STAND 18. SEPTEMBER 2026 · KABINETT 6. JULI: HALTEFRIST SOLL AB 1.1.2027 FALLEN · REFERENTENENTWURF (UNVERÖFFENTLICHT): STICHTAG 31.12.2026, ALTBESTÄNDE BLEIBEN IM ALTEN REGIME · HAUSHALT 2027 IM AUSSCHUSS, SCHLUSSABSTIMMUNG ENDE NOVEMBER · PETITION 201716: 44.439 MITZEICHNUNGEN, BERATUNG IM PETITIONSAUSSCHUSS FOLGT · FAX ZURÜCK

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Annika Klose

SPD · Listenmandat (BE) 3Frist-Abschaffung

Bundesland
Berlin
Wahlkreis
WK 74
Finanzausschuss
Stellvertretendes Mitglied
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (Median 3 / 10, 2 Zitate aus 2 Quellen).

2026-09-07 · AW-ANTWORT · Wertung 3/10 · Antwort vom 07.09.2026 auf die abgeordnetenwatch.de-Nachfrage eines Rentners (Michael S., 02.09.2026), ob für bereits erworbene Bestände eine Bestandsschutzregelung vorgesehen sei, nachdem ihre Antwort vom 31.08.2026 diese Frage offen gelassen hatte. Klose wiederholt die SPD-Linie vom 31.08. (Bitcoin kein Sonderfall, Kapitalertragsteuer statt Steuerbefreiung nach einem Jahr, keine Bevorzugung gegenüber Zinsen und Dividenden, Neuregelung zeitnah) und beantwortet die Bestandsschutz-Frage erstmals: Es werde „im Sinne des Vertrauensschutzes entsprechende Übergangsfristen“ geben. Einen echten Bestandsschutz für Altbestände sagt sie damit nicht zu; Stichtag, Dauer und Ausgestaltung der Übergangsfristen bleiben offen. Schreibweise „Krypowerten“ im Original. Wertung 3: Reformlinie, Übergangsfrist statt Bestandsschutz, keine Eindämmungsmerkmale.
„Für uns ist es ein wichtiger Schritt, eine zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung von Krypowerten zu erreichen, die wir zeitnah angehen wollen. Dabei wird es im Sinne des Vertrauensschutzes entsprechende Übergangsfristen geben."

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/annika-klose/fragen-antworten/zu-der-einjaehrigen-haltefrist-nach-ss-23-estg-fuer-kryptowerte-ist-eine-bestandsschutzregelung-fuer-bereits · Archiv

2026-08-31 · AW-ANTWORT · Wertung 3/10 · Antwort vom 31.08.2026 auf die abgeordnetenwatch.de-Frage eines Bürgers (Daniel R., 31.08.2026), ob sie einer Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach §23 EStG zustimmen werde und ob sie eine Bestandsschutzregelung für bereits erworbene Bestände für zwingend halte. Klose, Obfrau der SPD-Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales und stellvertretendes Mitglied des Finanzausschusses, antwortet ausdrücklich im Namen der SPD: Bitcoin sei „nicht als Sonderfall unter den Kryptowährungen“ zu sehen, Veräußerungsgewinne sollten der Kapitalertragsteuer unterliegen, die Beibehaltung der Steuerbefreiung nach einem Jahr wäre eine steuerliche Bevorzugung gegenüber Zinsen und Dividenden; Ziel sei eine „zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung“, die die SPD „zeitnah angehen“ wolle. Die Frage nach dem Bestandsschutz für vor der Reform erworbene Bestände beantwortet sie nicht. Am 01.09.2026 griff kryptorevolution.de die Antwort unter der Überschrift „SPD bekräftigt Willen zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist“ auf. Wertung 3: Linie der angekündigten Reform (Kapitalertragsteuer statt persönlicher Steuersatz, keine Aussage zu Rückwirkung oder Stichtag), keine Härtemerkmale im Sinne von Wert 2.
„Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig, wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Wenn wir an dieser Stelle die Steuerbefreiung nach einer einjährigen Haltefrist beibehalten, käme es dazu, dass Kryptowerte im Vergleich zu anderen Kapitaleinkünften steuerlich bevorzugt werden. Da Kryptowerte volatiler sind, sollte es keine steuerlichen Anreize geben, diese gegenüber anderen Kapitaleinkünften besserzustellen."

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/annika-klose/fragen-antworten/werden-sie-einer-abschaffung-der-einjaehrigen-haltefrist-nach-ss-23-estg-fuer-kryptowerte-zustimmen-und-halten · Archiv

2026-05-22 · FRAKTIONSLINIE SPD · AUSSCHUSSBERICHT · Wertung 3/10 · Offizielle SPD-Fraktionsposition aus der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu Drs. 21/5752 (Drs. 21/6112 vom 22.05.2026, Bericht der Berichterstatter Parsa Marvi (SPD) und Max Lucks (Grüne)). Klarste schriftliche Festlegung der SPD-Fraktion pro Abschaffung seit Beginn der Reformdebatte: explizite Wahl der Abgeltungsteuer-Lösung (§20 EStG, 25 Prozent), nicht der Grünen-Lösung mit persönlichem Einkommensteuersatz (§23 EStG, bis 45 Prozent). Erklärt zugleich die Ablehnung des Grünen-Entwurfs: SPD teilt das Ziel, lehnt aber den Weg ab. Frühere Belegkette: gemeinsame Stellungnahme der SPD-Berichterstatter Jens Behrens und Parsa Marvi gegenüber BTC-ECHO am 28.10.2025, Seeheimer-Strategiepapier 'Gerechtigkeit schafft Stärke' vom 27.10.2025, Klingbeil-BPK 29.04.2026, Eckwertebeschluss 29.04.2026.
„Die Fraktion der SPD setze sich dafür ein, die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen abzuschaffen, nach der Gewinne gemäß § 23 EStG steuerfrei seien. Entsprechende Gewinne sollten künftig der Abgeltungsteuer unterliegen. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner wolle man zeitnah eine moderne und transparente Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106112.pdf

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