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Sarah Vollath

Die Linke · Listenmandat (BY) 2Krypto-Eindämmung

Bundesland
Bayern
Wahlkreis
WK 215
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Krypto-Eindämmung (Median 2 / 10 (Spanne 1–3 über alle Aussagen), 4 Zitate aus 4 Quellen).

2026-06-16 · AW-ANTWORT · Wertung 2/10 · Antwort vom 16.06.2026 auf eine Bürgerfrage von Martin M. (04.10.2025), die sich auf Energieverbrauch und Darknet-/Lösegeld-Nutzung von Bitcoin bezog (kein §23-Bezug in der Frage). Erster persönlicher O-Ton Vollaths zu Krypto (bislang nur Mitunterzeichnerschaft auf Drs. 21/5824, 21/2631, 21/1458). Sie sieht Bitcoin/Krypto kritisch (Energieverbrauch, spekulative Finanzgeschäfte), lehnt ein nationales Verbot zwar als schwierig ab, fordert aber strenge Regulierung, Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuerflucht sowie hohe Transparenzanforderungen. Kein §23-/Haltefrist-Bezug im Antworttext. Wertung 2 (Krypto-Eindämmung): sieht Bitcoin als Risiko und fordert harte Regulierung über die Frist hinaus, bleibt aber unterhalb der Verbots-Schwelle (kein nationales Verbot). Konsistent mit ihrer Mitunterzeichnung des verbots-nahen Antrags 21/5824 (Wertung 1), als persönliche Aussage aber milder. Hinweis: Da die Antwort keinen §23-Bezug hat, ist die Einordnung auf der §23-Skala eine Übertragung der allgemeinen Krypto-Position.
„Ich sehe Bitcoin und andere Kryptowährungen kritisch. Der enorme Energieverbrauch steht in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen. Gerade in Zeiten der Klimakrise können wir es uns nicht leisten, dass riesige Mengen Strom für spekulative Finanzgeschäfte verbraucht werden. Ein nationales Verbot halte ich allerdings für schwierig, weil Kryptowährungen grenzüberschreitend funktionieren und Maßnahmen auf europäischer oder internationaler Ebene deutlich wirksamer wären. Wichtig sind aus meiner Sicht deshalb eine strenge Regulierung, wirksame Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuerflucht sowie hohe Transparenzanforderungen."

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sarah-vollath/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-vollath-wie-stehen-sie-persoenlich-zu-der-bitcoin-waehrung-setzen-sie-sich-im-bundestag-ein · Archiv

2026-05-07 · ANTRAG · Wertung 1/10 · Mitunterzeichner des Linken-Antrags „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ (BT-Drs. 21/5824 vom 07.05.2026). Der Antrag fordert Kryptowerte ab Stichtag der Gesetzesverkündung in §20 EStG (Abgeltungssteuer) und §6 AStG (Wegzugsbesteuerung) aufzunehmen und geht zugleich klar über die Frist-Frage hinaus: Forderung 4.c verlangt eine EU-Aufsichts-Befugnis, Handelsverbote für Kryptowerte mit „Proof-of-Work-Verfahren“ auszusprechen (trifft Bitcoin direkt), Forderung 4.d verlangt Identitätsfeststellungspflichten auch für selbstverwaltete „self-hosted“-Wallets. Wertung 1 (Krypto-Verbot) nach Bewertungssystematik: Forderung 4.c (PoW-Handelsverbots-Befugnis für die EU-Aufsicht) überschreitet die Grenze von Eindämmung zu Marktausschluss; 4.d (KYC für self-hosted Wallets) schließt den P2P-Ausweichweg. Damit qualitativ schärfer als der Vorgängerantrag Drs. 21/2631 (Wertung 2).
„Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses) unterwirft."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf · Archiv

2025-11-05 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Mitunterzeichnerin des Entschließungsantrags der Linksfraktion (Drs. 21/2631) zur dritten Beratung des DAC8-Umsetzungsgesetzes (Drs. 21/1937). Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Mindereinnahmen durch die Krypto-Haltefrist zu quantifizieren und ggf. bis 30.06.2026 einen Gesetzentwurf zur Streichung der Haltefrist und/oder Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente nach §20 EStG vorzulegen. Wertung 3 entspricht der Faustregel für Mitunterzeichnung eines Pro-Abschaffung-Antrags ohne eigene Rede; eigene öffentliche Aussage zur Haltefrist konnte nicht belegt werden.
„Diese Regelung gilt es im Sinne einer Praxisangleichung innerhalb der Europäischen Union zu überprüfen. Zudem stellt sie eine ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung dar."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102631.pdf

2025-09-03 · KLEINE-ANFRAGE · Wertung 3/10 · Erstunterzeichner der Linken-Kleinen Anfrage 'Steueraufkommen aus Kryptowert-Transaktionen in Deutschland' (BT-Drs. 21/1458, 03.09.2025). Die KA argumentiert mit dem österreichischen Modell (Abgeltungssteuer 27,5 % seit 01.03.2022) als Beleg, dass eine 'klare steuerliche Erfassung' möglich ist; positioniert sich damit implizit pro Compliance-Verschärfung über das KStTG hinaus, was auf Frist-Abschaffung hinausläuft. Wertung 3 in Konsistenz mit der Linken-Antrag-Linie (Drs. 21/2631). Antwort der Bundesregierung in BT-Drs. 21/1707 vom 17.09.2025.
„Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Fragestellenden eine vollständige, nachprüfbare und differenzierte Darstellung des Steueraufkommens, der Fallzahlen und der Vollzugsergebnisse für die Jahre von 2021 bis 2024 zwingend erforderlich. Nur so lässt sich beurteilen, ob das KStTG ausreicht oder weitergehende gesetzliche und behördliche Maßnahmen notwendig sind."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/014/2101458.pdf · Archiv

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