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Anne-Mieke Bremer

Die Linke · Listenmandat (NI) 3Frist-Abschaffung

Bundesland
Niedersachsen
Wahlkreis
WK 40
Haushaltsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
E-Mail
annemieke.bremer@bundestag.de
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussage belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (Median 3 / 10, 1 Zitat aus 1 Quelle).

2025-09-03 · KLEINE-ANFRAGE · Wertung 3/10 · Erstunterzeichner der Linken-Kleinen Anfrage 'Steueraufkommen aus Kryptowert-Transaktionen in Deutschland' (BT-Drs. 21/1458, 03.09.2025). Die KA argumentiert mit dem österreichischen Modell (Abgeltungssteuer 27,5 % seit 01.03.2022) als Beleg, dass eine 'klare steuerliche Erfassung' möglich ist; positioniert sich damit implizit pro Compliance-Verschärfung über das KStTG hinaus, was auf Frist-Abschaffung hinausläuft. Wertung 3 in Konsistenz mit der Linken-Antrag-Linie (Drs. 21/2631). Antwort der Bundesregierung in BT-Drs. 21/1707 vom 17.09.2025.
„Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Fragestellenden eine vollständige, nachprüfbare und differenzierte Darstellung des Steueraufkommens, der Fallzahlen und der Vollzugsergebnisse für die Jahre von 2021 bis 2024 zwingend erforderlich. Nur so lässt sich beurteilen, ob das KStTG ausreicht oder weitergehende gesetzliche und behördliche Maßnahmen notwendig sind."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/014/2101458.pdf · Archiv

2026-05-07 · FRAKTIONSLINIE DIE LINKE · ANTRAG · Wertung 1/10 · Vorab-Antrag der Fraktion Die Linke „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (BT-Drs. 21/5824 vom 07.05.2026). 20 namentliche Erstunterzeichner: Erstunterzeichnerin Isabelle Vandre, weiter Wissler, Achelwilm, Bartsch, Becker, Böttger, Cezanne, Conrad, Edis, Görke, Ince, Köktürk, Mazzi, Meiser, Salihović, Schubert, Schwerdtner, Vollath, Wagner, Zerr; Schluss-Signatur durch Reichinnek/Pellmann „und Fraktion". Wertung 1 (Krypto-Verbot) tragend begründet durch Forderung 4.c — die EU-Aufsicht soll die Befugnis erhalten, Handelsverbote für Kryptowerte mit „Proof-of-Work-Verfahren" auszusprechen. Diese PoW-Beschränkung ist im Klartext Bitcoin-spezifisch (Ethereum ist seit 2022 PoS); ein Handelsverbot trocknet On-/Off-Ramps aus und ist wirkungsgleich mit Marktausschluss. Forderung 4.d ergänzt die Identitätsfeststellungs-Pflicht auch für selbstverwaltete „self-hosted"-Wallets und schließt damit den P2P-Ausweichweg. Damit überschreitet der Antrag die Schwelle von Wert 2 (Eindämmung über die Frist hinaus, etwa Mining-Auflagen oder Steuerverschärfung) hin zu Wert 1 (Verbots-Forderung einschließlich Handelsverbot, vgl. Skala unter /abgeordnete/bewertung.html). Der zusätzliche Steuer-Teil (Aufnahme in §20 EStG/Abgeltungssteuer und §6 AStG/Wegzugsbesteuerung ab Stichtag der Gesetzesverkündung) ist im Vergleich zum Verbots-Teil nachrangig und für sich genommen Wert 3, hier aber von 4.c überlagert. Abgrenzung zum Vorgängerantrag Drs. 21/2631 vom 04.11.2025 (DAC8-Begleit-Entschließungsantrag, Wertung 2): jener forderte Meldepflichten und Härteregulierung; dieser fordert Marktausschluss für PoW-Kryptowerte und ist damit qualitativ schärfer. Wertung anhand des offiziellen Drucksachen-Wortlauts von Forderung 4.c und 4.d bestätigt.
„Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses) unterwirft."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf · Archiv

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