Chantal Kopf
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
~ Keine eigene Äußerung belegt. Anzeige aus Fraktionsposition Grüne: Krypto-Eindämmung (2 / 10).
2026-05-05 · FRAKTIONSPOSITION GRÜNE · Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (BT-Drs. 21/5752, eingebracht 05.05.2026, eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026). Erstunterzeichner Max Lucks, Katharina Beck, Heuberger, S. Müller, Otte, S. Schmidt, S. Schäfer plus Fraktion. Wertung 2 (Krypto-Eindämmung) wegen drei verschärfender Merkmale: (1) Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent), nicht mit §20 EStG / Abgeltungssteuer 25 Prozent; das ist eine steuerliche Schlechterstellung gegenüber Aktien und ETFs. (2) Stichtag 01.01.2026 — Erwerbe ab Jahresbeginn werden erfasst, obwohl der Gesetzentwurf erst am 05.05.2026 eingebracht wurde; veranlagungszeitraumbezogene unechte Rückwirkung im Sinne von BVerfGE 127, 1. (3) Vollständiger Gesetzestext statt Entschließungsantrag, also konkrete Gesetzgebungsinitiative. Eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026 eingebracht; Lucks prägte für die Pro-Abschaffung-Linie den Begriff „Kryptolücke".
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert."
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv
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