●EILMELDUNG·
BUNDESREGIERUNG WILL DIE BITCOIN-HALTEFRIST KIPPEN
·KABINETTSBESCHLUSS 6. JULI · KLINGBEIL: AB 1. JANUAR 2027·1. LESUNG AB 7. SEPTEMBER·
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Die Bundesregierung will die einjährige Bitcoin-Spekulationsfrist nach §23 EStG abschaffen. Am 6. Juli 2026 hat das Kabinett den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen: Die Frist soll entfallen, Kryptowerte sollen wie Aktien besteuert werden, nach Klingbeils Ankündigung ab dem 1. Januar 2027. Das umsetzende Steuergesetz muss aber erst noch durch den Bundestag, und dort entscheidet auch deine Stimme mit.
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Über die Bitcoin-Spekulationsfrist entscheiden zwei Ausschüsse: der Finanzausschuss (gold) zur steuerrechtlichen Substanz, der Haushaltsausschuss (silber) zum Bundeshaushalt 2027. Briefe an Mitglieder beider Ausschüsse wirken am stärksten.
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E-Mail:—
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Alle 630 Mitglieder des 21. Bundestages mit dokumentierten Aussagen zu §23 EStG, Wahlkreis, Faxnummer und Ampel-Wertung von 1 (Frist-Abschaffung) bis 10 (Frist-Verteidigung).
630 MdBs1–10 Ampel-WertungQuellen-Pflicht für jedes Zitat
✓29. APR 2026Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027. Bitcoin-Verschärfung als 2-Mrd-€-Fiskalannahme eingeplant.
✓20. MAI 2026Klingbeil-Stichtag für ressortabgestimmte Regelungsentwürfe. Gleichzeitig lehnt der Finanzausschuss den parallelen Grünen-Gesetzentwurf 21/5752 ab (CDU/CSU, SPD, AfD gegen Grüne und Linke; SPD verweist auf abzuwartende BMF-Vorschläge). Die inhaltliche Reform liegt jetzt ausschließlich beim BMF.Quelle [21]
✗JuniReferentenentwurf des BMF, Verbände- und Länderbeteiligung: für die Krypto-Regelung öffentlich ausgeblieben. Das parallel laufende Jahressteuergesetz 2026 enthält in der Verbändefassung keine §23-Änderung; Bestandsschutz, Stichtag und Steuersatz sind bis zum Kabinettstermin unveröffentlicht.Quelle [26]
✓3. JULI 2026Kabinettvorlage vorab publik: Kryptowerte im Privatvermögen sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen (§20 EStG) zugeordnet werden, Veräußerungsgewinne wären „unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig". Bestandsschutz, Steuersatz und Stichtag bleiben im gesamten Dokument ungeregelt; die Krypto-Mehreinnahme ist nicht beziffert.Quelle [30]
✓6. JULI 2026Kabinettsbeschluss: Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 beschlossen. Klingbeil auf der Bundespressekonferenz: Krypto-Gewinne sollen „künftig genauso besteuert werden wie Kapitaleinkünfte", die Änderung soll ab dem 1. Januar 2027 greifen. Bestandsschutz, Steuersatz und Stichtag bleiben auch im beschlossenen Entwurf ungeregelt; einen Gesetzentwurf gibt es weiterhin nicht.Quellen [31], [32]
○7.–11. SEP1. Lesung im Bundestag (laut BMF-Zeitplan), Überweisung an Haushalts- und Finanzausschuss. Quelle [33]
○Okt/NovAusschussberatungen, Anhörungen, Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses.
○Ende November2./3. Lesung und Schlussabstimmung. Danach zweiter Durchgang im Bundesrat, laut BMF-Zeitplan am 18. Dezember 2026.Quelle [33]
§23 EStG regelt die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte. Wer ein Wirtschaftsgut länger als ein Jahr im Privatvermögen hält und danach verkauft, zahlt darauf keine Einkommensteuer. Die Regelung gilt seit Jahrzehnten unverändert für Gold, Silber, Kunst, Oldtimer, Briefmarken, Wein und alle anderen privaten Wertgegenstände.
Mit dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass diese Einjahresfrist auch für Bitcoin, Ether und vergleichbare Kryptowerte gilt. Der Bundesfinanzhof hat die Steuerbarkeit privater Veräußerungsgeschäfte mit Bitcoin mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) bestätigt und damit auch die Anwendbarkeit der einjährigen Frist abgesegnet.
Aktuelle Rechtslage
Veräußerungsgewinne aus Bitcoin und vergleichbaren Kryptowerten im Privatvermögen sind nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steuerfrei. Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.
Mit dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 vom 29. April 2026 hat die Bundesregierung die Verschärfung der Bitcoin-Besteuerung in die Haushaltsplanung aufgenommen. Im Kabinettsentwurf setzte Klingbeil den Ressorts eine Frist bis zum 20. Mai 2026, ihre „ressortabgestimmten Regelungsentwürfe" vorzulegen. Quelle [17] Der daraus angekündigte Referentenentwurf mit den Krypto-Regeln ist bis Anfang Juli öffentlich ausgeblieben: Das Jahressteuergesetz 2026, das am 26. Mai 2026 in die Verbändebeteiligung ging, enthält keine Änderung des §23 EStG, und ein eigenständiger Krypto-Entwurf ist auf den Seiten des BMF nicht dokumentiert. Ob es einen Bestandsschutz gibt und wie hoch der Steuersatz ausfällt, blieb bis zuletzt unveröffentlicht. Die formale Entscheidung ist mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 gefallen, den das Kabinett am Montag, dem 6. Juli 2026, beschlossen hat. Quellen [26], [31] Dessen Krypto-Passage war bereits am 3. Juli vorab publik geworden (siehe unten). Quelle [30] Die rechtliche Umsetzung der §23-EStG-Änderung erfolgt dabei nicht im Haushaltsgesetz selbst, sondern in einem begleitenden Steueränderungsgesetz; einen solchen Gesetzentwurf gibt es bis heute nicht.
„Wir wollen die Kryptowährungen anders besteuern."
Aus Bitcoin-Besteuerung und Anti-Geldwäsche-Maßnahmen zusammen rechnete das BMF zunächst mit Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro jährlich; auf die Bitcoin-Komponente allein entfällt davon ein nicht bezifferter Anteil. Das BMF wog lange zwei Wege ab: Frist behalten und Meldepflichten verschärfen, oder Frist abschaffen und alles unter die Abgeltungsteuer. Die Kabinettvorlage entschied sich für den zweiten Weg. Quelle [30] Mit dem Regierungsentwurf liegen erstmals konkretere Zahlen vor: Der Posten „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie Einführung einer Krypto-Besteuerung" soll 2027 eine Milliarde Euro zur Konsolidierung beitragen; in der Finanzplanung bis 2030 rechnet das BMF mit Mehreinnahmen von bis zu drei Milliarden Euro. Der reine Krypto-Anteil bleibt weiterhin unbeziffert. Quelle [33]
Auf Verbandsseite organisiert sich die Branche: Der Bitcoin Bundesverband hat am 14. Mai 2026 eine „Taskforce Haltefrist" eingerichtet, die nach eigener Mitteilung eine Petition mit weiteren Verbänden abstimmt, eine Aktionswebseite vorbereitet und die im BMF-Zwei-Milliarden-Ziel unterstellten Mehreinnahmen einer kritischen Analyse unterziehen will. Quelle [20] Am 30. Mai 2026 hat die Steuer-Taskforce des Bundesverbandes die Bundestagspetition zum Erhalt der Krypto-Haltefrist beim Petitionsausschuss eingereicht; sie befindet sich seither in der formalen Vorprüfung; eine Freischaltung durch den Petitionsausschuss steht zum 12. Juli 2026 weiterhin aus, inzwischen mehr als sechs Wochen nach Einreichung, obwohl der Ausschuss sogar später eingereichte Petitionen in die Mitzeichnung gegeben hat. Die Wartezeit auf die Freischaltung übersteigt damit die sechswöchige Mitzeichnungsfrist, die die Petition nach der Freischaltung überhaupt erst bekäme. Begleitend ist mit prohaltefrist.de eine Informations- und Mitzeichnungs-Plattform online gegangen, die im Stand vom 12. Juli 2026 bereits 175 namentliche Unterstützer aus Branche, Medien und Wissenschaft listet. Wirkschwelle für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss sind 30.000 Mitzeichnungen innerhalb von sechs Wochen nach Freischaltung. Quelle [23] Am Morgen des Kabinettstags hat die Initiative ProHaltefrist öffentlich protestiert: Sie fordert die Freischaltung der Petition und ruft Bürger, Unternehmen, Verbände und Krypto-Communities dazu auf, Bundestagsabgeordnete direkt zu kontaktieren, also genau den Weg zu gehen, den diese Seite mit Fax, Brief und abgeordnetenwatch-Fragen unterstützt. Quelle [37]
Am 20. Mai 2026 hat der Finanzausschuss des Bundestages in seiner 35. Sitzung den Grünen-Gesetzentwurf zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist (Drs. 21/5752) abgelehnt. Die Beschlussempfehlung (Drs. 21/6112 vom 22. Mai 2026, Berichterstatter Parsa Marvi (SPD) und Max Lucks (Grüne)) trägt die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Quelle [21] Drei von vier abstimmenden Fraktionen wollen die Frist abschaffen oder mindestens den Steuervollzug verschärfen; der Streit verläuft entlang des „Wie".
Die SPD-Fraktion legt sich im Bericht erstmals schriftlich fest: „Die Fraktion der SPD setze sich dafür ein, die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen abzuschaffen, nach der Gewinne gemäß § 23 EStG steuerfrei seien. Entsprechende Gewinne sollten künftig der Abgeltungsteuer unterliegen." Damit lehnt sie den Grünen-Entwurf nicht inhaltlich ab, sondern nur den Weg: die SPD will die Abgeltungsteuer-Variante (25 Prozent, §20 EStG), nicht den persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent, §23-EStG-Variante der Grünen). Die CDU/CSU verteidigt die Frist gegenüber Aktien, Gold und Fremdwährungen und plädiert ausdrücklich für „eine Verbesserung des Steuervollzugs bei Kryptowerten" als Alternative zur Abschaffung, also für die DAC8-Linie. Die AfD trug fünf Kritikpunkte vor, darunter den drohenden Systembruch und das Rückwirkungsproblem des Grünen-Stichtags 31.12.2025. Die Linke stimmte zu, will aber den eigenen Antrag 21/5824: §20-EStG-Lösung plus Wegzugsbesteuerung.
Die Ablehnung ist also eine taktische, keine inhaltliche Entscheidung. Der Grünen-Berichterstatter Max Lucks erklärte gegenüber BTC-ECHO: „Wir halten die Erfolgsaussichten für die Abschaffung der Krypto-Haltefrist für gut." Quelle [22] Das verschob den Druckpunkt vom Plenum zurück auf den Kabinettsweg. Die Frage, ob Abschaffung oder Vollzug, und falls Abschaffung dann zu 25 oder 45 Prozent, lag damit bei der Koalitionsspitze. Der Koalitionsausschuss vom 1./2. Juli 2026 hat sie nicht beantwortet: Das dort vereinbarte Einkommensteuer-Paket (Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, Kindergeld) erwähnt Kryptowerte und Kapitalerträge nicht. Quelle [28] Die Antwort lieferte zwei Tage später die vorab publik gewordene Kabinettvorlage (siehe unten).
Im Juni 2026 führte das ZDF-Format „politiX" die Kontrahenten erstmals ausführlich zusammen. Auf der Befürworterseite wirbt neben Klingbeil und den Fraktionen der Grünen und Linken auch die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. für eine Gleichbehandlung mit Aktiengewinnen. Die Union bekräftigte am 13. Juni 2026 ihre Skepsis: Ihr finanzpolitischer Sprecher Fritz Güntzler nannte die geltende Einordnung bei Gold und Fremdwährungen „systematisch für richtig" und erklärte, nach derzeitigem Kenntnisstand bedürfe es der Gesetzesänderung nicht. Zugleich warnte er, eine Steuerpflicht zwänge zur vollen Abziehbarkeit der Verluste, was bei der Volatilität der Kurse erhebliche haushaltspolitische Risiken berge. Quelle [24] Auch fraktionsintern wurde diese Haltung Mitte Juni 2026 bekräftigt: Bei einem Blockchain-Round-Table im Bundestag bestätigten CDU/CSU-Abgeordnete, darunter Marvin Schulz und erneut Fritz Güntzler, nach öffentlichen Teilnehmerberichten die Linie, an der einjährigen Haltefrist festzuhalten und bei privaten Veräußerungsgeschäften gemäß Koalitionsvertrag keine Änderung mitzutragen. Begründet wurde das mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Krypto-Sondersteuerrecht, der bereits durch DAC8 geschaffenen Transparenz und dem Erhalt Deutschlands als Standort für Krypto-Dienstleister. Quelle [25]
Kurz vor dem Kabinettstermin nahm die Nervosität zu. Ende Juni kursierte auf X der Screenshot einer angeblichen Antwort-Mail des CSU-Abgeordneten Thomas Silberhorn an einen Bürger, wonach die Bundesregierung „mit den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen" habe, die einjährige Haltefrist abzuschaffen; statt eines Bestandsschutzes deutet das Schreiben eine bloße Übergangsfrist an, „bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können". Die Echtheit der Mail ist nicht bestätigt: Weder Blocktrainer noch BTC-ECHO konnten sie verifizieren, und Silberhorns Büro erklärte auf Anfrage lediglich, der Abgeordnete habe sich „zur steuerlichen Haltefrist für Kryptowährungen bislang nicht öffentlich geäußert" und beabsichtige das auch weiterhin nicht. Ein Dementi ist das nicht, eine Bestätigung auch nicht. Quelle [27] Aus der SPD-Fraktion bekräftigte das Finanzausschussmitglied Jens Behrens am 2. Juli 2026 im BTC-ECHO-Interview die Abschaffungslinie seiner Fraktion; die geltende Regelung sei nicht sachgerecht. Quelle [29] Die formale Entscheidung ist am 6. Juli im Kabinett gefallen; jetzt bleiben die parlamentarischen Wirkungsfenster bis zur Schlussabstimmung Ende November.
Am Nachmittag des 3. Juli 2026 wurde die Krypto-Passage der Kabinettvorlage vorab publik: Blocktrainer veröffentlichte einen Auszug aus dem Regierungsentwurf, wonach die Bundesregierung die Besteuerung von Kryptowerten „mit konkreten und modernen Vorschriften reformieren" will. Kernaussagen des Auszugs: Die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte sollen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, Veräußerungsgewinne wären „unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig", und die Reform soll „zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen". Das entspricht der Abgeltungsteuer-Linie der SPD-Fraktion (§20 EStG), nicht der Variante mit persönlichem Steuersatz aus dem gescheiterten Grünen-Entwurf. Das vollständige Dokument liegt inzwischen auch dieser Seite vor (Fundstelle: Anschreiben, Seite 8 f.; PDF in Quelle [30]) und erlaubt zwei weitergehende Befunde. Erstens: Im gesamten Dokument findet sich keinerlei Bestandsschutz- oder Übergangsregelung für Altbestände; auch Steuersatz, Verlustverrechnung, die Behandlung laufender Einkünfte (Staking, Lending) und ein Stichtag bleiben ungeregelt. Zweitens: Die Krypto-Mehreinnahme ist nirgends beziffert. Sie steckt in einer pauschalen „Globalen Mehreinnahme" von 2,6 Milliarden Euro im Einzelplan 60, gemeinsam mit Plastiksteuer, Steuerkriminalitäts-Bekämpfung und dem Abbau von Steuervergünstigungen, ausdrücklich für Maßnahmen, „die wegen der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum Regierungsentwurf noch nicht beschlossen wurden". Die Formulierung „mit konkreten und modernen Vorschriften" übernimmt wörtlich die BMF-Stellungnahme vom 12. Mai 2026. Quelle [19] Amtlich wurde das Dokument mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli. Quelle [30]
Am Montag, dem 6. Juli 2026, hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 beschlossen, unverändert einschließlich der Krypto-Passage. In der Pressemitteilung des BMF heißt es im Konsolidierungsteil: „Gleichzeitig stärkt die Bundesregierung die Einnahmeseite. Dazu wird die Bundesregierung Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen." Die Bundesregierung führt die Krypto-Besteuerung in ihrer eigenen Meldung in einer Reihe mit Plastiksteuer und Tabaksteuer-Anpassung als Maßnahme, die Konsolidierungsspielräume schafft. Quelle [31] Finanzminister Klingbeil wurde auf der Bundespressekonferenz am Nachmittag deutlicher: „Um die Konsolidierungsaufgabe zu bewältigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne künftig genauso besteuern wie Kapitaleinkünfte." Die Änderung soll nach seinen Worten ab dem 1. Januar 2027 greifen. Quelle [32] Eine dem Regierungsentwurf beigefügte BMF-Präsentation beziffert den Posten „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie Einführung einer Krypto-Besteuerung" mit einer Milliarde Euro Konsolidierungsbeitrag für 2027 und nennt für die Finanzplanung bis 2030 Mehreinnahmen von bis zu drei Milliarden Euro. Quelle [33] Was der Beschluss nicht enthält: einen Gesetzentwurf, einen Steuersatz, eine Regelung zur Verlustverrechnung oder zu Staking und Lending, und weiterhin keinerlei Bestandsschutz- oder Übergangsregelung für Altbestände. All das entscheidet sich erst im umsetzenden Steueränderungsgesetz, das noch nicht einmal als Referentenentwurf existiert, und damit im Parlament. Dort ist die Lage offen: Die CDU/CSU-Fraktion hat sich bis zuletzt auf den Erhalt der Frist festgelegt (siehe oben), während die Unions-Minister im Kabinett den Entwurf mitgetragen haben. Ob die Fraktion ihre Linie im Gesetzgebungsverfahren hält, ist die entscheidende Frage der kommenden Monate, und genau hier setzen Briefe an Abgeordnete an. Quelle [32] Zur Einordnung der Größenordnung: Die Bundesregierung geht nach Presseberichten von rund sieben Millionen Krypto-Nutzern in Deutschland aus; Steuerexperten halten die erhofften Mehreinnahmen mit Verweis auf Österreich (33,8 Millionen Euro Kapitalertragsteuer aus Krypto im starken Kryptojahr 2024) für deutlich zu hoch gegriffen. Quellen [24], [34]
Die erste ausführliche Verbandsreaktion kam vom Blockchain Bundesverband (Bundesblock): Sein am 6. Juli 2026 veröffentlichtes Positionspapier zur Besteuerung von Kryptowerten richtet sich direkt an das Bundeskanzleramt, das BMF, weitere Bundesministerien und die Bundestagsfraktionen. Der Verband fordert die „Beibehaltung des § 23 EStG einschließlich der Haltefrist" und ausdrücklich „kein[en] rückwirkende[n] Eingriff in bestehende Haltepositionen". Das geltende Recht sei „kohärent in das Einkommensteuerrecht eingebettet"; erwartete Mehreinnahmen aus einer Tarifverschärfung würden „regelmäßig überschätzt", belastbare Daten zum heutigen Krypto-Steueraufkommen fehlten trotz mehrerer parlamentarischer Anfragen („Evidenz vor Reform"). Dem oft als Vorbild genannten österreichischen Modell widmet das Papier ein eigenes Kapitel: Als Vorlage für Deutschland sei es „weder unter Standort- noch unter Vollzugs- oder Aufkommensgesichtspunkten geeignet". Quelle [35]
Am Abend des 7. Juli trafen in einer Diskussionsrunde der Frankfurt School of Finance erstmals nach dem Kabinettsbeschluss Abgeordnete von vier Fraktionen aufeinander (Gutting/CDU, Behrens/SPD, Lucks/Grüne, Vandre/Linke). Der CDU/CSU-Berichterstatter Olav Gutting kritisierte das Verfahren scharf: „Hier werden schon Werte im Kabinett beschlossen und eingestellt, ohne dass überhaupt die Fachpolitiker einbezogen sind, ohne dass überhaupt ein Referentenentwurf vorliegt. Ich finde es sehr bedenklich, wie hier auch mit dem Parlament umgegangen wird." Und er machte die erste konkrete Bestandsschutz-Zusage der Union nach dem Beschluss: „Diejenigen, die heute und gestern in Krypto investiert haben, im Vertrauen auf das geltende Recht, die müssen natürlich geschützt bleiben." SPD-Finanzausschussmitglied Jens Behrens räumte ein, den beschlossenen Entwurf selbst noch nicht zu kennen, verteidigte aber die Abgeltungsteuer-Linie; die Frage der Verlustverrechnung wollte er erst nach einem Referentenentwurf beantworten. Die härteste Position vertrat Isabelle Vandre (Linke): Die Maßnahmen sollten „sofort mit Verkündung" gelten, also ohne jede Übergangsregelung. Bemerkenswert schließlich der Grünen-Berichterstatter Max Lucks: Er sieht „schon ein Problem" darin, Aktien-Verluste mit Krypto-Gewinnen verrechnen zu können. Die zentralen Ausgestaltungsfragen sind damit auch im Pro-Abschaffungs-Lager sichtbar ungeklärt. Alle vier Positionen sind mit Wortlaut in der Abgeordneten-Datenbank dokumentiert. Quelle [36]
Nach dem Beschluss verhärten sich die Linien innerhalb der Koalition. Das Bundesfinanzministerium bekräftigte in einer am 9. Juli veröffentlichten Stellungnahme gegenüber BTC-ECHO durch seinen Sprecher Dr. David Rüll den Kurs: Die Regierung wolle Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen; „Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie diejenigen, die ihren Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuern." Zu Bestandsschutz, Steuersatz und Stichtag sagte das Ministerium erneut nichts; einen konkreten Gesetzentwurf hat es weiterhin nicht vorgelegt. Quelle [38] Die CDU hält dagegen: In einem am 10. Juli erschienenen BTC-ECHO-Bericht äußert sich die Union gegenüber der Redaktion kritisch zu den Klingbeil-Plänen; nach der Artikelankündigung stellt sie die Abschaffung der Haltefrist infrage, kritisiert die geplante Abgeltungsteuer und meldet verfassungsrechtliche Zweifel an der Reform an. Der Konflikt, der sich seit der Fraktionslinie vom Mai und der Gutting-Kritik vom 7. Juli abzeichnet, wird damit offen ausgetragen: Das Kabinett hat beschlossen, die Unionsfraktion im Bundestag zieht nicht mit. Quelle [39]
Sieben Argumente für den Erhalt
01
Gleichbehandlung mit anderen Wirtschaftsgütern
Gold, Antiquitäten, Briefmarken: ein Jahr halten, danach steuerfrei. Bitcoin und vergleichbare Kryptowerte sind nach §23 EStG dieselbe Kategorie. Strukturell ist Bitcoin Gold näher als Aktien: ein knappes, algorithmisch auf 21 Millionen Einheiten begrenztes Gut ohne Emittenten, ohne haftende Instanz und ohne Insolvenzrisiko eines Dritten. Wer Bitcoin schlechter behandelt als Gold, muss das vor Art. 3 Abs. 1 GG sachlich rechtfertigen. Das BVerfG hat im Pendlerpauschalen-Urteil 2008 (2 BvL 1/07) festgehalten, dass eine einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig durchgehalten werden muss; rein fiskalische Zwecke wie Einnahmenerhöhung genügen ausdrücklich nicht. Quelle [14]
Wer Bitcoin in den letzten Jahren erworben hat, durfte sich auf die geltende Einjahresfrist verlassen: BMF-Position seit 2013, Schreiben 2022, BFH-Urteil 2023. Eine Verschärfung mit Wirkung auf bereits gehaltene Bestände wäre eine unechte Rückwirkung; das BVerfG lässt sie nur zu, wenn der Gesetzeszweck das Vertrauen der Betroffenen klar überwiegt. Maßgebend ist der Beschluss vom 7. Juli 2010 (2 BvL 14/02, BVerfGE 127, 1) zur nachträglichen Verlängerung der Spekulationsfrist. Quelle [4]
Steuerrechtler Dr. Ingo Heuel (Kanzlei LHP Gruppe) ordnet die Lage gegenüber Blocktrainer ein: Wenn die geplante Anpassung Coins erfassen sollte, die nach alter Rechtslage bereits steuerfrei waren, sei das verfassungsrechtlich nicht ohne hinreichende Übergangsregelung möglich. Solange das BMF die Reform lediglich als „Anpassung" beschreibe, ohne diese Problematik zu adressieren, bleibe „ein zentrales verfassungsrechtliches Problem bislang unbeantwortet". Quelle [19]
Wer Bitcoin ein Jahr in der eigenen Hardware-Wallet hält, ist heute steuerfrei. Eine Verschärfung beseitigt diesen Anreiz und drängt Anleger zurück auf zentrale Börsen. Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet diese Börsen ab 2026 zur automatischen Meldung an die Steuerbehörden; selbstverwahrte Bestände fallen nicht unter den Datenaustausch. Privatanleger würden also ausgerechnet aus der nicht meldepflichtigen Verwahrungsform vertrieben.
Tschechien: 0 % nach drei Jahren Haltedauer (ab Steuerjahr 2025, Gesetz unterzeichnet am 6. Februar 2025). Schweiz: Bitcoin im Privatvermögen seit jeher steuerfrei. Portugal: 0 % nach 365 Tagen, 28 % bei früherem Verkauf. Bei 100.000 Euro Bitcoin-Gewinn fallen in allen drei Ländern 0 Euro an. Nach Abschaffung der deutschen Frist wären es im persönlichen Einkommensteuersatz bis zu 47.475 Euro (im Spitzensteuersatz von 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag, der nur Verdiener mit Gesamteinkommen oberhalb der Reichensteuer-Schwelle erreichen; in der Praxis liegt die Belastung darunter). Die Differenz ist die Wegzugsprämie.
Die Einjahresfrist ist eine saubere Schwelle: Wer länger hält, braucht keine Einzelnachweise. Ihr Wegfall macht jeden Tausch dauerhaft steuerpflichtig: jede Lightning-Mikrozahlung, jeden DeFi-Swap, jede Staking-Auszahlung. Finanzämter und Steuerpflichtige bekämen einen Berg von Erklärungs- und Prüfungspflichten, deren Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Steueraufkommen steht. Eric Demuth, Mitgründer der österreichischen Krypto-Börse Bitpanda, bezeichnete die analoge Reform in Österreich rückblickend als „extrem dumme Entscheidung", vor allem Bürokratie und Komplexität für Anleger, kaum zusätzlicher Nutzen für den Staat. Quelle [16] Die österreichischen Zahlen bestätigen das: Dort brachte die abgeschaffte Haltefrist im starken Kryptojahr 2024 nur rund 34 Millionen Euro ein; auf die deutsche Bevölkerung hochgerechnet wären das gut 300 Millionen Euro, ein Bruchteil der vom Bundesfinanzministerium erhofften Milliardenbeträge. Quelle [24]
Der Eckwertebeschluss nannte zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen jährlich, der Regierungsentwurf vom 6. Juli 2026 beziffert eine Milliarde Konsolidierungsbeitrag für 2027 und bis zu drei Milliarden in der Finanzplanung bis 2030. Alle diese Zahlen gelten aber für Krypto-Besteuerung und die Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität zusammen. Quelle [33] Den reinen Bitcoin-Anteil hat das BMF bis heute nicht beziffert. Vor jeder Verschärfung gegen Privatanleger gehört auf den Tisch: Welcher Teil kommt aus DAC8 (zentrale Börsen ab 2026), welcher aus gewerblichen Aktivitäten, und welcher Rest bleibt überhaupt für die Frist-Abschaffung übrig?
Laut Chainalysis Crypto Crime Report 2025 entfielen 2024 nur 0,14 Prozent des gesamten On-Chain-Transaktionsvolumens auf illegale Aktivität; der Anteil liegt seit Jahren konsistent unter einem Prozent. Bitcoin-Transaktionen sind nicht anonym, sondern pseudonym: jede ist in der Blockchain dauerhaft dokumentiert. Mit DAC8 sind ab 1. Januar 2026 zentralisierte Krypto-Dienstleister gegenüber den Steuerbehörden meldepflichtig. Eine Verschärfung der Haltefrist trägt zur Geldwäsche-Bekämpfung nichts bei; sie trifft Privatanleger, die ohnehin auf legalen Wegen handeln. Quelle [15]
„Die Kryptolücke kostet den Staat Milliarden an Steuerausfällen."
Die Zahl geht zurück auf eine Studie der Plattform kryptoluecke.de, die von dem Frankfurt-School-Professor Co-Pierre Georg betrieben wird. Die Recherche auf kryptoluege.de zeigt zwei wesentliche Schwachstellen. Erstens: Georg hat ausweislich öffentlicher Förderbescheide 1,65 Millionen US-Dollar von Ripple, Algorand und AvaLabs erhalten. Alle drei sind Proof-of-Stake-Anbieter und damit direkte Wettbewerber von Bitcoin, die von einer Schwächung des deutschen Bitcoin-Marktes profitieren würden. Zweitens: Die zugrundeliegende Blockpit-Studie rechnet 10.000 Wallet-Datensätze auf sieben Millionen Anleger hoch und arbeitet mit arithmetischen Mittelwerten statt mit Medianen. Beides treibt die behaupteten Steuerausfälle systematisch nach oben. Die Interessenkonflikte werden in der Studie nicht offengelegt. Eine Gesetzesverschärfung sollte auf einer transparenten Datengrundlage stehen, nicht auf einer Auftragsstudie der Bitcoin-Konkurrenz. In einer von Georg geleiteten Diskussionsrunde am 7. Juli 2026 behauptete er zudem, der allergrößte Teil der Bitcoin-Transaktionen diene illegalen Zahlungen; laut Chainalysis lag der Anteil 2024 bei 0,14 Prozent (siehe Argument 7). Sebastian Becker vom Blockchain Bundesverband widersprach in derselben Runde: „Ich beklage das Cherry-Picking in der Auswertung der Blockpit-Studie [...]. Sie wissen selber, dass ihre Grundgesamtheit, ihre Datengrundlage nicht repräsentativ ist." Quelle [36]
„Bitcoin-Anleger sind Spekulanten. Das ist keine Anlage wie Gold."
Genau diese Frage hat der Bundesfinanzhof 2023 entschieden: Kryptowerte sind nach §23 EStG sonstige Wirtschaftsgüter, dieselbe Kategorie wie Gold und Antiquitäten. Wer Bitcoin schlechter behandeln will als Gold, muss das vor Art. 3 Abs. 1 GG sachlich rechtfertigen. Vgl. Quelle [3]
„Aktien-Anleger zahlen immer 25% Abgeltungsteuer. Alles andere ist ungerecht."
§20 EStG für Wertpapiere und §23 EStG für sonstige Wirtschaftsgüter sind seit Jahrzehnten zwei getrennte Rechtskonstrukte. Konsequente Aktien-Gleichstellung müsste auch Gold, Oldtimer und Briefmarken der Abgeltungsteuer unterwerfen. Niemand fordert das, weil der Vergleich rechtlich nicht trägt. Hinzu kommt ein Konstruktionsfehler: Würde die Frist gestrichen und stattdessen die 25-Prozent-Abgeltungsteuer angewandt, sänke die Last ausgerechnet für kurzfristige Daytrader, die ihre Gewinne heute mit dem höheren persönlichen Steuersatz versteuern, während langfristige Sparer, die bisher nach einem Jahr steuerfrei waren, künftig immer zahlen müssten. Die Reform belohnte damit die Spekulation und bestrafte das Sparen. Quelle [24] Zum selben Befund kommt der Blockchain Bundesverband in seinem Positionspapier vom 6. Juli 2026: „Begünstigt würden also ausgerechnet jene Aktivitäten, die das geltende System bewusst höher belastet." Quelle [35]
„Andere Länder besteuern Krypto-Gewinne auch direkt."
Die Behauptung hält dem Vergleich mit den Nachbarstaaten nicht stand. In der Schweiz sind private Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei. In Tschechien gilt ab Steuerjahr 2025 eine dreijährige Haltefrist; nach deren Ablauf werden Krypto-Gewinne mit null Prozent besteuert. In Portugal beträgt die Haltefrist ein Jahr, danach ebenfalls null Prozent. Deutschland reiht sich mit seiner Einjahresfrist in dieses Muster ein. Eine Abschaffung würde Deutschland zum einzigen der vier Länder machen, in dem private Krypto-Gewinne dauerhaft steuerpflichtig bleiben. Das ist keine Angleichung an internationale Praxis, sondern ein Sonderweg. Vgl. Quellen [10], [11], [12]
„Es geht um die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung."
Geldwäsche-Bekämpfung läuft über die EU-Richtlinie DAC8, in Kraft seit 1. Januar 2026. Sie verpflichtet zentrale Krypto-Börsen zum automatischen Meldeaustausch mit den Steuerbehörden. Selbstverwahrte Bestände, der eigentliche Gegenstand der Haltefrist, sind davon nicht erfasst. Eine Verschärfung von §23 EStG wirkt daher nicht gegen Geldwäsche, sie trifft Privatanleger mit Hardware-Wallet. Vgl. Quelle [13]
„Kryptowerte haben sich weiterentwickelt. Sie wie alle sonstigen Wirtschaftsgüter zu behandeln, ist nicht mehr zeitgemäß."
So begründet das Bundesfinanzministerium die geplante Ungleichbehandlung auf Nachfrage des ZDF. Steuerrechtlich trägt das nicht. Art. 3 Abs. 1 GG verlangt, gleiche Anlageklassen gleich zu behandeln, solange kein sachliches Differenzierungskriterium besteht. Steuerrechtler Dr. Ingo Heuel sieht im Verhältnis zu Fremdwährungen, Gold, Oldtimern oder Kunstgegenständen kein solches Kriterium; bloßer Geldbedarf des Fiskus genügt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht. Käme die Änderung dennoch, hält Heuel Klagen für aussichtsreich. „Nicht mehr zeitgemäß" ist eine politische Wertung, kein Rechtsgrund. Quelle [24]
Was passiert nach dem Fax?
Briefe und Faxe an Bundestagsabgeordnete laufen über das Wahlkreisbüro. Die Wirkung steigt deutlich, wenn das Fax vor einem konkreten Verfahrensschritt eingeht. Drei Stationen:
★ Wirkungskette ★
1.EingangMitarbeiter im Wahlkreisbüro sortieren eingehende Bürgerpost nach Themen und legen für laufende Gesetzesvorhaben eine Mappe an. Persönliche, sachlich begründete Briefe aus dem eigenen Wahlkreis fallen auf, weil sie selten sind.
2.FraktionVor Lesungen und Ausschuss-Sitzungen tauschen sich Wahlkreisbüro und Berliner Büro aus. Themenmappen mit hörbarem Druck aus dem Wahlkreis gehen häufig in die Fraktionssitzung mit. Mitglieder des Finanzausschusses tragen den Stand dort vor.
3.LesungDas Verfahren durchläuft drei Lesungen im Bundestag, die letzte mit Schlussabstimmung. Zwei Wirkungsfenster sind noch offen: vor der 1. Lesung am 7. bis 11. September (hier positionieren sich die Fraktionen, und im begleitenden Steuergesetz entscheiden sich Bestandsschutz und Steuersatz) und vor der 3. Lesung Ende November. Danach ist der Text beschlossen.
In der Aktionsbox oben tragen Mitglieder des Finanzausschusses und des Haushaltsausschusses ein farbiges Badge neben ihrem Namen: diese beiden Gremien entscheiden über die Reform. Ein Fax an den eigenen Direktkandidaten plus ein zweites an ein Ausschuss-Mitglied erhöht die Reichweite spürbar. Wer gezielt sucht: Reiter Schlüssel-Ausschüsse in der Aktionsbox oder die Abgeordneten-Datenbank.
Die in §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelte Frist bestimmt, wie lange ein privates Wirtschaftsgut gehalten werden muss, damit der Veräußerungsgewinn steuerfrei ist. Für Wertgegenstände beträgt sie ein Jahr. Innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr.
Warum gilt die Frist auch für Kryptowerte?
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) entschieden, dass Kryptowerte sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne des §23 EStG sind. Damit gelten für sie dieselben Regeln wie für andere private Wirtschaftsgüter. Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hatte diese Einordnung bereits administrativ vorweggenommen.
Was passiert mit Coins, die ich schon länger als ein Jahr halte?
Offen, auch nach dem Kabinettsbeschluss. Bundesfinanzminister Klingbeil hat sich auf der Bundespressekonferenz am 29. April 2026 und in der schriftlichen BMF-Stellungnahme vom 12. Mai 2026 ausdrücklich nicht festgelegt, ob Altbestände vom Bestandsschutz erfasst werden. Quelle [19] Der am 6. Juli 2026 beschlossene Regierungsentwurf enthält im gesamten Dokument keine Bestandsschutz- oder Übergangsregelung; er sagt nur, Veräußerungsgewinne wären künftig „unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig". Quellen [30], [31] Ein historischer Vergleichsfall stimmt vorsichtig optimistisch: Als 2009 die Spekulationsfrist für Aktien abgeschafft wurde, blieben vor dem Stichtag erworbene Papiere dauerhaft steuerfrei. Ob der Gesetzgeber das bei Kryptowerten wiederholt, ist nicht zugesagt; verbindlich beantwortet wird die Frage erst im Steuergesetzentwurf, der noch aussteht. Quelle [34] Der Blockchain Bundesverband fordert in seinem Positionspapier vom 6. Juli 2026 ausdrücklich, es dürfe „kein rückwirkender Eingriff in bestehende Haltepositionen" erfolgen. Quelle [35] Am 7. Juli 2026 machte der CDU/CSU-Berichterstatter Olav Gutting die erste konkrete Bestandsschutz-Zusage der Union nach dem Kabinettsbeschluss: „Diejenigen, die heute und gestern in Krypto investiert haben, im Vertrauen auf das geltende Recht, die müssen natürlich geschützt bleiben." Die Linke hält dagegen: Isabelle Vandre will die Maßnahmen „sofort mit Verkündung" gelten lassen. Quelle [36] Ein Ende Juni 2026 kursierendes, in seiner Echtheit unbestätigtes Abgeordnetenschreiben deutet statt eines echten Bestandsschutzes eine bloße Übergangsfrist an, „bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können". Quelle [27] Verfassungsrechtlich wäre eine Erstreckung der Verschärfung auf bereits steuerfrei gewordene Bestände eine unechte Rückwirkung; nach dem BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010 (2 BvL 14/02) ist sie nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Quelle [4] Der Grünen-Entwurf (Drs. 21/5752) sah einen Stichtag 31. Dezember 2025 vor: alle vor diesem Datum erworbenen Coins blieben nach Ablauf der Einjahresfrist steuerfrei. Der Finanzausschuss hat diesen Entwurf am 20. Mai 2026 abgelehnt Quelle [21]; den Bestandsschutz-Stichtag legt jetzt allein die Bundesregierung im noch ausstehenden Steuergesetzentwurf fest, und der Bundestag kann ihn dort nachverhandeln. Was der Gesetzgeber wählt, ist die zentrale offene Frage der Reform.
Wie wirkt ein einzelner Brief?
Aus der parlamentarischen Praxis ist bekannt, dass Abgeordnete zu steuerpolitischen Detailregelungen wie der Spekulationsfrist vergleichsweise wenig Direktpost bekommen. Persönliche Briefe aus dem eigenen Wahlkreis fallen entsprechend auf, besonders wenn sie konkrete Argumente nennen statt Formulare zu wiederholen. Der Finanzausschuss orientiert sich bei Detailfragen unter anderem an dem, was im Anhörungsverfahren und in der Korrespondenz mit den Wahlkreisbüros aufschlägt.
An wen sollte ich schreiben?
Am wirksamsten ist eine Doppelstrategie: ein persönlicher Brief an den eigenen Wahlkreisabgeordneten (mit Wahlkreis-Bezug, möglichst vom Wohnort) und ein zweiter Brief an ein Mitglied des Finanzausschusses (gern fraktionsübergreifend). Die Aktionsbox oben zeigt beide Optionen. Wer einzelne MdBs vorher recherchieren will: in der Abgeordneten-Datenbank sind alle 630 Mitglieder mit Stammdaten, Faxnummer und ihren dokumentierten Aussagen zu Bitcoin und §23 EStG gelistet.
Geht das auch öffentlich, statt per Fax?
Ja. Auf jeder MdB-Detailseite in der Abgeordneten-Datenbank findest du unter der Aktionsbox einen Block „oder online über abgeordnetenwatch.de fragen". Dort liegt eine vorformulierte Frage (max. 200 Zeichen) plus eine Begründung mit Quellen (max. 1.000 Zeichen) zum Kopieren bereit, plus ein Direktlink zum entsprechenden Profil auf abgeordnetenwatch.de. In der Listenansicht reicht ein Klick auf das kleine ✉-Symbol neben dem Namen. Frage und Antwort werden dort moderiert und öffentlich angezeigt; das erhöht den Druck zusätzlich. Codex-Hinweise: Klarname und gültige E-Mail sind Pflicht, eine echte Frage muss erkennbar sein, Tatsachen und Zitate sind mit Quellen zu belegen (die Begründung enthält die nötigen Quellen bereits), und Massenversand vom selben Fragesteller wird vom Mod-Team nicht freigeschaltet; fünf bis zehn individuelle Fragen verteilt über mehrere Tage sind unproblematisch.
Was kostet das Faxen über bitcoinfax.net?
Eine Seite Fax nach Deutschland kostet bei bitcoinfax.net derzeit etwa 340 Sat oder 18 Cent (Stand 2. Juli 2026). Die Aktion auf dieser Seite setzt nur die Faxnummer in deine Zwischenablage und öffnet den Anbieter in einem neuen Tab. Die Bezahlung läuft komplett zwischen deinem Wallet und bitcoinfax.net.
Werden die Daten irgendwo gespeichert?
Nein. Die MdB-Liste wird einmal beim Seitenaufruf vom selben Server geladen. Deine Eingaben (PLZ, Name, Adresse, Brief) verlassen deinen Browser nicht. Es gibt keine Cookies, kein Local Storage, kein Tracking. Details in der Datenschutzerklärung.
[2] BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022, IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte. BStBl I 2022, 668. PDF auf bundesfinanzministerium.de
[3] BFH, Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 3/22, zur Steuerbarkeit privater Veräußerungsgeschäfte mit Bitcoin. bundesfinanzhof.de
[5] BMF-Antwort an MdB Frank Schäffler vom August 2013: Bitcoin als „Rechnungseinheit" und „anderes Wirtschaftsgut" iSd §23 EStG, einjährige Frist anwendbar. Sekundärquelle: Haufe Steuern, „BMF erkennt Bitcoins an"
[6] Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999, BGBl I 1999, 402: Verlängerung der Veräußerungsfrist für „andere Wirtschaftsgüter" von sechs Monaten auf ein Jahr.
[9] Bundesregierung beschließt Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030. BMF-Pressemitteilung vom 29. April 2026. bundesfinanzministerium.de
[10] Tschechisches Einkommensteuergesetz, Novelle 2024 (3-Jahres-Haltefrist für Krypto-Privatanleger). In Kraft seit 1. Januar 2025, von Präsident Pavel unterzeichnet am 6. Februar 2025. Grant Thornton CZ
[13] EU-Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8), automatische Meldepflicht für zentralisierte Krypto-Dienstleister. Anwendung ab 1. Januar 2026. eur-lex.europa.eu
[14] BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008, 2 BvL 1/07 u. a., Pendlerpauschale: Folgerichtigkeit der steuerrechtlichen Belastungsentscheidung; staatliche Einnahmenvermehrung allein rechtfertigt keine Ausnahme. BVerfGE 122, 210. bundesverfassungsgericht.de
[16] Eric Demuth (Mitgründer Bitpanda) zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist in Österreich, X/Twitter vom 12. März 2026: „extrem dumme Entscheidung". Sekundärquelle: Blocktrainer, „Bitpanda-Gründer warnt Deutschland"
[19] Schriftliche Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums (Dr. David Rüll, Pressesprecher Steuern) vom 12. Mai 2026: Die Bundesregierung habe sich mit dem Eckwertebeschluss „auf eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowerten verständigt"; Ziel sei eine Regelung „mit konkreten und modernen Vorschriften". Einordnung durch Steuerrechtler Dr. Ingo Heuel (LHP Gruppe) zur Vertrauensschutzdogmatik. blocktrainer.de, „Bundesfinanzministerium äußert sich zu Krypto-Steuer-Plänen"
[20] Bitcoin Bundesverband, Pressemitteilung vom 14. Mai 2026: „Taskforce Haltefrist nimmt konkrete Arbeit auf". Verbands-Arbeitsgruppe „Rote Karte" stimmt Petition mit weiteren Branchenverbänden ab, plant Aktionswebseite und kündigt Analyse der vom BMF unterstellten 2-Mrd-€-Mehreinnahmen an. bitcoin-bundesverband.de, „Taskforce Haltefrist nimmt konkrete Arbeit auf"
[21] Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, 35. Sitzung am 20. Mai 2026: Beschlussempfehlung und Bericht zum Grünen-Gesetzentwurf 21/5752. Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Drucksache 21/6112 vom 22. Mai 2026; zusammengefasst in der hib-Kurzmeldung „Grüne scheitern mit Vorstoß zu Steuern auf Kryptowerte". bundestag.de, hib 1179034 · Beschlussempfehlung Drs. 21/6112 (PDF)
[23] Bitcoin Bundesverband, Pressemitteilung vom 1. Juni 2026: „Petition zum Erhalt der steuerlichen Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen eingereicht" (Autor: Jens Leinert, Vorstand). Einreichung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 30. Mai 2026 durch die Steuer-Taskforce des Verbandes; formale Vorprüfung läuft, Freischaltung zum 12. Juli 2026 noch nicht erfolgt. bitcoin-bundesverband.de · Informationsplattform: prohaltefrist.de · Blocktrainer-Hintergrund: blocktrainer.de
[24] ZDFheute Nachrichten, Format „politiX" (Daniel Pontzen), 13. Juni 2026: „Bitcoin, Krypto und Haltefrist: Über diese Steuer-Pläne streitet die Koalition". Rund 24-minütiger Beitrag mit Interviews von Fritz Güntzler (finanzpolitischer Sprecher CDU/CSU), Dr. Ingo Heuel (Steuerrecht), Roman Reher (Blocktrainer) und einem Vertreter der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. sowie schriftlichen Antworten des Bundesfinanzministeriums; nennt für Österreich rund 34 Millionen Euro Mehreinnahmen im Jahr 2024. youtube.com (ZDFheute Nachrichten)
[25] Blockchain-Round-Table im Bundestag, Mitte Juni 2026: öffentlicher LinkedIn-Bericht des Teilnehmers Matthias Steger, wonach sich die CDU/CSU-Fraktion auf den Erhalt der einjährigen Haltefrist und keine Änderung bei privaten Veräußerungsgeschäften gemäß Koalitionsvertrag festgelegt habe; wiedergegeben und eingeordnet im Blocktrainer-Livestream vom 14. Juni 2026. linkedin.com (Matthias Steger) · youtube.com (Blocktrainer)
[26] Kabinettstermin 6. Juli 2026 für Regierungsentwurf Haushalt 2027 und Finanzplan bis 2030: BMF-Monatsbericht Mai 2026, Kapitel „Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027". Dass die Verbändefassung des Jahressteuergesetzes 2026 (Referentenentwurf, Bearbeitungsstand 19. Mai 2026, Verbändebeteiligung ab 26. Mai 2026) keine Änderung des §23 EStG enthält, ergibt sich aus dem Entwurfstext selbst. bundesfinanzministerium.de (Monatsbericht) · bundesfinanzministerium.de (JStG 2026)
[27] Angebliche Silberhorn-Mail (Echtheit unbestätigt): Blocktrainer-Bericht vom 27. Juni 2026 über den auf X geteilten Screenshot einer Antwort-Mail des CSU-Abgeordneten Thomas Silberhorn; BTC-ECHO-Nachberichte vom 28. und 29. Juni 2026, darin das Statement des Abgeordnetenbüros („Herr Silberhorn hat sich zur steuerlichen Haltefrist für Kryptowährungen bislang nicht öffentlich geäußert und beabsichtigt dies auch weiterhin nicht."). blocktrainer.de · btc-echo.de (28.06.) · btc-echo.de (29.06.)
[28] Koalitionsausschuss vom 1./2. Juli 2026, Einigung auf Einkommensteuer-Reformpaket ohne Krypto-Komponente: ZDFheute vom 2. Juli 2026, „Reformpaket: Schwarz-rote Koalition einigt sich auf Steuer-Entlastung"; Einordnung aus Krypto-Sicht bei Blocktrainer vom 3. Juli 2026, „Reformpaket ohne Krypto-Steuer: Entwarnung oder nur die Ruhe vor dem Sturm?". zdfheute.de · blocktrainer.de
[29] BTC-ECHO-Interview mit Jens Behrens (SPD, Finanzausschuss) vom 2. Juli 2026: „So will die SPD die Krypto-Haltefrist endgültig beerdigen" (Volltext kostenpflichtig). btc-echo.de
[30] Vorab bekannt gewordene Kabinettvorlage des BMF zum Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan 2026 bis 2030 (Anschreiben des Bundesministers an den Chef des Bundeskanzleramtes; Dokument-Erstellungsdatum 1. Juli 2026). Die Krypto-Passage steht im Konsolidierungsteil des Anschreibens, Seite 8 f. von 28. Das vollständige Dokument liegt dieser Seite vor und ist hier dokumentiert: Kabinettvorlage (PDF, 9,7 MB). Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 ist der Inhalt amtlich bestätigt (siehe Quelle [31]). Erstberichterstattung: Blocktrainer vom 3. Juli 2026, 16:02 Uhr, „Haushaltsentwurf bestätigt: Bundesregierung will Haltefrist für Kryptowährungen abschaffen!", zuvor als Dokumentabbildung auf X (15:53 Uhr). blocktrainer.de · x.com (Blocktrainer)
[31] Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 am 6. Juli 2026. BMF-Pressemitteilung „Bundeshaushalt 2027: Für ein starkes und krisenfestes Deutschland" vom 6. Juli 2026, darin im Konsolidierungsteil: „Gleichzeitig stärkt die Bundesregierung die Einnahmeseite. Dazu wird die Bundesregierung Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen." Ergänzend die Meldung der Bundesregierung vom selben Tag, die die „Besteuerung von Kryptowerten" als Konsolidierungsmaßnahme neben Plastik- und Tabaksteuer führt. bundesfinanzministerium.de · bundesregierung.de
[32] Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz am 6. Juli 2026: „Um die Konsolidierungsaufgabe zu bewältigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne künftig genauso besteuern wie Kapitaleinkünfte." Wirkung laut Klingbeil ab 1. Januar 2027. Dokumentiert mit Videoausschnitten in: Blocktrainer vom 6. Juli 2026, 17:55 Uhr, „Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf mit Änderung der Krypto-Steuer". blocktrainer.de
[33] BMF-Präsentation zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und zur Finanzplanung bis 2030 (liegt BTC-ECHO vor): Konsolidierungsbeitrag „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie Einführung einer Krypto-Besteuerung" 2027 eine Milliarde Euro, Mehreinnahmen bis zu drei Milliarden Euro; parlamentarischer Zeitplan (1. Lesung Bundestag 7. bis 11. September 2026, Bundesrat 18. Dezember 2026). BTC-ECHO vom 6. Juli 2026, 11:49 Uhr, „Steuer-Hammer: So viele Milliarden erwartet der Staat von Krypto-Anlegern". btc-echo.de
[34] Daniel Eckert: „Der Plan von der deutschen Krypto-Steuer steht – das können Anleger jetzt noch tun". WELT vom 5. Juli 2026 (Volltext kostenpflichtig). Darin: Regierung geht von rund sieben Millionen Krypto-Nutzern aus; zur Bestandsschutz-Frage der Vergleich mit der Aktien-Reform 2009 (Altbestände blieben dauerhaft steuerfrei), zugleich der Hinweis, dass es dafür keine Garantie gibt; Experteneinschätzungen zur Verlustverrechnung und zu den auf Basis Österreichs deutlich zu hoch gegriffenen Einnahmeerwartungen. welt.de · archivierte Fassung
[35] Blockchain Bundesverband (Bundesblock): Positionspapier „Besteuerung von Kryptowerten in Deutschland: Standortvorteil sichern, Vollzug stärken, Innovationsfähigkeit erhalten" vom 6. Juli 2026, gerichtet an Bundeskanzleramt, Bundesfinanzministerium, weitere Bundesministerien und die Fraktionen des Bundestages. Darin unter anderem: „Beibehaltung des § 23 EStG einschließlich der Haltefrist; kein rückwirkender Eingriff in bestehende Haltepositionen." bundesblock.de · Positionspapier (PDF) · Bericht: blocktrainer.de, 7. Juli 2026
[36] Diskussionsrunde der Frankfurt School of Finance zur geplanten Krypto-Steueränderung am 7. Juli 2026 (Eröffnungsvortrag Dr. Co-Pierre Georg, Moderation Philipp Frohn, WirtschaftsWoche) mit Olav Gutting (CDU/CSU, Berichterstatter §23 EStG), Jens Behrens (SPD, Finanzausschuss), Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen), Isabelle Vandre (Die Linke) und Sebastian Becker (Blockchain Bundesverband). Dokumentiert mit Videoausschnitten in: Blocktrainer vom 7. Juli 2026, 19:28 Uhr, „Diskussionsrunde zur geplanten Krypto-Steuer: CDU, SPD, Grüne und Linke äußern sich!". blocktrainer.de
[37] Initiative ProHaltefrist: öffentlicher Protestaufruf vom 6. Juli 2026, Forderung nach Freischaltung der Bundestagspetition und Aufruf an Bürger, Unternehmen, Verbände und Krypto-Communities, Bundestagsabgeordnete direkt zu kontaktieren. Berichtet in: BTC-ECHO vom 6. Juli 2026, 09:20 Uhr, „Ende der Krypto-Haltefrist: Initiative ruft zu öffentlichem Protest auf". Hinweis: Der Artikel nennt irrtümlich 50.000 nötige Mitzeichner; die Richtlinie des Petitionsausschusses verlangt 30.000 für eine öffentliche Beratung. btc-echo.de
[38] Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums (Ministeriumssprecher Dr. David Rüll) gegenüber BTC-ECHO, veröffentlicht am 9. Juli 2026: Zuordnung der Kryptowerte im Privatvermögen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, Begründung über den Gleichbehandlungsgrundsatz („Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie diejenigen, die ihren Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuern"); ein konkreter Gesetzentwurf lag laut Bericht weiterhin nicht vor. BTC-ECHO vom 9. Juli 2026, „BMF zur Bitcoin-Haltefrist: ‚Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig beitragen'". btc-echo.de
[39] BTC-ECHO vom 10. Juli 2026, „Bitcoin-Haltefrist vor dem Aus? CDU geht auf Konfrontation mit Klingbeil" (Dominic Döllel). Die CDU äußert sich darin gegenüber der Redaktion zu den Reformplänen; laut frei zugänglicher Artikelankündigung stellt sie die Abschaffung der Haltefrist infrage, kritisiert die geplante Abgeltungsteuer und sieht verfassungsrechtliche Zweifel an der Reform. Hinweis: Der Volltext liegt hinter einer Bezahlschranke; zitiert wird hier nur die frei einsehbare Ankündigung. btc-echo.de