Doris Achelwilm
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- Bremen
- Wahlkreis
- WK 54
- Finanzausschuss
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussage belegt. Wertung (Median): 3 / 10 (1 Zitat aus 1 Quelle).
2025-11-05 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke zur dritten Beratung des DAC8-Umsetzungsgesetzes (Drs. 21/1937, 21/2622). Erstunterzeichnerin Isabelle Vandre, gefolgt von Fraktionsvorsitzender Janine Wissler und Doris Achelwilm an dritter Stelle der Mitunterzeichnerliste; abgeschlossen mit Reichinnek/Pellmann/Fraktion. Der Antrag begründet die Forderung mit 47,3 Mrd. Euro Krypto-Gewinnen 2024 (Blockpit-Studie) und der EU-Sonderrolle Deutschlands bei der Haltefristregelung. Wertung 3 entspricht der Faustregel für Mitunterzeichnung eines Pro-Abschaffung-Antrags ohne eigene Rede; Achelwilm hat sich nicht als Hauptrednerin oder Erstunterzeichnerin exponiert.
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Mindereinnahmen durch die steuerliche Bevorteilung von Kryptowerten auf Grundlage der bestehenden Haltefrist zu quantifizieren, diese Auswertung dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, sowie ggf. bis zum 30.06.2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung der Haltefrist von Kryptowerten und/oder die Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente vorsieht, womit diese automatisch unter § 20 EStG fallen würden."
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