STAND 19. SEPTEMBER 2026 · KABINETT 6. JULI: HALTEFRIST SOLL AB 1.1.2027 FALLEN · REFERENTENENTWURF (UNVERÖFFENTLICHT): STICHTAG 31.12.2026, ALTBESTÄNDE BLEIBEN IM ALTEN REGIME · HAUSHALT 2027 IM AUSSCHUSS, SCHLUSSABSTIMMUNG ENDE NOVEMBER · PETITION 201716: 44.439 MITZEICHNUNGEN, BERATUNG IM PETITIONSAUSSCHUSS FOLGT · FAX ZURÜCK

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Melanie Bernstein

CDU/CSU · Direktmandat 6abwartend

Bundesland
Schleswig-Holstein
Wahlkreis
WK 8
Haushaltsausschuss
Ordentliches Mitglied
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: abwartend (Median 6 / 10 (Spanne 5–6 über alle Aussagen), 2 Zitate aus 2 Quellen).

2026-07-09 · AW-ANTWORT · Wertung 5/10 · Sammelantwort vom 09.07.2026 auf drei gleichzeitig gestellte Bürgerfragen vom 05.07.2026 (Ungleichbehandlung gegenüber Gold/Kunst nach Art. 3 GG, Bürokratieaufwand der Krypto-zu-Krypto-Dokumentation, Kurswechsel der Union); die Antwort ist bei allen drei Fragen identisch eingestellt (zweite Frage-URL: .../krypto-haltefrist-wie-sollen-unsere-finanzaemter-das-administrative-monster-einer-lueckenlosen). Bernstein, Mitglied des Haushaltsausschusses, nimmt den am 06.07.2026 beschlossenen Regierungsentwurf als gegeben („Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Einnahmeseite des Bundeshaushalts zu stärken“), benennt als Prüfkriterien Rechtssicherheit, praktische Umsetzbarkeit, Verwaltungsaufwand, nachvollziehbare Begründung, systematische Konsistenz sowie das Interesse des Staates an angemessener Beteiligung und die Bedeutung von Innovationen; die Fraktion werde sich für „eine ausgewogene und praktikable Lösung“ einsetzen. Anders als in ihrer Antwort vom 22.05.2026 (Wertung 6) fehlt jeder Hinweis auf die Systematik als Grund gegen eine Abschaffung; die geltende Regelung wird im Präteritum beschrieben und eine Anpassung als Gestaltungsaufgabe behandelt. Wertung 5 (Reformbedarf ohne klare Festlegung).
„Diese Regelung war Ausdruck einer bestimmten Systematik des Steuerrechts, die auch bei anderen privaten Veräußerungsgeschäften Anwendung findet. Gleichzeitig hat sich die Bedeutung digitaler Vermögenswerte in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Im Rahmen der weiteren Beratungen wird daher zu prüfen sein, wie eine mögliche Anpassung der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten ausgestaltet werden kann."

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/melanie-bernstein/fragen-antworten/krypto-haltefrist-wie-rechtfertigen-sie-die-steuerliche-ungleichbehandlung-digitaler-werte-gegenueber-0

2026-05-22 · AW-ANTWORT · Wertung 6/10 · Antwort auf Bürgerfrage vom 11.05.2026 (Lisa M.) im Haushaltsausschuss-Kontext: 2-Mrd-Krypto-Mehreinnahme aus dem Eckwertebeschluss 29.04.2026 streichen. Bernstein verweigert eine isolierte Streichung mit Verweis auf das BMF-Schätzverfahren (''Schätzungen und Modellannahmen des Bundesministeriums der Finanzen''), zitiert gleichzeitig die CDU/CSU-Fraktionslinie zum Erhalt der Frist (keine ''gesetzgeberischen Planungen'' der Fraktion). Defensiv und in sich widersprüchlich: Verteidigt zugleich die im Eckwertebeschluss eingepreiste 2-Mrd-Krypto-Mehreinnahme (die fiskalisch nur bei Frist-Abschaffung eintritt) und die bestehende §23-Systematik. Aw-watch hat die freigeschaltete Antwort am 02.06.2026 erkannt; Wayback-Snapshot ausstehend (Status 0000).
„Unabhängig davon gilt für Kryptowährungen weiterhin die bestehende Systematik des § 23 EStG. Diese ist geltendes Recht und Teil eines einheitlichen steuerlichen Rahmens für private Veräußerungsgeschäfte. Änderungen an dieser Systematik sind derzeit weder im Koalitionsvertrag vorgesehen noch Gegenstand konkreter gesetzgeberischer Planungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Vor diesem Hintergrund besteht aus unserer Sicht derzeit kein Anlass, die angesetzte Einnahmeannahme im Haushaltsverfahren isoliert zu streichen oder anzupassen."

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/melanie-bernstein/fragen-antworten/hallo-frau-bernstein-werden-sie-sich-im-haushaltsausschuss-dafuer-einsetzen-die-2-mrd-annahme-aus-der

2025-12-05 · FRAKTIONSLINIE CDU/CSU · PLENARREDE · Wertung 7/10 · CDU/CSU-Hauptredner Lukas Krieger in der Plenardebatte am 05.12.2025 (PlPr 21/48) zur Ablehnung des AfD-Antrags 21/2301. Trotz Ablehnung des AfD-Antrags bekräftigt die Union ihr Festhalten an der Einjahresfrist. Mehrfach von CDU/CSU-Berichterstatter Olav Gutting bestätigt (BTC-ECHO 13.03.2026). Diese Rede stammt aus der Zeit vor dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 29.04.2026; mit dem Beschluss hat Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) die Abschaffung der Haltefrist als Teil der Steuerreform 2027 angekündigt, die CDU/CSU hat im Kabinett zugestimmt. Auch danach hält die Fraktion am Erhalt der Frist fest. Die Belegkette nach dem Eckwertebeschluss umfasst (1) das Bürgerkontakt-Schreiben der CDU/CSU-Fraktion vom 06.05.2026 (Ticket BK/21/2026/06854, gezeichnet „Team Bürgerkommunikation"), veröffentlicht von Blocktrainer am 07.05.2026 unter https://www.blocktrainer.de/blog/aenderung-der-krypto-steuer-das-sagt-die-cdu/csu - Begründung mit dem systematischen Gleichklang im Steuerrecht (Vergleich zu Gold und Fremdwährungsgeschäften) und dem Koalitionsvertrag, ohne MdB-Unterschrift; (2) die namentlich gezeichnete Stellungnahme der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an BTC-ECHO, veröffentlicht am 08.05.2026 unter https://www.btc-echo.de/news/spd-gruene-wollen-bitcoin-steuer-verschaerfen-jetzt-reagiert-union-230193/ - Schlussformel „Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht daher kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern", inhaltlich deckungsgleich mit dem Bürgerkontakt-Schreiben und mit Gutting-Stellungnahme vom 13.03.2026, zusätzliches Argument digitaler Euro (steuerliche Gleichbehandlung mit Fremdwährungen). Damit liegt die Pro-Erhalt-Linie der CDU/CSU-Fraktion auch nach dem Kabinettsbeschluss schriftlich vor.
„Wir setzen uns als CDU/CSU hier beispielsweise weiterhin klar für die Beibehaltung der Einjahresfrist für steuerfreie Gewinne ein."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21048.pdf · Archiv

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