Stephan Pilsinger
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Verteidigung (8 / 10, Median über 2 Quellen (Spanne 7–8 über alle Aussagen); 2 Zitate aus 2 Quellen).
„Die bisherige einjährige Haltefrist ist aus Sicht vieler langfristiger Anleger ein wichtiger Bestandteil verlässlicher steuerlicher Rahmenbedingungen. Sie unterscheidet zwischen kurzfristigem Handel und langfristigem Vermögensaufbau und ist deshalb nicht bloß ein steuerliches Detail. Ich habe in der vergangenen Woche mit den zuständigen Fachkollegen in der Fraktion in Berlin über den vorliegenden Referentenentwurf gesprochen. Die Rückmeldung ist klar: Wir sind mit dem Entwurf in seiner jetzigen Form weiterhin nicht zufrieden.“
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E-Mail-Antwort an einen Bürger, als Bildschirmfoto veröffentlicht vom Empfänger (X-Konto @WolfgangHoessl, 13.10.2026, 11:46 Uhr: „Antwort erhalten am 13.10.2026“, Anrede geschwärzt) und am selben Tag um 11:57 Uhr von Frank Schäffler auf X zitiert und weiterverbreitet. Absender laut Mailkopf und Signatur „Dr. Stephan Pilsinger, MdB“. Pilsinger schreibt, er habe in der Vorwoche mit den zuständigen Fachkollegen der Fraktion über den Referentenentwurf gesprochen; man sei mit dem Entwurf „in seiner jetzigen Form weiterhin nicht zufrieden“, es gebe „Stand jetzt“ keinen Anlass, die bisherige Position zu verändern. Bitcoin sei kein Unternehmensanteil, begründe keine Kapitalforderung und werfe keine Dividenden ab; eine Abschaffung treffe langfristige Anleger, kurzfristige Händler könnten profitieren („ein fragwürdiges Signal“). Er werde sich bei den Kollegen dafür einsetzen, dass die Einwände in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden. Pilsinger ist Gesundheitspolitiker (stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses), kein Mitglied des Finanz- oder Haushaltsausschusses; die Antwort ist eigenständig formuliert. Eine Zusage zum Abstimmungsverhalten enthält sie nicht, der Vorbehalt gilt dem Entwurf „in seiner jetzigen Form“. Wertung 7 (Frist-Erhalt). Keine Bestätigung durch das Büro Pilsinger; Empfänger anonym, belegt über die Veröffentlichung mit Foto und die Weiterverbreitung durch eine namentlich bekannte Person (wie bei Kiesewetter am 03.10.2026 und Ehm am 24.09.2026); Belegregel seit 15.10.2026 (Betreiberentscheid): Foto von einem Privatkonto, von Frank Schäffler namentlich zitiert und weiterverbreitet, zählt als Beleg.
Quelle: https://x.com/f_schaeffler/status/2109946545273446437 · Archiv
„Wer langfristig investiert und das volle Risiko trägt, darf nicht mit neuen Steuern bestraft werden. Die einjährige Haltefrist für Bitcoin muss bleiben.“
Eigener X-Post (@StephPilsinger, 24.09.2026, 11:13 Uhr) zu einem BILD-Ratgeber über die geplante Abschaffung der Haltefrist: „Das kann er vergessen.“ Öffentliche, eigenständige Verteidigung der Frist rund drei Wochen vor seiner E-Mail-Antwort vom 13.10.2026. Wertung 8 (Frist-Verteidigung: aktive öffentliche Verteidigung, wie der Tweet von Andreas Mayer vom 07.07.2026). Gefunden am 15.10.2026 bei der Durchsicht der X-Konten aller Abgeordneten über api.fxtwitter.com.
Quelle: https://x.com/StephPilsinger/status/2103050164990845388
„Wir setzen uns als CDU/CSU hier beispielsweise weiterhin klar für die Beibehaltung der Einjahresfrist für steuerfreie Gewinne ein.“
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CDU/CSU-Hauptredner Lukas Krieger in der Plenardebatte am 05.12.2025 (PlPr 21/48) zum AfD-Antrag 21/2301: Die Union lehnt den Antrag ab, bekräftigt aber die Einjahresfrist; Berichterstatter Olav Gutting hat das bestätigt (BTC-ECHO 13.03.2026). Die Rede stammt aus der Zeit vor dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026, mit dem Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) die Abschaffung der Haltefrist angekündigt hat; die CDU/CSU hat im Kabinett zugestimmt. Stand 31. Oktober 2026 gibt es Fraktionsstatements vom Mai und August 2026 gegen die Abschaffung, aber keinen Fraktionsbeschluss zum Referentenentwurf. Belege: das Bürgerkontakt-Schreiben der Fraktion vom 06.05.2026 (veröffentlicht von Blocktrainer am 07.05.2026, ohne MdB-Unterschrift: blocktrainer.de ↗), die Stellungnahme der Fraktion an BTC-ECHO vom 08.05.2026 („kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern“: btc-echo.de ↗) und das Pressestatement der Fraktion gegenüber BTC-ECHO vom 28.08.2026 (die Frist sei „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte“: btc-echo.de ↗). Zum Referentenentwurf vom 30.09.2026 hat sich die Fraktion als solche bisher nicht geäußert; einzelne Finanzpolitiker schon: Georg Günther am 06.10.2026 in der Börsen-Zeitung („für die Union“), Heiko Hain am 08.10.2026 zu Protokoll, Olav Gutting am 27.10.2026 mit der Ankündigung, den Entwurf im Bundestag abzulehnen.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21048.pdf · Archiv
★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist
- 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Nein (gegen den Grünen-Entwurf; sagt für sich nichts über die Haltung zur Frist, denn die SPD will die Abgeltungsteuer statt des persönlichen Steuersatzes, CDU/CSU und AfD wollen den Erhalt der Frist)
Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme wird angezeigt, aber nicht gewertet.
Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX · Archiv · Plenarprotokoll · abgeordnetenwatch.de
Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.
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