Dietmar Bartsch
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussage belegt. Wertung (Median): 3 / 10 (1 Zitat aus 1 Quelle).
2025-11-05 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Mitunterzeichner des Entschließungsantrags der Linksfraktion zur dritten Beratung des DAC8-Umsetzungsgesetzes (Drs. 21/1937). Erstunterzeichnerin: Isabelle Vandre; Bartsch steht als 4. in der Mitunterzeichnerliste. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Mindereinnahmen durch die Haltefrist zu quantifizieren und ggf. bis 30.06.2026 einen Gesetzentwurf zur Streichung der Haltefrist von Kryptowerten und/oder ihrer Einordnung als Finanzinstrumente nach §20 EStG vorzulegen. Wertung 3: Mitunterzeichnung eines Pro-Abschaffung-Antrags ohne eigene Rede laut Skill-Faustregel; der Antrag bezeichnet die Frist explizit als 'ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung', ist aber als Prüfauftrag formuliert (kein eigener Streichungsgesetzentwurf), daher nicht niedriger.
„Diese Regelung gilt es im Sinne einer Praxisangleichung innerhalb der Europäischen Union zu überprüfen. Zudem stellt sie eine ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung dar."
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