Ines Schwerdtner
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussage belegt. Wertung (Median): 3 / 10 (1 Zitat aus 1 Quelle).
2025-11-05 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Mitunterzeichnerin des Linken-Entschließungsantrags 21/2631 zum DAC8-Umsetzungsgesetz (Drs. 21/1937), eingebracht 05.11.2025. Der Antrag bezeichnet die einjährige Haltefrist nach §23 EStG als ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung und fordert die Bundesregierung auf, bis 30.06.2026 einen Gesetzentwurf zur Streichung der Haltefrist und/oder Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente nach §20 EStG vorzulegen. Erstunterzeichnerin Isabelle Vandre, Schwerdtner als Mitunterzeichnerin (Pos. 16). Wertung 3: Mitunterzeichnung eines Pro-Abschaffung-Antrags ohne eigenen Wortbeitrag (Faustregel).
„Diese Regelung gilt es im Sinne einer Praxisangleichung innerhalb der Europäischen Union zu überprüfen. Zudem stellt sie eine ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung dar."
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