Georg Günther
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: abwartend (6 / 10, Median über 3 Quellen (Spanne 6–7 über alle Aussagen); 7 Zitate aus 3 Quellen).
„Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und auch von den Linken, Sie verweisen regelmäßig auf angebliche Milliardeneinnahmen durch die Abschaffung der einjährigen Haltefrist. Die entscheidende Frage aus meiner Sicht lautet aber: Auf welcher belastbaren Datengrundlage beruhen diese Schätzungen? Mit dem Inkrafttreten von DAC8 zum 1. Januar dieses Jahres wurden umfassende Meldepflichten für Kryptodienstleister eingeführt. [...] Ich glaube, dass wir den Markt nicht mit vorschnellen Entscheidungen verunsichern sollten, bevor wir belastbare Erkenntnisse vorliegen haben.“
Plenarrede für die CDU/CSU-Fraktion in der 86. Sitzung am 25.06.2026 (PlPr 21/86, S. 10473 bis 10475) zu den Grünen-Anträgen 21/6644 und 21/6637 sowie dem Linken-Antrag 21/6645. Auf die Zwischenfrage von Max Lucks (12 Milliarden Euro laut Frankfurt School of Finance) antwortete Günther, er halte „die Zahlen, die Sie vorgetragen haben, nicht für belastbar", man müsse „wirklich erst mal die Datenlage sondieren und dann schauen, welche weiteren Steuereinnahmen wir daraus generieren". Wertung 6 (abwartend): kein Bekenntnis zum Erhalt, aber Ablehnung vorschneller Änderungen und der Aufkommensbehauptungen; passt zu seinen Wertungen 6 und 7 aus 2025.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21086.pdf · Archiv
„Die geltende Regelung, Gewinne nach Ablauf der einjährigen Frist steuerfrei zu halten, folgt einer klaren Systematik. Sie gilt genauso bei Gold oder Fremdwährungen. Eine Sonderbehandlung nur für Kryptowährungen würde dieses System ohne erkennbaren Grund durchbrechen.“
„MiCA sorgt für klare Standards, für Transparenz, für Marktintegrität und für den Schutz der Anleger. Warum Sie diese Regeln als übertrieben darstellen, erschließt sich mir einfach nicht.“
„Persönlich teile ich durchaus die Ansicht, mal mutig zu sein und durch die Bundesrepublik beschlagnahmte Bitcoins langfristig zu halten.“
„Ich bin offen für eine sichere und transparente Anwendung beim Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Ihr Antrag bewirkt das nicht.“
PlPr 21/48 S. 5637 D. Verteidigt § 23 EStG (12-Monats-Haltefrist) gegen Forderungen nach einer Sonderbehandlung; klar pro Beibehaltung.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21048.pdf · Archiv
„Ab dem 1. Januar 2026 schaffen wir mehr Transparenz in der Kryptowelt. Plattformen wie Börsen oder Wallet-Anbieter müssen künftig Transaktionen an die Finanzbehörden melden, ähnlich wie es Banken schon heute tun.“
„Deshalb verstehe ich aktuelle Bestrebungen der Linken und auch der Grünen nicht, dieses einfache Verfahrensrecht mit gesetzlichen Änderungen im Einkommensteuerrecht zu versehen und Anleger noch kurzfristig zum 1. Januar 2026 zu verwirren.“
PlPr 21/37 S. 4203 D. Begründung der Zustimmung zur DAC8-Umsetzung.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21037.pdf · Archiv
★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist
- 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Nein (gegen den Grünen-Entwurf; sagt für sich nichts über die Haltung zur Frist, denn die SPD will die Abgeltungsteuer statt des persönlichen Steuersatzes, CDU/CSU und AfD wollen den Erhalt der Frist)
Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme wird angezeigt, aber nicht gewertet.
Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX
Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.
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