STAND 8. OKTOBER 2026 · KABINETT 6. JULI: HALTEFRIST SOLL AB 1.1.2027 FALLEN · REFERENTENENTWURF SEIT 2.10. VERÖFFENTLICHT, KABINETT AM 14. OKTOBER VORGESEHEN: STICHTAG 31.12.2026, ALTBESTÄNDE BLEIBEN IM ALTEN REGIME · HAUSHALT 2027 IM AUSSCHUSS, SCHLUSSABSTIMMUNG ENDE NOVEMBER · BUNDESTAG LEHNT AM 8. OKTOBER GRÜNEN-ENTWURF ZUR ABSCHAFFUNG DER HALTEFRIST MIT 445 ZU 132 STIMMEN AB · PETITION 201716: ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG IM PETITIONSAUSSCHUSS AM 12. OKTOBER, 12 UHR, LIVE AUF BUNDESTAG.DE · FAX ZURÜCK

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Max Lucks

Grüne · Listenmandat Nordrhein-Westfalen 3Frist-Abschaffung

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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (3 / 10, Median über 12 Quellen (Spanne 2–3 über alle Aussagen); 17 Belege aus 12 Quellen, davon 1 namentliche Abstimmung).

2026-10-08 · REDE · Wertung 3/10
„Und es könnte auch zu ganzen 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen führen, wenn wir von der Verlustverrechnung absehen.“

Rede in der Debatte Steuerpolitik (99. Sitzung, Tagesordnungspunkt 8, 8. Oktober 2026) vor den Abstimmungen über den Grünen-Gesetzentwurf 21/5752 und den Linken-Antrag 21/5824, Wortlaut nach dem Bericht von Blocktrainer (Tristan, 8. Oktober 2026, 18:50 Uhr); das Plenarprotokoll 21/99 lag am Abend noch nicht vor. Lucks (Erstunterzeichner des Entwurfs 21/5752) wirbt für die Abschaffung der Haltefrist mit dem persönlichen Steuersatz und beziffert die möglichen Mehreinnahmen ohne Verlustverrechnung auf bis zu 5 Milliarden Euro; das Finanzministerium rechnet in seinem Referentenentwurf mit höchstens 350 Millionen Euro im Jahr. Laut Blocktrainer sagte er außerdem, er habe vom Finanzministerium gelernt, dass die derzeitige Einordnung der Kryptowerte in §23 EStG eigentlich sinnvoll sei. Wertung 3 wie seine übrigen Reden; der Gesetzentwurf selbst ist mit 2 gewertet, seine Ja-Stimme steht gesondert.

Quelle: https://www.blocktrainer.de/blog/bundestag-debattiert-ueber-die-abschaffung-der-haltefrist-vorschlaege-von-den-gruenen-und-linken-abgelehnt

2026-10-08 · NAMENTLICHE ABSTIMMUNG · STIMME: JA · Wertung 2/10

Gegenstand der Abstimmung (Kernsatz der Vorlage):

„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.“
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Ja-Stimme in der namentlichen Abstimmung Nr. 7 der 99. Sitzung am 8. Oktober 2026 (12:14 bis 12:49 Uhr) über den Gesetzentwurf der Grünen „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ (Drucksache 21/5752, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses 21/6112: Ablehnung). Der Entwurf hebt die einjährige Haltefrist für Kryptowerte in §23 EStG auf und besteuert Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2025. Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, keine Enthaltung, 53 nicht abgegeben; mit Ja stimmten alle anwesenden Abgeordneten von Grünen und Linken sowie zwei Fraktionslose, mit Nein alle anwesenden Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und AfD. Das Zitat ist der Kernsatz der Entwurfsbegründung, über den abgestimmt wurde. Wertung 2 wie der Gesetzentwurf selbst (persönlicher Steuersatz statt Abgeltungsteuer, Stichtag vor der Einbringung, vollständiger Gesetzentwurf); eine Nein-Stimme wird nicht gewertet, weil sie aus entgegengesetzten Gründen abgegeben wurde.

Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1223532/20261008_7.pdf

2026-09-11 · PRESSEAUSSAGE · Wertung 2/10
„Dass Krypto-Spekulationsgewinne bis 2028 steuerfrei bleiben, ist in Zeiten von Sparzwang und sozialem Kahlschlag ein fatales Signal.“
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Erste Reaktion aus der Grünen-Fraktion auf den Referentenentwurf des BMF, gegenüber WELT/Business Insider (Ratgeberstück „Der große Krypto-Stichtag“ von Daniel Eckert und Karsten Seibel, 11.09.2026, WELTplus). Weiter in indirekter Rede: Der Staat verschenke dringend benötigte Steuereinnahmen an „ein unreguliertes System aus Tech-Bro-Währungen“, während bei den Schwächsten gekürzt werde. Zugleich Lob: Die „teilweise Abschaffung der Steuergeschenke für Kryptospekulanten“ sei ein Erfolg nicht zuletzt grüner Oppositionsarbeit. Die Formulierung „bis 2028 steuerfrei“ zielt auf den Bestandsschutz für bis Ende 2026 erworbene Bestände und den ersten Steuerabzug ab 2028; nach dem Entwurf sind Erwerbe ab 2027 bereits ab 2027 steuerpflichtig, nur der Quellenabzug beginnt 2028. Wertung 2: Lucks kritisiert den Stichtags-Bestandsschutz der Regierung als zu weitgehend, konsistent mit dem Grünen-Gesetzentwurf Drs. 21/5752 (Stichtag 01.01.2026, persönlicher Steuersatz); die Wortwahl („Tech-Bro-Währungen“, „Steuergeschenke“) geht über die reine Fristfrage hinaus.

Quelle: https://www.welt.de/finanzen/plus6aa2880f4efdd38dc3e69be4/der-grosse-krypto-stichtag-wie-bitcoin-sparer-sich-die-steuerfreiheit-sichern.html · Archiv

2026-08-21 · INTERVIEW · Wertung 3/10
„Die einzige konkrete Vorlage ist bisher der rechtssichere und substanzielle Gesetzesentwurf meiner Fraktion. Vielleicht dient er ja der Koalition als Vorlage. [...] Also muss eine Regelung spätestens zeitgleich mit dem Bundeshaushalt beschlossen werden. [...] Der Druck von Bündnis 90/Die Grünen wirkt. Die Koalition scheint endlich steuerliche Ungerechtigkeiten beenden zu wollen und das ist auch gut so.“

Exklusiv-Statement gegenüber BTC-ECHO, veröffentlicht am 21.08.2026 (04:00 Uhr, Überschrift im Laufe des Tages von „will Haltefrist abschaffen“ auf „drängt auf neue Regeln im Bundestag“ geändert). Auf die Frage nach konkreteren Abschaffungsplänen verweist Lucks auf den im Finanzausschuss am 20.05.2026 abgelehnten Gesetzentwurf seiner Fraktion (Drs. 21/5752) als mögliche Vorlage für die Koalition; einen Zeitplan gebe es nicht, aber da Klingbeil die Besteuerung in den Eckwerten angekündigt habe, müsse eine Regelung spätestens zeitgleich mit dem Bundeshaushalt 2027 beschlossen werden. Die Behauptung, der Druck der Grünen wirke, bleibt unbelegt; zum Zeitpunkt des Statements lag weiterhin kein Regierungs-Gesetzentwurf vor (JStG 2026 und EStReformG 2027 ohne Krypto-Regelung). Wertung 3 (Frist-Abschaffung), unverändert zur bisherigen Linie.

Quelle: https://www.btc-echo.de/news/gruenen-politiker-fordert-reform-die-krypto-steuer-soll-gerechter-werden-236372/

2026-07-07 · SONSTIGES · Wertung 3/10
„Wir haben ja einen Gesetzentwurf eingebracht, die Regelung von Kryptowerten im Paragraph 23 zu lassen. [...] Wir sagen, diese Jahreshaltefrist soll weg.“
„Und ich sehe schon ein Problem damit, wenn wir sagen, Krypto ist nicht ein Einkommen, sondern eine klassische Aktie und dann kann ich auf einmal meine Verluste bei der Aktie mit den Gewinnen bei Krypto verrechnen.“

Diskussionsrunde der Frankfurt School of Finance am 07.07.2026. Bekräftigung des im Finanzausschuss am 20.05.2026 abgelehnten Grünen-Gesetzentwurfs Drs. 21/5752 (Frist streichen, Besteuerung im §23-Regime mit persönlichem Steuersatz). Wertung 3 konsistent mit bisheriger Linie in der Datenbank.

Quelle: https://www.blocktrainer.de/blog/bundestagsabgeordnete-diskutieren-ueber-die-geplante-krypto-steueraenderung

2026-06-25 · REDE · Wertung 3/10
„Finden Sie es eigentlich gerecht, dass eine Friseurin, ein Handwerker und ein Busfahrer Einkommensteuer zahlen müssen, aber jemand, der Kryptogewinne nach 365 Tagen in der Bundesrepublik Deutschland macht, selbst wenn er Millionen einfährt, keinen Cent an Steuern zahlen muss?“

Zwischenfrage an Georg Günther (CDU/CSU) in der 86. Sitzung am 25.06.2026 (PlPr 21/86, S. 10474 f.) bei der ersten Beratung der Grünen-Anträge 21/6644 und 21/6637. Lucks verwies auf „unabhängige Untersuchungen der renommierten Frankfurt School of Finance", wonach eine Besteuerung der Kryptogewinne nach dem Grünen-Gesetzentwurf „Steuermehreinnahmen von 12 Milliarden Euro im Jahr" brächte, und darauf, Kryptogewinne „so besteuern ... wie alle anderen europäischen Länder auch". Wertung 3: Frist-Abschaffung.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21086.pdf · Archiv

2026-06-23 · ANTRAG · Wertung 3/10
„die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten abzuschaffen“

Mit-Erstunterzeichner des Grünen-Antrags „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet" (Drucksache 21/6644 vom 23.06.2026). Forderung Nr. 5 a ii verlangt die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist als Gegenfinanzierung; die Begründung nennt Kryptowerte „kurz- und langfristige Spekulationsobjekte", die sich „nicht als digitales Äquivalent zu Gold und anderen Edelmetallen bewährt" hätten, und schätzt die Mehreinnahmen auf „strukturell etwa 5 Milliarden Euro" (Verweis auf 21/5752). Erste Beratung am 25.06.2026 (PlPr 21/86, TOP 9 a), Ablehnung im Finanzausschuss am 08.07.2026 mit CDU/CSU, AfD und SPD (Beschlussempfehlung 21/7081). Wertung 3: Antrag auf Frist-Abschaffung.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/066/2106644.pdf · Archiv

2026-05-22 · INTERVIEW · Wertung 3/10
„Wir sehen keinen überzeugenden Grund, warum Gewinne aus hochvolatilen Anlageobjekten steuerlich besser behandelt werden sollten als Arbeitseinkommen oder andere Kapitalerträge.“
Einordnung lesen (1235 Zeichen)

Statement von Max Lucks (Berichterstatter Grüne im Finanzausschuss, Erstunterzeichner Drs. 21/5752) gegenüber BTC-ECHO am 22.05.2026, zwei Tage nach der Ablehnung des Grünen-Gesetzentwurfs im Finanzausschuss (35. Sitzung am 20.05.2026, Beschlussempfehlung Drs. 21/6112). Lucks bekräftigt damit, dass die Grünen die Pro-Abschaffung-Linie im weiteren Verfahren fortsetzen werden; die Einordnung als private Veräußerungsgeschäfte soll dabei bestehen bleiben (§23-Modell des Entwurfs). Weitere Zitate aus dem inzwischen ausgewerteten Volltext (Plus-Paywall) 'Wir halten die Erfolgsaussichten inhaltlich für gut', 'Es geht also nicht um eine neue Steuer, sondern um das Ende einer steuerlichen Ausnahme', die Haltefrist sei 'ursprünglich nicht für hochliquide Anlageprodukte geschaffen'; dazu ausdrückliche Freude, dass Klingbeil die Kryptobesteuerung bei der Vorstellung der Haushalts-Eckwerte 2027 selbst als Thema benannt hat. Die früher hier als Zitat geführte Formulierung 'Wir halten die Erfolgsaussichten für die Abschaffung der Krypto-Haltefrist für gut' stammt aus der redaktionellen Überschrift und kommt im abgedruckten Statement-Wortlaut nicht vor. Wertung 3 konsistent zur Erstunterzeichnung des Pro-Abschaffung-Gesetzentwurfs.

Quelle: https://www.btc-echo.de/news/gruenen-vorstoss-gegen-steuerfreie-krypto-gewinne-im-bundestag-gescheitert-231112/

2026-05-05 · GESETZENTWURF · Wertung 2/10
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.“
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Erstunterzeichner des Grünen-Gesetzentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (BT-Drs. 21/5752, eingebracht 05.05.2026). Konkrete Eskalation gegenüber dem Entschließungsantrag 21/2630 vom November 2025: nun ein vollständiger Gesetzentwurf, der § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ändert und die Haltefrist für Kryptowerte aufhebt. Eine Woche nach dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 29.04.2026 eingebracht; die Grünen formulieren damit aus der Opposition den ersten konkreten Gesetzestext zur Linie des Eckwertebeschlusses. Wertung 2 (strenge Regulierung) wegen drei Härtemerkmalen: (1) Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent), nicht mit §20 EStG / Abgeltungsteuer 25 Prozent - Schlechterstellung gegenüber Aktien und ETFs; (2) Stichtag 01.01.2026, also veranlagungszeitraumbezogene unechte Rückwirkung gegenüber dem Einbringungsdatum 05.05.2026; (3) vollständiger Gesetzestext statt Entschließungsantrag. Der weichere Vorgänger-Antrag 21/2630 (§20-EStG-Behandlung) wird unverändert mit Wert 3 geführt.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv

2025-12-05 · REDE · Wertung 3/10
„Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, meine Damen und Herren, dass ich, als ich während meines Studiums gearbeitet habe, einkommensteuerpflichtig wurde, aber jemand, der Kryptogewinne nach 366 Tagen macht, selbst wenn es Millionen Euro sind, keinen einzigen Cent Steuern dafür zahlt. Das ist eine Ungerechtigkeit, die wir nicht hinnehmen, mit der wir uns nicht abfinden werden.“
„Sie sollten diese Kryptolücke, Frau Karliczek, dringend schließen. Denn es ist den Menschen in diesem Land nicht zu erklären, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hart besteuert werden, dass Erbschaften besteuert werden – leider nur teilweise –, aber dass Kryptogewinne nicht konsequent besteuert werden.“

Plenarprotokoll 21/48 vom 5.12.2025, S. 5629 f. Lucks in der Aussprache zum AfD-Bitcoin-Antrag Drs. 21/2301; Replik auf Brandes (AfD) und Karliczek (CDU/CSU). Wortlaut im Plenarprotokoll geprüft.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21048.pdf · Archiv

2025-11-06 · REDE · Wertung 3/10
„Die Umsetzung von DAC 8 in nationales Recht ist eine gute Sache. Das schafft mehr Transparenz in einem Bereich, der zu lange ein digitales Schattenreich war: die Kontrolle von Kryptowährung. Künftig müssen Anbieter für Krypto Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern melden und Nutzer identifizieren. Das bedeutet: kein anonymes Verschieben von Vermögen mehr, kein Wegducken vor Verantwortung.“
„In Deutschland wurden 2024 47 Milliarden Euro Kryptogewinne erzielt. Davon waren aber nur 17 Milliarden Euro steuerpflichtig, weil für Krypto eine Ausnahme von der Spekulationsfrist angewandt wird, die eigentlich für Kunstwerke oder Armbanduhren gedacht ist.“
„Wer Kryptogewinne von 1 Million Euro nach 366 Tagen macht, zahlt darauf null Euro Steuern. Die Kryptolücke kostet uns Milliarden. Sie ist ungerecht, und sie muss beendet werden.“
„Beenden Sie endlich Deutschlands Sonderrolle als Steuerparadies für Kryptospekulation. Warten Sie nicht! Stimmen Sie schon jetzt unserem Antrag zu, oder stimmen Sie dem Antrag der Linken zu, der wenigstens eine Prüfung vorsieht.“

Plenarprotokoll 21/37 vom 6.11.2025, S. 4204 f. Lucks begründet die Zustimmung der Grünen zur DAC8-Umsetzung in der ersten Hauptdebatte (Vizepräsident Bodo Ramelow erteilt das Wort). Wortlaut im Plenarprotokoll geprüft.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21037.pdf · Archiv

2025-11-05 · ANTRAG · Wertung 3/10
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gesetzlich festzulegen, dass Veräußerungsgewinne von Kryptowerten wie andere Kapitalerträge unter § 20 EStG fallen und die Spekulationsfrist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG keine Anwendung findet.“

Grünen-Entschließungsantrag zur dritten Beratung des DAC8-Umsetzungsgesetzes (BT-Drs. 21/2630, 05.11.2025). Lucks ist Erstunterzeichner („der Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Dr. Sebastian Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“) und Hauptredner der Grünen in der zugehörigen Aussprache am 06.11.2025 (PlPr 21/37). Antrag fordert die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist und Behandlung von Krypto-Veräußerungsgewinnen wie sonstige Kapitalerträge. In der Abstimmung am 06.11.2025 abgelehnt (nur Grüne und Linke dafür, SPD/CDU/CSU/AfD dagegen). Wertung 3 (Frist-Abschaffung im §20-Modell; erst der Gesetzentwurf 21/5752 vom Mai 2026 mit persönlichem Steuersatz und Stichtag trägt Wert 2) wegen Erstunterzeichnerschaft eines Pro-Abschaffung-Antrags. Wortlaut in der Drucksache geprüft.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102630.pdf · Archiv

★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist

  • 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Ja (für die Abschaffung der Haltefrist mit persönlichem Steuersatz und Stichtag 31. Dezember 2025)
    Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme geht als eigene Aussage mit Wert 2/10 in die Wertung ein (siehe oben).
    Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX

Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.

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