Simone Fischer
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Stimmverhalten in namentlicher Abstimmung belegt. Position zur Frist: strenge Regulierung (2 / 10, Wert der Quelle; 1 namentliche Abstimmung).
Gegenstand der Abstimmung (Kernsatz der Vorlage):
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.“
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Ja-Stimme in der namentlichen Abstimmung Nr. 7 der 99. Sitzung am 8. Oktober 2026 (12:14 bis 12:49 Uhr) über den Gesetzentwurf der Grünen „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ (Drucksache 21/5752, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses 21/6112: Ablehnung). Der Entwurf hebt die einjährige Haltefrist für Kryptowerte in §23 EStG auf und besteuert Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2025. Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, keine Enthaltung, 53 nicht abgegeben; mit Ja stimmten alle anwesenden Abgeordneten von Grünen und Linken sowie zwei Fraktionslose, mit Nein alle anwesenden Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und AfD. Das Zitat ist der Kernsatz der Entwurfsbegründung, über den abgestimmt wurde. Wertung 2 wie der Gesetzentwurf selbst (persönlicher Steuersatz statt Abgeltungsteuer, Stichtag vor der Einbringung, vollständiger Gesetzentwurf); eine Nein-Stimme wird nicht gewertet, weil sie aus entgegengesetzten Gründen abgegeben wurde.
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1223532/20261008_7.pdf
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.“
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Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (BT-Drs. 21/5752, eingebracht 05.05.2026, eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026). Erstunterzeichner Max Lucks, Katharina Beck, Heuberger, S. Müller, Otte, S. Schmidt, S. Schäfer plus Fraktion. Wertung 2 (strenge Regulierung) wegen drei verschärfender Merkmale: (1) Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent), nicht mit §20 EStG / Abgeltungsteuer 25 Prozent; das ist eine steuerliche Schlechterstellung gegenüber Aktien und ETFs. (2) Stichtag 01.01.2026 - Erwerbe ab Jahresbeginn werden erfasst, obwohl der Gesetzentwurf erst am 05.05.2026 eingebracht wurde; veranlagungszeitraumbezogene unechte Rückwirkung im Sinne von BVerfGE 127, 1. (3) Vollständiger Gesetzestext statt Entschließungsantrag, also konkrete Gesetzgebungsinitiative. Eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026 eingebracht; Lucks prägte für die Pro-Abschaffung-Linie den Begriff „Kryptolücke".
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv
★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist
- 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Ja (für die Abschaffung der Haltefrist mit persönlichem Steuersatz und Stichtag 31. Dezember 2025)
Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme geht als eigene Aussage mit Wert 2/10 in die Wertung ein (siehe oben).
Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX
Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.
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