STAND 18. SEPTEMBER 2026 · KABINETT 6. JULI: HALTEFRIST SOLL AB 1.1.2027 FALLEN · REFERENTENENTWURF (UNVERÖFFENTLICHT): STICHTAG 31.12.2026, ALTBESTÄNDE BLEIBEN IM ALTEN REGIME · HAUSHALT 2027 IM AUSSCHUSS, SCHLUSSABSTIMMUNG ENDE NOVEMBER · PETITION 201716: 44.439 MITZEICHNUNGEN, BERATUNG IM PETITIONSAUSSCHUSS FOLGT · FAX ZURÜCK

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Katharina Beck

Grüne · Listenmandat (HH) 3Frist-Abschaffung

Bundesland
Hamburg
Wahlkreis
WK 21
Finanzausschuss
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (Median 3 / 10 (Spanne 2–3 über alle Aussagen), 5 Zitate aus 5 Quellen).

2026-07-09 · REDE · Wertung 3/10 · Plenarprotokoll 21/89, 89. Sitzung am 9. Juli 2026, Tagesordnungspunkt 9 (zweite und dritte Beratung Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes, Drs. 21/5874). Beck (finanzpolitische Sprecherin der Grünen) hält der Koalition drei Tage nach dem Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2027 vor, bei der Kryptolücke nichts zu tun, und nennt ein Volumen von 5 Milliarden Euro (Grünen-Schätzung auf Basis der Blockpit-Hochrechnung). Wertung 3: fordert die Schließung der Kryptolücke, also die Abschaffung der Frist, wie in Drs. 21/2630 und 21/5752. Gefunden per tools/dip-sweep.py (plenarprotokoll-text).
„Auch die Kryptolücke mit 5 Milliarden Euro lassen Sie liegen. Sie machen da gar nichts, auch bei der Finanzkriminalitätsbekämpfung nicht. Aber bei den Ärmsten und den Alleinerziehenden streichen Sie."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21089.pdf

2026-06-25 · REDE · Wertung 3/10 · Kurzintervention in der 86. Sitzung am 25.06.2026 (PlPr 21/86, S. 10486 f.) als Antwort auf Florian Dorn (CDU/CSU) zur Gegenfinanzierung des Grünen-Antrags 21/6644, dessen Erstunterzeichnerin Beck ist; der Antrag setzt die Abschaffung der Krypto-Haltefrist mit 5 Milliarden Euro an. Wertung 3: Frist-Abschaffung, Aufkommensschätzung ausdrücklich verteidigt.
„Ehrlicherweise gehen wir, wie mein Kollege Sascha Müller gesagt hat, zum Beispiel im Antrag bei Krypto auch wirklich von den konservativeren Schätzungen aus. [...] Doch, da gehen wir von 5 und nicht von 12 Milliarden Euro aus, obwohl die Frankfurt School of Finance das so sagt."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21086.pdf · Archiv

2026-06-23 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Erstunterzeichnerin und finanzpolitische Sprecherin des Grünen-Antrags „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet" (Drucksache 21/6644 vom 23.06.2026). Forderung Nr. 5 a ii verlangt die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist als Gegenfinanzierung; die Begründung nennt Kryptowerte „kurz- und langfristige Spekulationsobjekte", die sich „nicht als digitales Äquivalent zu Gold und anderen Edelmetallen bewährt" hätten, und schätzt die Mehreinnahmen auf „strukturell etwa 5 Milliarden Euro" (Verweis auf 21/5752). Erste Beratung am 25.06.2026 (PlPr 21/86, TOP 9 a), Ablehnung im Finanzausschuss am 08.07.2026 mit CDU/CSU, AfD und SPD (Beschlussempfehlung 21/7081). Wertung 3: Antrag auf Frist-Abschaffung.
„die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten abzuschaffen"

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/066/2106644.pdf · Archiv

2026-05-05 · GESETZENTWURF · Wertung 2/10 · Erstunterzeichner des Grünen-Gesetzentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (BT-Drs. 21/5752, eingebracht 05.05.2026). Konkrete Eskalation gegenüber dem Entschließungsantrag 21/2630 vom November 2025: nun ein vollständiger Gesetzentwurf, der § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ändert und die Haltefrist für Kryptowerte aufhebt. Eine Woche nach dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 29.04.2026 eingebracht; die Grünen formulieren damit aus der Opposition den ersten konkreten Gesetzestext zur Linie des Eckwertebeschlusses. Wertung 2 (Krypto-Eindämmung) wegen drei Härtemerkmalen: (1) Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent), nicht mit §20 EStG / Abgeltungsteuer 25 Prozent - Schlechterstellung gegenüber Aktien und ETFs; (2) Stichtag 01.01.2026, also veranlagungszeitraumbezogene unechte Rückwirkung gegenüber dem Einbringungsdatum 05.05.2026; (3) vollständiger Gesetzestext statt Entschließungsantrag. Der weichere Vorgänger-Antrag 21/2630 (§20-EStG-Behandlung) wird unverändert mit Wert 3 geführt.
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv

2025-11-05 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Grünen-Entschließungsantrag zur dritten Beratung des DAC8-Umsetzungsgesetzes (BT-Drs. 21/2630). Beck ist namentlich genannte Mitunterzeichnerin neben Max Lucks (Erstunterzeichner und Hauptredner), Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt und Sebastian Schäfer. Antrag fordert Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist und Behandlung von Krypto-Veräußerungsgewinnen wie Kapitalerträge. Mitunterzeichnung ohne eigene Wortmeldung in der Debatte; Wertung 3 nach Bewertungssystematik (Pro-Abschaffung-Antrag, Mitunterzeichner ohne eigene Rede).
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gesetzlich festzulegen, dass Veräußerungsgewinne von Kryptowerten wie andere Kapitalerträge unter § 20 EStG fallen und die Spekulationsfrist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG keine Anwendung findet."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102630.pdf · Archiv

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