Cem Ince
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussage belegt. Wertung (Median): 3 / 10 (1 Zitat aus 1 Quelle).
2025-11-05 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Mitunterzeichner des Linken-Entschließungsantrags Drs. 21/2631 zum DAC8-Umsetzungsgesetz (3. Beratung 06.11.2025). Der Antrag stellt fest, die deutsche Haltefristregelung sei eine 'Sonderrolle innerhalb der Europäischen Union' und 'eine ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung'. Wertung 3 nach Skill-Faustregel: Mitunterzeichnung eines Pro-Abschaffung-Antrags ohne eigene Rede.
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Mindereinnahmen durch die steuerliche Bevorteilung von Kryptowerten auf Grundlage der bestehenden Haltefrist zu quantifizieren, diese Auswertung dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, sowie ggf. bis zum 30.06.2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung der Haltefrist von Kryptowerten und/oder die Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente vorsieht, womit diese automatisch unter § 20 EstG fallen würden."
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