Am 1. September ist der zweite Termin des öffentlich bekannten Zeitplans gerissen: Bis „Ende August" wollte das Finanzministerium nach Presseberichten den Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung vorlegen, im September sollte die Verbändeanhörung folgen. Der August ist ohne Entwurf zu Ende gegangen, in der Gesetzesvorhaben-Übersicht des BMF ist ein Vorhaben zur Besteuerung von Kryptowerten weiterhin nicht verzeichnet, und der angekündigten Verbändeanhörung fehlt damit die Grundlage. Wie schon beim Jahressteuergesetz zeigt der Vergleich im eigenen Haus, welches Tempo möglich wäre: Das Einkommensteuerreformgesetz 2027, dessen Referentenentwurf am 18. August an die Verbände ging, war laut Anschreiben bereits für die Kabinettsitzung am 2. September vorgesehen. Quellen [41], [66], [71]
Am 2. September hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen, zwölf Tage nach Ablauf der Stellungnahmefrist der Verbände und genau zu dem im Anschreiben genannten Termin. An der Krypto-Leerstelle ändert der 35-seitige Regierungsentwurf nichts: Kryptowerte, Haltefrist und §23 EStG kommen im gesamten Text nicht vor, und die Pressemitteilung des Finanzministeriums stellt die Entlastung von Familien mit Kindern in den Mittelpunkt. Damit hat binnen drei Wochen nach dem Jahressteuergesetz 2026 das zweite Einkommensteuer-Vorhaben aus dem Haus Klingbeil das Kabinett passiert, ohne die seit dem 6. Juli angekündigte Abschaffung der Haltefrist aufzunehmen; für sie lag öffentlich weiterhin kein Referentenentwurf vor; dass ein solcher seit Mitte August intern existierte, wurde erst am 8. September bekannt. Quellen [71], [66]
Am 3. September hat die CDU/CSU-Fraktion bestätigt, dass ihr früherer Vorsitzender Jens Spahn, der den Fraktionsvorsitz Mitte Juli abgegeben hatte, ordentliches Mitglied des Haushaltsausschusses wird; das Fraktionsprofil führt ihn bereits dort und in der Arbeitsgruppe Haushalt. Für die Haltefrist ist das eine Personalie mit Gewicht: Der Haushaltsausschuss hat in der Bereinigungssitzung im November das letzte Wort über den Milliardenposten aus Krypto-Besteuerung und Steuerkriminalität, und Spahn war von 2015 bis 2018 Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium. Zur Haltefrist selbst hat er sich bislang nicht geäußert. Den Sitz gibt nach dem Fraktionsprofil Franziska Hoppermann ab, seit Ende Juli Generalsekretärin der CDU. Quelle [83]
Am 7. September, am Vortag der Haushaltswoche, hat Philipp Rottwilm, ordentliches Mitglied des Finanzausschusses für die SPD-Fraktion und Mitautor des Strategiepapiers des Seeheimer Kreises, das im Oktober 2025 die Abschaffung der Frist forderte, auf abgeordnetenwatch.de geantwortet. Auf die Frage eines Rentners vom 3. September, ob er einer Abschaffung zustimmen werde und einen Bestandsschutz für bereits erworbene Bestände für zwingend halte, erklärt er: „Bereits im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 haben wir eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen angekündigt." Derzeit gelte die einjährige Haltefrist „weiterhin unverändert", und zum Bestandsschutz: „Eine Bestandsschutzregelung ist mangels neu beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt." Ob er selbst zustimmen wird, sagt er nicht. Dabei verweist er auf eine bislang unbeachtete Antwort vom 30. Juli, in der er die Ungleichbehandlung von Gold und Kryptowerten ausdrücklich verteidigt: Kryptowährungen dienten „oft als spekulative Anlageobjekte" und sollten „wie andere Kapitalerträge besteuert werden, um Steuerlücken zu schließen"; Anlagegold bleibe nach einem Jahr steuerfrei, weil es „international wie eine Währung bzw. ein physisches Währungssubstitut behandelt" werde und als „krisensicherer Wertspeicher" dem Schutz der Kaufkraft diene, was „nach unserer Meinung nicht dem allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG" widerspreche. Die Frage nach der vollständigen Verlustverrechnung lässt er unbeantwortet. Seine Gold-Begründung setzt genau an dem Punkt an, an dem die Unionsfraktion am 28. August ihre verfassungsrechtlichen Zweifel angemeldet hat; ob ein Währungssubstitut-Argument die Folgerichtigkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts trägt, wäre im Gesetzgebungsverfahren zu klären. Quellen [84], [79]
Ebenfalls am 7. September hat Annika Klose (SPD) die Nachfrage beantwortet, die ihre Antwort vom 31. August offen gelassen hatte: ob für bereits erworbene Bestände ein Bestandsschutz vorgesehen sei. Sie wiederholt die Linie ihrer Fraktion nahezu wortgleich und fügt einen Satz hinzu: „Dabei wird es im Sinne des Vertrauensschutzes entsprechende Übergangsfristen geben." Stichtag, Dauer und Ausgestaltung nennt sie nicht. Aus der SPD-Fraktion ist das die erste konkrete Aussage zum Umgang mit Altbeständen. Was damit gemeint sein dürfte, zeigte am folgenden Nachmittag der WELT-Bericht über den Referentenentwurf: eine Stichtagsregelung, nach der Altbestände dauerhaft im bisherigen Regime bleiben, dazu eine Übergangszeit für die Handelsplattformen bis zum ersten Steuerabzug 2028. Rottwilm hatte am selben Tag erklärt, eine Bestandsschutzregelung sei mangels beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt. Quellen [82], [84], [86]
Am 8. September hat der Bundestag die erste Lesung des Haushaltsgesetzes 2027 eröffnet. Bundesfinanzminister Klingbeil stellte den Regierungsentwurf (Drucksache 21/7300) und den Finanzplan bis 2030 (Drucksache 21/7301) vor; anschließend begann die allgemeine Finanzdebatte, in der auch das am 7. September als Drucksache 21/7860 zugeleitete Haushaltsbegleitgesetz 2027 erstmals beraten wurde. In den Berichten des Bundestages zur Einbringung und zur Finanzdebatte kommt die Krypto-Besteuerung nicht vor, und auch die automatische Transkription der Aufzeichnungen des Finanzministeriums (Einbringungsrede) und von phoenix (gesamter Sitzungstag) enthält weder „Krypto" noch „Bitcoin" noch „Haltefrist"; die inzwischen veröffentlichten Plenarprotokolle aller vier Sitzungstage vom 8. bis 11. September bestätigen den Befund (siehe 11. September). Die Einzelpläne wurden bis Freitag, 11. September, beraten und dann an den Haushaltsausschuss überwiesen. Quellen [85], [74], [76], [77]
Ebenfalls am 8. September, am Nachmittag des ersten Haushaltstages, hat die WELT unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Referentenentwurf des Finanzministeriums von Mitte August erstmals Details der geplanten Krypto-Besteuerung veröffentlicht. Der Entwurf existiert demnach seit Wochen, ist aber nie veröffentlicht worden: Er befindet sich in der Frühkoordinierung, der Abstimmung zwischen Kanzleramt und zentralen Ministerien, also noch vor Ressortabstimmung und Verbändeanhörung; die Pläne „können sich also noch ändern". Inhalt laut Bericht: Gewinne aus dem Verkauf von „Tauschkryptowerten" wie Bitcoin und Ether werden unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig und wie Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer unterworfen; erstmals gilt das auch für Erträge aus Lending und Staking; ausgenommen bleiben NFTs, Security-Token und bestimmte Stablecoins. Zur Begründung heißt es im Entwurf, Kryptowerte seien wegen ihrer „spekulativen Nutzung, hohen Liquidität und fehlenden Abnutzung" eher mit klassischen Vermögensanlagen vergleichbar als mit gewöhnlichen Wirtschaftsgütern. Der entscheidende Satz betrifft die Altbestände: Die Änderungen „erfassen Tauschkryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind". Wer heute Bitcoin hält, bliebe damit dauerhaft im bisherigen Regime, also nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, der erste Steuerabzug durch die Handelsplattformen ist erst ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen; kann eine Plattform die Anschaffungskosten nicht ermitteln, greift ein pauschaler „Steuerabzug nach 50 Prozent der Einnahmen aus der Veräußerung". Und die Mehreinnahmen: Das Ministerium selbst rechnet laut Entwurf mit 160 Millionen Euro im Jahr 2028 und rund 350 Millionen Euro pro Jahr bis 2031, davon für den Bund anfangs 75, später 160 Millionen Euro; die ersten Mehreinnahmen erwartet es für 2028. Im Haushalt 2027 steht der Sammelposten aus Krypto-Besteuerung und Steuerkriminalität mit einer Milliarde Euro. Für die Haltefrist-Debatte verschiebt der Bericht drei Dinge: Der Bestandsschutz, den die Union seit Juli fordert und den die SPD am Vortag noch als „Übergangsfristen" umschrieb, steht als Stichtagsregelung im Entwurf; der Streit verlagert sich damit auf Neuerwerbe ab 2027; und die fiskalische Begründung schrumpft von Milliarden auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Ob der Entwurf die Frühkoordinierung in dieser Form verlässt, entscheidet sich im Kanzleramt. Quellen [86], [33], [36], [82]
Am 9. September zeigt sich die Wirkung des Berichts. Der SPIEGEL, dem der Entwurf nach eigenen Angaben ebenfalls vorliegt, ergänzt am Abend des 8. September Details: Der Entwurf sei „zur Abstimmung an andere Bundesministerien verschickt", Kryptogewinne sollten sich mit Verlusten aus Aktien und anderen Wertpapieren verrechnen lassen, der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro gelte auch für Kryptowerte, und bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent sei eine Günstigerprüfung möglich. Aus dem Ministerium heißt es dazu: „Es ist ungerecht, wenn hart erarbeitete Einkommen und Kapitalerträge besteuert werden, aber die Gewinne aus Spekulationen aus Kryptowerten weitgehend steuerfrei werden." Die rund eine Milliarde Euro des Haushalts ordnet der SPIEGEL dem gesamten Aktionsplan gegen Schwarzgeld und Steuerbetrug zu, die Krypto-Steuer trägt davon 350 Millionen Euro bei, und das erst ab 2028. Reuters verbreitete den Bericht am Nachmittag, Handelsblatt, t-online, Blocktrainer und CryptoTicker griffen ihn auf. Am Morgen des 9. September bestätigte das Finanzministerium gegenüber BTC-ECHO erstmals die Arbeiten an der Reform: „Kern der Neuregelung soll sein, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten gleich behandelt werden mit Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren wie Aktien", so ein Sprecher; die konkrete Ausgestaltung werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, zu Details, auch zum Stichtag, äußert sich das Ministerium nicht. Im Lauf des Tages griffen ZEIT, heise online, FOCUS, Frankfurter Rundschau, Börsen-Zeitung und weitere Medien den Bericht auf; Blocktrainer veröffentlichte die Jahrestabelle des Entwurfs: keine Mehreinnahmen 2027, 160 Millionen Euro 2028, 305 Millionen 2029, 325 Millionen 2030, 350 Millionen 2031. Von der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion gibt es weiterhin keine Stellungnahme. Blocktrainer ordnet die Reform für Anleger mit Altbeständen als „deutlich weniger einschneidend" ein, genau die Entlastungswirkung, mit der ein Bestandsschutz die Gegner der Reform spalten kann. Die Petition reagierte trotzdem: Der Zähler stieg binnen eines Tages um 277 auf 43.656 Mitzeichnungen am Morgen des 9. September, nach Wochen mit 30 bis 60 pro Tag, und bis zum frühen Nachmittag um weitere 179 auf 43.835. Am Abend legt der Steueranwalt Ingo Heuel bei Blocktrainer die erste juristische Analyse des Entwurfstexts vor: Der Bestandsschutz sei besser als erwartet, habe aber Lücken (Lending- und Staking-Erträge ab 2027 auch bei Altbeständen, Schenkung und Erbfall ungeregelt), die Abschaffung der Frist löse kein Vollzugsproblem, das DAC8 und die Meldepflichten nicht ohnehin lösten, Altverluste blieben ohne Verrechnungsbrücke, und ohne Nachweis des Anschaffungszeitpunkts ziehe die Plattform Steuer auf 50 Prozent des Erlöses ab. Sein Fazit: keine Sonderbehandlung für Bitcoin, aber auch „keine steuerliche Sonderbestrafung". Ebenfalls am 9. September kam die erste Reaktion einer Fraktion, von der Linken: Isabelle Vandre, Sprecherin für Finanzkriminalität, nennt die Berichte „erschreckend", wirft Klingbeil vor, „vor der Lobby eingeknickt" zu sein, stellt den 350 Millionen Euro des Entwurfs eine Expertenhochrechnung von zwölf Milliarden gegenüber und fordert für ihre Fraktion „ein komplettes Ende des Bestandsschutzes". Quellen [87], [88], [89], [90], [91], [92], [57]
Am 10. September berichtet BILD unter Berufung auf Fraktionskreise von einem „Steueraufstand" in der Union: Rund 20 Abgeordnete wollen Teilen der Steuerpläne der Regierung nicht zustimmen. Die Arbeitsgruppe Landwirtschaft lehnt die Zuckersteuer geschlossen ab, weil der Koalitionsvertrag Steuererhöhungen ausschließe; in der Arbeitsgruppe Finanzen verlangen zahlreiche Mitglieder den vollen Ausgleich der kalten Progression, der CSU-Finanzpolitiker Florian Dorn nennt die Einkommensteuerreform „peinlich und zu mickrig", und Olav Gutting, in der Unionsfraktion Berichterstatter für den §23 EStG, sagt: „Ich mach' das nicht mehr mit." Der Haushälter Andreas Mattfeldt wirft Klingbeil vor, trotz steigender Einnahmen nach neuen Geldquellen zu suchen. In der Arbeitsgruppe Finanzen wurden nach BILD-Informationen „gleich die gesamten Steuerpläne abgelehnt", und der Volltext benennt, was gemeint ist: „die neue Kryptosteuer, die neue Plastiksteuer, die neue Zuckersteuer, die Mini-Reform bei der Einkommensteuer". Die dpa-Zusammenfassungen bei t-online und WELT lassen genau diesen Satz weg. Damit ist erstmals berichtet, dass die Finanzpolitiker der Union, die den Krypto-Entwurf verhandeln werden, ihn als Teil des Pakets ablehnen, mit dem Argument, mit dem Unionsabgeordnete seit Mai die Haltefrist verteidigen: Der Koalitionsvertrag schließe Steuererhöhungen aus. Der Krypto-Entwurf selbst ist noch nicht im Bundestag, er steckt in der regierungsinternen Abstimmung; ob die Fraktionsführung der Linie ihrer Fachpolitiker folgt, ist offen. Fraktionschef Thorsten Frei saß laut BILD in der Runde der Agrarpolitiker, als diese die Zuckersteuer geschlossen ablehnten. Quelle [93]
Am 11. September endete die Haushaltswoche mit der Schlussrunde; anschließend überwies der Bundestag das Haushaltsgesetz 2027 mit allen Einzelplänen und den Finanzplan bis 2030, der die Krypto-Passage enthält, an den Haushaltsausschuss. Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 war bereits am 8. September an den federführenden Haushaltsausschuss und mitberatend unter anderem an den Finanzausschuss überwiesen worden. Die inzwischen veröffentlichten Plenarprotokolle der Sitzungen vom 8. bis 11. September enthalten an allen vier Sitzungstagen kein einziges Mal die Wörter „Krypto", „Bitcoin" oder „Haltefrist"; der im Finanzplan eingeplante Konsolidierungsbeitrag wurde im Plenum nicht angesprochen. Am selben Tag veröffentlichten WELT und Business Insider ein Ratgeberstück zum Stichtag, das die ersten Stellungnahmen aus den Koalitionsfraktionen zum Referentenentwurf enthält: Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, verteidigt die Regelung als „gerecht"; es könne nicht sein, dass hart erarbeitetes Einkommen und Kapitalerträge besteuert würden, Gewinne aus Spekulationen mit Kryptowerten aber weitgehend steuerfrei blieben. Von den führenden Finanzpolitikern der Union wollte sich auf Anfrage der WELT niemand äußern. Für die Grünen kritisiert Max Lucks den Entwurf von der anderen Seite: Dass Krypto-Spekulationsgewinne „bis 2028 steuerfrei bleiben", sei „in Zeiten von Sparzwang und sozialem Kahlschlag ein fatales Signal"; die „teilweise Abschaffung der Steuergeschenke für Kryptospekulanten" verbucht er als Erfolg grüner Oppositionsarbeit. Roman Reher (Blocktrainer) nennt die Abschaffung der Frist im selben Beitrag „den völlig falschen Ansatz", weil sie langfristiges Sparen bestrafe und kurzfristigen Handel für Gutverdiener attraktiver mache; der Investor Alex von Frankenberg sieht ein „negatives Signal" für den Standort. Die WELT hält zudem fest, dass ein Bestandsschutz später aufgeweicht werden kann, und verweist auf die Investmentfonds: Nach der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 waren Altanteile zunächst unbegrenzt steuerfrei, bis der Gesetzgeber nachträglich eine Obergrenze für die steuerfreien Gewinne einzog. Ebenfalls am 11. September legte die Kanzlei Winheller, die den Entwurf nach eigenen Angaben ebenfalls einsehen konnte, eine zweite juristische Auswertung vor: Der Arbeitstitel lautet „Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen"; unentgeltlich erhaltene Kryptowerte, etwa aus Airdrops, sollen mit Anschaffungskosten von null angesetzt werden; die Veräußerungsreihenfolge soll per Rechtsverordnung geregelt werden können; und anders als der SPIEGEL es zusammengefasst hatte, bleiben die Verlustverrechnungsbeschränkungen des Kapitalvermögens bestehen, Aktienverluste lassen sich demnach weiterhin nicht mit Kryptogewinnen verrechnen. Die Berliner Morgenpost holt am selben Tag Einschätzungen von Steuerberatern und Branche ein: Für Matthias Steger werden „die langfristigen Sparer benachteiligt", Clemens Steinmann (Taxfix) sieht „für Langfristanleger eine Steuererhöhung, für Vieltrader mit hohem Einkommen faktisch eine Senkung" und warnt davor, allein wegen des Stichtags zu kaufen. Der Petitionszähler stand am Morgen des 12. September bei 44.227. Quellen [94], [95], [96], [98], [57]
Am 12. September veröffentlicht BTC-ECHO einen Gastbeitrag zweier BearingPoint-Berater mit einer bislang unveröffentlichten Umfrage: YouGov hatte vom 28. bis 30. Juli 2.118 Personen befragt. 26 Prozent bevorzugen eine Besteuerung wie bei Aktien mit festem Steuersatz, 12 Prozent die geltende Steuerfreiheit nach einem Jahr, 11 Prozent den persönlichen Einkommensteuersatz; ein großer Teil der Befragten macht keine Angabe. Unter denen, die selbst Kryptowerte halten, liegt die geltende Regel mit 33 zu 25 Prozent vorn, 21 Prozent wollen vollständige Steuerfreiheit. Die Autoren werben mit der Umfrage für die Abgeltungsteuer als einfachere Lösung; bei denen, die die Frage betrifft, rangiert die Steuerfreiheit nach einem Jahr gleichwohl auf Platz eins. Quelle [100] Am 13. September stellt sich die F.A.Z. in einem Kommentar hinter den Finanzminister, nicht wegen der Einnahmen, sondern „aus Gerechtigkeitsgründen", und zieht die Konsequenz, die Befürworter der Reform sonst meiden: Dann dürften auch Gewinne mit Gold, Kunst und anderen Sachwerten nicht nach einem Jahr steuerfrei bleiben, ebenso wenig Immobiliengewinne nach zehn Jahren; im Gegenzug müssten Kursverluste wie bei Aktien verrechenbar sein, und alle Anlagen könnten nach 15 oder 20 Jahren Haltedauer steuerfrei werden. Genau diese Ausweitung auf Gold und Immobilien ist das Szenario, vor dem Argument 1 warnt. Quelle [99] Die Süddeutsche Zeitung kommt am selben Morgen zum umgekehrten Urteil: Klingbeils Vorschlag sei „pure Symbolpolitik". Einer kleineren Gruppe ein Privileg zu nehmen, koste nicht viel und lasse sich unter dem Schlagwort Gerechtigkeit gut verkaufen; wer täglich handle und über ein hohes Einkommen verfüge, profitiere sogar, weil sein Steuersatz auf 25 Prozent sinke; die „Gold-Fans" bleibe der Minister verschont, und es gehe „nur um mickrige 350 Millionen Euro, und das auch erst 2031". Besser wäre es aus Sicht der SZ gewesen, auch Aktiengewinne nach einem Jahr steuerfrei zu stellen. Quelle [101] Der Petitionszähler stand am Morgen des 13. September bei 44.287 am Vormittag des 14. September bei 44.367 und am Morgen des 15. September, dem letzten Tag der Mitzeichnungsfrist, bei 44.405. Quelle [57]
Am 14. September erscheinen zwei Fachanalysen des Entwurfstexts, die denselben Punkt treffen: Der Systemwechsel entlastet kurzfristige Trader, deren Gewinne heute dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent unterliegen, auf 25 Prozent und belastet Langfristanleger, die heute nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Für „Der Betrieb" schreibt der Rechtsanwalt David Hötzel, aus der Politik habe „bisher noch niemand erklären" können, warum diese Belastungsverschiebung „zu einem gerechteren System führen soll". Er nennt die Aufkommenserwartung des Entwurfs Jahr für Jahr (2027 null, 2028 160, 2029 305, 2030 325, 2031 350 Millionen Euro), den fehlenden Verlustrücktrag, das Auslegungsrisiko bei Schenkung und Erbfall, den auf inländische Anbieter beschränkten Steuerabzug ab 2028 und hält fest, der Bestandsschutz sei „nur Entwurfsinhalt des BMF, keine rechtlich gesicherte Position". Quelle [103] Der Steuerberater Matthias Steger, Finanzvorstand des Bitcoin Bundesverbands, geht bei BTC-ECHO einen Schritt weiter: Die Abgeltungsteuer, in die Bitcoin überführt werden soll, sei selbst verfassungsrechtlich umstritten (das Finanzgericht Niedersachsen legte sie 2022 dem Bundesverfassungsgericht vor, hob die Vorlage aber im August 2022 wieder auf, nachdem das Finanzamt dem Kläger abgeholfen hatte; eine Entscheidung gibt es nicht, der Bundesfinanzhof hält den Sondersatz für verfassungsgemäß), und SPD, Grüne und Linke wollten sie ohnehin durch den persönlichen Steuersatz ersetzen; das Aktien-Modell sei deshalb eher „Übergangsstation" als Prinzip. Da DAC8 und CARF dem Fiskus ab 2027 erstmals die Daten liefern, um das geltende, höhere Regime durchzusetzen, sei die Senkung des Satzes unmittelbar davor „ein absehbarer Einnahmeausfall". Quelle [102] Die WELT veröffentlicht ihren Bericht vom 8. September am selben Tag unter neuer Überschrift erneut. Quelle [86]
Am 15. September endete die Mitzeichnungsfrist der Petition 201716 mit 44.439 Mitzeichnungen; das Portal führt sie seit dem 16. September als „in der Prüfung", die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss steht aus. Das Ziel der Initiatoren von 210.000 wurde verfehlt, das Quorum von 30.000 um fast die Hälfte übertroffen. Quelle [57] Am selben Tag veröffentlichte der Bitcoin Bundesverband seine Stellungnahme zum Referentenentwurf: Die Verlagerung von Bitcoin in die Kapitaleinkünfte sei „ein tiefgreifender Systemwechsel", der langfristiges Sparen erstmals dauerhaft besteuere und kurzfristige Spekulation teilweise entlaste; Bitcoin sei „keine Aktie und keine Anleihe", jede Zahlung mit Bitcoin sei steuerlich eine Veräußerung, weshalb ohne Frist auch Lightning- und Kleinzahlungen dauerhaft steuerrelevant blieben. Der Verband begrüßt den Bestandsschutz, hält den geplanten Steuerabzug mit Self-Custody für unvereinbar und fordert neben dem Erhalt der Frist eine Bagatellregelung für Zahlungen, portable Anschaffungsdaten vor jedem Steuerabzug, eine Auswertung der DAC8-Daten und eine Anhörung der Betroffenen vor einer Systemänderung. Quelle [104]
Am 18. September zieht DER SPIEGEL in einer längeren Analyse (Michael Brächer, Gerald Traufetter) Bilanz zum Referentenentwurf und lässt erstmals das Finanzministerium seine beiden Zugeständnisse begründen: Würde man Kryptowerte anders als Aktien behandeln, „würde dagegen sicher geklagt werden"; der Stichtag diene der Rechtssicherheit, Anleger sollten „schon beim Kauf der Kryptowährungen wissen, mit welchen Steuern sie rechnen müssen"; und bei einer Besteuerung alter Bestände fürchtet das Ministerium nachträglich geltend gemachte Verluste, etwa von Anlegern, die bei Bitcoin-Kursen über 100.000 Dollar eingestiegen sind. Der Entwurf ist laut Bericht „noch nicht im Kabinett abgestimmt", die Haushälter von CDU und CSU seien „auffallend zurückhaltend". Der Frankfurt-School-Professor Co-Pierre Georg nennt die Verrechnung von Kryptoverlusten mit Aktiengewinnen einen „klassischen Fehlanreiz" und den Stichtag „die Lizenz zum großen Krypto-Schlussverkauf"; Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit hält den Entwurf für „besser als nichts", Kryptowährungen blieben aber privilegiert; Robert Bosch von BearingPoint sieht eine „grundlegende Vereinfachung" mit einem „gesunden Mittelmaß" beim Steuersatz. Bei den Grünen heißt es, der Entwurf bleibe „deutlich hinter dem zurück, was möglich und nötig wäre"; Isabelle Vandre (Die Linke) wiederholt den Lobby-Vorwurf ihrer Fraktion vom 9. September. Quelle [106]
Zum 19. September liegen die Tagesordnungen der kommenden Woche vor. Der Bundesrat berät in seiner 1068. Sitzung am 25. September unter TOP 2 das Haushaltsgesetz 2027, den Finanzplan und das Haushaltsbegleitgesetz 2027, unter TOP 35 das Jahressteuergesetz 2026; der federführende Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt, gegen das Haushaltsbegleitgesetz „keine Einwendungen zu erheben", und keine der Ausschussempfehlungen zu den drei Vorlagen erwähnt Kryptowerte. Das Einkommensteuerreformgesetz 2027, dem Bundesrat am 4. September zugeleitet, steht noch nicht auf der Tagesordnung; sein erster Durchgang fällt damit frühestens auf die Sitzung am 16. Oktober. Quelle [107] Im Bundestag stehen für Donnerstag, den 24. September, unter den Überweisungen im vereinfachten Verfahren, also ohne Aussprache, das CARF-Vertragsgesetz (Drucksache 21/7195) und der Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (Drucksache 21/5824 vom 7. Mai) mit Überweisung an den Finanzausschuss; die Tagesordnung ist vorläufig, ein Einvernehmen der Fraktionen darüber gibt es noch nicht. Der Krypto-Gesetzentwurf selbst ist weiterhin nicht im Parlament. Quelle [108]
Ebenfalls am 19. September gab Nicole Nowak, Leiterin der Steuer-Taskforce des Bitcoin Bundesverbands und Petentin der Petition 201716, auf dem Blocktrainer Event 2026 in den MMC Studios Köln den Termin der parlamentarischen Behandlung bekannt: Der Petitionsausschuss berät die Petition am Montag, dem 12. Oktober 2026, um 12 Uhr in öffentlicher Sitzung, mit Anhörung der Petenten. Der 12. Oktober ist der Montag der Sitzungswoche vom 12. bis 16. Oktober; die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses fallen regelmäßig auf den Montag einer Sitzungswoche, die nächste ist für den 21. September angesetzt. Auf dem Petitionsportal, wo die Petition weiter „in der Prüfung" steht, und in der Sitzungsliste des Ausschusses auf bundestag.de war der Termin am 20. September noch nicht vermerkt. In der Sitzung stellt der Petent sein Anliegen kurz dar und beantwortet Nachfragen der Abgeordneten; Vertreter der Bundesregierung stehen für Rückfragen bereit, die Sitzung wird auf bundestag.de und im Parlamentsfernsehen live übertragen und bleibt als Aufzeichnung abrufbar. Die Beratung fällt damit in die Wochen, in denen der Haushaltsausschuss den Etat 2027 berät und der Kabinettsbeschluss über den Krypto-Entwurf noch aussteht. Quellen [57], [109], [110]