STAND 9. OKTOBER 2026 · KABINETT 6. JULI: HALTEFRIST SOLL AB 1.1.2027 FALLEN · REFERENTENENTWURF SEIT 2.10. VERÖFFENTLICHT, KABINETT AM 14. OKTOBER VORGESEHEN: STICHTAG 31.12.2026, ALTBESTÄNDE BLEIBEN IM ALTEN REGIME · HAUSHALT 2027 IM AUSSCHUSS, SCHLUSSABSTIMMUNG ENDE NOVEMBER · BUNDESTAG LEHNT AM 8. OKTOBER GRÜNEN-ENTWURF ZUR ABSCHAFFUNG DER HALTEFRIST MIT 445 ZU 132 STIMMEN AB · PETITION 201716: ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG IM PETITIONSAUSSCHUSS AM 12. OKTOBER, 12 UHR, LIVE AUF BUNDESTAG.DE · FAX ZURÜCK

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Franziska Brantner

Grüne · Listenmandat Baden-Württemberg Fraktion: strenge RegulierungFraktionslinie, keine eigene Aussage

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Bundesland
Baden-Württemberg
Wahlkreis
Liste, kandidierte in WK 274 Heidelberg
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

Fraktionslinie, keine eigene Aussage. Fraktion Grüne: strenge Regulierung (2 / 10).

Für Franziska Brantner ist keine eigene öffentliche Äußerung zur Haltefrist erfasst. Der Fraktionswert ist der Median der 76 Fraktionsmitglieder mit belegter eigener Aussage. Ob Franziska Brantner dieser Linie folgt, ist damit nicht belegt; eine eigene Aussage ersetzt den Fraktionswert.

2026-05-05 · FRAKTIONSPOSITION GRÜNE · GESETZENTWURF · Wertung des Dokuments 2/10
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.“
Einordnung lesen (1062 Zeichen)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (BT-Drs. 21/5752, eingebracht 05.05.2026, eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026). Erstunterzeichner Max Lucks, Katharina Beck, Heuberger, S. Müller, Otte, S. Schmidt, S. Schäfer plus Fraktion. Wertung 2 (strenge Regulierung) wegen drei verschärfender Merkmale: (1) Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent), nicht mit §20 EStG / Abgeltungsteuer 25 Prozent; das ist eine steuerliche Schlechterstellung gegenüber Aktien und ETFs. (2) Stichtag 01.01.2026 - Erwerbe ab Jahresbeginn werden erfasst, obwohl der Gesetzentwurf erst am 05.05.2026 eingebracht wurde; veranlagungszeitraumbezogene unechte Rückwirkung im Sinne von BVerfGE 127, 1. (3) Vollständiger Gesetzestext statt Entschließungsantrag, also konkrete Gesetzgebungsinitiative. Eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026 eingebracht; Lucks prägte für die Pro-Abschaffung-Linie den Begriff „Kryptolücke".

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv

★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist

  • 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: nicht abgegeben (keine Stimme abgegeben, abwesend oder nicht teilgenommen)
    Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme wird angezeigt, aber nicht gewertet.
    Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX · Plenarprotokoll · abgeordnetenwatch.de

Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.

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