Sascha Müller
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (3 / 10, Median über 4 Quellen (Spanne 2–3 über alle Aussagen); 4 Belege aus 4 Quellen, davon 1 namentliche Abstimmung).
Gegenstand der Abstimmung (Kernsatz der Vorlage):
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.“
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Ja-Stimme in der namentlichen Abstimmung Nr. 7 der 99. Sitzung am 8. Oktober 2026 (12:14 bis 12:49 Uhr) über den Gesetzentwurf der Grünen „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ (Drucksache 21/5752, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses 21/6112: Ablehnung). Der Entwurf hebt die einjährige Haltefrist für Kryptowerte in §23 EStG auf und besteuert Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2025. Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, keine Enthaltung, 53 nicht abgegeben; mit Ja stimmten alle anwesenden Abgeordneten von Grünen und Linken sowie zwei Fraktionslose, mit Nein alle anwesenden Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und AfD. Das Zitat ist der Kernsatz der Entwurfsbegründung, über den abgestimmt wurde. Wertung 2 wie der Gesetzentwurf selbst (persönlicher Steuersatz statt Abgeltungsteuer, Stichtag vor der Einbringung, vollständiger Gesetzentwurf); eine Nein-Stimme wird nicht gewertet, weil sie aus entgegengesetzten Gründen abgegeben wurde. Das Plenarprotokoll 21/99 (Vorabfassung vom 9. Oktober 2026) bestätigt das Ergebnis und enthält keine Erklärungen nach §31 der Geschäftsordnung.
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1223532/20261008_7.pdf
„die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten abzuschaffen“
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Mitunterzeichner und Obmann im Finanzausschuss des Grünen-Antrags „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet" (Drucksache 21/6644 vom 23.06.2026). Forderung Nr. 5 a ii verlangt die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist als Gegenfinanzierung; die Begründung nennt Kryptowerte „kurz- und langfristige Spekulationsobjekte", die sich „nicht als digitales Äquivalent zu Gold und anderen Edelmetallen bewährt" hätten, und schätzt die Mehreinnahmen auf „strukturell etwa 5 Milliarden Euro" (Verweis auf 21/5752). Erste Beratung am 25.06.2026 (PlPr 21/86, TOP 9 a), Ablehnung im Finanzausschuss am 08.07.2026 mit CDU/CSU, AfD und SPD (Beschlussempfehlung 21/7081). Wertung 3: Antrag auf Frist-Abschaffung. In der ersten Beratung am 25.06.2026 sagte Müller an die Linke gerichtet: „Sie sprachen zu Recht die Besteuerung von Kapitalerträgen an; auch hier werden wir bald etwas vorlegen." (PlPr 21/86, S. 10479 f.), eine Ankündigung zur Kapitalertragsbesteuerung ohne Fristbezug.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/066/2106644.pdf · Archiv
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.“
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Erstunterzeichner des Grünen-Gesetzentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (BT-Drs. 21/5752, eingebracht 05.05.2026). Konkrete Eskalation gegenüber dem Entschließungsantrag 21/2630 vom November 2025: nun ein vollständiger Gesetzentwurf, der § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ändert und die Haltefrist für Kryptowerte aufhebt. Eine Woche nach dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 29.04.2026 eingebracht; die Grünen formulieren damit aus der Opposition den ersten konkreten Gesetzestext zur Linie des Eckwertebeschlusses. Wertung 2 (strenge Regulierung) wegen drei Härtemerkmalen: (1) Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent), nicht mit §20 EStG / Abgeltungsteuer 25 Prozent - Schlechterstellung gegenüber Aktien und ETFs; (2) Stichtag 01.01.2026, also veranlagungszeitraumbezogene unechte Rückwirkung gegenüber dem Einbringungsdatum 05.05.2026; (3) vollständiger Gesetzestext statt Entschließungsantrag. Der weichere Vorgänger-Antrag 21/2630 (§20-EStG-Behandlung) wird unverändert mit Wert 3 geführt.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gesetzlich festzulegen, dass Veräußerungsgewinne von Kryptowerten wie andere Kapitalerträge unter § 20 EStG fallen und die Spekulationsfrist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG keine Anwendung findet.“
Grünen-Entschließungsantrag zur dritten Beratung des DAC8-Umsetzungsgesetzes (BT-Drs. 21/2630). Müller ist namentlich genannter Mitunterzeichner. Antrag fordert Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist. Mitunterzeichnung ohne eigene Wortmeldung; Hauptredner für die Grünen war Max Lucks.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102630.pdf · Archiv
★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist
- 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Ja (für die Abschaffung der Haltefrist mit persönlichem Steuersatz und Stichtag 31. Dezember 2025)
Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme geht als eigene Aussage mit Wert 2/10 in die Wertung ein (siehe oben).
Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX · Plenarprotokoll · abgeordnetenwatch.de
Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.
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