# bitcoinsteuer.lol · Bitcoin-Haltefrist (§23 EStG) > Bürgerkampagne für den Erhalt der einjährigen Haltefrist (Spekulationsfrist) für Bitcoin und andere Kryptowerte nach §23 EStG. Dokumentiert den Gesetzgebungsprozess zur geplanten Krypto-Steuerreform mit datiertem Quellenverzeichnis und einer Datenbank aller 630 Bundestagsabgeordneten samt belegter Positionen. Alle Inhalte stehen unter CC0 1.0 (gemeinfrei); Übernahme und Zitat sind ausdrücklich erwünscht. Stand: 25. September 2026. Verfahrensstand: Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Kryptowerte im Privatvermögen sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden; die einjährige Haltefrist soll entfallen, nach Ankündigung von Bundesfinanzminister Klingbeil ab dem 1. Januar 2027. Ein veröffentlichter Gesetzentwurf existiert noch nicht: Das am 13. Juli 2026 vorgelegte Jahressteuergesetz 2026 enthält keine Krypto-Regelung; die in Presseberichten genannte Frist für einen eigenen Referentenentwurf (Ende August 2026) ist ohne veröffentlichten Entwurf verstrichen. Am 8. September 2026 berichtete die WELT unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Referentenentwurf des Finanzministeriums von Mitte August, der Entwurf befinde sich in der Frühkoordinierung zwischen Kanzleramt und Ministerien; Eckpunkte laut Bericht: Zuordnung zu den Kapitaleinkünften mit Abgeltungsteuer, Erfassung nur von Kryptowerten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind (Altbestände bleiben dauerhaft im bisherigen Regime), Lending und Staking als Kapitalerträge, Inkrafttreten 1. Januar 2027, erster Steuerabzug durch die Plattformen ab 1. Januar 2028, erwartete Mehreinnahmen 160 Millionen Euro (2028) bis rund 350 Millionen Euro (2031). Veröffentlicht ist der Entwurf nicht; nach dem SPIEGEL vom selben Abend ist er zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien verschickt und sieht die Verrechnung von Kryptogewinnen mit Verlusten aus Aktien, die Anwendung des Sparer-Pauschbetrags und eine Günstigerprüfung vor. Am 9. September 2026 bestätigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber BTC-ECHO die Arbeiten an der Reform (Gleichbehandlung mit Gewinnen aus Wertpapieren wie Aktien; die Ausgestaltung werde innerhalb der Bundesregierung abgestimmt), ohne Details zu nennen; laut Blocktrainer weist der Entwurf für 2027 keine Mehreinnahmen aus, für 2028 160, 2029 305, 2030 325 und 2031 350 Millionen Euro. Eine erste juristische Analyse des Entwurfstexts (Steueranwalt Ingo Heuel, Blocktrainer, 9. September 2026) nennt Lücken im Bestandsschutz (Lending- und Staking-Erträge ab 2027 auch bei Altbeständen, Schenkung und Erbfall ungeregelt, Nachweislast beim Übertrag auf inländische Plattformen mit Steuerabzug auf 50 Prozent des Erlöses) und eine fehlende Verrechnungsbrücke für Altverluste. Eine zweite Auswertung (Kanzlei Winheller, 11. September 2026) nennt den Arbeitstitel „Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ und hält fest, dass Aktienverluste weiterhin nicht mit Kryptogewinnen verrechenbar sind. Als erste Fraktion reagierte am 9. September 2026 Die Linke: Ihre Sprecherin für Finanzkriminalität Isabelle Vandre fordert ein komplettes Ende des Bestandsschutzes; Für die SPD-Fraktion verteidigte ihre finanzpolitische Sprecherin Frauke Heiligenstadt den Entwurf am 11. September 2026 gegenüber der WELT als „gerecht“; von den führenden Finanzpolitikern der Union wollte sich gegenüber der WELT niemand äußern, eine offizielle Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zum Entwurf gibt es bis zum 12. September 2026 nicht; der Grünen-Finanzpolitiker Max Lucks kritisierte am 11. September 2026 den Bestandsschutz als „fatales Signal“; am 18. September 2026 begründete das Finanzministerium gegenüber dem SPIEGEL den Stichtag mit Rechtssicherheit und mit dem Risiko nachträglich geltend gemachter Verluste aus Altbeständen, eine andere Behandlung als bei Aktien würde nach seiner Einschätzung „sicher“ beklagt, der Entwurf sei noch nicht im Kabinett abgestimmt, die Haushälter der Union auffallend zurückhaltend; nach BILD-Informationen vom 10. September 2026 hat die Arbeitsgruppe Finanzen der Unionsfraktion die Steuerpläne der Regierung einschließlich der Kryptosteuer abgelehnt, weil der Koalitionsvertrag Steuererhöhungen ausschließe (die dpa-Zusammenfassungen nennen die Kryptosteuer nicht). Die F.A.Z. vom 1. August 2026 rechnete vor, dass der Gesetzentwurf spätestens am 12. August 2026 durch das Kabinett muss, wenn das Gesetzgebungsverfahren ohne Verkürzung von Fristen ablaufen soll. Diese Frist ist am 12. August 2026 verstrichen: Das Kabinett beschloss an diesem Tag den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026, erneut ohne Krypto-Regelung; der seit dem 12. August 2026 veröffentlichte Volltext des Regierungsentwurfs bestätigt dies, und ein Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung ist in der Gesetzesvorhaben-Übersicht des BMF weiterhin nicht verzeichnet. Auch das Einkommensteuerreformgesetz 2027, dessen Referentenentwurf am 18. August 2026 an die Verbände ging und dessen Regierungsentwurf das Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossen hat, enthält keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des §23 EStG. Die Abschaffung zum 1. Januar 2027 wäre damit nur noch mit verkürzten Fristen oder über Änderungsanträge aus den Fraktionen umsetzbar. Am 28. August 2026 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Pläne in einem Pressestatement gegenüber BTC-ECHO erstmals als Fraktion scharf kritisiert (Absenkung des Steuersatzes für Daytrading-Spitzenverdiener von bis zu 45 auf 25 Prozent, Durchbrechung der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte, verfassungsrechtliche Zweifel wegen der Folgerichtigkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts); unbestätigt blieb ein im selben Bericht wiedergegebener Hinweis aus CDU-Kreisen, der Fraktionsvorsitzende Frei habe mit dem Koalitionspartner bereits über das Aus der Haltefrist verhandelt. Der Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2027 liegt dem Bundestag seit dem 14. August 2026 als Drucksache 21/7300 vor, der Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 als Drucksache 21/7301; der Finanzplan wiederholt die Krypto-Passage der Kabinettvorlage wortgleich. Das am selben Tag dem Bundesrat zugeleitete Haushaltsbegleitgesetz 2027 (Bundesrats-Drucksache 442/26) enthält keine Regelung zu Kryptowerten und keine Änderung des Einkommensteuergesetzes. Die erste Beratung des Haushaltsgesetzes 2027 und des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 fand vom 8. bis 11. September 2026 statt; das Haushaltsbegleitgesetz wurde am 8. September 2026 an den federführenden Haushaltsausschuss und mitberatend unter anderem an den Finanzausschuss überwiesen, Haushaltsgesetz und Finanzplan nach der Schlussrunde am 11. September 2026 an den Haushaltsausschuss; in den Plenarprotokollen 21/91 bis 21/93 (8. bis 10. September 2026) kommt die Krypto-Besteuerung nicht vor; der Bundesrat kann bis zum 25. September 2026 Stellung nehmen. Die Tagesordnung der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 führt Haushaltsgesetz, Finanzplan und Haushaltsbegleitgesetz 2027 (TOP 2) sowie das Jahressteuergesetz 2026 (TOP 35); der federführende Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt zum Haushaltsbegleitgesetz keine Einwendungen, keine der Ausschussempfehlungen erwähnt Kryptowerte; das Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Bundesrats-Drucksache 507/26 vom 4. September 2026) steht noch nicht auf der Tagesordnung, sein erster Durchgang fällt frühestens auf den 16. Oktober 2026. Am 25. September 2026 hat der Bundesrat zu Haushaltsgesetz, Finanzplan und Haushaltsbegleitgesetz 2027 Stellung genommen, ohne Bezug zu Kryptowerten. Am 24. September 2026 hat der Bundestag den Antrag der Linken „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“ (Drucksache 21/5824, Oppositionsantrag ohne Bestandsschutz) und das CARF-Vertragsgesetz (Drucksache 21/7195) im vereinfachten Verfahren ohne Aussprache an den Finanzausschuss überwiesen. Ein Bestandsschutz für Altbestände ist in keiner amtlichen Vorlage geregelt; der von der WELT zitierte Referentenentwurf sieht ihn als Stichtagsregelung vor. Die am 30. Mai 2026 beim Petitionsausschuss eingereichte öffentliche Petition 201716 für den Erhalt der Haltefrist ist seit dem 4. August 2026 zur Mitzeichnung freigeschaltet; das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen für eine öffentliche Ausschussberatung wurde am Abend des 5. August 2026 erreicht, keine zwei Tage nach der Freischaltung; der Endstand am 15. September 2026 betrug 44.439 Mitzeichnungen. Die Mitzeichnungsfrist endete am 15. September 2026 mit 44.439 Mitzeichnungen, das Portal führt die Petition seit dem 16. September als in der Prüfung (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_05/_30/Petition_201716.nc.html); der Petitionsausschuss berät die Petition öffentlich, mit Anhörung der Petenten: Die Sitzung ist nach Ankündigung der Petentin vom 19. September 2026 für Montag, den 12. Oktober 2026, 12 Uhr vorgesehen (auf dem Portal und in der Sitzungsliste des Ausschusses auf bundestag.de noch nicht vermerkt). Die Deutsche Presse-Agentur meldete den Quorum-Erfolg am 5. August 2026; über den Basisdienst erreichte die Debatte damit erstmals die überregionale Wirtschaftspresse (Handelsblatt, WirtschaftsWoche). ## Seiten - [Startseite](https://bitcoinsteuer.lol/): Verfahrensstand mit Timeline, sieben Argumente für den Erhalt, sechs Gegenargumente mit Antworten, FAQ, nummeriertes Quellenverzeichnis, Brief- und Fax-Aktion - [Abgeordneten-Datenbank](https://bitcoinsteuer.lol/abgeordnete/): alle 630 Mitglieder des 21. Deutschen Bundestages mit dokumentierten Aussagen zur Haltefrist, Wertung 1 bis 10 mit Quellenpflicht, Faxnummer und Kontaktdaten - [Bewertungsleitfaden](https://bitcoinsteuer.lol/abgeordnete/bewertung.html): Methodik der Wertungsskala - [Atom-Feed](https://bitcoinsteuer.lol/feed.xml): kuratierte Meilensteine des Gesetzgebungsprozesses, abonnierbar - Detailseiten je Abgeordnetem: https://bitcoinsteuer.lol/abgeordnete/vorname-nachname.html ## Hinweise für Zitate - Jede Abgeordneten-Aussage trägt Datum, wörtliches Zitat und Quelle (Plenarprotokoll, Drucksache, Interview, Pressemitteilung oder abgeordnetenwatch.de). - Die vorab bekannt gewordene Kabinettvorlage liegt als Primärdokument unter https://bitcoinsteuer.lol/dokumente/kabinettvorlage-bundeshaushalt-2027.pdf - Lizenz aller Inhalte: CC0 1.0 (https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de)