Luigi Pantisano
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Stimmverhalten in namentlicher Abstimmung belegt. Position zur Frist: strenge Regulierung (2 / 10, Wert der Quelle; 1 namentliche Abstimmung).
Gegenstand der Abstimmung (Kernsatz der Vorlage):
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.“
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Ja-Stimme in der namentlichen Abstimmung Nr. 7 der 99. Sitzung am 8. Oktober 2026 (12:14 bis 12:49 Uhr) über den Gesetzentwurf der Grünen „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ (Drucksache 21/5752, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses 21/6112: Ablehnung). Der Entwurf hebt die einjährige Haltefrist für Kryptowerte in §23 EStG auf und besteuert Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2025. Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, keine Enthaltung, 53 nicht abgegeben; mit Ja stimmten alle anwesenden Abgeordneten von Grünen und Linken sowie zwei Fraktionslose, mit Nein alle anwesenden Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und AfD. Das Zitat ist der Kernsatz der Entwurfsbegründung, über den abgestimmt wurde. Wertung 2 wie der Gesetzentwurf selbst (persönlicher Steuersatz statt Abgeltungsteuer, Stichtag vor der Einbringung, vollständiger Gesetzentwurf); eine Nein-Stimme wird nicht gewertet, weil sie aus entgegengesetzten Gründen abgegeben wurde.
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1223532/20261008_7.pdf
„Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses) unterwirft.“
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Vorab-Antrag der Fraktion Die Linke „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (BT-Drs. 21/5824 vom 07.05.2026). 20 namentliche Erstunterzeichner: Erstunterzeichnerin Isabelle Vandre, weiter Wissler, Achelwilm, Bartsch, Becker, Böttger, Cezanne, Conrad, Edis, Görke, Ince, Köktürk, Mazzi, Meiser, Salihović, Schubert, Schwerdtner, Vollath, Wagner, Zerr; Schluss-Signatur durch Reichinnek/Pellmann „und Fraktion". Wertung 1 (Verbotsforderung) tragend begründet durch Forderung 4.c - die EU-Aufsicht soll die Befugnis erhalten, Handelsverbote für Kryptowerte mit „Proof-of-Work-Verfahren" auszusprechen. Diese PoW-Beschränkung ist im Klartext Bitcoin-spezifisch (Ethereum ist seit 2022 PoS); ein Handelsverbot trocknet On-/Off-Ramps aus und ist wirkungsgleich mit Marktausschluss. Forderung 4.d ergänzt die Identitätsfeststellungs-Pflicht auch für selbstverwaltete „self-hosted"-Wallets und schließt damit den P2P-Ausweichweg. Damit überschreitet der Antrag die Schwelle von Wert 2 (Eindämmung über die Frist hinaus, etwa Mining-Auflagen oder Steuerverschärfung) hin zu Wert 1 (Verbots-Forderung einschließlich Handelsverbot, vgl. Skala unter /abgeordnete/bewertung.html). Der zusätzliche Steuer-Teil (Aufnahme in §20 EStG/Abgeltungsteuer und §6 AStG/Wegzugsbesteuerung ab Stichtag der Gesetzesverkündung) ist im Vergleich zum Verbots-Teil nachrangig und für sich genommen Wert 3, hier aber von 4.c überlagert. Abgrenzung zum Vorgängerantrag Drs. 21/2631 vom 04.11.2025 (DAC8-Begleit-Entschließungsantrag, Wertung 2): jener forderte Meldepflichten und Härteregulierung; dieser fordert Marktausschluss für PoW-Kryptowerte und ist damit qualitativ schärfer. Wertung anhand des offiziellen Drucksachen-Wortlauts von Forderung 4.c und 4.d bestätigt.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf · Archiv
★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist
- 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Ja (für die Abschaffung der Haltefrist mit persönlichem Steuersatz und Stichtag 31. Dezember 2025)
Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme geht als eigene Aussage mit Wert 2/10 in die Wertung ein (siehe oben).
Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX
Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.
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