STAND 9. OKTOBER 2026 · KABINETT 6. JULI: HALTEFRIST SOLL AB 1.1.2027 FALLEN · REFERENTENENTWURF SEIT 2.10. VERÖFFENTLICHT, KABINETT AM 14. OKTOBER VORGESEHEN: STICHTAG 31.12.2026, ALTBESTÄNDE BLEIBEN IM ALTEN REGIME · HAUSHALT 2027 IM AUSSCHUSS, SCHLUSSABSTIMMUNG ENDE NOVEMBER · BUNDESTAG LEHNT AM 8. OKTOBER GRÜNEN-ENTWURF ZUR ABSCHAFFUNG DER HALTEFRIST MIT 445 ZU 132 STIMMEN AB · PETITION 201716: ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG IM PETITIONSAUSSCHUSS AM 12. OKTOBER, 12 UHR, LIVE AUF BUNDESTAG.DE · FAX ZURÜCK

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Janine Wissler

Die Linke · Listenmandat Hessen 2strenge Regulierung

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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: strenge Regulierung (2 / 10, Median über 3 Quellen (Spanne 1–3 über alle Aussagen); 3 Belege aus 3 Quellen, davon 1 namentliche Abstimmung).

2026-10-08 · NAMENTLICHE ABSTIMMUNG · STIMME: JA · Wertung 2/10

Gegenstand der Abstimmung (Kernsatz der Vorlage):

„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.“
Einordnung lesen (1202 Zeichen)

Ja-Stimme in der namentlichen Abstimmung Nr. 7 der 99. Sitzung am 8. Oktober 2026 (12:14 bis 12:49 Uhr) über den Gesetzentwurf der Grünen „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten“ (Drucksache 21/5752, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses 21/6112: Ablehnung). Der Entwurf hebt die einjährige Haltefrist für Kryptowerte in §23 EStG auf und besteuert Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2025. Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, keine Enthaltung, 53 nicht abgegeben; mit Ja stimmten alle anwesenden Abgeordneten von Grünen und Linken sowie zwei Fraktionslose, mit Nein alle anwesenden Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und AfD. Das Zitat ist der Kernsatz der Entwurfsbegründung, über den abgestimmt wurde. Wertung 2 wie der Gesetzentwurf selbst (persönlicher Steuersatz statt Abgeltungsteuer, Stichtag vor der Einbringung, vollständiger Gesetzentwurf); eine Nein-Stimme wird nicht gewertet, weil sie aus entgegengesetzten Gründen abgegeben wurde. Das Plenarprotokoll 21/99 (Vorabfassung vom 9. Oktober 2026) bestätigt das Ergebnis und enthält keine Erklärungen nach §31 der Geschäftsordnung.

Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1223532/20261008_7.pdf

2026-05-07 · ANTRAG · Wertung 1/10
„Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses) unterwirft.“

Mitunterzeichner des Linken-Antrags „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ (BT-Drs. 21/5824 vom 07.05.2026). Der Antrag fordert Kryptowerte ab Stichtag der Gesetzesverkündung in §20 EStG (Abgeltungsteuer) und §6 AStG (Wegzugsbesteuerung) aufzunehmen und geht zugleich klar über die Frist-Frage hinaus: Forderung 4.c verlangt eine EU-Aufsichts-Befugnis, Handelsverbote für Kryptowerte mit „Proof-of-Work-Verfahren“ auszusprechen (trifft Bitcoin direkt), Forderung 4.d verlangt Identitätsfeststellungspflichten auch für selbstverwaltete „self-hosted“-Wallets. Wertung 1 (Verbotsforderung) nach Bewertungssystematik: Forderung 4.c (PoW-Handelsverbots-Befugnis für die EU-Aufsicht) überschreitet die Grenze von Eindämmung zu Marktausschluss; 4.d (KYC für self-hosted Wallets) schließt den P2P-Ausweichweg. Damit qualitativ schärfer als der Vorgängerantrag Drs. 21/2631 (Wertung 2).

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf · Archiv

2025-09-03 · KLEINE ANFRAGE · Wertung 3/10
„Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Fragestellenden eine vollständige, nachprüfbare und differenzierte Darstellung des Steueraufkommens, der Fallzahlen und der Vollzugsergebnisse für die Jahre von 2021 bis 2024 zwingend erforderlich. Nur so lässt sich beurteilen, ob das KStTG ausreicht oder weitergehende gesetzliche und behördliche Maßnahmen notwendig sind.“

Erstunterzeichner der Linken-Kleinen Anfrage 'Steueraufkommen aus Kryptowert-Transaktionen in Deutschland' (BT-Drs. 21/1458, 03.09.2025). Die KA argumentiert mit dem österreichischen Modell (Abgeltungsteuer 27,5 % seit 01.03.2022) als Beleg, dass eine 'klare steuerliche Erfassung' möglich ist; positioniert sich damit implizit pro Compliance-Verschärfung über das KStTG hinaus, was auf Frist-Abschaffung hinausläuft. Wertung 3 in Konsistenz mit der Linken-Antrag-Linie (Drs. 21/2631). Antwort der Bundesregierung in BT-Drs. 21/1707 vom 17.09.2025.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/014/2101458.pdf · Archiv

★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist

  • 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Ja (für die Abschaffung der Haltefrist mit persönlichem Steuersatz und Stichtag 31. Dezember 2025)
    Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme geht als eigene Aussage mit Wert 2/10 in die Wertung ein (siehe oben).
    Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX · Plenarprotokoll · abgeordnetenwatch.de

Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.

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