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Sören Pellmann

Die Linke · Direktmandat (SN) 2Krypto-Eindämmung

Bundesland
Sachsen
Wahlkreis
WK 152
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Krypto-Eindämmung (Median 2 / 10 (Spanne 1–3 über alle Aussagen), 2 Zitate aus 2 Quellen).

2026-05-07 · ANTRAG · Wertung 1/10 · Schluss-Signatur des Linken-Antrags „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ („Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion“, BT-Drs. 21/5824 vom 07.05.2026), konsistent mit der Rolle der Co-Fraktionsführung (vorher schon Schluss-Signatur auf Drs. 21/2631 vom 04.11.2025). Der Antrag fordert Kryptowerte ab Stichtag der Gesetzesverkündung in §20 EStG (Abgeltungssteuer) und §6 AStG (Wegzugsbesteuerung) aufzunehmen und geht zugleich klar über die Frist-Frage hinaus: Forderung 4.c verlangt eine EU-Aufsichts-Befugnis, Handelsverbote für Kryptowerte mit „Proof-of-Work-Verfahren“ auszusprechen (trifft Bitcoin direkt), Forderung 4.d verlangt Identitätsfeststellungspflichten auch für selbstverwaltete „self-hosted“-Wallets. Wertung 1 (Krypto-Verbot) nach Bewertungssystematik: Forderung 4.c (PoW-Handelsverbots-Befugnis für die EU-Aufsicht) überschreitet die Grenze von Eindämmung zu Marktausschluss; 4.d (KYC für self-hosted Wallets) schließt den P2P-Ausweichweg. Damit qualitativ schärfer als der Vorgängerantrag Drs. 21/2631 (Wertung 2).
„Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses) unterwirft."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf · Archiv

2025-11-04 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke zum DAC8-Umsetzungsgesetz (Drs. 21/1937), eingebracht 04.11.2025, gedruckt 05.11.2025. Pellmann ist als Fraktionsvorsitzender der Linken neben Heidi Reichinnek namentlich genannter Erstunterzeichner ("Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion"). Begründung des Antrags spricht von "ungerechtfertigter steuerlicher Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung". Wert 2: Erstunterzeichnerschaft eines klar pro-Abschaffung formulierten Antrags via Fraktionsführung, ohne eigene Wortmeldung im Plenum (die Krypto-Reden für Die Linke hält Isabelle Vandre).
„die Mindereinnahmen durch die steuerliche Bevorteilung von Kryptowerten auf Grundlage der bestehenden Haltefrist zu quantifizieren, diese Auswertung dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, sowie ggf. bis zum 30.06.2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung der Haltefrist von Kryptowerten und/oder die Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente vorsieht, womit diese automatisch unter § 20 EStG fallen würden."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102631.pdf

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