Cansin Köktürk
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussage belegt. Wertung (Median): 3 / 10 (1 Zitat aus 1 Quelle).
2025-11-05 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Mitunterzeichnerin des Entschließungsantrags der Fraktion Die Linke zum DAC8-Umsetzungsgesetz (Drs. 21/2631, 05.11.2025). Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Streichung der einjährigen Krypto-Haltefrist nach §23 EStG vorzubereiten und Kryptowerte ggf. den Kapitaleinkünften gleichzustellen. Köktürk ist als Mitunterzeichnerin namentlich gelistet, hat sich in der Plenardebatte (PlPr 21/37, 06.11.2025) jedoch nicht selbst zu Wort gemeldet. Wertung 3 nach Faustregel für Mitunterzeichner eines Pro-Abschaffung-Antrags ohne eigene Rede; Linke-Antrag ist ein Prüfauftrag mit konditionalem Gesetzgebungsauftrag, etwas weicher als der Grünen-Antrag 21/2630.
„die Mindereinnahmen durch die steuerliche Bevorteilung von Kryptowerten auf Grundlage der bestehenden Haltefrist zu quantifizieren, diese Auswertung dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, sowie ggf. bis zum 30.06.2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung der Haltefrist von Kryptowerten und/oder die Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente vorsieht, womit diese automatisch unter § 20 EstG fallen würden."
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