Britta Haßelmann
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Wahlkreis
- WK 131
- britta.hasselmann@bundestag.de
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussage belegt. Wertung (Median): 3 / 10 (1 Zitat aus 1 Quelle).
2025-11-04 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/2630) zum DAC8-Umsetzungsgesetz, eingebracht am 04.11.2025, gedruckt am 05.11.2025. Inhaltliche Erstunterzeichner: Max Lucks, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Dr. Sebastian Schäfer. Haßelmann unterzeichnet in der Schlussformel als Co-Fraktionsvorsitzende ('Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion') und trägt damit den Antrag formell für die Fraktion. Wertung 3 entspricht der Faustregel für Mitunterzeichnung eines Pro-Abschaffung-Antrags ohne eigene Rede; die Pflicht-Unterzeichnung qua Fraktionsvorsitz wird hier nicht als Erstunterzeichnerschaft (1–2) gewertet, weil die inhaltliche Federführung bei Lucks/Beck/Heuberger liegt und Haßelmann sich zum Thema öffentlich nicht eigenständig positioniert hat.
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gesetzlich festzulegen, dass Veräußerungsgewinne von Kryptowerten wie andere Kapitalerträge unter § 20 EStG fallen und die Spekulationsfrist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG keine Anwendung findet."
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102630.pdf · Archiv
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