräußerungsgewinnen unabhängig von der Haltedauer. Zitat aus dem Papier wird in Blocktrainer (28.10.2025) und Coinspeaker (30.10.2025) wiedergegeben; gilt als gemeinsame Autorenaussage. Vorgelagert zur Plenarrede 05.12.2025 - dort wird die Position öffentlich vertreten.
„Einkommen ist Einkommen – unabhängig davon, ob es aus Aktien, Krypto oder Immobilien stammt."
2026-05-22 · FRAKTIONSLINIE SPD · AUSSCHUSSBERICHT · Wertung 3/10 · Offizielle SPD-Fraktionsposition aus der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu Drs. 21/5752 (Drs. 21/6112 vom 22.05.2026, Bericht der Berichterstatter Parsa Marvi (SPD) und Max Lucks (Grüne)). Klarste schriftliche Festlegung der SPD-Fraktion pro Abschaffung seit Beginn der Reformdebatte: explizite Wahl der Abgeltungsteuer-Lösung (§20 EStG, 25 Prozent), nicht der Grünen-Lösung mit persönlichem Einkommensteuersatz (§23 EStG, bis 45 Prozent). Erklärt zugleich die Ablehnung des Grünen-Entwurfs: SPD teilt das Ziel, lehnt aber den Weg ab. Frühere Belegkette: gemeinsame Stellungnahme der SPD-Berichterstatter Jens Behrens und Parsa Marvi gegenüber BTC-ECHO am 28.10.2025, Seeheimer-Strategiepapier 'Gerechtigkeit schafft Stärke' vom 27.10.2025, Klingbeil-BPK 29.04.2026, Eckwertebeschluss 29.04.2026.
„Die Fraktion der SPD setze sich dafür ein, die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen abzuschaffen, nach der Gewinne gemäß § 23 EStG steuerfrei seien. Entsprechende Gewinne sollten künftig der Abgeltungsteuer unterliegen. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner wolle man zeitnah eine moderne und transparente Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen."
Kodex: Vor- und Nachname plus gültige E-Mail-Adresse sind Pflicht. Die Frage muss eine echte Frage sein. Tatsachen, Zitate und Zahlen sind mit Quellen zu belegen; die Begründung enthält die nötigen Quellen bereits. Eigene Anpassungen sind willkommen.