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Max Lucks

Grüne · Listenmandat (NW) 3Frist-Abschaffung

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis
WK 139
Finanzausschuss
Ordentliches Mitglied
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (Median 3 / 10 (Spanne 2–3 über alle Aussagen), 9 Zitate aus 5 Quellen).

2026-05-22 · INTERVIEW · Wertung 3/10 · Statement von Max Lucks (Berichterstatter Grüne im Finanzausschuss, Erstunterzeichner Drs. 21/5752) gegenüber BTC-ECHO am 22.05.2026, zwei Tage nach der Ablehnung des Grünen-Gesetzentwurfs im Finanzausschuss (35. Sitzung am 20.05.2026, Beschlussempfehlung Drs. 21/6112). Lucks bekräftigt damit, dass die Grünen die Pro-Abschaffung-Linie im weiteren Verfahren (Referentenentwurf BMF im Juni, Kabinettsbeschluss Anfang Juli) fortsetzen werden. Vollständiger Interviewtext hinter BTC-ECHO-Plus-Paywall; Headline des Artikels wörtlich zitiert. Wertung 3 konsistent zur Erstunterzeichnung des Pro-Abschaffung-Gesetzentwurfs.
„Wir halten die Erfolgsaussichten für die Abschaffung der Krypto-Haltefrist für gut."

Quelle: https://www.btc-echo.de/news/gruenen-vorstoss-gegen-steuerfreie-krypto-gewinne-im-bundestag-gescheitert-231112/

2026-05-05 · GESETZENTWURF · Wertung 2/10 · Erstunterzeichner des Grünen-Gesetzentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (BT-Drs. 21/5752, eingebracht 05.05.2026). Konkrete Eskalation gegenüber dem Entschließungsantrag 21/2630 vom November 2025: nun ein vollständiger Gesetzentwurf, der § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ändert und die Haltefrist für Kryptowerte aufhebt. Eine Woche nach dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 29.04.2026 eingebracht; die Grünen formulieren damit aus der Opposition den ersten konkreten Gesetzestext zur Linie des Eckwertebeschlusses. Wertung 2 (Krypto-Eindämmung) wegen drei Härtemerkmalen: (1) Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent), nicht mit §20 EStG / Abgeltungssteuer 25 Prozent — Schlechterstellung gegenüber Aktien und ETFs; (2) Stichtag 01.01.2026, also veranlagungszeitraumbezogene unechte Rückwirkung gegenüber dem Einbringungsdatum 05.05.2026; (3) vollständiger Gesetzestext statt Entschließungsantrag. Der weichere Vorgänger-Antrag 21/2630 (§20-EStG-Behandlung) wird unverändert mit Wert 3 geführt.
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv

2025-12-05 · REDE · Wertung 3/10 · Plenarprotokoll 21/48 vom 5.12.2025, S. 5629 f. Lucks in der Aussprache zum AfD-Bitcoin-Antrag Drs. 21/2301; Replik auf Brandes (AfD) und Karliczek (CDU/CSU). Wortlaut lokal in tools/cache/bundestag/plpr-21-48.txt verifiziert.
„Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, meine Damen und Herren, dass ich, als ich während meines Studiums gearbeitet habe, einkommensteuerpflichtig wurde, aber jemand, der Kryptogewinne nach 366 Tagen macht, selbst wenn es Millionen Euro sind, keinen einzigen Cent Steuern dafür zahlt. Das ist eine Ungerechtigkeit, die wir nicht hinnehmen, mit der wir uns nicht abfinden werden."
„Sie sollten diese Kryptolücke, Frau Karliczek, dringend schließen. Denn es ist den Menschen in diesem Land nicht zu erklären, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hart besteuert werden, dass Erbschaften besteuert werden – leider nur teilweise –, aber dass Kryptogewinne nicht konsequent besteuert werden."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21048.pdf · Archiv

2025-11-06 · REDE · Wertung 3/10 · Plenarprotokoll 21/37 vom 6.11.2025, S. 4204 f. Lucks begründet die Zustimmung der Grünen zur DAC8-Umsetzung in der ersten Hauptdebatte (Vizepräsident Bodo Ramelow erteilt das Wort). Wortlaut lokal in tools/cache/bundestag/plpr-21-37.txt verifiziert. Hinweis: Baseline gab fälschlich 2025-10-17 als Datum an; korrekt ist der 06.11.2025 (Donnerstag der 37. Sitzung).
„Die Umsetzung von DAC 8 in nationales Recht ist eine gute Sache. Das schafft mehr Transparenz in einem Bereich, der zu lange ein digitales Schattenreich war: die Kontrolle von Kryptowährung. Künftig müssen Anbieter für Krypto Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern melden und Nutzer identifizieren. Das bedeutet: kein anonymes Verschieben von Vermögen mehr, kein Wegducken vor Verantwortung."
„In Deutschland wurden 2024 47 Milliarden Euro Kryptogewinne erzielt. Davon waren aber nur 17 Milliarden Euro steuerpflichtig, weil für Krypto eine Ausnahme von der Spekulationsfrist angewandt wird, die eigentlich für Kunstwerke oder Armbanduhren gedacht ist."
„Wer Kryptogewinne von 1 Million Euro nach 366 Tagen macht, zahlt darauf null Euro Steuern. Die Kryptolücke kostet uns Milliarden. Sie ist ungerecht, und sie muss beendet werden."
„Beenden Sie endlich Deutschlands Sonderrolle als Steuerparadies für Kryptospekulation. Warten Sie nicht! Stimmen Sie schon jetzt unserem Antrag zu, oder stimmen Sie dem Antrag der Linken zu, der wenigstens eine Prüfung vorsieht."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21037.pdf · Archiv

2025-11-05 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Grünen-Entschließungsantrag zur dritten Beratung des DAC8-Umsetzungsgesetzes (BT-Drs. 21/2630, 05.11.2025). Lucks ist Erstunterzeichner („der Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Dr. Sebastian Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“) und Hauptredner der Grünen in der zugehörigen Aussprache am 06.11.2025 (PlPr 21/37). Antrag fordert die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist und Behandlung von Krypto-Veräußerungsgewinnen wie sonstige Kapitalerträge. In der Abstimmung am 06.11.2025 abgelehnt (nur Grüne und Linke dafür, SPD/CDU/CSU/AfD dagegen). Wertung 2 wegen Erstunterzeichnerschaft eines Pro-Abschaffung-Antrags. Wortlaut lokal in tools/cache/bundestag/drs-21-2630.txt verifiziert.
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gesetzlich festzulegen, dass Veräußerungsgewinne von Kryptowerten wie andere Kapitalerträge unter § 20 EStG fallen und die Spekulationsfrist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG keine Anwendung findet."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102630.pdf · Archiv

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