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Sebastian Schäfer

Grüne · Listenmandat (BW) 2Krypto-Eindämmung

Bundesland
Baden-Wuerttemberg
Wahlkreis
WK 261
Finanzausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Haushaltsausschuss
Ordentliches Mitglied
E-Mail
sebastian.schaefer@bundestag.de
Fax
+49 711 61554115
Bundestag-Profil
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Krypto-Eindämmung (Median 2 / 10 (Spanne 2–3 über alle Aussagen), 2 Zitate aus 2 Quellen).

2026-05-05 · GESETZENTWURF · Wertung 2/10 · Erstunterzeichner des Grünen-Gesetzentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (BT-Drs. 21/5752, eingebracht 05.05.2026). Konkrete Eskalation gegenüber dem Entschließungsantrag 21/2630 vom November 2025: nun ein vollständiger Gesetzentwurf, der § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ändert und die Haltefrist für Kryptowerte aufhebt. Eine Woche nach dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 29.04.2026 eingebracht; die Grünen formulieren damit aus der Opposition den ersten konkreten Gesetzestext zur Linie des Eckwertebeschlusses. Wertung 2 (Krypto-Eindämmung) wegen drei Härtemerkmalen: (1) Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent), nicht mit §20 EStG / Abgeltungssteuer 25 Prozent — Schlechterstellung gegenüber Aktien und ETFs; (2) Stichtag 01.01.2026, also veranlagungszeitraumbezogene unechte Rückwirkung gegenüber dem Einbringungsdatum 05.05.2026; (3) vollständiger Gesetzestext statt Entschließungsantrag. Der weichere Vorgänger-Antrag 21/2630 (§20-EStG-Behandlung) wird unverändert mit Wert 3 geführt.
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv

2025-11-05 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion zur dritten Beratung des DAC8-Umsetzungsgesetzes (BT-Drs. 21/2630). Schäfer ist namentlich genannter Mitunterzeichner (neben Max Lucks, Katharina Beck, Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt). Antrag fordert die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist und Behandlung von Krypto-Veräußerungsgewinnen wie sonstige Kapitalerträge. In der Abstimmung am 06.11.2025 abgelehnt (nur Grüne und Linke dafür). Mitunterzeichnung kollektives Bekenntnis zur Abschaffung der Haltefrist; eigene Wortmeldung Schäfers in der Debatte gibt es nicht, Hauptredner für die Grünen war Max Lucks. Klares Pro-Abschaffung-Signal über Antragsmitzeichnung, aber keine eigene Mobilisierung.
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gesetzlich festzulegen, dass Veräußerungsgewinne von Kryptowerten wie andere Kapitalerträge unter § 20 EStG fallen und die Spekulationsfrist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG keine Anwendung findet."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102630.pdf · Archiv

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