Katrin Fey
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Wahlkreis
- Liste, kandidierte in WK 147 Siegen-Wittgenstein
- katrin.fey@bundestag.de
- Fax
- über die Zentrale des Bundestags (+49 30 227-36878), keine eigene Faxnummer bekannt
- Bundestag-Profil
- bundestag.de ↗
- Webseite
- katrin-fey.die-linke-siwi.de ↗
- Netz-Präsenz
- Facebook ↗ · Instagram ↗ · TikTok ↗
★ Position zur Krypto-Haltefrist
Fraktionslinie, keine eigene Aussage. Fraktion Die Linke: strenge Regulierung (2 / 10).
Für Katrin Fey ist keine eigene öffentliche Äußerung zur Haltefrist erfasst. Der Fraktionswert ist der Median der 56 Fraktionsmitglieder mit belegter eigener Aussage. Ob Katrin Fey dieser Linie folgt, ist damit nicht belegt; eine eigene Aussage ersetzt den Fraktionswert.
„Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses) unterwirft.“
Einordnung lesen (1754 Zeichen)
Vorab-Antrag der Fraktion Die Linke „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (BT-Drs. 21/5824 vom 07.05.2026). 20 namentliche Erstunterzeichner: Erstunterzeichnerin Isabelle Vandre, weiter Wissler, Achelwilm, Bartsch, Becker, Böttger, Cezanne, Conrad, Edis, Görke, Ince, Köktürk, Mazzi, Meiser, Salihović, Schubert, Schwerdtner, Vollath, Wagner, Zerr; Schluss-Signatur durch Reichinnek/Pellmann „und Fraktion". Wertung 1 (Verbotsforderung) tragend begründet durch Forderung 4.c - die EU-Aufsicht soll die Befugnis erhalten, Handelsverbote für Kryptowerte mit „Proof-of-Work-Verfahren" auszusprechen. Diese PoW-Beschränkung ist im Klartext Bitcoin-spezifisch (Ethereum ist seit 2022 PoS); ein Handelsverbot trocknet On-/Off-Ramps aus und ist wirkungsgleich mit Marktausschluss. Forderung 4.d ergänzt die Identitätsfeststellungs-Pflicht auch für selbstverwaltete „self-hosted"-Wallets und schließt damit den P2P-Ausweichweg. Damit überschreitet der Antrag die Schwelle von Wert 2 (Eindämmung über die Frist hinaus, etwa Mining-Auflagen oder Steuerverschärfung) hin zu Wert 1 (Verbots-Forderung einschließlich Handelsverbot, vgl. Skala unter /abgeordnete/bewertung.html). Der zusätzliche Steuer-Teil (Aufnahme in §20 EStG/Abgeltungsteuer und §6 AStG/Wegzugsbesteuerung ab Stichtag der Gesetzesverkündung) ist im Vergleich zum Verbots-Teil nachrangig und für sich genommen Wert 3, hier aber von 4.c überlagert. Abgrenzung zum Vorgängerantrag Drs. 21/2631 vom 04.11.2025 (DAC8-Begleit-Entschließungsantrag, Wertung 2): jener forderte Meldepflichten und Härteregulierung; dieser fordert Marktausschluss für PoW-Kryptowerte und ist damit qualitativ schärfer. Wertung anhand des offiziellen Drucksachen-Wortlauts von Forderung 4.c und 4.d bestätigt.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf · Archiv
★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist
- 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: nicht abgegeben (keine Stimme abgegeben, abwesend oder nicht teilgenommen)
Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme wird angezeigt, aber nicht gewertet.
Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX · Plenarprotokoll · abgeordnetenwatch.de
Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.
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