Karoline Otte
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (Median 3 / 10 (Spanne 2–3 über alle Aussagen), 3 Zitate aus 3 Quellen).
„die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten abzuschaffen"
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/066/2106644.pdf · Archiv
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert."
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gesetzlich festzulegen, dass Veräußerungsgewinne von Kryptowerten wie andere Kapitalerträge unter § 20 EStG fallen und die Spekulationsfrist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG keine Anwendung findet."
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102630.pdf · Archiv
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