Matthias Hiller
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Wahlkreis
- WK 262 Nürtingen
- Finanzausschuss
- Ordentliches Mitglied
- Haushaltsausschuss
- Stellvertretendes Mitglied
- matthias.hiller@bundestag.de
- Fax
- über die Zentrale des Bundestags (+49 30 227-36878), keine eigene Faxnummer bekannt
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- bundestag.de ↗
- Webseite
- matthias-hiller.com ↗
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: abwartend (6 / 10, Median über 2 Quellen; 2 Zitate aus 2 Quellen).
„Als Mitglied des Finanzausschusses werde ich den Entwurf und insbesondere auch die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen genau prüfen. [...] Für eine abschließende parlamentarische Bewertung ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh.“
E-Mail-Antwort an einen Bürger (Betreff „AW: Dringend !!! : Krypto-Steuerreform und Abschaffung der einjährigen Haltefrist“, Signatur „Prof. Dr. Matthias Hiller MdB, Mitglied im Finanzausschuss“), als Foto veröffentlicht vom X-Konto @ge3onim0 am 03.10.2026 und um 15:08 Uhr von Frank Schäffler weiterverbreitet („Und noch eine Antwort“). Hiller nennt die steuersystematischen Fragen (Unterschiede zu Gold und Fremdwährungen, Langfristanleger, Verlustverrechnung, Verwaltungsaufwand, Standort) wichtig für die Beratungen, verweist auf den Koalitionsvertrag (Regulierungslücken prüfen) und nennt den Referentenentwurf einen ersten konkreten Vorschlag; für eine abschließende Bewertung sei es zu früh. Abwägend ohne Festlegung. Wertung 6 (abwartend). Keine Bestätigung durch das Büro. Belegregel seit 15.10.2026 (Betreiberentscheid): Foto von einem Privatkonto ohne bekannten Namen, von Frank Schäffler namentlich zitiert und weiterverbreitet, zählt als Beleg (wie Pilsinger 13.10.2026).
Quelle: https://x.com/f_schaeffler/status/2106370932164198571 · Archiv
„Zunächst ist es mir wichtig zu betonen, dass es sich bei den vorgestellten Überlegungen aktuell um einen Vorschlag des Bundesfinanzministers handelt. Die konkrete Ausgestaltung möglicher Änderungen bei der Krypto-Besteuerung ist daher noch offen und wird erst im parlamentarischen Verfahren beraten werden, in dem auch wir als Fraktion die Vorschläge eingehend prüfen und unsere Position einbringen werden. Dabei ist es entscheidend, dass steuerliche Regelungen verlässlich, nachvollziehbar und rechtssicher ausgestaltet sind. Gerade für private Anleger spielt dabei auch der Vertrauensschutz eine wichtige Rolle.“
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Antwort auf Bürgerfrage von Sophia L. (11.05.2026), die Hiller in seiner Doppelrolle als Hochschullehrer für Steuerrecht und Mitglied im Finanzausschuss adressiert und konkret BFH IX R 3/22 sowie BVerfGE 127, 1 (Spekulationsfrist-Vertrauensschutz) und BVerfGE 122, 210 (Folgerichtigkeitsgebot) anspricht. Hiller geht auf keines der drei höchstrichterlichen Urteile inhaltlich ein. Er bezeichnet den Plan als „Vorschlag des Bundesfinanzministers“ (implizite Distanzierung von der eigenen Fraktion) und sagt zu, die Vorschläge im parlamentarischen Verfahren zu prüfen. Nennt Vertrauensschutz und Planungssicherheit als wichtige Prinzipien, ohne eine eigene Bewertung der konkreten Reform abzugeben. Wertung 6 statt 7, weil er nominell auf der CDU-Pro-Erhalt-Linie bleibt (Vertrauensschutz, „faire und praktikable Lösung“), aber als steuerrechtlicher Fachmann im Finanzausschuss deutlich hinter dem zurückbleibt, was die Frage konkret an juristischen Argumenten nahegelegt hatte - keine klare Ablehnung der Reform, kein Bekenntnis zum Erhalt der Einjahresfrist.
Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-hiller/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-prof-dr-hiller-halten-sie-als-steuerrechtler-die-geplante-abschaffung-der-einjaehrigen · Archiv
„Wir setzen uns als CDU/CSU hier beispielsweise weiterhin klar für die Beibehaltung der Einjahresfrist für steuerfreie Gewinne ein.“
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CDU/CSU-Hauptredner Lukas Krieger in der Plenardebatte am 05.12.2025 (PlPr 21/48) zum AfD-Antrag 21/2301: Die Union lehnt den Antrag ab, bekräftigt aber die Einjahresfrist; Berichterstatter Olav Gutting hat das bestätigt (BTC-ECHO 13.03.2026). Die Rede stammt aus der Zeit vor dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026, mit dem Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) die Abschaffung der Haltefrist angekündigt hat; die CDU/CSU hat im Kabinett zugestimmt. Stand 31. Oktober 2026 gibt es Fraktionsstatements vom Mai und August 2026 gegen die Abschaffung, aber keinen Fraktionsbeschluss zum Referentenentwurf. Belege: das Bürgerkontakt-Schreiben der Fraktion vom 06.05.2026 (veröffentlicht von Blocktrainer am 07.05.2026, ohne MdB-Unterschrift: blocktrainer.de ↗), die Stellungnahme der Fraktion an BTC-ECHO vom 08.05.2026 („kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern“: btc-echo.de ↗) und das Pressestatement der Fraktion gegenüber BTC-ECHO vom 28.08.2026 (die Frist sei „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte“: btc-echo.de ↗). Zum Referentenentwurf vom 30.09.2026 hat sich die Fraktion als solche bisher nicht geäußert; einzelne Finanzpolitiker schon: Georg Günther am 06.10.2026 in der Börsen-Zeitung („für die Union“), Heiko Hain am 08.10.2026 zu Protokoll, Olav Gutting am 27.10.2026 mit der Ankündigung, den Entwurf im Bundestag abzulehnen.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21048.pdf · Archiv
★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist
- 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Nein (gegen den Grünen-Entwurf; sagt für sich nichts über die Haltung zur Frist, denn die SPD will die Abgeltungsteuer statt des persönlichen Steuersatzes, CDU/CSU und AfD wollen den Erhalt der Frist)
Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme wird angezeigt, aber nicht gewertet.
Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX · Archiv · Plenarprotokoll · abgeordnetenwatch.de
Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.
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