Anne Zerr
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★ Position zur Krypto-Haltefrist
★ Eigene Aussage belegt. Wertung (Median): 3 / 10 (1 Zitat aus 1 Quelle).
2025-11-05 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Mitunterzeichnerin des Entschließungsantrags der Fraktion Die Linke zur dritten Beratung des DAC8-Umsetzungsgesetzes (Drs. 21/1937). Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Mindereinnahmen durch die Krypto-Haltefrist zu quantifizieren und ggf. bis zum 30.06.2026 einen Gesetzentwurf zur Streichung der Haltefrist bzw. zur Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente unter § 20 EStG vorzulegen. Erstunterzeichnerin: Isabelle Vandre. Wertung 3 (ablehnend) gemäß Faustregel 'Mitunterzeichnung eines Pro-Abschaffung-Antrags ohne eigene Rede: typisch 3'. Keine eigene Wortmeldung in der DAC8-Debatte (PlPr 21/37, 06.11.2025); Abstimmung über 21/2631 erfolgte per Hammelsprung (Linke und Grüne dafür, abgelehnt).
„Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 13.10.2025 hat jedoch offenbart, dass Deutschland mit der bestehenden Haltefristregelung eine Sonderrolle innerhalb der Europäischen Union einnimmt. Nach dieser sind die Gewinne von Kryptowährungen steuerfrei, sofern sie mehr als ein Jahr gehalten wurden (§ 23 EstG). Diese Regelung gilt es im Sinne einer Praxisangleichung innerhalb der Europäischen Union zu überprüfen. Zudem stellt sie eine ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung dar."
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