Isabelle Vandre
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (Median 3 / 10 (Spanne 1–3 über alle Aussagen), 7 Zitate aus 5 Quellen).
„Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses) unterwirft."
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf · Archiv
„Deswegen sagen wir: Es darf keine rechtsfreien Räume für Krypto und Bitcoin geben. Geld und Währungen müssen Teil staatlicher Souveränität bleiben. Eine schleichende Privatisierung lehnen wir ab."
„Der deutsche Sonderweg innerhalb der Europäischen Union muss endlich beendet werden. Auch Oesterreich hat inzwischen die Haltefristen für Kryptowährungen abgeschafft. Das muss auch in Deutschland endlich passieren."
„Deswegen sage ich hier noch einmal: Der deutsche Sonderweg innerhalb der Europäischen Union muss endlich beendet werden. Auch Österreich hat inzwischen die Haltefristen für Kryptowährungen abgeschafft. Das muss auch in Deutschland endlich passieren. Sehr geehrter Herr Klingbeil, setzen Sie sich doch wenigstens einmal gegen Ihren Koalitionspartner durch, und bringen Sie ein Gesetz ein, mit dem die Haltefrist abgeschafft wird. Das würde im Übrigen auch Ihrem nächsten Haushalt guttun."
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21048.pdf · Archiv
„Und ebenso beschämend ist es, dass wir zwar einerseits eine europäische Praxisangleichung umsetzen, andererseits aber an einem absurden Sonderweg festhalten, und zwar an der Beibehaltung der sogenannten Haltefristen. Heißt: Gewinne aus Kryptowährungen, die mehr als ein Jahr gehalten werden, sind steuerfrei. Uebrigens ein absurdes Ueberbleibsel aus einer Phase, in der der Kryptomarkt angekurbelt werden sollte und das leidenschaftlich durch Lindner im Namen seiner Krypto-Bros verteidigt wurde. Wir finden, diese Sonderregelung gehört dringend abgeschafft."
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21037.pdf · Archiv
„Diese Regelung gilt es im Sinne einer Praxisangleichung innerhalb der Europäischen Union zu überprüfen. Zudem stellt sie eine ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung dar."
„Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Fragestellenden eine vollständige, nachprüfbare und differenzierte Darstellung des Steueraufkommens, der Fallzahlen und der Vollzugsergebnisse für die Jahre von 2021 bis 2024 zwingend erforderlich. Nur so lässt sich beurteilen, ob das KStTG ausreicht oder weitergehende gesetzliche und behördliche Maßnahmen notwendig sind."
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/014/2101458.pdf · Archiv
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