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Heidi Reichinnek

Die Linke · Listenmandat (NI) 2Krypto-Eindämmung

Bundesland
Niedersachsen
Wahlkreis
WK 39
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Krypto-Eindämmung (Median 2 / 10 (Spanne 1–3 über alle Aussagen), 2 Zitate aus 2 Quellen).

2026-05-07 · ANTRAG · Wertung 1/10 · Schluss-Signaturin des Linken-Antrags „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ („Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion“, BT-Drs. 21/5824 vom 07.05.2026. Konsistent mit der Rolle der Co-Fraktionsführung (vorher schon Schluss-Signaturin auf Drs. 21/2631 vom 04.11.2025). Der Antrag fordert Kryptowerte ab Stichtag der Gesetzesverkündung in §20 EStG (Abgeltungssteuer) und §6 AStG (Wegzugsbesteuerung) aufzunehmen und geht zugleich klar über die Frist-Frage hinaus: Forderung 4.c verlangt eine EU-Aufsichts-Befugnis, Handelsverbote für Kryptowerte mit „Proof-of-Work-Verfahren“ auszusprechen (trifft Bitcoin direkt), Forderung 4.d verlangt Identitätsfeststellungspflichten auch für selbstverwaltete „self-hosted“-Wallets. Wertung 1 (Krypto-Verbot) nach Bewertungssystematik: Forderung 4.c (PoW-Handelsverbots-Befugnis für die EU-Aufsicht) überschreitet die Grenze von Eindämmung zu Marktausschluss; 4.d (KYC für self-hosted Wallets) schließt den P2P-Ausweichweg. Damit qualitativ schärfer als der Vorgängerantrag Drs. 21/2631 (Wertung 2).
„Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses) unterwirft."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf · Archiv

2025-11-04 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke zum DAC8-Umsetzungsgesetz (Drs. 21/1937), eingebracht am 04.11.2025, gedruckt als Drs. 21/2631 am 05.11.2025. Reichinnek ist als Co-Fraktionsvorsitzende der Linken neben Sören Pellmann namentliche Schlussunterzeichnerin ('Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion'). Der Antrag bezeichnet die einjährige Spekulationsfrist nach §23 EStG für Kryptowerte als 'ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung' und verweist auf 47,3 Mrd. Euro Krypto-Gewinne 2024 (Blockpit-Studie) sowie Deutschlands EU-Sonderrolle. Wertung 2 nach Bewertungssystematik und konsistent mit Pellmann-Eintrag: Erstunterzeichnerschaft eines klar pro-Abschaffung formulierten Antrags via Fraktionsführung, ohne eigene Wortmeldung im Plenum (Krypto-Reden für Die Linke werden von Isabelle Vandre gehalten).
„die Mindereinnahmen durch die steuerliche Bevorteilung von Kryptowerten auf Grundlage der bestehenden Haltefrist zu quantifizieren, diese Auswertung dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, sowie ggf. bis zum 30.06.2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung der Haltefrist von Kryptowerten und/oder die Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente vorsieht, womit diese automatisch unter § 20 EStG fallen würden."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102631.pdf · Archiv

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