Leon Eckert
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (Median 3 / 10, 2 Zitate aus 2 Quellen).
2025-10-14 · ANTWORT ABGEORDNETENWATCH.DE · Wertung 3/10 · Antwort auf eine Bürgerfrage zur persönlichen Haltung zu Bitcoin und einem möglichen Verbot in Deutschland; klar Bitcoin-skeptische Position mit Klima- und Verbraucherschutzargument.
„Bitcoin nutzt wenigen, kostet alle. Wir Grüne stehen für Klima, Sicherheit und gerechte Regeln im digitalen Finanzmarkt."
Quelle: abgeordnetenwatch.de Profil Leon Eckert, Antwort auf Bürgerfrage · Archiv
2025-10-14 · AW-ANTWORT · Wertung 3/10 · Antwort vom 14.10.2025 auf die Bürgerfrage von Martin M. (04.10.2025) zur persönlichen Haltung zu Bitcoin und einem möglichen Verbot. Eckert hält ein Verbot für nicht umsetzbar, fordert aber stärkere MiCA-Aufsicht und insbesondere die Streichung der einjährigen Steuerfreiheit nach §23 EStG: Krypto-Veräußerungsgewinne sollen wie Kapitalerträge besteuert werden. Klar Pro-Abschaffung der Haltefrist (Begriff 'private Veräußerungsgeschäfte' verweist direkt auf §23 EStG, ohne den Paragrafen explizit zu nennen). Wertung 3: deutliche ablehnende Position, aber reaktive Bürgerantwort ohne parlamentarische Mobilisierung — keine Mitunterzeichnerschaft auf 21/2630, keine eigene Rede in PlPr 21/37 oder 21/48; daher nicht 1–2.
„Der Bitcoin-Verkauf nach einem Jahr soll nicht mehr unter die „privaten Veräußerungsgeschäfte" und damit auch nicht mehr steuerfrei sein. Bitcoins werden in de Praxis kaum als Zahlungsmittel genutzt, sondern fungieren hauptsächlich als Spekulationsobjekt. Deswegen wollen wir, dass der Bitcoin-Handel analog zu anderen Kapitalerträgen besteuert werden."
2026-05-05 · FRAKTIONSLINIE GRÜNE · GESETZENTWURF · Wertung 2/10 · Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (BT-Drs. 21/5752, eingebracht 05.05.2026, eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026). Erstunterzeichner Max Lucks, Katharina Beck, Heuberger, S. Müller, Otte, S. Schmidt, S. Schäfer plus Fraktion. Wertung 2 (Krypto-Eindämmung) wegen drei verschärfender Merkmale: (1) Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent), nicht mit §20 EStG / Abgeltungssteuer 25 Prozent; das ist eine steuerliche Schlechterstellung gegenüber Aktien und ETFs. (2) Stichtag 01.01.2026 — Erwerbe ab Jahresbeginn werden erfasst, obwohl der Gesetzentwurf erst am 05.05.2026 eingebracht wurde; veranlagungszeitraumbezogene unechte Rückwirkung im Sinne von BVerfGE 127, 1. (3) Vollständiger Gesetzestext statt Entschließungsantrag, also konkrete Gesetzgebungsinitiative. Eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026 eingebracht; Lucks prägte für die Pro-Abschaffung-Linie den Begriff „Kryptolücke".
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert."
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv
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