Melanie Bernstein
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Wahlkreis
- WK 8 Segeberg – Stormarn-Mitte
- Haushaltsausschuss
- Ordentliches Mitglied
- melanie.bernstein@bundestag.de
- Fax
- über die Zentrale des Bundestags (+49 30 227-36878), keine eigene Faxnummer bekannt
- Bundestag-Profil
- bundestag.de ↗
- Webseite
- melanie-bernstein.de ↗
- Netz-Präsenz
- Facebook ↗
★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: abwartend (6 / 10, Median über 2 Quellen (Spanne 5–6 über alle Aussagen); 2 Zitate aus 2 Quellen).
„Diese Regelung war Ausdruck einer bestimmten Systematik des Steuerrechts, die auch bei anderen privaten Veräußerungsgeschäften Anwendung findet. Gleichzeitig hat sich die Bedeutung digitaler Vermögenswerte in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Im Rahmen der weiteren Beratungen wird daher zu prüfen sein, wie eine mögliche Anpassung der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten ausgestaltet werden kann.“
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Sammelantwort vom 09.07.2026 auf drei gleichzeitig gestellte Bürgerfragen vom 05.07.2026 (Ungleichbehandlung gegenüber Gold/Kunst nach Art. 3 GG, Bürokratieaufwand der Krypto-zu-Krypto-Dokumentation, Kurswechsel der Union); die Antwort ist bei allen drei Fragen identisch eingestellt (zweite Frage-URL: .../krypto-haltefrist-wie-sollen-unsere-finanzaemter-das-administrative-monster-einer-lueckenlosen). Bernstein, Mitglied des Haushaltsausschusses, nimmt den am 06.07.2026 beschlossenen Regierungsentwurf als gegeben („Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Einnahmeseite des Bundeshaushalts zu stärken“), benennt als Prüfkriterien Rechtssicherheit, praktische Umsetzbarkeit, Verwaltungsaufwand, nachvollziehbare Begründung, systematische Konsistenz sowie das Interesse des Staates an angemessener Beteiligung und die Bedeutung von Innovationen; die Fraktion werde sich für „eine ausgewogene und praktikable Lösung“ einsetzen. Anders als in ihrer Antwort vom 22.05.2026 (Wertung 6) fehlt jeder Hinweis auf die Systematik als Grund gegen eine Abschaffung; die geltende Regelung wird im Präteritum beschrieben und eine Anpassung als Gestaltungsaufgabe behandelt. Wertung 5 (Reformbedarf ohne klare Festlegung).
„Unabhängig davon gilt für Kryptowährungen weiterhin die bestehende Systematik des § 23 EStG. Diese ist geltendes Recht und Teil eines einheitlichen steuerlichen Rahmens für private Veräußerungsgeschäfte. Änderungen an dieser Systematik sind derzeit weder im Koalitionsvertrag vorgesehen noch Gegenstand konkreter gesetzgeberischer Planungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Vor diesem Hintergrund besteht aus unserer Sicht derzeit kein Anlass, die angesetzte Einnahmeannahme im Haushaltsverfahren isoliert zu streichen oder anzupassen.“
Antwort auf Bürgerfrage vom 11.05.2026 (Lisa M.) im Haushaltsausschuss-Kontext: 2-Mrd-Krypto-Mehreinnahme aus dem Eckwertebeschluss 29.04.2026 streichen. Bernstein verweigert eine isolierte Streichung mit Verweis auf das BMF-Schätzverfahren (''Schätzungen und Modellannahmen des Bundesministeriums der Finanzen''), zitiert gleichzeitig die CDU/CSU-Fraktionslinie zum Erhalt der Frist (keine ''gesetzgeberischen Planungen'' der Fraktion). Defensiv und in sich widersprüchlich: Verteidigt zugleich die im Eckwertebeschluss eingepreiste 2-Mrd-Krypto-Mehreinnahme (die fiskalisch nur bei Frist-Abschaffung eintritt) und die bestehende §23-Systematik.
„Wir setzen uns als CDU/CSU hier beispielsweise weiterhin klar für die Beibehaltung der Einjahresfrist für steuerfreie Gewinne ein.“
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CDU/CSU-Hauptredner Lukas Krieger in der Plenardebatte am 05.12.2025 (PlPr 21/48) zum AfD-Antrag 21/2301: Die Union lehnt den Antrag ab, bekräftigt aber die Einjahresfrist; Berichterstatter Olav Gutting hat das bestätigt (BTC-ECHO 13.03.2026). Die Rede stammt aus der Zeit vor dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026, mit dem Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) die Abschaffung der Haltefrist angekündigt hat; die CDU/CSU hat im Kabinett zugestimmt. Stand 2. Oktober 2026 gibt es Fraktionsstatements vom Mai und August 2026 gegen die Abschaffung, aber keinen Fraktionsbeschluss zum Referentenentwurf. Belege: das Bürgerkontakt-Schreiben der Fraktion vom 06.05.2026 (veröffentlicht von Blocktrainer am 07.05.2026, ohne MdB-Unterschrift: blocktrainer.de ↗), die Stellungnahme der Fraktion an BTC-ECHO vom 08.05.2026 („kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern“: btc-echo.de ↗) und das Pressestatement der Fraktion gegenüber BTC-ECHO vom 28.08.2026 (die Frist sei „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte“: btc-echo.de ↗). Zum Referentenentwurf vom 30.09.2026 hat sich die Fraktion als solche bisher nicht geäußert.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21048.pdf · Archiv
★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist
- 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Nein (gegen den Grünen-Entwurf; sagt für sich nichts über die Haltung zur Frist, denn die SPD will die Abgeltungsteuer statt des persönlichen Steuersatzes, CDU/CSU und AfD wollen den Erhalt der Frist)
Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme wird angezeigt, aber nicht gewertet.
Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX · Plenarprotokoll · abgeordnetenwatch.de
Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.
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