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Mechthilde Wittmann

CDU/CSU · Direktmandat (BY) 5

Bundesland
Bayern
Wahlkreis
WK 256
Finanzausschuss
Ordentliches Mitglied
Haushaltsausschuss
Ordentliches Mitglied
E-Mail
mechthilde.wittmann@bundestag.de
Bundestag-Profil
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Wertung (Median): 5 / 10 (Spanne 5–6 über alle Aussagen) (4 Zitate aus 2 Quellen).

2025-11-06 · PLENARREDE ZU PROTOKOLL · Wertung 5/10 · Plenarprotokoll 21/37, Anlage 3, Tagesordnungspunkt 20 (DAC8-Umsetzungsgesetz). Wittmann (CDU/CSU) gab ihre Rede zu Protokoll.
„Mit der Umsetzung der DAC8-Richtlinie bringen wir Ordnung, Transparenz und Fairness in diesen wachsenden Markt. Kryptowährungen werden als private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Gewinne bei Haltedauer unter einem Jahr sind einkommensteuerpflichtig, bis zu einer Freigrenze von 1 000 Euro im Jahr."
„Die DAC8-Richtlinie, die bis Ende 2025 umgesetzt werden muss, schafft keine neuen Steuern – sie sorgt für Transparenz. Kryptodienstleister müssen künftig Identitäts- und Transaktionsdaten ihrer Nutzerinnen und Nutzer an die Finanzbehörden melden: Käufe, Verkäufe, Tauschgeschäfte, Wallets, Steuer-IDs."
„Mit dem DAC8-Umsetzungsgesetz schließen wir Gesetzeslücken, sichern Steuergerechtigkeit und machen den Kryptobereich ein Stück sicherer – gegen Geldwäsche und Missbrauch. Kryptowerte bleiben willkommen, aber nicht rechtsfrei. Unser Ziel ist klar: Innovation ja – Steuerflucht nein."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21037.xml

2025-11-06 · REDE · Wertung 6/10 · Zu Protokoll gegebene Rede (Anlage 3) zur DAC8-Debatte (TOP 20, Drs. 21/1937), PlPr 21/37 vom 06.11.2025, S. 4261. Wittmann sprach nicht im Plenum, sondern gab die Rede zu Protokoll (vgl. Vizepräsident Ramelow: 'Für die CDU/CSU-Fraktion hat Mechthilde Wittmann ihre Rede zu Protokoll gegeben.'). Inhaltlich beschreibt sie die §23-Frist als geltendes Recht ('Kryptowährungen werden als private Veräußerungsgeschäfte behandelt'), ohne sie aktiv zu verteidigen oder ihre Abschaffung zu fordern. Schließt mit 'Innovation ja – Steuerflucht nein' und versteht DAC8 als Transparenz-, nicht als Steuerverschärfungs-Instrument. Wert 6: abwägend, deskriptive Bezugnahme auf §23 ohne explizite Pro-Beibehaltung-Ansage. Bei mehrdeutigen Stellen im Zweifel niedriger gewertet.
„Mit der Umsetzung der DAC8-Richtlinie bringen wir Ordnung, Transparenz und Fairness in diesen wachsenden Markt. Kryptowährungen werden als private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Gewinne bei Haltedauer unter einem Jahr sind einkommensteuerpflichtig, bis zu einer Freigrenze von 1 000 Euro im Jahr. Doch mangels klarer Meldepflichten können Finanzämter diese Einkünfte oft nur schwer nachvollziehen."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21037.pdf

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