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Sören Pellmann

Die Linke · Direktmandat (SN) 3Frist-Abschaffung

Bundesland
Sachsen
Wahlkreis
WK 152
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (Median 3 / 10 (Spanne 1–3 über alle Aussagen), 3 Zitate aus 3 Quellen).

2026-06-17 · AW-ANTWORT · Wertung 3/10 · Antwort vom 17.06.2026 auf eine Bürgerfrage von Stefan R. (08.06.2026), die unter Verweis auf das BFH-Urteil IX R 3/22 (14.02.2023) eine Schlechterstellung von Bitcoin gegenüber Gold und eine isolierte Abschaffung der Haltefrist kritisierte. Pellmann liefert erstmals einen persönlichen O-Ton zur Frist (bislang nur Mitunterzeichnerschaft/Schluss-Signatur auf Drs. 21/5824 und 21/2631): Er argumentiert für Gleichbehandlung mit Aktien (die keine steuerfreie Haltefrist genießen) und fordert konsequente Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Krypto und Gold. Wertung 3 (Frist-Abschaffung), konsistent mit der Linken-Linie und seinen Antrags-Werten (1 für das Verbots-Element in 21/5824, 3 für 21/2631).
„Fakt ist: Kryptowerte verhalten sich am Markt wie Aktien. Derzeit sind Aktien gegenüber Kryptowerten und Gold sogar schlechter gestellt, da es für sie keine steuerfreie Haltefrist gibt. Wer in diesem Sinne Gleichbehandlung fordert, muss hier konsequenterweise auch für die Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Krypto, aber auch Gold stimmen."

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/soeren-pellmann/fragen-antworten/wer-gold-ein-jahr-haelt-ist-steuerfrei-bitcoin-gehoert-nach-bfh-urteil-2023-in-dieselbe-steuerliche

2026-05-07 · ANTRAG · Wertung 1/10 · Schluss-Signatur des Linken-Antrags „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ („Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion“, BT-Drs. 21/5824 vom 07.05.2026), konsistent mit der Rolle der Co-Fraktionsführung (vorher schon Schluss-Signatur auf Drs. 21/2631 vom 04.11.2025). Der Antrag fordert Kryptowerte ab Stichtag der Gesetzesverkündung in §20 EStG (Abgeltungssteuer) und §6 AStG (Wegzugsbesteuerung) aufzunehmen und geht zugleich klar über die Frist-Frage hinaus: Forderung 4.c verlangt eine EU-Aufsichts-Befugnis, Handelsverbote für Kryptowerte mit „Proof-of-Work-Verfahren“ auszusprechen (trifft Bitcoin direkt), Forderung 4.d verlangt Identitätsfeststellungspflichten auch für selbstverwaltete „self-hosted“-Wallets. Wertung 1 (Krypto-Verbot) nach Bewertungssystematik: Forderung 4.c (PoW-Handelsverbots-Befugnis für die EU-Aufsicht) überschreitet die Grenze von Eindämmung zu Marktausschluss; 4.d (KYC für self-hosted Wallets) schließt den P2P-Ausweichweg. Damit qualitativ schärfer als der Vorgängerantrag Drs. 21/2631 (Wertung 2).
„Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses) unterwirft."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf · Archiv

2025-11-04 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke zum DAC8-Umsetzungsgesetz (Drs. 21/1937), eingebracht 04.11.2025, gedruckt 05.11.2025. Pellmann ist als Fraktionsvorsitzender der Linken neben Heidi Reichinnek namentlich genannter Erstunterzeichner ("Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion"). Begründung des Antrags spricht von "ungerechtfertigter steuerlicher Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung". Wert 2: Erstunterzeichnerschaft eines klar pro-Abschaffung formulierten Antrags via Fraktionsführung, ohne eigene Wortmeldung im Plenum (die Krypto-Reden für Die Linke hält Isabelle Vandre).
„die Mindereinnahmen durch die steuerliche Bevorteilung von Kryptowerten auf Grundlage der bestehenden Haltefrist zu quantifizieren, diese Auswertung dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, sowie ggf. bis zum 30.06.2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung der Haltefrist von Kryptowerten und/oder die Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente vorsieht, womit diese automatisch unter § 20 EStG fallen würden."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102631.pdf

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