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Isabelle Vandre

Die Linke · Listenmandat (BB) 3Frist-Abschaffung

Bundesland
Brandenburg
Wahlkreis
WK 61
Finanzausschuss
Ordentliches Mitglied
Haushaltsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (Median 3 / 10 (Spanne 1–3 über alle Aussagen), 7 Zitate aus 5 Quellen).

2026-05-07 · ANTRAG · Wertung 1/10 · Erstunterzeichnerin des Linken-Antrags „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ (BT-Drs. 21/5824 vom 07.05.2026). Vandre ist damit konsistent mit ihrer Rolle als Krypto-Sprecherin der Linken-Fraktion (vorher schon Erstunterzeichnerin der Linken-Kleinen Anfrage 21/1458 und des Entschließungsantrags 21/2631) wieder Erstunterzeichnerin. Der Antrag fordert Kryptowerte ab Stichtag der Gesetzesverkündung in §20 EStG (Abgeltungssteuer) und §6 AStG (Wegzugsbesteuerung) aufzunehmen und geht zugleich klar über die Frist-Frage hinaus: Forderung 4.c verlangt eine EU-Aufsichts-Befugnis, Handelsverbote für Kryptowerte mit „Proof-of-Work-Verfahren“ auszusprechen (trifft Bitcoin direkt), Forderung 4.d verlangt Identitätsfeststellungspflichten auch für selbstverwaltete „self-hosted“-Wallets. Wertung 1 (Krypto-Verbot) nach Bewertungssystematik: Forderung 4.c (PoW-Handelsverbots-Befugnis für die EU-Aufsicht) überschreitet die Grenze von Eindämmung zu Marktausschluss; 4.d (KYC für self-hosted Wallets) schließt den P2P-Ausweichweg. Damit qualitativ schärfer als der Vorgängerantrag Drs. 21/2631 (Wertung 2).
„Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses) unterwirft."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf · Archiv

2025-12-05 · PLENARREDE · Wertung 2–3/10 · Plenardebatte 21. Wahlperiode, 48. Sitzung, 5. Dezember 2025, zu den drei AfD-Anträgen (Bargeld, Bitcoin Drs. 21/2301, digitaler Euro).
„Deswegen sagen wir: Es darf keine rechtsfreien Räume für Krypto und Bitcoin geben. Geld und Währungen müssen Teil staatlicher Souveränität bleiben. Eine schleichende Privatisierung lehnen wir ab."
„Der deutsche Sonderweg innerhalb der Europäischen Union muss endlich beendet werden. Auch Oesterreich hat inzwischen die Haltefristen für Kryptowährungen abgeschafft. Das muss auch in Deutschland endlich passieren."
„Deswegen sage ich hier noch einmal: Der deutsche Sonderweg innerhalb der Europäischen Union muss endlich beendet werden. Auch Österreich hat inzwischen die Haltefristen für Kryptowährungen abgeschafft. Das muss auch in Deutschland endlich passieren. Sehr geehrter Herr Klingbeil, setzen Sie sich doch wenigstens einmal gegen Ihren Koalitionspartner durch, und bringen Sie ein Gesetz ein, mit dem die Haltefrist abgeschafft wird. Das würde im Übrigen auch Ihrem nächsten Haushalt guttun."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21048.pdf · Archiv

2025-11-06 · PLENARREDE · Wertung 3/10 · Plenardebatte 21. Wahlperiode, 37. Sitzung, 6. November 2025, zur Verabschiedung des DAC8-Umsetzungsgesetzes (Drs. 21/1937) und Linke-Entschließungsantrag Drs. 21/2631.
„Und ebenso beschämend ist es, dass wir zwar einerseits eine europäische Praxisangleichung umsetzen, andererseits aber an einem absurden Sonderweg festhalten, und zwar an der Beibehaltung der sogenannten Haltefristen. Heißt: Gewinne aus Kryptowährungen, die mehr als ein Jahr gehalten werden, sind steuerfrei. Uebrigens ein absurdes Ueberbleibsel aus einer Phase, in der der Kryptomarkt angekurbelt werden sollte und das leidenschaftlich durch Lindner im Namen seiner Krypto-Bros verteidigt wurde. Wir finden, diese Sonderregelung gehört dringend abgeschafft."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21037.pdf · Archiv

2025-11-04 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Erstunterzeichnerin des Entschließungsantrags der Fraktion Die Linke (Drs. 21/2631) zum DAC8-Umsetzungsgesetz. Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Mindereinnahmen durch die Krypto-Haltefrist zu quantifizieren und ggf. bis 30.06.2026 einen Gesetzentwurf zur Streichung der Haltefrist oder zur Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente nach §20 EStG vorzulegen. Erstunterzeichnung Pro-Abschaffung; mit der ausdifferenzierten Skala bewertet als Frist-Abschaffung (3) statt Krypto-Eindämmung (2), da der Antrag thematisch auf die Frist-Frage zielt und nicht Krypto-Regulierung über die Frist hinaus.
„Diese Regelung gilt es im Sinne einer Praxisangleichung innerhalb der Europäischen Union zu überprüfen. Zudem stellt sie eine ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung dar."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102631.pdf

2025-09-03 · KLEINE-ANFRAGE · Wertung 3/10 · Erstunterzeichner der Linken-Kleinen Anfrage 'Steueraufkommen aus Kryptowert-Transaktionen in Deutschland' (BT-Drs. 21/1458, 03.09.2025). Die KA argumentiert mit dem österreichischen Modell (Abgeltungssteuer 27,5 % seit 01.03.2022) als Beleg, dass eine 'klare steuerliche Erfassung' möglich ist; positioniert sich damit implizit pro Compliance-Verschärfung über das KStTG hinaus, was auf Frist-Abschaffung hinausläuft. Wertung 3 in Konsistenz mit der Linken-Antrag-Linie (Drs. 21/2631). Antwort der Bundesregierung in BT-Drs. 21/1707 vom 17.09.2025.
„Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Fragestellenden eine vollständige, nachprüfbare und differenzierte Darstellung des Steueraufkommens, der Fallzahlen und der Vollzugsergebnisse für die Jahre von 2021 bis 2024 zwingend erforderlich. Nur so lässt sich beurteilen, ob das KStTG ausreicht oder weitergehende gesetzliche und behördliche Maßnahmen notwendig sind."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/014/2101458.pdf · Archiv

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