Fritz Güntzler
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- WK 53 Göttingen I
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Verteidigung (8 / 10, Median über 7 Quellen (Spanne 6–8 über alle Aussagen); 8 Zitate aus 7 Quellen).
„An meiner Einschätzung hat sich in der Sache nichts geändert. Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Sie gilt ebenso für Gold und Fremdwährungsgeschäfte. Wer sie nur für Kryptowerte abschaffen will, muss erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer.“
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Antwort vom 21.10.2026 auf die abgeordnetenwatch.de-Frage von Christian P. vom 04.10.2026, ob die Position der Unions-Fraktion zum Erhalt der Haltefrist weiter gelte und die Fraktion der Abschaffung widersprechen werde (gefunden von aw-watch am 22.10.2026). Güntzler (finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion) schreibt, an seiner Einschätzung habe sich „in der Sache nichts geändert“, wiederholt die Linie vom Sommer (kein Privileg, Systematik wie Gold und Fremdwährungen, Krypto nicht gleich Krypto) und nennt zum Referentenentwurf „aus heutiger Sicht“ erhebliche Zweifel in vier Punkten: Entlastung von Spitzenverdienern im kurzfristigen Handel (45 auf 25 Prozent), Bestandsschutz bis Ende 2026 mit neuen Stichtags- und Nachweisproblemen und offener Doppelbelastung bei unentgeltlich oder als Vergütung erlangten Kryptowerten, Steuerabzug nur bei inländischen Anbietern (Selbstverwahrung und Auslandsplattformen schwer erfassbar, Mehreinnahmen fraglich), verfassungsrechtliche Zweifel nach der Folgerichtigkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Über die Zustimmung entscheide die Fraktion im parlamentarischen Verfahren auf Grundlage des Kabinettentwurfs; Maßstab „einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich“. Deutlich festere Kritik als in der Rede vom 08.10.2026 (Wert 6), aber ohne Zusage zum Abstimmungsverhalten und ohne das „kein Anlass“ vom Mai; Wertung 7 (Frist-Erhalt).
Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/fritz-guentzler/fragen-antworten/gilt-weiterhin-die-position-der-unions-fraktion-dass-die-einjaehrige-haltefrist-fuer-bitcoin-und-kryptowerte · Archiv
„Wir müssen aufpassen: Wir können natürlich nicht, wenn wir von einer Gerechtigkeitslücke ausgehen, eine nächste Gerechtigkeitslücke schaffen. Wir haben früher bei den Spekulationsgewinnen viele Dinge getan. Wir haben Aktien und Termingeschäfte darin gehabt; die haben wir in die Einkünfte der Kapitalvermögen rübergezogen. Jetzt diskutieren wir bei Kryptowerten darüber, Ähnliches zu tun. Es wird auch in der Koalition darüber diskutiert. Wir müssen aber sehen, dass Edelmetalle, Fremdwährungsgeschäfte etc. leider im Spekulationsbereich sind. Da muss man gucken, ob es nicht eine neue Gerechtigkeitslücke gäbe, wenn wir dies machten. Das müssen wir einfach mal diskutieren.“
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Rede in der Debatte Steuerpolitik (99. Sitzung, Tagesordnungspunkt 8, 8. Oktober 2026) vor den Abstimmungen über den Grünen-Gesetzentwurf 21/5752 (namentlich 132 Ja, 445 Nein) und den Linken-Antrag 21/5824 (per Handzeichen abgelehnt mit CDU/CSU, SPD und AfD gegen Grüne und Linke); Wortlaut nach dem Plenarprotokoll 21/99. Güntzler (finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion) spricht am Ende seiner Rede über die Kryptowerte: Die Überführung in die Kapitaleinkünfte werde „auch in der Koalition“ diskutiert, wie früher bei Aktien und Termingeschäften; dagegen stehe die Systematik, weil Edelmetalle und Fremdwährungsgeschäfte im Spekulationsbereich blieben und eine neue Gerechtigkeitslücke entstehen könne; außerdem gebe es „ein erhebliches Vollzugsdefizit, das man nicht von der Hand weisen kann“. Keine Festlegung für oder gegen die Frist, deshalb Wertung 6 (abwartend), deutlich weicher als seine Festlegungen von Mai bis Juli (Wert 8, „kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern“). Blocktrainer hatte die Passage am 8. Oktober ohne die Sätze zur Koalitionsdiskussion wiedergegeben (Quelle [134] der Startseite); am 9. Oktober auf den Wortlaut des Protokolls umgestellt.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21099.pdf · Archiv
„Dass ausgerechnet das SPD-geführte Finanzministerium die Steuern für Daytrader & Krypto-Spekulanten bei unterjährigen Veräußerungen senken will, ist schon bemerkenswert. [...] Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen.“
Namentliche Stellungnahme gegenüber der F.A.Z. (Manfred Schäfers: Lars Klingbeils Kryptosteuer. Was plant der SPD-Minister?, online 31.07.2026, frei zugänglich; Druckausgabe 01.08.2026, S. 19), erstmals unter eigenem Namen nach dem Kabinettsbeschluss. Damit ist die bisher nur über die Sprecherrolle laufende Zuordnung der Statements vom 10.07. (BTC-ECHO-Plus) und 16.07.2026 (Antwortbaukasten-Screenshot) bestätigt; die Kernsätze (kein Privileg / Gold-Kunst-Oldtimer, Krypto ist nicht gleich Krypto, handwerklich dünn, BVerfG-Folgerichtigkeit, Zweifel an Mehreinnahmen, Prüfmaßstab einfach/folgerichtig/vollziehbar/innovationsfreundlich) wiederholt er dort nahezu wortgleich. Neu: Mangels Gesetzesentwurf habe die Fraktion noch viele Fragen. Wertung 8 konsistent (aktive Verteidigung der Frist, Prüfvorbehalt beim ausstehenden Entwurf).
„Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Wer sie abschaffen will, muss sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer.“
„Verfassungsrechtlich zweifelhaft sind die Pläne, weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen – zumal unwahrscheinlich ist, dass es dabei zu Mehreinnahmen kommt.“
Statement des finanzpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach dem Kabinettsbeschluss vom 06.07.2026, dokumentiert als Screenshot im Blocktrainer-X-Post vom 16.07.2026 (Teil des Fraktions-Antwortbaukastens an Bürger und Redaktionen). Der Screenshot nennt keinen Namen; die Zuordnung folgt der Funktionsbezeichnung. Weitere Kernsätze: Die Pläne senkten ausgerechnet für Daytrader und Spitzenverdiener den Steuersatz von bis zu 45 auf 25 Prozent und sollten nicht als große Gerechtigkeitsreform verkauft werden; eine pauschale Regelung nach dem Motto 'alles Krypto ist Kapitalvermögen' wäre handwerklich dünn; mangels Referentenentwurf seien Übergangsregeln, Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen für Kleinanleger ungeklärt. Aktive öffentliche Verteidigung der Frist mit Prüfvorbehalt beim ausstehenden Entwurf (Maßstab: einfach, folgerichtig, vollziehbar, innovationsfreundlich).
Quelle: https://x.com/blocktrainer/status/2077742128650760495
„Dass ausgerechnet das SPD-geführte Finanzministerium die Steuern für Daytrader & Krypto-Spekulanten bei unterjährigen Veräußerungen senken will, ist schon bemerkenswert. [...] Das kann man machen, dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen.“
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Erste ausführliche Stellungnahme nach dem Kabinettsbeschluss, auf Anfrage von BTC-ECHO (Plus-Artikel vom 10.07.2026, Dominic Döllel; Volltext ausgewertet, zuvor war nur die freie Ankündigung greifbar). Der Artikel nennt nur die Funktion (dort finanzpolitischer Sprecher der CDU, ohne Fraktions-Zusatz), keinen Namen; Zuordnung wie bei den Aussagen vom 16.07. über die Sprecherrolle (Güntzler ist finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion). Die übrigen Kernsätze decken sich nahezu wortgleich mit dem am 16.07. publik gewordenen Antwortbaukasten (kein Privileg / Gold-Kunst-Oldtimer, handwerklich dünn, BVerfG-Folgerichtigkeit, Zweifel an Mehreinnahmen). Über den Baukasten hinaus differenziert er: 'Krypto ist nicht gleich Krypto: Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFT oder DeFi-Erträge sind wirtschaftlich sehr unterschiedliche Dinge.' Darüber hinaus benennt er offene Fragen zu Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen für Kleinanleger, macht die inhaltliche Bewertung von der Vorlage eines Gesetzentwurfs abhängig und nennt als Prüfmaßstab der Fraktion einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich. Wertung 8 konsistent (aktive Verteidigung der Frist mit Prüfvorbehalt beim ausstehenden Entwurf).
„Wir sind nach wie vor der Auffassung, man muss die Dinge konsistent regeln im Steuerrecht. Wir haben die Spekulationsfrist-Gewinnfreiheit bei Gold, wir haben sie bei Fremdwährungsgeschäften, und da sehen wir die Kryptowährung angesiedelt, weniger bei den Aktien. Von daher halten wir es systematisch für richtig, wie es derzeit läuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass es der Gesetzesänderung nicht bedarf.“
O-Ton im ZDFheute-Format „politiX“ (Hauptstadtkorrespondent Daniel Pontzen) vom 13.06.2026 zur geplanten Krypto-Besteuerung. Güntzler (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion) bekräftigt die systematische Einordnung der Kryptowerte bei Gold und Fremdwährungen, nennt die geltende Regelung „systematisch für richtig“ und sieht nach derzeitigem Kenntnisstand keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung. Ergänzendes Argument: Eine Steuerpflicht erzwänge die volle Abziehbarkeit der Verluste, was bei der hohen Volatilität haushaltspolitische Risiken berge. Bestätigt und aktualisiert die aw-Antwort vom 19.05.2026; Wertung bleibt 8 (aktive Selbstverpflichtung als finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion).
„Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht daher kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Ich werde mich – auch in meiner Funktion als finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied des Finanzausschusses – im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die systematischen Argumente Gehör finden.“
Antwort auf Bürgerfrage vom 09.05.2026 zu Klingbeils Eckwertebeschluss vom 29.04.2026. Güntzler argumentiert ausführlich mit dem systematischen Gleichklang zu Gold und Fremdwährungsgeschäften, verweist auf BFH-Urteil IX R 3/22 vom 14.02.2023 sowie das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 und stellt fest: 'Eine Verschärfung der Krypto-Besteuerung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.' Eine abschließende Bewertung des Abstimmungsverhaltens im Finanzausschuss macht er von der Vorlage eines konkreten Regelungstexts abhängig (Etatreife Anfang Juli 2026).
„Wir setzen uns als CDU/CSU hier beispielsweise weiterhin klar für die Beibehaltung der Einjahresfrist für steuerfreie Gewinne ein.“
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CDU/CSU-Hauptredner Lukas Krieger in der Plenardebatte am 05.12.2025 (PlPr 21/48) zum AfD-Antrag 21/2301: Die Union lehnt den Antrag ab, bekräftigt aber die Einjahresfrist; Berichterstatter Olav Gutting hat das bestätigt (BTC-ECHO 13.03.2026). Die Rede stammt aus der Zeit vor dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026, mit dem Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) die Abschaffung der Haltefrist angekündigt hat; die CDU/CSU hat im Kabinett zugestimmt. Stand 31. Oktober 2026 gibt es Fraktionsstatements vom Mai und August 2026 gegen die Abschaffung, aber keinen Fraktionsbeschluss zum Referentenentwurf. Belege: das Bürgerkontakt-Schreiben der Fraktion vom 06.05.2026 (veröffentlicht von Blocktrainer am 07.05.2026, ohne MdB-Unterschrift: blocktrainer.de ↗), die Stellungnahme der Fraktion an BTC-ECHO vom 08.05.2026 („kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern“: btc-echo.de ↗) und das Pressestatement der Fraktion gegenüber BTC-ECHO vom 28.08.2026 (die Frist sei „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte“: btc-echo.de ↗). Zum Referentenentwurf vom 30.09.2026 hat sich die Fraktion als solche bisher nicht geäußert; einzelne Finanzpolitiker schon: Georg Günther am 06.10.2026 in der Börsen-Zeitung („für die Union“), Heiko Hain am 08.10.2026 zu Protokoll, Olav Gutting am 27.10.2026 mit der Ankündigung, den Entwurf im Bundestag abzulehnen.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21048.pdf · Archiv
★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist
- 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Nein (gegen den Grünen-Entwurf; sagt für sich nichts über die Haltung zur Frist, denn die SPD will die Abgeltungsteuer statt des persönlichen Steuersatzes, CDU/CSU und AfD wollen den Erhalt der Frist)
Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme wird angezeigt, aber nicht gewertet.
Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX · Archiv · Plenarprotokoll · abgeordnetenwatch.de
Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.
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