STAND 18. SEPTEMBER 2026 · KABINETT 6. JULI: HALTEFRIST SOLL AB 1.1.2027 FALLEN · REFERENTENENTWURF (UNVERÖFFENTLICHT): STICHTAG 31.12.2026, ALTBESTÄNDE BLEIBEN IM ALTEN REGIME · HAUSHALT 2027 IM AUSSCHUSS, SCHLUSSABSTIMMUNG ENDE NOVEMBER · PETITION 201716: 44.439 MITZEICHNUNGEN, BERATUNG IM PETITIONSAUSSCHUSS FOLGT · FAX ZURÜCK

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Andreas Audretsch

Grüne · Listenmandat (BE) 3Frist-Abschaffung

Bundesland
Berlin
Wahlkreis
WK 81
Haushaltsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
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★ Position zur Krypto-Haltefrist

★ Eigene Aussage belegt. Position zur Frist: Frist-Abschaffung (Median 3 / 10, 1 Zitat aus 1 Quelle).

2026-06-23 · ANTRAG · Wertung 3/10 · Mitunterzeichner des Grünen-Antrags „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet" (Drucksache 21/6644 vom 23.06.2026). Forderung Nr. 5 a ii verlangt die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist als Gegenfinanzierung; die Begründung nennt Kryptowerte „kurz- und langfristige Spekulationsobjekte", die sich „nicht als digitales Äquivalent zu Gold und anderen Edelmetallen bewährt" hätten, und schätzt die Mehreinnahmen auf „strukturell etwa 5 Milliarden Euro" (Verweis auf 21/5752). Erste Beratung am 25.06.2026 (PlPr 21/86, TOP 9 a), Ablehnung im Finanzausschuss am 08.07.2026 mit CDU/CSU, AfD und SPD (Beschlussempfehlung 21/7081). Wertung 3: Antrag auf Frist-Abschaffung. In der Debatte am 25.06.2026 rief Audretsch dem CDU-Redner Georg Günther „Was ist mit Kryptogewinnen?" zu (PlPr 21/86, S. 10474).
„die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten abzuschaffen"

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/066/2106644.pdf · Archiv

2026-05-05 · FRAKTIONSLINIE GRÜNE · GESETZENTWURF · Wertung 2/10 · Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (BT-Drs. 21/5752, eingebracht 05.05.2026, eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026). Erstunterzeichner Max Lucks, Katharina Beck, Heuberger, S. Müller, Otte, S. Schmidt, S. Schäfer plus Fraktion. Wertung 2 (Krypto-Eindämmung) wegen drei verschärfender Merkmale: (1) Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 Prozent), nicht mit §20 EStG / Abgeltungsteuer 25 Prozent; das ist eine steuerliche Schlechterstellung gegenüber Aktien und ETFs. (2) Stichtag 01.01.2026 - Erwerbe ab Jahresbeginn werden erfasst, obwohl der Gesetzentwurf erst am 05.05.2026 eingebracht wurde; veranlagungszeitraumbezogene unechte Rückwirkung im Sinne von BVerfGE 127, 1. (3) Vollständiger Gesetzestext statt Entschließungsantrag, also konkrete Gesetzgebungsinitiative. Eine Woche nach dem Eckwertebeschluss vom 29.04.2026 eingebracht; Lucks prägte für die Pro-Abschaffung-Linie den Begriff „Kryptolücke".
„Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert."

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105752.pdf · Archiv

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