Heidi Reichinnek
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussage belegt. Wertung (Median): 2 / 10 (1 Zitat aus 1 Quelle).
2025-11-04 · ANTRAG · Wertung 2/10 · Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke zum DAC8-Umsetzungsgesetz (Drs. 21/1937), eingebracht am 04.11.2025, gedruckt als Drs. 21/2631 am 05.11.2025. Reichinnek ist als Co-Fraktionsvorsitzende der Linken neben Sören Pellmann namentliche Schlussunterzeichnerin ('Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion'). Der Antrag bezeichnet die einjährige Spekulationsfrist nach §23 EStG für Kryptowerte als 'ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung' und verweist auf 47,3 Mrd. Euro Krypto-Gewinne 2024 (Blockpit-Studie) sowie Deutschlands EU-Sonderrolle. Wertung 2 nach Skill-Faustregel und konsistent mit Pellmann-Eintrag: Erstunterzeichnerschaft eines klar pro-Abschaffung formulierten Antrags via Fraktionsführung, ohne eigene Wortmeldung im Plenum (Krypto-Reden für Die Linke werden von Isabelle Vandre gehalten).
„die Mindereinnahmen durch die steuerliche Bevorteilung von Kryptowerten auf Grundlage der bestehenden Haltefrist zu quantifizieren, diese Auswertung dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, sowie ggf. bis zum 30.06.2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung der Haltefrist von Kryptowerten und/oder die Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente vorsieht, womit diese automatisch unter § 20 EStG fallen würden."
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102631.pdf · Archiv
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