STAND 2. NOVEMBER 2026 · KABINETT 6. JULI: HALTEFRIST SOLL AB 1.1.2027 FALLEN · REFERENTENENTWURF SEIT 2.10. VERÖFFENTLICHT, AM 14. UND 28. OKTOBER NICHT IM KABINETT, LAUT SCHÄFFLER AUCH IM NOVEMBER NICHT: STICHTAG 31.12.2026, ALTBESTÄNDE BLEIBEN IM ALTEN REGIME; 13 VERBÄNDESTELLUNGNAHMEN SEIT 2.11. VERÖFFENTLICHT · HAUSHALT 2027 IM AUSSCHUSS, SCHLUSSABSTIMMUNG ENDE NOVEMBER · FAX ZURÜCK

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Andreas Mayer

AfD · Listenmandat Bayern 8Frist-Verteidigung

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Bayern
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Liste, kandidierte in WK 253 Donau-Ries
Finanzausschuss
Stellvertretendes Mitglied
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über die Zentrale des Bundestags (+49 30 227-36878), keine eigene Faxnummer bekannt
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussagen belegt. Position zur Frist: Frist-Verteidigung (8 / 10, Median über 2 Quellen; 2 Zitate aus 2 Quellen).

2026-07-07 · TWEET · Wertung 8/10
„Es war schon ein fataler Fehler, dass rot-grün die Haltefrist für steuerfreie Aktienverkäufe abgeschafft hat. Wir brauchen den Erhalt der Haltefrist bei Kryptowährungen und die Rückkehr dieser bei Aktien, ETFs und Anleihen. Deutschen Kapitalmarkt endlich stärken!“

X-Post am Abend nach dem Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf Haushalt 2027 (908 Likes, Stand 08.07.2026). Aktive öffentliche Verteidigung der Krypto-Haltefrist mit kapitalmarktpolitischer Erweiterung (Rückkehr der 2009 abgeschafften Aktien-Haltefrist). Wertung 8: aktive Frist-Verteidigung in der Öffentlichkeitsarbeit, konsistent mit der Mitunterzeichnung von Drs. 21/2301.

Quelle: https://x.com/AndreasMayerAfD/status/2074612433935606220

2025-10-17 · ANTRAG · Wertung 8/10
„einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerliche Freigrenze nach § 23 EStG für privat gehaltene Bitcoin-Investments dahingehend absichert, insbesondere a. die Haltefrist von zwölf Monaten verlässlich beizubehalten“

AfD-Bundestagsantrag 'Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen' (BT-Drs. 21/2301, 17.10.2025). Andreas Mayer ist namentlich gelisteter Mitunterzeichner. Antrag fordert ausdrücklich die Beibehaltung der einjährigen Haltefrist nach §23 EStG für Bitcoin-Privatanleger sowie eine Trennung von Bitcoin und sonstigen Krypto-Assets. Mitunterzeichnung kollektives Bekenntnis zur Pro-Erhalt-Linie; eigene Wortmeldung in der Debatte 21/48 (05.12.2025) nicht erfasst, Hauptredner für die AfD war Dirk Brandes.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/023/2102301.pdf · Archiv

2026-05-04 · FRAKTIONSLINIE AFD · PRESSEMITTEILUNG · Wertung des Dokuments 9/10
„Wer Innovation will, muss Freiheit zulassen. Wer Wachstum will, darf Vermögensaufbau nicht bestrafen.“

Offizielle Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 04.05.2026 unter Federführung des finanzpolitischen Sprechers Dirk Brandes, sechs Tage nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026. Die Fraktion bekräftigt nach dem Kabinettsbeschluss ausdrücklich ihre Pro-Erhalt-Linie und verweist auf den eigenen Antrag 21/2301 vom 17.10.2025 (Erstunterzeichner Brandes, Hassold, Schwarzenberg, Glaser), dessen Forderung 1.a die Bundesregierung zum Erhalt der Haltefrist aufruft.

Quelle: https://afdbundestag.de/dirk-brandes-geplante-aenderung-der-haltefrist-bei-bitcoin-ist-angriff-auf-private-vermoegensbildung/ · Archiv

★ Namentliche Abstimmungen zur Haltefrist

  • 8. Oktober 2026 · Grünen-Entwurf 21/5752: Haltefrist für Kryptowerte abschaffen: Nein (gegen den Grünen-Entwurf; sagt für sich nichts über die Haltung zur Frist, denn die SPD will die Abgeltungsteuer statt des persönlichen Steuersatzes, CDU/CSU und AfD wollen den Erhalt der Frist)
    Ergebnis: 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben. Ja: alle 76 anwesenden Grünen, alle 54 anwesenden Linken sowie die Fraktionslosen Sieghard Knodel und Stefan Seidler. Nein: alle 198 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU, 112 der SPD, 134 der AfD sowie der Fraktionslose Jan Wenzel Schmidt. Kein Abgeordneter stimmte gegen seine Fraktion, keine Enthaltungen; nicht abgegeben: 10 CDU/CSU, 8 SPD, 16 AfD, 9 Grüne, 10 Linke. Diese Stimme wird angezeigt, aber nicht gewertet.
    Quelle: bundestag.de (PDF) · XLSX · Archiv · Plenarprotokoll · abgeordnetenwatch.de

Nur namentliche Abstimmungen sind je Abgeordnetem dokumentiert. Bei Abstimmungen per Handzeichen (etwa über den Linken-Antrag 21/5824 am 8. Oktober 2026) hält das Plenarprotokoll nur das Verhalten der Fraktionen fest. Wie Stimmen gewertet werden.

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