Thomas Gebhart
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussage belegt. Position zur Frist: abwartend (6 / 10, Wert der Quelle; 1 Zitat aus 1 Quelle).
„Derzeit unterliegen Gewinne aus der privaten Veräußerung von Kryptowerten, sofern sie innerhalb eines Jahres erzielt werden, der Besteuerung als sonstige Einkünfte mit dem individuellen progressiven Steuersatz. Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist sind entsprechende Gewinne steuerfrei. […] Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wurde der Vorschlag eingebracht, Kryptowert-Erträge in den Anwendungsbereich der Abgeltungssteuer zu überführen. Nach unseren Verhandlungen ist diese Forderung nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden.“
Antwort auf eine Bürgeranfrage von Boris K. (28.03.2025), der Gebhart explizit auffordert, sich in Fraktion und Bundestag für den Erhalt der Jahresfrist und gegen eine Erhöhung der Kryptobesteuerung einzusetzen. Gebhart antwortet sachlich-deskriptiv: er erläutert die geltende §23-EStG-Lage und das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 und berichtet, dass die in den Koalitionsverhandlungen 2025 eingebrachte Forderung, Kryptowert-Erträge unter die Abgeltungsteuer zu fassen, nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Er bekennt sich nicht persönlich zum Erhalt der Frist und fordert auch keine Verschärfung , keine klare Richtung. Wertung 6 (abwägend) gemäß Faustregel ‚im Zweifel niedriger‘; die Formulierung ‚Nach unseren Verhandlungen‘ deutet eine leichte Status-quo-Tendenz an, reicht aber nicht für eine 7.
„Wir setzen uns als CDU/CSU hier beispielsweise weiterhin klar für die Beibehaltung der Einjahresfrist für steuerfreie Gewinne ein.“
Einordnung lesen (1405 Zeichen)
CDU/CSU-Hauptredner Lukas Krieger in der Plenardebatte am 05.12.2025 (PlPr 21/48) zum AfD-Antrag 21/2301: Die Union lehnt den Antrag ab, bekräftigt aber die Einjahresfrist; Berichterstatter Olav Gutting hat das bestätigt (BTC-ECHO 13.03.2026). Die Rede stammt aus der Zeit vor dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026, mit dem Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) die Abschaffung der Haltefrist angekündigt hat; die CDU/CSU hat im Kabinett zugestimmt. Stand 2. Oktober 2026 gibt es Fraktionsstatements vom Mai und August 2026 gegen die Abschaffung, aber keinen Fraktionsbeschluss zum Referentenentwurf. Belege: das Bürgerkontakt-Schreiben der Fraktion vom 06.05.2026 (veröffentlicht von Blocktrainer am 07.05.2026, ohne MdB-Unterschrift: blocktrainer.de ↗), die Stellungnahme der Fraktion an BTC-ECHO vom 08.05.2026 („kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern“: btc-echo.de ↗) und das Pressestatement der Fraktion gegenüber BTC-ECHO vom 28.08.2026 (die Frist sei „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte“: btc-echo.de ↗). Zum Referentenentwurf vom 30.09.2026 hat sich die Fraktion als solche bisher nicht geäußert.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21048.pdf · Archiv
★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist
- 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Nein (gegen den Grünen-Entwurf; sagt für sich nichts über die Haltung zur Frist, denn die SPD will die Abgeltungsteuer statt des persönlichen Steuersatzes, CDU/CSU und AfD wollen den Erhalt der Frist)
Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme wird angezeigt, aber nicht gewertet.
Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX
Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.
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